Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Die Landesregierung wird aufgefordert, 1.dem Parlament bis Januar 2014 eine umfassende Strategie zur Beteiligung des Freistaats Thüringen am bundesweiten Onlineportal GovData.de vorzulegen, in der unter anderem konkrete Aussagen zu Art und Umfang der Datensätze, die Art des Zurverfügungstellens nach Datei-Typ und Lizenz sowie zu deren Aktualisierungsintervallen getroffen werden; 2.Informationen, an denen aufgrund mehrfacher Auskunftsanträge nach Informationsfreiheitsgesetz ein grundsätzliches öffentliches Interesse besteht, sowie Daten und Informationen entsprechend § 11 Thür- IFG unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften in das GovData-System einzupflegen, 3.dabei die Grundsätze der OpenData-Prinzipien in vollem Umfang zu berücksichtigen; 4.mit den kommunalen Spitzenverbänden verbindliche Absprachen über die Beteiligung der Kommunen am GovData-Portal zu treffen, die Umsetzung dieser Absprachen gegebenenfalls zu unterstützen und dem Parlament in angemessener Weise darüber zu berichten; 5.perspektivisch die Strukturen und Abläufe in der ministeriellen Verwaltung so umzustellen, dass das Einspeisen von Daten in OpenData-Plattformen keinen nennenswerten zusätzlichen personellen und materiellen Aufwand beansprucht.
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André Blechschmidt (blechschmidt@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ stellte fest: „Das Internet bietet enorme Potenziale für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Seine Attraktivität und Innovationskraft verdankt es maßgeblich dem offenen und vergleichsweise einfachen Zugang für Nutzer und Anbieter sowie der Übermittlung von Datenpaketen ohne Diskriminierung unabhängig von Sender und Empfänger.“
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Kersten Artus (kersten.artus@linksfraktion-hamburg.de)
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Der Antrag wird wie folgt geändert: 1.Nummer III erhält folgende Fassung: "III.Der Landtag spricht sich dafür aus, die Netzneutralität im Zuge der Novellierung des Thüringer Landesmediengesetzes (ThürLMG) fest im Gesetzestext zu verankern und damit entsprechende Überlegungen im Bericht der Landesregierung über die Erfahrungen mit der Anwendung des Thüringer Landesmediengesetzes in die Tat umzusetzen. Dabei müssen diese zu schaffenden gesetzlichen Regelungen auch für Mobilfunkprovider gelten, sofern sie über Datenverbindungen Zugang zum Internet herstellen."
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Medien, Technologie, Verbraucherschutz
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André Blechschmidt (blechschmidt@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Telekom kündigte an, ab dem 2. Mai 2013 bei Neukunden nur noch Flatrate-Verträge mit Inklusiv-Datenvolumen anzubieten. Das bedeutet, dass die Kunden nur bis zu einem bestimmten Datenverbrauch die maximale Bandbreite nutzen können. Haben sie eine Grenze überschritten, wird die Geschwindigkeit erheblich gesenkt. Bis 2018 sollen auch alle Bestandskunden davon betroffen sein. Bereits vor knapp einem Jahr hatte Kabel Deutschland mit einer ähnlichen Klausel für Aufmerksamkeit gesorgt. Darüber hinaus bestätigte die Telekom, dass einige ausgewählte Dienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden. Wer andere Dienste nutzen will, muss also draufzahlen. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die Netzneutralität. Hiermit ist das Ende des freien Internets erreicht. Man verlässt also den Grundsatz, dass Informationen im Internet stets gleich behandelt werden sollen. Das Internet verdankt seinen Erfolg unter anderem der Tatsache, dass es einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Datenverkehr gibt, unabhängig vom Inhalt oder dem verwendeten Dienst. Das wäre nicht mehr der Fall, wenn unterschiedliche Dienste unterschiedlich gewertet werden würden. Die Kunden müssten plötzlich genau darauf achten, wie viel Daten-Volumen sie verbrauchen und gegebenenfalls draufzahlen, wenn sie einen Dienst eines anderen Anbieters nutzen wollen. Ein offenes und freies Netz sieht anders aus. Es zeigt sich ganz deutlich, dass eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität dringend notwendig ist.
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MdL Peter Ritter (p.ritter@dielinke.landtag-mv.de)
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Drs. 17/0930 - Wir fordern den Senat auf, den Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft (BR-Drs. 664/12) im Bundesrat abzulehnen und sich auf Bundesebene für eine Neuregelung mit einem hohen Schutzniveau für die Bestandsdaten von Mobilfunk- und Internetnutzenden einzusetzen.
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Uwe Doering (doering@linksfraktion-berlin.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Für 2,3 Millionen Nur-Hörfunk-Teilnehmende und nur Nur-Internet-PC-Nutzende verdreifacht sich der Rundfunkbeitrag von monatlich 5,76 auf 17,98 Euro. Für eine Million Nichtnutzende, die bislang bewusst oder auch aus sozialen Gründen auf Rundfunk verzichteten, wird die volle Gebühr fällig.
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Kersten Artus (kersten.artus@linksfraktion-hamburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. ihre Position zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage und ihren bisherigen Umgang mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines 7. Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes" zu erläutern; 2. im Bundesrat auf eine Einberufung des Vermittlungsausschusses hinzuwirken, und sich für eine Regelungsvariante einzusetzen, die Innovationskraft und freien Informationsfluss im Internet gewährleis tet; 3. im Falle eines Scheiterns des Verfahrens im Vermittlungsausschuss auf einen Einspruch des Bundesrates hinzuwirken.
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Bildung, Justiz- und Rechtspolitik, Kultur, Medien
Ansprechpartner
André Blechschmidt (blechschmidt@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Insolvenz der Frankfurter Rundschau ist eine große Gefahr für die Medien-vielfalt in Deutschland, da immer mehr Medien bei wenigen Konzernen gebündelt sind. Mit der Schließung des Druckzentrums der Frankfurter Rundschau und dem Abbau von zahlreichen Arbeitsplätzen in der Redaktion verlieren ca. 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Medien, Wirtschaft
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Abg. Janine Wissler (j.wissler@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Bringt der neue Rundfunkbeitrag Mehrkosten für die Stadtgemeinde und kommunale Eigenbetriebe? Wir fragen den Senat:
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Drs. 17/0720 - Die Forderung nach einem eigenen Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist in nun auch Gegenstand eines von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs Drucksache 17/11470. Das nun vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Presseverlage indes wird niemandem helfen. Auch für die Vielfalt oder Qualität von journalistischen Angeboten ist damit nichts gewonnen. Das vorgeschlagene neue Schutzrecht ist daher abzulehnen – der von der Bundesregierung behauptete Nutzen ist weder begründet noch zu erkennen.
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Dr. Gabriele Hiller (hiller@linksfraktiopn-berlin.de)
Antrag und weitere Dokumente
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