Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
-
Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag erkennt die acht Prinzipien des „Open Data“, wie sie die OpenGouvernment Working Group aufgestellt hat, an und erklärt es zum Ziel, perspektivisch „Open Data“-Projekte in Sachsen-Anhalt umzusetzen. 2. Die Haushalte des Landes Sachsen-Anhalt werden ab dem Entwurf des Doppelhaushalts 2012/2013 ebenso wie die beschlossenen Haushalte dem Parlament und der Öffentlichkeit so zur Verfügung gestellt, dass die Daten in einem freien und maschinenlesbaren Format und ohne spezielle vorherige Anfrage vorliegen. 3. Die Jahresrechnungen sollen nach Fertigstellung demselben Format entsprechend unter den Kriterien aus 2. ebenfalls veröffentlicht werden. Begründung Seit einiger Zeit verbirgt sich der Anspruch, öffentliche Daten in ihrem vollumfänglichen Bestand, sprich Rohdaten, auch der allgemeinen Öffentlichkeit ohne künstliche Hürde zur Verfügung zu stellen, hinter dem Begriff „Open Data“. In unserer freien Gesellschaft begründet sich eine transparente Regierung von selbst. Es ist daher unser Anspruch, den nächsten Schritt zu gehen, und den Landeshaushalt als Einstieg in die von „Open Data“ gesetzten Prinzipien offen zu legen. Der offene Haushalt führt den Anspruch an eine transparente und demokratische Regierung im Zeitalter der digitalen, vernetzten Welt fort. Die Nachprüfbarkeit einzelner Übersichten oder das Erstellen eigener Querschnitte befähigen uns Abgeordnete dabei, genauer mit den Haushaltsdaten umzugehen und somit einer der höchsten verfassungsrechtlichen Aufgaben des Landesparlamentes, dem Budgetrecht, Folge zu leisten und diese Aufgabe umfassender als zuvor ausgestalten zu können.
Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
-
Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie entwickelte sich der durchschnittliche Kaufwert landwirtschaftlicher Nutzflächen seit 1991? Bitte in Jahresscheiben getrennt nach Ackerland und Grünland sowie nach Eigentumsformen (Privateigentum, Kircheneigentum, kommunales Eigentum, Landeseigentum, Bundeseigentum in Verwaltung der BVVG und sonstiges Eigentum) aufführen. In dem von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte im Land Sachsen- Anhalt jährlich herausgegebenen Grundstücksmarktbericht Sachsen-Anhalt sind in der aktuellen Ausgabe 2011 die Entwicklungen der durchschnittlichen Kaufwerte für Ackerland und Grünland seit dem Jahr 1997 veröffentlicht worden. Eine Unterteilung in Eigentumsformen ist aus dem Grundstücksmarktbericht nicht zu entnehmen.
Themenbereiche
Agrarpolitik, ländliche Räume, Haushalt und Finanzen, Verkehr
Antrag und weitere Dokumente
-
Vorbemerkung des Fragestellenden: Bundestag und Bundesrat haben im Februar 2009 das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland verabschiedet. Das Zukunftsinvestitionsgesetz ist Teil des Gesetzes, welches zusammen mit der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung den Rechtsrahmen für die Verwendung der Bundesmittel festlegt. Sämtliche Investitionsmaßnahmen müssen einem der Förderbereiche entsprechen und darüber hinaus den Maßgaben des Artikels 104b GG gerecht werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Entspricht es der geltenden Rechtslage, dass im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes II lediglich Investitionen in Gebäuden, wie den Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur zulässig sind, nicht aber in den dazugehörigen Gartenanlagen oder Spielplätzen? Die dem Konjunkturpaket II zugrunde liegenden Vorschriften gestatten Investitionen in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, differenzieren hierbei aber nicht zwischen dem Gebäude der Einrichtung als solchem und dem Außenbereich. Insofern sind auch andere als gebäudebezogene Investitionen förderfähig. Im Rahmen des Konjunkturprogramms II werden bzw. wurden durch das Ministerium für Arbeit und Soziales 60 Projekte im Bereich von Investitionen in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung gefördert. In einzelnen ausgewählten
Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
-
Laut Hessischem Schulgesetz wird die Bezuschussung bzw. die Erstattung der Schülerbeförderungskosten über die Schulämter abgewickelt. Zumindest im Kreis Offenbach war die bisherige Praxis wie folgt ausgestaltet: Am Ende eines Kalenderjahres, spätestens bis zu dem 31. Dezember, mussten Eltern über die Schule bzw. das Schulamt eine Erstattung der in diesem Jahr VORAUSBEZAHLTEN Fahrtkosten beantragen und diese durch Belege/Quittungen nachweisen. Insbesondere für einkommensschwache Familien und ALG-II-Empfänger ist diese Praxis eine nicht tragbare finanzielle Belastung, da sie in jedem der zwölf Kalendermonate für die Fahrtkosten in Vorkasse treten müssen und diese erst zum Ende des Jahres hin erstattet bekommen: Eine Monatskarte kostet im konkret vorliegendem Fall 44,80€, eine Jahreskarte 396,00€.
Themenbereiche
Berufsbildung, Bildung, Haushalt und Finanzen
Ansprechpartner
Abg. Barbara Cárdenas (b.cardenas@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
-
Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Gemeinden und Landkreise erhalten investive Zuweisungen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur entsprechend § 16 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG). Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 FAG werden diesen Zuweisungen 10 Millionen € jährlich vorab entnommen und finanzschwachen Kommunen zur Erbringung des Eigenanteils für nach § 3 Abs. 1 des Entflechtungsgesetzes geförderte Straßenbauprojekte zur Verfügung gestellt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuweisungen gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) werden die Zuweisungen finanzschwachen Kommunen gewährt, die Zuwendungen gemäß § 3 Abs. 1 des Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) erhalten, auf Grund ihrer finanziellen Situation jedoch nicht in der Lage sind, den verbleibenden Eigenanteil aufzubringen, so dass die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist und der Wegfall der Förderung nach dem EntflechtG droht. Als finanzschwach gilt eine Kommune, wenn sie ihren Haushalt im Jahr der Antragstellung nicht ausgleichen kann und sich in der Haushaltskonsolidierung befindet. Die Mittel nach § 16 Abs. 2 FAG dienen ausschließlich zur Kofinanzierung der Finanzhilfen aus Bundesmitteln nach § 3 Abs. 1 EntflechtG. Sie sind dem Grunde und der Höhe nach streng abhängig vom darüber erlassenen Bescheid des Landesverwaltungsamtes. Verringert oder erhöht sich die dort bewilligte Summe, verringert
Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
-
Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wie viele unbesetzte Stellen gibt es zurzeit in den Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt? Bitte aufschlüsseln nach Ressort und Stellenbewertung. Der Anlage 1 sind neben der Stellenzahl die Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen zu entnehmen. Die Meldung erfolgt gemäß Stichtag 1. Juni 2011. Aktuelle, nicht abgeschlossene Stellenbesetzungsverfahren sind in der Statistik als unbesetzte Stellen berücksichtigt. In die Statistik sind nur die ganzen unbesetzten Stellen eingegangen. 2. Wie viele Beschäftigte der Ministerien sind derzeit an andere Ministerien abgeordnet? Bitte aufschlüsseln nach abgebenden und aufnehmenden Ressorts sowie Vergütungsgruppe des ab- bzw. zugeordneten Bediensteten. Der Anlage 2 sind die Besoldungs- und Entgeltgruppen zu entnehmen. Die Meldung erfolgt gemäß Stichtag 1. Juni 2011. Abordnungen an Ministerien oder Einrichtungen außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt wurden nicht berücksichtigt
Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
-
Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit Jahresbeginn haben sich die Rahmenbedingungen für die finanzielle Entwicklung in den Gemeinden, Städten und Landkreisen verändert. Dazu gehört u. a., dass mit dem 1. Januar 2011 die Gemeindegebietsreform formal abgeschlossen wurde, es zeitgleich Veränderungen des Finanzausgleichsgesetzes gab und mit der sich belebenden Konjunktur- und Wirtschaftslage höhere Steuereinnahmen des Landes und der Kommunen erwartet werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren am 31. März 2011 Finanzierungssaldo, Kreditmarktschulden und Kassenkredite der Kommunen insgesamt sowie pro kommunale Gruppe und wie stellt sich diese Situation im Vergleich zum Vorjahr dar (absolut/prozentual)?
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik
Antrag und weitere Dokumente
-
Der Landtag wolle beschließen: Artikel 1 Ziffer 10. erhält folgende Fassung: „10. Anlage 1 Besoldungsordnung A a) in der Besoldungsgruppe A 13, II. Weitere Ämter, erhält die Fußnote 12 folgende Fassung: „12) Einstiegsamt für die nach dem 1. April 2011 neu eingestellten Lehrkräfte. In diese Besoldungsgruppe werden außerdem die Lehrkräfte eingestuft, die vor dem 1. April 2011 eingestellt wurden und eine mindestens sechsjährige Lehrtätigkeit nachweisen, soweit sie am 1. April 2011 in der Besoldungsgruppe A 12 eingruppiert waren.“ b) Besoldungsgruppe A 14 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 8 wird nach den Wörtern „- bei einer Landesbehörde -“ die Angabe „3)“ angefügt. bb) Nach der Fußnote 2 wird folgende Fußnote 3 angefügt: „3) Sofern nicht in Besoldungsgruppe A 13.“
Themenbereiche
Bildung, Haushalt und Finanzen, Kinder- und Jugendpolitik
Antrag und weitere Dokumente
-
1. Zu den im Antrag genannten Aspekten, die beim Gesetzgebungsverfahren in Erwägung gezogen werden sollen, sind folgende Aspekte hinzuzufügen: • Sicherstellung einer angemessenen, tarifgebundenen Entlohnung der Rettungsassistenten und -assistentinnen sowie der Rettungssanitäter- und -sanitäterinnen, • Reduzierung der Anzahl der Leitstellen. 2. Darüber hinaus soll die Landesregierung zu den in der Anhörung vom 27. Oktober 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt (Drs. 5/2786) im Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgetragenen Anregungen und Forderungen im Vorfeld der Gesetzeserarbeitung in den beteiligten Ausschüssen Stellung nehmen.
Themenbereiche
Gesundheit, Gewerkschaften, Haushalt und Finanzen
Antrag und weitere Dokumente
-
Der Landtag stellt fest: - Die gesetzlichen Regelungen zur Abschaffung der Wasserbeiträge und zur Einführung von Privilegierungstatbeständen bei den Abwasserbeiträgen seit dem 1. Januar 2005 waren ein erster wesentlicher Schritt zur Begrenzung der Kommunalabgabenlast der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen. - Die Beteiligung des Landes an den Kosten dieser gesetzlichen Regelungen ist unverzichtbar, um auch künftig die Zielstellung der Begrenzung der Kommunalabgabenlast verwirklichen und den Vorgaben der Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes entsprechen zu können. - Alle Absichten der Landesregierung, die Kommunalabgabenpolitik wieder umzukehren, widersprechen dem Willen des Thüringer Landtages und sind nicht geeignet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft in die Landespolitik zu festigen.
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik
Ansprechpartner
Frank Kuschel (kuschel@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.