Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Laut einem Bericht in der Braunschweiger Zeitung vom 25.09.2008 werden die 9. Klassen an dem Gymnasium Neuen Oberschule im Oktober - also während des laufenden Schuljahres - von vier Parallelklassen auf drei verkleinert, weil die Anzahl der Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs von über 100 im vergangenen Schuljahr auf 94 sank und somit ein Zusammenschluss der Klassen möglich geworden sei. Die frei werdenden Lehrerstunden würden dem Zeitungsbericht zufolge womöglich in die unteren Klassenstufen verlagert, wo derzeit die Schülerpflichtstunden nur zu 80 % erfüllt werden können. In dem Zeitungsartikel wird das Kultusministerium mit der Aussage zitiert, dass es keine Weisung zur Zusammenlegung der Klassen gegeben habe, sondern lediglich „Gespräche der Landesschulbehörde mit dem Schulleiter“.
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Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)
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Die Bundeskanzlerin trifft sich am 22. Oktober 2008 in Dresden mit den Ministerpräsidenten der Länder zum Bildungsgipfel. Agenturmeldungen zufolge sollen dort Maßnahmen verabredet werden, die verschiedene Bildungsbereiche betreffen. So garantieren danach die Länder, dass die durch sinkende Schülerzahlen frei werdenden Gelder im Bildungsbereich verbleiben, während der Bund wiederum weiterhin Exzellenzwettbewerbe und Hochschulpakte fördert. Das Sprachvermögen soll besonders im frühen Alter gefördert und die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern verbessert werden; Maßnahmen des Bundes im Bereich der Förderung von Altbewerberinnen und -bewerbern auf dem Ausbildungsmarkt sollen fortgesetzt werden. Die Studierendenanfängerquote soll auf 40 % steigen.
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Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)
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Eine nicht unbeträchtliche Zahl von Schülerinnen und Schülern bleibt der Schule über einen länge-ren Zeitraum hinweg unentschuldigt fern - die sogenannten Schulverweigerer. Dieses in der wissenschaftlichen Fachliteratur als Absentismus bezeichnete Problem gibt es auch in Niedersachsen. Valides Zahlenmaterial, das die quantitative Entwicklung dieses Phänomens über einen längeren Zeitraum aufzeigt, ist jedoch nicht vorhanden. Existent sind Neuauflagen von Modellprojekten der öffentlichen und/oder privaten Hand, deren langfristige Wirkung auch aus der Sicht vieler Fachleute mindestens fragwürdig erscheint. Dabei verlangt das Problem der Schulverweigerung nach einer systematischen Analyse und langfristig anhaltenden, finanziell abgesicherten Lösungsstrategie. Absentismus ist kein Problem, das in der Schule bleibt. Immer wieder wird in den wissenschaftlichen Studien darauf hingewiesen, dass Schulverweigerung in hohem Grade mit mangelndem Schulerfolg und (späterer) Straffälligkeit korreliert (so z. B. im Zweiten Periodischen Sicherheitsbe-richt des Bundesinnenministeriums, im Evaluationsbericht zum niedersächsischen Modellprojekt gegen Schulschwänzen ProgreSs oder in Veröffentlichungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen). Es ist daher nach Auffassung zahlreicher Beobachter von gesamtgesellschaftlichem Interesse, die Zahl der Schulverweigerer zu senken und die Betroffenen zurück an die Schule und in die Gesellschaft zu holen.
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Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)
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Die Fraktion DIE LINKE im Niedersächsischen Landtag wird in der gesamten Legislaturperiode die Forderung nach gleicher, kostenloser Bildung für alle vom Kindergarten bis zur Universität und das Projekt der Integrierten Gesamtschule für alle bis Klasse zehn in die Debatten einbringen.
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Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)
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In diesem Schuljahr ist das Thema „Flucht und Vertreibung“ erstmals Thema an Niedersachsens allgemeinbildenden Schulen. So steht es beispielsweise im Kerncurriculum der Schuljahrgänge fünf bis zehn für den Geschichtsunterricht an Gymnasien, eingeordnet in die „Zeit des Nationalsozialismus - Ideologie und Herrschaftspraxis“. Konkret sollen die Schülerinnen und Schüler „den Verlauf des Zweiten Weltkrieges (erläutern) und (...) die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung in der Welt (beurteilen)“, die Begriffe in diesem Kontext lauten „Anti-Hitler-Koalition, Zwangsarbeit, totaler Krieg, Vernichtungskrieg, Flucht und Vertreibung“ (S. 20). In den vorangegangenen „Rahmenrichtlinien Geschichte für Sek. I des Gymnasiums“ fand das Thema „Flucht und Vertreibung“ keine Berücksichtigung.
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Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)
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Seit Mai 2008 sind die Hamburger Lehrschwimmbecken nur unregelmäßig und mit einer sehr geringen Verlässlichkeit für den dringend benötigten Schwimmanfängerun-terricht geöffnet und nutzbar. Der Versuch, die Lehrschwimmbecken auch nach der Einstellung der Finanzierung durch die Behörde im Jahr 2006 weiter zu betreiben, überfordert die finanziellen Kräfte der beteiligten Vereine, Verbände und Schulinitiativen und gefährdet den Weiterbe-trieb der Lehrschwimmbecken und damit in großen Maße den Unterricht für Schwimmanfänger. Ein Weiterbetrieb wurde bisher nur bis zum 10.10.2008 zugesichert.
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Kersten Artus (kersten.artus@linksfraktion-hamburg.de)
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Durch den derzeit laufenden Prozess der Umstellung von Studiengängen auf die Abschlüsse Bachelor und Master wird der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss bereits in der Regel nach sechs Semestern mit dem Erhalt des Bachelors erreicht und nicht wie in den alten Studiengängen Diplom, Magister, Staatsexamen nach frühestens acht bzw. neun Semestern Regelstudienzeit. Der Zugang zu weiterführenden Studiengängen - in den meisten Fällen ein konsekutiver Masterstudiengang - wird durch den Aufbau neuer Hürden erschwert und ist nicht für jede Absolventin bzw. jeden Absolventen eines Bachelorstudiums erreichbar. Subjek-tive Eignungstests, extracurriculare Anforderungen oder ein bestimmtes Notenniveau im Bachelor sind Beispiele für diese Hürden. Hinzu kommen kapazitäre Beschränkungen in vielen Fächern, die von vornherein nur einen Bruchteil der Bachelorabsolventen den Zugang zu einem Master ermöglichen.
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Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)
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Die Bürgerschaft möge beschließen: In Artikel I, Punkt 2, § 6b, Absatz (5), wird der Teilsatz: „wenn ihre absolvierte Studienzeit die Dauer des Anspruchs auf Gebührenstundung gemäß § 6c Absatz 3 überschreitet.“ gestrichen.
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Dora Heyenn (dora.heyenn@linksfraktion-hamburg.de)
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Die Bürgerschaft möge beschließen: In Artikel I, Punkt 2, § 6b, Absatz (5), wird der Teilsatz: „3. die in Gremien der akademischen Selbstverwaltung oder der Verfassten Studierendenschaft aktiv sind.“ neu eingefügt. Begründung: Nach § 9 Absatz 4 HmbHG ist die Mitwirkung in der Selbstverwaltung Recht und Pflicht der Mitglieder und nach § 9 Absatz 5 darf niemandem wegen dieser Mitwirkung ein Nachteil entstehen.
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Dora Heyenn (dora.heyenn@linksfraktion-hamburg.de)
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An den niedersächsischen Hochschulen arbeiten zahlreiche studentische Beschäftigte (laut § 33 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes „Hilfskräfte“) in den unterschiedlichsten Bereichen. Sie sind nach Auffassung aller Beteiligten für die Aufrechterhaltung des Lehrbetriebs und der Forschungsaktivitäten von oft unerlässlicher Bedeutung. Dabei nehmen sie zumeist eine Doppelrolle ein: Sie sind einerseits Studentinnen bzw. Studenten, andererseits sind sie Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer mit entsprechenden Rechten. Häufig jedoch ist die bzw. der unmittelbare Dienstvorgesetzte der studentischen Hilfskräfte als Lehrstuhlinhaberin bzw. Lehrstuhlinhaber zugleich von wichtiger Bedeutung für die Studierenden bei ihrem Vorankommen im Studium.
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Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)
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