Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Die Landesregierung wird aufgefordert, die erfolgreich praktizierte Arbeitspolitik in Brandenburg entsprechend der sich bereits abzeichnenden zukünftigen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt fortzuschreiben. Hierbei kann einerseits auf bewährte Instrumente und Strukturen zurückgegriffen werden. Auf der anderen Seite sind veränderte Problemlagen zu beachten. Insbesondere sollen - die Unterstützung der Unternehmen bei der Fachkräftesicherung und - die Förderung von Langzeitarbeitslosen
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Ansprechpartner
Andreas Bernig, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
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In der Koalitionsvereinbarung haben die die Regierung bildenden Parteien den Auftrag formuliert, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass öffentliche Aufträge nur dann vergeben werden können, wenn über dem Mindestlohn liegende Tarifbindung oder zumindest die Zahlung von Mindestlöhnen vorausgesetzt ist.
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Ansprechpartner
Thomas Domres, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
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Der Landtag begrüßt die uneingeschränkte Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien sowie Ungarn in der Bundesrepublik Deutschland seit 1. Mai 2011, die mit der Aufhebung der verbliebenen Einschränkungen im Bereich der Dienstleistungsfreiheit verbunden war. Beschäftigte sowie Unternehmen aus diesen 2004 beigetretenen Staaten können damit in einem weiteren Bereich von den Vorteilen eines zusammenwachsenden Europas profitieren.
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Ansprechpartner
Gerlinde Stobrawa, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
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Die Zahl derjenigen, die in Hamburg von Transferleistungen abhängig sind, steigt kontinuierlich. Dies ist nicht nur die Folge steigender Arbeitslosigkeit aufgrund der Konjunkturkrise, sondern hängt auch damit zusammen, dass in vielen Bereichen zunehmend Löhne unter Tarif gezahlt werden. Die Stadt hat dort, wo sie selbst Arbeitgeberin ist, und dort, wo sie Zuwendungen und Aufträge an Dritte vergibt, eine Vorbildfunktion, angemessene Arbeitsbedingungen herzustellen und angemessene Löhne zu zahlen.
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Kersten Artus (berit.koehler@linksfraktion-hamburg.de)
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Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht gestattet. Von diesem grundsätzlichen Gebot können die Bundesländer unter bestimmten Voraussetzungen durch den Erlass sogenannter Bedarfsgewerbeverordnungen einzelne Ausnahmen zulassen. Diese Bedarfsgewerbeverordnungen sind durch die ausufernde Nutzung mittlerweile zu einer Art "Allzweckwerkzeug" für die Gestattung von Sonntagsarbeit mutiert. Die ausufernde Praxis der Länder zur Zulassung von Sonntagsarbeit durch Bedarfsgewerbeverordnungen steht seit Längerem in der Kritik, da die engen Voraussetzungen des ArbZG für die Zulassung von Sonn- und Feiertagsarbeit häufig nicht gegeben sind und mit den Verordnungen eine kontinuierliche Ausweitung der Sonntagsarbeit einhergeht.
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Abg. Hermann Schaus (h.schaus@ltg.hessen.de)
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat laut einer Studie vom März 2011 bundesweit in ausgewählten Kindertagesstätten (Kitas) eine erhöhte Konzentration von gesundheitsschädlichen Weichmachern (Phthalaten) ermittelt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage Nr. 1: Warum hat sich keine Kita in Sachsen-Anhalt an der oben genannten Studie beteiligt? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage Nr. 2: Wurde im Ergebnis der Studie eine Untersuchung für die Situation in Kitas des Landes angestrengt oder beabsichtigt dies die Landesregierung in Zukunft? Mehrere Studien des Umweltbundesamtes (UBA) haben bereits vor der BUNDStudie gezeigt, dass bestimmte Weichmacher häufiger und in höheren Konzentrationen im Innenraum vorkommen als in der Vergangenheit. Das UBA untersucht unter anderem im Umwelt-Survey seit vielen Jahren regelmäßig die Belastung Erwachsener und von Kindern mit Weichmachern und anderen Schadstoffen. Obwohl die bundesweit vorhandenen Studien nur bedingt miteinander vergleichbar sind und nicht direkt auf die Situation in einzelnen Kindertageseinrichtungen in Sachsen- Anhalt übertragen werden dürfen, wird davon ausgegangen, dass die gesund
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt werden massive Kürzungen im Eingliederungsbereich inhaltlich untersetzt. Die Akteure der aktiven Arbeitsförderung haben die Vorschläge der Bundesregierung zur Kenntnis genommen und befürchten massive Einbußen. Teilweise wird in den Kreisen bereits die Tatsache diskutiert, dass die Strukturen von Trägern der Arbeitsmarktmaßnahmen in Frage gestellt sind und von den Trägern personalpolitische Entscheidungen vorbereitet werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ansätze, die Arbeitsmarktinstrumente an den Zielen „mehr Dezentralität, höhere Flexibilität, größere Individualität, höhere Qualität, mehr Transparenz“ auszurichten, sind grundsätzlich richtig und begrüßenswert. Entscheidend ist jedoch, die Rahmenbedingungen vor Ort in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit so gestalten zu können, dass eine problemadäquate und effektive Arbeit möglich ist. Dazu gehört auch ein ausreichendes Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudget. Die mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf auch verfolgte Reduzierung der Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik lässt dieses jedoch eher fraglich erscheinen. Zu dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt hat der Bundesrat mit Beschluss vom 8. Juli 2011 Stellung genommen und eine Reihe
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten auch Geldleistungen für die Kosten der Unterkunft. Zu den Kosten der Unterkunft gehören bei einem selbstgenutzten vermögensgeschützten Wohneigentum die Kosten der Instandsetzung und -haltung (vgl. u. a. Beschluss Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 6. Juli 2010, AZ: L 5 AS 136/10 B ER). Diese müssen notwendig und angemessen sein und dürfen nicht zur Wertsteigerung des Wohneigentums führen. Als notwendige Kosten bewertet das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt auch Aufwendungen für bauliche Veränderungen der Abwasserbeseitigungsanlagen, wenn die Nutzung des Wohneigentums ohne diese baulichen Maßnahmen - etwa durch eine behördliche Nutzungsuntersagung - unmöglich würde. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Der in der Vorbemerkung des Abgeordneten Henke zitierte Beschluss des Landessozialgerichts beruht auf alter Rechtslage. In der seit dem 1. April 2011 geltenden Fassung des hier einschlägigen § 22 SGB II hat der Gesetzgeber in Abs. 2 einige Klarstellungen im Hinblick auf die anzuerkennenden Kosten der Unterkunft bei Wohneigentümern vorgenommen. Danach ist nunmehr ausdrücklich festgeschrieben, dass als Bedarf für die Unterkunft bei selbst bewohntem, angemessenem Wohneigentum auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur anerkannt werden, soweit die Aufwendungen ihrerseits ebenfalls angemessen sind. Soweit diese Aufwendungen die Angemessenheit übersteigen, kann der kommunale
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Arbeitsmarkt, Miet- und Wohnungspolitik, Sozialpolitik
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Die Landesregierung wird gebeten, im Ausschuss für Arbeit und Soziales über die Ergebnisse der „Studie zur Ermittlung der durchschnittlichen Sach- und Personalkosten eines Kindertagesstätten-Platzes gem. § 15 KiFöG-LSA“ der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zur Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt zu berichten. Im Rahmen der Berichterstattung soll darüber hinaus insbesondere zu folgenden Punkten umfassend berichtet werden: - Darstellung der Auslastung der Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Inhalt, - Darstellung der Personalkosten und der Einkommenssituation des Fachpersonals in den kreisfreien Städten und den Landkreisen, - Erkenntnisse über die gegenwärtigen Arbeitsbedingungen des Fachpersonals in den Kindertageseinrichtungen (Vor- und Nachbereitungszeiten, Leiterinnen- und Leiterfreistellung, Aus- und Weiterbildung, Personalschlüssel) und Möglichkeiten, diese verbessern zu können, - Entwicklung des Fachkräftebedarfs bis 2020, - Perspektiven und Entwicklungsziele der Landesregierung hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern.
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Arbeitsmarkt, Bildung, Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik
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Der Landtag beauftragt die Landesregierung, 1. gemeinsam mit der Braunkohlenindustrie und der Region darauf Einfluss zu nehmen, dass die Versorgungssicherheit und damit auch Arbeitsplätze mittelfristig in Sachsen-Anhalt erhalten werden können und der Übergang zu den erneuerbaren Energien gesichert wird, 2. weitere wirtschaftliche Perspektiven für den Süden Sachsen-Anhalts in Verbindung mit dem schrittweisen Auslaufen der Braunkohleverstromung bis ca. 2035 zu initiieren und zu entwickeln, 3. neue Innovationen wie das Chemisch-Biologische Prozesszentrum (CBP) oder die „Innovative Braunkohlen Integration“ (ibi) zu fördern, um neue und zukunftsfähige Arbeitsplätze in neuen Verarbeitungsketten zu schaffen. Die Landesregierung wird gebeten, im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft bis zum Ende des Jahres Bericht zu erstatten. Begründung Der Bergbau ist als einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren eng mit der Geschichte und Entwicklung des mitteldeutschen Raumes verbunden. Der industrielle Abbau und die Verarbeitung von Braunkohle haben in Sachsen-Anhalt eine weit über 100jährige Tradition. Bis heute ist die Braunkohlenindustrie ein wichtiger Beschäftigungszweig, der neue Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft sowie erheblich zum Steueraufkommen des Landes beiträgt.
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