Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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In Deutschland bekommen Frauen rund 23 Prozent weniger Lohn als Männer. Im EU-Durchschnitt liegt Deutschland damit weit abgeschlagen auf einem der letzten Plätze. Wir fordern den Senat auf, verbindliche Maßnahmen zur Herstellung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern zu ergreifen und dazu in Pilotprojekten das Prüfinstrumentarium des „eg-check.de“ in ausgewählten landeseigenen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zu erproben.
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Ansprechpartner
Evrim Sommer (sommer@linksfraktion-berlin.de)
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Dem Arbeitsmarkt stehen so viele qualifizierte Frauen und Mädchen zur Verfügung wie nie zuvor. Auch der Anteil der Familienernährerinnen nimmt zu. Es gibt dennoch nach wie vor einen geschlechtsspezifisch gespaltenen Arbeitsmarkt. Die berufliche Realität von Frauen ist von Chancenungleichheit und struktureller Diskriminierung geprägt. Der Gender Pay Gap beträgt anhaltend 23 Prozent. Daraus resultieren Benachteiligungen wie Altersarmut und Armut von Alleinerziehenden, Abhängigkeit vom Partner.
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Kersten Artus (kersten.artus@linksfraktion-hamburg.de)
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„Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Gewinn für alle“, heißt es im Arbeitsprogramm des Senats vom 10. Mai 2011. Um dieses Ziel zu verwirklichen, bedarf es vor allem einer fairen Verteilung der zur Verfügung stehenden Gelder. Die Hamburgische Bürgerschaft hatte in der Vergangenheit mehrere Anträge hierzu vorliegen – zu einer konsequenten Umsetzung kam es bislang nicht.
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Kersten Artus (kersten.artus@linksfraktion-hamburg.de)
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Frauenhäuser bedarfsdeckend finanzieren – Zugang für alle Betroffenen ermöglichen! Gewalt gegen Frauen und Kinder ist weiterhin ein großes gesellschaftliches Problem, auch und besonders in einer Stadt wie Bremen mit einer hohen Zahl an Menschen in sozialen Notlagen. Es gibt keinerlei Anzeichen für einen Rückgang häuslicher und sexualisierter Gewalt, wobei für diesen Deliktsbereich von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss.
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Frauen, Justiz- und Rechtspolitik
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In den Hamburger Frauenhäusern fehlen kontinuierlich ausreichend Plätze für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder. Die regelmäßige Belegungsrate der Hamburger Frauenhäuser wird schon seit vielen Jahren mit 100 Prozent angegeben. In Einrichtungen für Kriseninterventionen wie den Frauenhäusern darf eine dauerhafte Belegung nicht über circa 80 Prozent liegen, um tatsächlich rund um die Uhr Notfälle aufnehmen zu können.
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Ansprechpartner
Kersten Artus (berit.koehler@linksfraktion-hamburg.de)
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Es wurden die Daten aus dem landeseinheitlichen Bezügeverfahren ausgewertet. Zu den Fragen im Einzelnen: 1. Wie viele Personen befinden sich mit Stichtag 30. März 2011 im Landesdienst und wie viele davon sind Frauen? Zum Stichtag 30. März 2011 befanden sich 60 180 Bedienstete (inklusive Anwärter und Auszubildende und Referendare) im Landesdienst. Davon waren 37 132 Frauen beschäftigt. 2. Wie viele Landesbedienstete befinden sich in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis? Bitte getrennt nach Frauen und Männern auflisten. Am 30. März 2011 befanden sich 1 171 Männer und 5 247 Frauen in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis. 3. Wie viele Landesbedienstete nutzen die Möglichkeit einer Vorruhestandsbzw. Altersteilzeitregelung? Bitte nach Frauen und Männern auflisten. Am 30. März 2011 befanden sich 2 183 Männer und 4 519 Frauen in Altersteilzeit.
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Gegenwärtig wird in der Öffentlichkeit die Besetzung herausragender Positionen in Politik und öffentlichen Dienst mit Frauen stark diskutiert. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Laut Haushaltsplan erfolgt in den Ressorts und nachgeordneten Bereichen eine funktionsbezogene Ausweisung von Referats-, Abteilungs- und Amtsleiterstellen bzw. deren Stellvertreterpositionen im Stellenplan in unterschiedlicher Tiefe. Die Zahl der Stellen, die im Stellenplan vorgehalten wird, resultiert aus den Zuarbeiten der beteiligten Ressorts. Der Begriff Amt bzw. Amtsleiter wurde definiert als eigenständige Verwaltungseinheit unabhängig von der Bezeichnung der Leitungsfunktion. Ressortspezifische Besonderheiten können der Anlage entnommen werden.
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Mit dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG), das zum 1. Januar 2002 in Kraft trat, sollte nicht nur die Sittenwidrigkeit von sexuellen Dienstleistungen beseitigt werden, sondern sollten vor allem Voraussetzungen geschaffen werden für eine deutliche Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern. Die bereits 2007 vorgelegte Evaluierung des Prostitutionsgesetzes hat deutlich ge-zeigt, dass es weitestgehend wirkungslos blieb. Nur ein verschwindend geringer Anteil von Prostituierten erhielt tatsächlich einen Arbeitsvertrag. Die Versorgung durch die Renten- und Krankenversicherung blieb ebenso zu gering. Deutlich wurde, dass der Umgang mit den Behörden, insbesondere bei Fragen zum Gewerbe- und Steuerrecht, weiter schwierig blieb und oft willkürlich gehandelt wurde. Hier sind die einzelnen Bundesländer bis hin zu den einzelnen Kommunen unterschiedliche Wege der Umsetzung gegangen bzw. haben die alte „Duldungspraxis“ beibehalten.
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Dr. Christiane Berger (christiane.berger@lt.niedersachsen.de)
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1. Der Landtag von Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat und auf der Bundesebene zeitnah aktiv zu werden, um eine Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt zu realisieren. Dabei sollen insbesondere folgende Schwerpunkte und Zielrichtungen Berücksichtigung finden: a) Gewährleistung der Chancen- und insbesondere der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, indem die Betriebe/Unternehmen verpflichtet werden, entsprechende Gleichstellungsprogramme sowie andere Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. b) Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen mit überprüfbaren Zeit- und Zielvorgaben sowie Einführung einer gesetzlich festgeschriebenen 40 % Frauen- Quote für alle Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen. c) Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in Führungsgremien der Wirtschaft und der Wissenschaft. d) Förderung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit für Frauen und für Männer durch Schaffung familiengerechter Arbeitsbedingungen. e) Schaffung von Voraussetzungen, die eine nötige Transparenz aller getroffenen Maßnahmen mittels unbürokratischer Kontrollen gewährleisten, wie z. B. durch Betriebsräte oder betriebliche Gleichstellungsbeauftragte. 2. Der Landtag von Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung auf, in den Ausschüssen für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Wissenschaft und Wirtschaft zeitnah über beabsichtigte und getroffene Maßnahmen und Aktivitäten Bericht zu erstatten. 3. Darüber hinaus wird die Landesregierung beauftragt, bis zum Ende des IV. Quartals ein Konzept vorzulegen, wie die Repräsentanz von Frauen in den Führungspositionen der Landesverwaltung umgesetzt wird.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Frauen, Gleichstellung
Antrag und weitere Dokumente
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Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag bis zum 31. Mai 2011 einen Bericht vorzulegen, in dem dargelegt wird, welche Schritte die Landesregierung bisher ergriffen hat, um die "Strategie für Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015" der Europäischen Kommission in eine Thüringer Strategie der verstärkten Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern umzusetzen.
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Ansprechpartner
Karola Stange (stange@die-linke-thl.de)
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Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.