Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Um allen Gebäudeeigentümern in Thüringen aktiven Klimaschutz zu ermöglichen, soll die Förderung aus Landesmitteln optimal an aktuelle soziale, rechtliche und energiepolitische Rahmenbedingungen angepasst sein. Bei der Ausgestaltung von Förderrichtlinien und der Vergabe von Fördermitteln des Landes sollen Kriterien der Sozialverträglichkeit einen besonderen Stellenwert haben. Umfassende Beratungsmöglichkeiten tragen dazu bei, dass Förderangebote des Landes und des Bundes besser genutzt werden können.
Themenbereiche
Energie, Sozialpolitik, Umweltpolitik
Ansprechpartner
Steffen Harzer (harzer@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Gesundheit ist die Voraussetzung und die Basis jeder Arbeitsfähigkeit. Laut einer Definition der WHO – hier in verkürzter Wiedergabe – wird unter Gesundheit seelisches und körperliches Wohlbefinden verstanden. Zu beachten ist, dass Gesundheit nicht statisch, sondern dynamisch zu verstehen ist. Sie bildet sich in ständiger Wechselbeziehung mit der Um- und Mitwelt aus. Für Schule bedeutet das, dass sowohl die Interaktion zwischen den an Schule Beteiligten als auch die institutionellen Rahmenbedingungen, in denen Schule stattfindet, Auswirkungen auf das gesundheitliche Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften hat. Das Lern-, Sozial- und Organisationsklima einer Schule beeinflusst den Gesundheitszustand von Schülerinnen und Schülern sowie dem Lehrpersonal.
Themenbereiche
Bildung, Gesundheit, Sozialpolitik
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Antrag und weitere Dokumente
- Gesundheitsförderung für Lehrkräfte als dritte Säule des schulischen Gesundheitsmanagements stärken
- Volksabstimmungen auf der Bundesebene endlich ermöglichen – Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid ins Grundgesetz!
- Staatsregierung darf gesetzliche Berichtspflicht nicht länger verletzten – „5. Frauenförderbericht Sachsen“ endlich vorlegen!
- Gründung eines Sächsischen Diabetes-Beirates initiieren!
- Umfang der öffentlichen Nutzung des Sächsischen Staatsarchivs erhalten – Personalausstattung verbessern und unbesetzte Stellen besetzen
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Derzeit sind in der Bundesrepublik 6 Millionen Regelleistungsberechtigte auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hartz IV - angewiesen, darunter etwa 2 Millionen Kinder . Die Höhe des Regelsatzes von 416 Euro im Monat sowie 240 Euro bis 316 Euro für Kinder und Jugendliche schützt nicht vor Armut. Teilhabe am kulturellen und soziokulturellen Leben ist kaum möglich, gerade Kinder leiden massiv unter den Dauerbelastungen der Armut. Aber nicht nur die viel zu geringen Geldleistungen sind ein massives Problem, sondern vor allem auch das mit dem Hartz-IV-System verbundene Stigma, das entgegengebrachte Misstrauen, die exorbitante Antragsbürokratie.
Themenbereiche
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Die Hospiz- und Palliativversorgung im Freistaat Sachsen wurde in den vergangenen Jahren so ausgebaut, dass der erreichte Stand durchaus positiv zu würdigen ist. Dies wurde durch die Hospizstudie 2017 bestätigt. Nichtsdestotrotz wurde in der Hospizstudie 2017 in mehreren Bereichen weiter gehender, teilweise sogar dringender, Handlungsbedarf festgestellt. Diesen Erkenntnissen muss die Staatsregierung Rechnung tragen, insbesondere in den Bereichen der Handlungsempfehlungen, die über die hoheitlichen Aufgaben und Steuerungsmöglichkeiten der Landkreise und Kreisfreien Städte hinausgehen. Aus diesem Grunde drängt die antragstellende Fraktion DIE LINKE auf die unverzügliche Überarbeitung der überholten „Konzeption zur Hospiz- und Palliativarbeit im Freistaat Sachsen“ aus dem Jahr 2007. Die Überarbeitung Konzeption ist in jeglicher Hinsicht als wichtige und unentbehrliche Arbeitsgrundlage für die zukünftige landesweite Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung und zur Vermeidung von Über- und Unterangeboten in der Fläche anzusehen.
Themenbereiche
Berufsbildung, Familienpolitik, Gesundheit, Pflege, Sozialpolitik
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: 1. Seit Jahren werden Fälle sexuellen Missbrauchs in der Katholischen Kirche öffentlich. Die aktuelle Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“, die im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz erstellt und am 25. September 2018 vorgestellt wurde, weist 3.677 Opfer und 1.670 Täter nach. Sie stellen jedoch leider nur die Spitze eines Eisbergs dar, da, wie in der Studie dargestellt wird, in den Diözesen ein ganz unterschiedlicher Aufklärungswille gezeigt wurde und die Studie zudem nur in neun von 27 Bistümern den Zeitraum zwischen 1946 und 2014 untersucht hat, in den anderen nur den Zeitraum seit dem Jahr 2000. Leider ist auch Mecklenburg-Vorpommern von den Missbrauchsfällen betroffen. Von vielen Seiten und auch von Kirchenvertretern selbst wird die Aufklärung von Unrecht in der Kirche durch die Kirche selbst als problematisch und nur eingeschränkt möglich eingeschätzt. In anderen Ländern, zum Beispiel in Irland und Australien, wurden die Studien vom Staat in Auftrag gegeben. In Deutschland wird aktuell auch der Einsatz eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses diskutiert. 2. Unabhängig von den Missbrauchsfällen in der Katholischen Kirche trifft auf viele Opfer sexuellen Missbrauchs zu, dass sie sich oft erst Jahre später dazu in der Lage sehen, sich zu ihrem Missbrauch zu äußern und gegen die Täter auszusagen. Drucksache 7/2679 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. im Bundesrat eine Initiative zu starten bzw. Initiativen anderer Länder zu unterstützen, die zum Ziel haben, die Missbrauchsfälle in der Katholischen Kirche in Deutschland rückhaltlos aufzuklären und die Täter ohne Ansehen der Person zur Verantwortung zu ziehen. Zudem ist die Einrichtung eines Entschädigungsfonds zu prüfen. 2. im Bundesrat eine Initiative zu starten bzw. Initiativen anderer Länder zu unterstützen, die zum Ziel haben, die Verjährungsfrist von sexuellem Missbrauch anzuheben. 3. unter Federführung des Justizministeriums sowie unter Beteiligung des Bürgerbeauf-tragten und Vertretern der Kirche einen „Runden Tisch“ gegen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen einzurichten, dessen Ziel es ist, Erfahrungen von Gewalt und Miss-brauch aufzuarbeiten und Betroffenen Hilfe zur individuellen Bewältigung anzubieten. Zum anderen sollen Vorschläge zur Änderung der rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erarbeitet werden, um sexuelle Gewalt künftig besser zu vermeiden, aufzudecken und ahnden zu können. Zudem ist eine unabhängige Anlauf-stelle für Opfer und Täter zu schaffen.
Themenbereiche
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Antrag und weitere Dokumente
- Missbrauchsopfer unterstützen - Missbrauch in der Katholischen Kirche rückhaltlos aufklären und Verjährungsfristen ausweiten
- Arbeitsmarktpolitische Weichen im Bund und in Mecklenburg-Vorpommern richtig stellen
- Aufbau Ost - besorgniserregenden Entwicklungen Mecklenburg-Vorpommerns im wirtschaftlichen Angleichungsprozess entgegentreten
- Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie auch in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen
- Integration von Migrantinnen und Migranten nicht gefährden
- Segeln, Kanu, Triathlon - Erhalt der Bundesstützpunkte für Spitzensport in Mecklenburg-Vorpommern unverzichtbar
- Soziale Wohnraumförderung des Landes aufstocken und langfristig sichern
- Transparenz bei der Förderung der Freien Wohlfahrt herstellen
- Qualität der Lehramtsausbildung umgehend verbessern
- Zustände in der JVA Bützow aufklären - Justizvollzug gesetzeskonform ausstatten
- Humanitäre Katastrophe stoppen - Rüstungsexporte einstellen - Alternativen für den Werftstandort Wolgast entwickeln
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: 1. Die Freie Wohlfahrt ist eine wichtige Säule unseres Sozialstaates. Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege werden auf der Grundlage des im Sozialrecht verankerten Subsidiaritätsprinzips sowie nach Artikel 19 Abs. 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Weitere Grundlage hierfür sind § 44 Landeshaushaltsordnung sowie ein-schlägige Richtlinien zur Umsetzung des jeweiligen Bundes- und Landesrechts. 2. Der Landtag begrüßt, dass die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege jüngst die „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ (ITZ) unterschrieben haben. Er geht von einer schnellstmöglichen Umsetzung aus. Gleichwohl ist erkennbar, dass die zehn Transparenzinformationen keine ausreichende Gewähr dafür bieten, dass die Förderung des Landes zweifelsfrei sachgerecht zur Anwendung kommt und im gewährten Maß erforderlich ist. Deshalb erachtet der Landtag weitere Schritte zur Herstellung der Transparenz als erforderlich. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, umgehend Regelungen für die Förderung der Freien Wohlfahrt zu schaffen, mit denen eine vollständige Transparenz über die Verteilung und Verwendung der Mittel hergestellt wird. Neben den bislang geltenden Kriterien zur Erlangung der Landesförderung sollen darüber hinaus künftig zusätzlich die Offenlegung der Wirtschaftspläne und die Darstellung der wirtschaftlichen Aufbaustruktur sowie der unternehmerischen Verflechtungen Voraus-setzung für die Förderfähigkeit sein.
Themenbereiche
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Transparenz bei der Förderung der Freien Wohlfahrt herstellen
Antrag und weitere Dokumente
- Transparenz bei der Förderung der Freien Wohlfahrt herstellen
- Arbeitsmarktpolitische Weichen im Bund und in Mecklenburg-Vorpommern richtig stellen
- Aufbau Ost - besorgniserregenden Entwicklungen Mecklenburg-Vorpommerns im wirtschaftlichen Angleichungsprozess entgegentreten
- Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie auch in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen
- Integration von Migrantinnen und Migranten nicht gefährden
- Missbrauchsopfer unterstützen - Missbrauch in der Katholischen Kirche rückhaltlos aufklären und Verjährungsfristen ausweiten
- Segeln, Kanu, Triathlon - Erhalt der Bundesstützpunkte für Spitzensport in Mecklenburg-Vorpommern unverzichtbar
- Soziale Wohnraumförderung des Landes aufstocken und langfristig sichern
- Qualität der Lehramtsausbildung umgehend verbessern
- Zustände in der JVA Bützow aufklären - Justizvollzug gesetzeskonform ausstatten
- Humanitäre Katastrophe stoppen - Rüstungsexporte einstellen - Alternativen für den Werftstandort Wolgast entwickeln
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„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ - der erste Satz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) vom 10. Dezember 1948 jedem Menschen - und zwar unabhängig von Haut, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sozialer Anschauung, ethnischer und sozialer Herkunft „weltweit gleiche Rechte und Freiheiten zu“. Am 10. Dezember 2018 jährt sich zum 70. Male der Tag der Verkündung der AEMR (UN-Menschenrechtscharta) durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 in Paris. Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE. sollte und muss der besondere – menschenrechtliche – Stellenwert dieses Jahrestages für den Sächsischen Landtag Anlass sein, die aktuelle Situation bei der Wahrung und Verwirklichung grundsätzlicher der Menschenrechte im Maßstab auch ihrer Weiterentwicklung einzuschätzen, zu würdigen und entsprechende Schlussfolgerungen für eine daran auch orientierte humanistische Politik abzuleiten. Das UN-Menschenrechtsabkommen (Anlage) beschreibt in seinem Kerngehalt die elementaren Rechte eines jeden Menschen, welche die Grundlage und das Fundament für ein auf gegenseitige Achtung und Respekt aufgebautes friedliches Miteinander der Menschen darstellen, als ein von allen Völkern und Nationen der Welt zu erreichendes gemeinsames Ideal. Die hieraus resultierenden konkretisierten Rechte, Grundsätze und Empfehlungen haben für die Bundesrepublik Deutschland und damit für den Freistaat Sachsen weitest gehende Bindungswirkung durch ihre Aufnahme in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Sächsische Verfassung erlangt, ohne, dass dieser Grundrechtsrahmen allenthalben die notwendige Realisierung im Verfassungsalltag, in der Lebenswirklichkeit eines jeden Menschen in Sachsen beanspruchen kann. Die Fraktion DIE LINKE. sieht es im Respekt vor der Bedeutung und der Reichweite des in der AEMR angelegten universellen Wertekanons für dringend geboten, im zeitlichen Umfeld des 70. Jahrestages der Annahme der AEMR eine Bilanz des aktuellen Umsetzungsstandes im Freistaat Sachsen zu ziehen sowie hieraus resultierende Handlungsnotwendigkeiten zu bestimmen und zu beschließen.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Justiz- und Rechtspolitik, Sozialpolitik
Externe Infoseiten
http://edas.landtag.sachsen.de//viewer.aspx?dok_nr=14582&dok_art=Drs&leg_per=6
Antrag und weitere Dokumente
- „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.” – Bekenntnis zum Schutz, zur Wahrung und zur Verwirklichung der unveräußerlichen Menschenrechte anlässlich des 70. Jahrestages der Verabschiedung der „Allgemeinen Erklärung de
- Beteiligung und Einfluss Sachsens als Region auf europäischer Ebene stärken – Vertretung des Freistaates Sachsens im Europäischen Ausschuss der Regionen neu ausgestalten!
- Sonne aufs Dach! – Solarenergienutzung auf landeseigenen Immobilien in Sachsen ausbauen!
- Funktionieren des Rechtsstaates und der Strafrechtspflege schützen – Vorverurteilungen und Selbstjustiz entgegentreten!
- Wohnungslosigkeit im Freistaat Sachsen bekämpfen!
- Aufbau eines Nationalen Diabetes-Registers unterstützen!
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Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände Bisher existieren im Freistaat Sachsen keine gesetzlichen Regelungen für die Beteiligung von Tierschutzvereinen und -verbänden (Tierschutzorganisationen) und für eine angemessene finanzielle Untersetzung der zur kommunalen Pflichtaufgabe erklärten staatlichen Aufgabe des Tierschutzes. Die fortgesetzten Kostensteigerungen in allen Versorgungsbereichen, bei den tiermedizinischen Leistungen sowie insbesondere und auch bei und für Investitionen für Tiere mit aufwändigen Haltungsanforderungen stellen die Tierheime und Tierschutzvereine vor Ort zunehmend vor existentielle Probleme. Der Freistaat Sachsen steht daher in der Pflicht, die Kommunen zu unterstützen. Es ist an der Zeit, auch den Akteurinnen und Akteuren des Tierschutzes in Sachsen – wie in anderen Bundesländern bereits geregelt und praktiziert – die Möglichkeit zur umfassenden Beteiligungen in den die Belange des Tierschutzes betreffenden Angelegenheiten bis hin zum Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen einzuräumen. Ziel des Gesetzes ist es daher, ausgehend von dem in der Sächsischen Verfassung verankerten Staatsziel des Tierschutzes die aktuellen Defizite im Bereich der Förderung und Unterstützung des Tierschutzes in Sachsen abzubauen und dabei den im Bereich des Tierschutzes engagierten Menschen eine entsprechende rechtsverbindliche Grundlage für ihre Tätigkeit zum Schutz der Tiere und zur Finanzierung der von ihnen dazu ehrenamtlich geführten Tierschutzeinrichtungen und Tierheimen zu schaffen.
Themenbereiche
Sozialpolitik, Verbraucherschutz
Externe Infoseiten
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14771&dok_art=Drs&leg_per=6
Antrag und weitere Dokumente
- Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände
- Reizstoffe sind Waffen – Einsatz von Hilfsmitteln körperlicher Gewalt im Freistaat Sachsen begrenzen
- Rettungsgassen kinderleicht in Sachsen – Bahn frei für Hilfs- und Rettungsdienste!
- Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen!
- Personal- und Unterrichtssituation an den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2018/ 2019
- Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (SächsJugBetMitbestG)
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Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur Umsetzung des am 1. Februar 2018 als unmittelbar geltendes Bundesrecht in Kraft getretenen „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (die sog. Istanbul-Konvention) und der darin geregelten, auch den Freistaat Sachsen und die sächsischen Kommunen unmittelbar verpflichtenden Bestimmungen und Anforderungen unverzüglich im Einvernehmen mit dem Landespräventionsrat Sachsen sowie mit den im Bereich des Schutzes von Mädchen und Frauen in Sachsen tätigen Organisationen, Verbänden, Vereinen und Initiativen ein „Sächsisches Maßnahmenprogramm zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt“ zu erarbeiten und dem Landtag bis zum Ende des 1. Quartals 2019 vorzulegen, das sich an den Forderungen der 28. Frauen- und Gleichstellungsministerinnenkonferenz vom 8. Juni 2018 und des Deutschen Juristinnenbundes e. V. vom 29. Januar 2018 zur Verwirklichung eines Rechtsanspruches auf Schutz bei häuslicher Gewalt orientiert.
Themenbereiche
Familienpolitik, Frauen, Gesundheit, Gleichstellung, Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik
Externe Infoseiten
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14763&dok_art=Drs&leg_per=6
Antrag und weitere Dokumente
- Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen!
- Reizstoffe sind Waffen – Einsatz von Hilfsmitteln körperlicher Gewalt im Freistaat Sachsen begrenzen
- Rettungsgassen kinderleicht in Sachsen – Bahn frei für Hilfs- und Rettungsdienste!
- Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände
- Personal- und Unterrichtssituation an den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2018/ 2019
- Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (SächsJugBetMitbestG)
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Im Freistaat Sachsen gibt es derzeit keinen landesweiten Überblick über den Umfang und die Ausprägungen von Wohnungslosigkeit. Ein Grund dafür ist, dass die sächsische Staatsregierung die Verantwortung für die Lösung der in diesem Zusammenhang auftretenden Probleme einzig und allein als kommunale und nicht als landesweite Aufgabe ansieht. Diese Auffassung wird nicht unterstützt, denn Prävention und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit als schwerwiegendes soziales Problem erfordern unbedingt die landesweite Beobachtung und Steuerung, u. a. um die überproportionale Belastung einzelner Kommunen zu vermeiden. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, schrittweise mehrere Maßnahmen zu ergreifen, um Wohnungslosigkeit in Sachsen zu erfassen, zu vermeiden und zu bekämpfen.
Themenbereiche
Miet- und Wohnungspolitik, Sozialpolitik
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Wohnungslosigkeit im Freistaat Sachsen bekämpfen!
- Beteiligung und Einfluss Sachsens als Region auf europäischer Ebene stärken – Vertretung des Freistaates Sachsens im Europäischen Ausschuss der Regionen neu ausgestalten!
- Sonne aufs Dach! – Solarenergienutzung auf landeseigenen Immobilien in Sachsen ausbauen!
- Funktionieren des Rechtsstaates und der Strafrechtspflege schützen – Vorverurteilungen und Selbstjustiz entgegentreten!
- Aufbau eines Nationalen Diabetes-Registers unterstützen!
- „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.” – Bekenntnis zum Schutz, zur Wahrung und zur Verwirklichung der unveräußerlichen Menschenrechte anlässlich des 70. Jahrestages der Verabschiedung der „Allgemeinen Erklärung de
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