Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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§ 1 § 71 Abs. 4a des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2005 (GVBl. LSA S. 520, 2008 S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2011 (GVBl. LSA S. 2), wird wie folgt geändert: 1. Nach Satz 2 wird folgender neuer Satz 3 eingefügt: „Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch darf die Eigenbeteiligung als Bedarf für Bildung berücksichtigt werden.“ 2. Die bisherigen Sätze 3 bis 6 werden die Sätze 4 bis 7. § 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag bekräftigt die Zielstellung des Beschlusses des Landtages der fünften Wahlperiode „Entwicklung der schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf“, Drucksache 5/87/3079 B, den gemeinsamen Unterricht zur vorherrschenden Form der institutionellen Förderung zu entwickeln und die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
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Arbeitsmarkt, Behindertenpolitik, Bildung, Kultur, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Befürwortung des Erhalts Staatlicher Schulämter, Forderung an den Ministerpräsidenten nach Zusicherung für die Beibhaltung aller Schulämter
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Berufsbildung, Bildung, Studierende
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Abg. Barbara Cárdenas (b.cardenas@ltg.hessen.de)
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In den vergangenen zehn Jahren hat sich die deutsche Hochschullandschaft nachhaltig verändert. Die einstufigen Abschlüsse Magister, Diplom und Staatsexamen wurden fast vollständig auf das zweistufige Bachelor-/Mastersystem umgestellt. Studierende wurden hauptsächlich im Wintersemester 2007/2008 zum letzten Mal in die einstufige Studienstruktur eingeschrieben. Es befinden sich demnach noch viele Studierende in diesen Studiengängen, welche in den nächsten Jahren geschlossen werden sollen, wie es in den Zielvereinbarungen zwischen Land und den einzelnen Hochschulen geregelt wurde. Das Ende von Betreuungsangeboten bei den auslaufenden Studiengängen liegt häufig nur bis zu zwei Semester über der Regelstudienzeit des letzten Erstsemesterjahrgangs. Daher kann es gerade für die letzte Kohorte der „traditionellen“ Studiengänge zu einem erheblichen Zeitdruck im Studium kommen.
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Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)
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Von der Verfassungsschutzbehörde des Landes Niedersachsen werden seit einer Zeit verstärkt Schulveranstaltungen durchgeführt, die vor allem im Bereich der sogenannten Extremismusprävention angesiedelt sind. Mir der Serie der Andi-Comics, diversen Ausstellungen und landesspezifischen Veranstaltungen tritt die Verfassungsschutzbehörde de facto als Bildungsanbieter für Schulen auf. Andere Träger der Bildungsarbeit, die etwas zu den Themen Rassismus oder Neonazismus anbieten, bekommen diese Konkurrenz deutlich zu spüren, bietet doch die Behörde ihre Ver-anstaltungen in der Regel unentgeltlich an, worauf vonseiten der Schulen gerne zurückgegriffen wird. Fraglich ist jedoch, ob ein Inlandsgeheimdienst geeignet ist, Schülerinnen und Schüler z. B. mit dem Thema des Neonazismus zu konfrontieren.
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Ansprechpartner
Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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1. Der Thüringer Landtag fordert die Landesregierung auf, zu berichten, welche generelle Position sie zur zukünftigen Entwicklung des Landes auf den Gebieten Wissenschaft und Forschung und zur Stärkung des Profils und der Förderung der Stärken der Hochschulen und Forschungseinrichtungen hat.
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Berufsbildung, Bildung, Forschung, Studierende, Wissenschaft
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Dr. Karin Kaschuba (kaschuba@die-linke-thl.de)
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Der Einsatz von Tieren in der Lehre ist besonders in naturwissenschaftlichen und medizinischen Studiengängen verbreitet. Der Bundesverband „Menschen für Tierrechte“ hat in seinem Projekt „SATIS - Projekt für humane Ausbildung“ im März 2011 ein „Ethik-Ranking“ veröffentlicht, in dem auf Grundlage von hochschuleigenen Angaben zu Art und Umfang von Tiereinsatz im Grund- bzw. Bachelorstudium sowie im vorklinischen Bereich die Hochschulen klassifiziert werden. Die Technische Universität Braunschweig hat dabei als einzige Hochschule aus Niedersachsen keine Auskunft erteilt.
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Ansprechpartner
Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)
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In Niedersachsen werden Lehramtsbefähigungen aus anderen Staaten, dazu zählt auch die DDR, häufig nicht als gleichwertig anerkannt; sei es, weil die Lehrkräfte nur eine Ein-Fach-Ausbildung vorweisen können oder weil ihre Ausbildung nicht an einer Universität stattgefunden hat. Diese formal geringere Qualifikation ist jedoch kein Hinderungsgrund, diese Lehrkräfte mit gleichwertigen Aufgaben im Unterricht zu betrauen; sie bekommen aber weniger Gehalt. Dies widerspricht aber der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Hier heißt es in Artikel 23 Abs. 2: „Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.“ Zur Verwirklichung dieses Menschenrechts müssen kurzfristige Schritte getan werden, indem analog zum Berliner Vorbild die Gleichstellung bei Lehrkräften im herkunftssprachlichen Bereich erreicht wird und den weiteren betroffenen Lehrkräften ein Angebot zur Nachqualifizierung gemacht wird. Grundsätzlich muss das Land aber dahin kommen, dass nicht mehr gefragt wird, „Welchen Abschluss hast Du?“, sondern „Was kannst Du?“, um damit unabhängig von der formalen Qualifikationsstufe bei gleichwertiger Arbeit die gleichwertige Entlohnung sicherzustellen.
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Ansprechpartner
Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)
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Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag bis Ende 2011 einen Bericht zur bisherigen Umsetzung des Artikels 24 "Bildung" der UN-Behindertenrechtskonvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) vorzulegen. Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert von den Vertragsstaaten in der englischen, rechtlich verbindlichen Wortlautfassung, ein "inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen" zu gewährleisten. Dabei müssen die Vertragsstaaten sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und sie gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.
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Michaele Sojka (sojka@die-linke-thl.de)
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Kompetenzzentrum „Stadtumbau Sachsen- Anhalt“, Bestellung der Geschäftsführerin der Feuerwehrunfallkasse Mitte (FUK Mitte), Nutzung von Fracking in Sachsen-Anhalt, Haushaltssperre bis 31. Mai 2011 für Landschaftspflegeprojekte und ländlichen Wegebau, Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets, Fortschreibung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) für das Jahr 2012,
Themenbereiche
Agrarpolitik, ländliche Räume, Bildung, Haushalt und Finanzen, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.