Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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1. Der Landtag anerkennt, dass nachschulische Freizeit-, Bildungs- und Betreuungsangebote sowie eine sinnvolle Gestaltung der Ferienzeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen als Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu betrachten und somit eine Leistung der Eingliederungshilfe gemäß SGB XII sind. 2. Die Leistung ist auf Antrag der betroffenen Familien einzelfallbezogen und einzelfallgerecht aus den Mitteln der Eingliederungshilfe zu gewähren. Von dieser Möglichkeit der Gewährung der Eingliederungshilfe sind die herangezogenen Gebietskörperschaften ausdrücklich zu informieren. Sie ist in die Arbeitshinweise zur Gewährung des Persönlichen Budgets aufzunehmen. Die Landesregierung soll entsprechend ihren Möglichkeiten die infrage kommenden Personenkreise öffentlichkeitswirksam über dieses Angebot informieren. 3. Die Landesregierung wird beauftragt, • sowohl im Rahmen der Gesetzgebung zur Kinderförderung als auch bei der Ausgestaltung der Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen in der Schule und in deren Umfeld (Persönliches Budget, Integrationshelfer etc.) die Erfordernisse einer umfassenden Teilhabe und ganzheitlichen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung – auch über das 14. Lebensjahr hinaus - zu beachten und deren Finanzierung zu regeln; • Maßnahmen zu ergreifen, die die Entwicklung und Sicherung von entsprechenden Angeboten außerhalb des Unterrichts für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bis zum Ende der Schulzeit – ausdrücklich auch in Ferienzeiten – befördern;
Themenbereiche
Behindertenpolitik, Bildung, Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Bundesratsinitiative einzusetzen, die darauf abzielt, Taubblindheit als Behinderung eigener Art anzuerkennen. Damit soll die Aufnahme eines besonderen Merkzeichens „TBl“ in den Schwerbehindertenausweis verbunden sein. Begründung Taubblindheit ist nicht einfach die Summe von Blindheit und Gehörlosigkeit. Sie ist eine spezifische Behinderung, die mit besonderen Benachteiligungen einhergeht und besondere Aufwendungen zur Teilhabe an der Gesellschaft erfordert. Dies wird auch in einer Erklärung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2004 zu den Rechten von Hör- und Sehbehinderten (Taubblinden) konstatiert. Die Anerkennung der Taubblindheit als Behinderung eigener Art ist eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Lage der Betroffenen, die dadurch gekennzeichnet ist, dass aufgrund der vielfältigen Beeinträchtigungen des Kommunikationsvermögens Isolation droht. Ein erster Schritt für diese Anerkennung kann durch die Einführung eines Merkzeichens „TBl“ für taubblind im Schwerbehindertenausweis erreicht werden, um damit dem spezifischen Förder-, Bildungs- und Assistenzbedarf der Betroffenen Ausdruck zu geben.
Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
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Aus dem bereits in fünf anderen Bundesländern realisierten Gehörlosengeld können Hörgeschädigte vor allem Gebärdensprachdolmetscherstunden bezahlen und weitere Mehrbedarfe decken. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Absenkung der Kommunikationsbarrieren zwischen den Hörgeschädigten und ihren Mitmenschen dar. Gleichzeitig wird damit dem Grundsatz der Gleichbehandlung Rechnung getragen.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Abg. Marjana Schott (m.schott@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Barrierefreie Angebote im privaten Fernsehen sowie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an der Information und freien Meinungsbildung in unserer Gesellschaft teilzuhaben und sich an der politischen und gesellschaftlichen Diskussion zu beteiligen.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Dr. Christiane Berger (christiane.berger@lt.niedersachsen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag stellt fest: In den letzten Jahren ist bundesweit Langzeitarbeitslosigkeit zurückgegangen, dennoch sind Verfestigungstendenzen nicht zu übersehen. Überdurchschnittlich betroffen sind schwerbehinderte Menschen und ältere Menschen. Vom wirtschaftlichen Aufschwung haben sie und auch Migrantinnen und Migranten sowie Alleinerziehende und Geringqualifizierte im Unterschied zu anderen deutlich weniger profitiert. Die aktuelle Reform der Arbeitsförderinstrumente des Bundes muss daher die Interessen dieser Gruppen und die individuellen Problemlagen der einzelnen stärker als bisher berücksichtigen.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Behindertenpolitik, Migrationspolitik
Ansprechpartner
Andreas Bernig, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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1. ihre Aktivitäten zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen in einem Aktionsplan über fünf Jahre zu bündeln und entsprechend der Aufforderung des Landesbehindertenbeirates vom April 2010 (Beschluss des Beirates 2/2010) konkrete Ziele und Maßnahmen festzulegen, 2. in diesen Aktionsplan eine Prioritätenliste mit Zeitleiste aufzunehmen, die neben den im Landtagsbeschluss 5/68/2309 B aufgeführten Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und zur Herstellung von Barrierefreiheit auch konkrete Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung inklusiver Lebensformen beinhaltet, 3. den Entwurf eines solchen Aktionsplanes bis zum Ende des Jahres 2011 vorzulegen, 4. in der Verwaltung, beginnend in den Bereichen der Sozialverwaltung sowie Schulbehörden und Schulverwaltung, verstärkt entsprechende Fort- und Weiterbildungen anzubieten, um den Prozess der inklusiven Entwicklung auch aus dem Verwaltungsbereich heraus wirksamer fördern zu können.
Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag bekräftigt die Zielstellung des Beschlusses des Landtages der fünften Wahlperiode „Entwicklung der schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf“, Drucksache 5/87/3079 B, den gemeinsamen Unterricht zur vorherrschenden Form der institutionellen Förderung zu entwickeln und die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Behindertenpolitik, Bildung, Kultur, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Inklusion in allgemein bildenden Schulen zuverlässig und pädagogisch abgesichert einführen Mit dem Schuljahr 2010/11 wird zum ersten Mal das Recht von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf verwirklicht, gemeinsam mit SchülerInnen ohne besonderen Förderbedarf an allgemein bildenden Schulen unterrichtet zu werden. Damit erfüllt Bremen die rechtlichen Anforderungen, die in der Behindertenrechtskonvention der UNO festgeschrieben sind. Die Inklusion ist ein wichtiger Schritt zu einem Schulsystem, das nicht auf Auslese und Aussonderung, sondern auf individueller Förderung und längerem gemeinsamen Lernen beruht.
Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag stellt fest: Das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen muss umfassend und zeitnah unter Berücksichtigung der Inhalte und Anforderungen des UN-Übereinkommens über die Rechte behinderter Menschen und des in Artikel 2 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen festgeschriebenen Gleichstellungsgebot novelliert werden. Dazu sind im Gesetz insbesondere wirksame Nachteilsausgleiche, wie zum Beispiel ein Teilhabegeld oder Fördermaßnahmen für Assistenzleistungen bzw. die Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt, aber auch die Stärkung der Rechte des Behindertenbeauftragten und ein Verbandsklagerecht festzuschreiben.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Karola Stange (stange@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Arztpraxen, Therapeutische Praxen und Psychotherapeutische Praxen gehören zu den Einrichtungen, die von Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen überdurchschnittlich oft aufgesucht werden. Sind diese Einrichtungen nicht barrierefrei, werden Menschen mit Behinderungen in doppelter Weise benachteiligt: Sie müssen unter Umständen weitaus längere Wege zu barrierfreien Einrichtungen in Kauf nehmen und können Ärzte und Therapeuten nicht frei wählen.
Themenbereiche
Behindertenpolitik, Gesundheit
Ansprechpartner
Jürgen Maresch, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.