Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Kaum ein anderes Land hat den Ausbau der Erneuerbaren Energien stärker vorangetrieben und gleichzeitig einen so großen Beitrag zur Reduzierung der CO2Emissionen geleistet wie Brandenburg. Um den fortschrittlichen energiepolitischen Weg des Landes weitergehen zu können, muss die Energiewende von breiten Teilen des Landes weiterhin unterstützt werden und die Betroffenheit Einzelner ernst genommen werden.
Themenbereiche
Energie, Kommunalpolitik, Technologie, Umweltpolitik, Wirtschaft
Ansprechpartner
Thomas, Domres, MdL (thomas.domres@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Mit der Änderung des Grundgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2248) sind die Vorschläge der Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskommission II) umgesetzt worden. Kernstück der Änderung ist die in Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz (GG) verankerte Schuldenregel. Danach müssen Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Ein- nahmen aus Krediten ausgleichen.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Ralf Christoffers, MdL (ralf.christoffers@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die kommunale Integrationsarbeit vor Ort ist besonders in der ersten Zeit nach der Aufnahme der Menschen in den Kommunen erforderlich, um eine langfristig gelingende Integration in das Gemeinwesen zu ermöglichen. Zur Bewältigung dieser Aufgabe bedarf es einer zusätzlichen finanziellen Ausstattung der Landkreise und kreisfreien Städte.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Andrea Johlige, MdL (andrea.johlige@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Mit der Änderung des Grundgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2248) sind die Vorschläge der Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskommission II) umgesetzt worden. Kernstück der Änderung ist die in Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz (GG) verankerte Schuldenregel. Danach müssen Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Ralf Christoffers, MdL (ralf.christoffers@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Das Land Brandenburg hat die hervorgehobene Stelle und Funktion eines Lausitz-Beauftragten bei der Staatskanzlei eingerichtet und entsprechend ausgestattet. Auf sächsischer Seite sind die Aufgaben und Zuständigkeiten hingegen auf mehreren Ebenen und über mehrere Ministerien verteilt. Das ist insbesondere für die Verhandlungen mit dem Bund und bei der Einbindung der lokalen Akteure in Prozesse auf Länder- oder Bundesebene hinderlich. Deshalb braucht es eine verlässliche, hervorgehobene Position / Funktion in der Sächsischen Staatsverwaltung für die Gestaltung und Koordinierung des Strukturwandel-Prozesses, insbesondere in der Zusammenarbeit auf operativer Ebene mit dem Bund (Kohleausstiegskommission) und dem Land Brandenburg. Die Braunkohle-Regionen sind nicht nur vom Kohleausstieg betroffen, sondern auch vom Wegzug bzw. mangelnden Zuzug junger Frauen , insbesondere die Lausitz. Beiden Herausforderungen muss im Strukturwandel-Prozess begegnet werden, und zwar unmittelbar in den Verhandlungen mit dem Bund und den anderen Kohle-Ländern über Investitionen, Förderprogramme, Projekte etc.. Daher versteht es sich dann auch von selbst, dass die Position der „Bevollmächtigten für den Strukturwandel in Sächsischen Braunkohleregionen“ mit einer fachlich kompetenten Frau besetzt wird. Zentral ist, dass im Zuge der Bewältigung des Strukturwandels nicht neue Probleme erzeugt werden, sondern dass mit dem Rückenwind erheblicher Geldmittel von höherrangiger Ebene eine wirklich nachhaltige Entwicklung erreicht wird, also neue Strukturwandelmaßnahmen, die selbst auch den Klima-Test erfolgreich bestehen.
Themenbereiche
Agrarpolitik, ländliche Räume, Regionalpolitik, Umweltpolitik
Ansprechpartner
Kontakt (linksfraktion@slt.sachsen.de)
Externe Infoseiten
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=16347&dok_art=Drs&leg_per=6
Antrag und weitere Dokumente
- „Bevollmächtigte für Strukturwandel“ beim Freistaat installieren – Prozesse zusammenführen und Menschen bzw. Initiativen vor Ort einbeziehen
- Umsetzung des „Paktes für den Rechtsstaat“ einfordern – Funktionsfähigkeit der Rechtspflege in Sachsen nachhaltig sichern!
- Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts endlich umsetzen: Bekleidungs- und Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen!
- Pflegerische Versorgung in Sachsen sichern – Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ zügig umsetzen
- Abschaffung von Industrierabatten bei der EEG-Umlage
- Pflegeversicherung in eine solidarische Pflegevollversicherung umgestalten!
- Verfassungsrechtlichen Rundfunkauftrag umsetzen – Verhandlungen zur Novellierung des MDR-Staatsvertrages als Chance für eine längst überfällige Reform des Mitteldeutschen Rundfunks nutzen!
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Der Landtag möge beschließen: Durch das Europäische Schulprogramm können Milch und Milchprodukte in Kindergärten und Schulen zu einem günstigen Preis angeboten werden. Möglichst viele Kinder sollen durch die Unterstützung der EU-Förderung täglich einen viertel Liter Milch trinken können.
Themenbereiche
Bildung, Europa, Gesundheit, Kinder- und Jugendpolitik
Ansprechpartner
Marco Büchel, MdL (marco.buechel@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: 1. Die Bewältigung der Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise, die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und der soziale Schutz gehören für die Europäerinnen und Euro-päer zu den wichtigsten sozialpolitischen Herausforderungen, da viele Menschen auf-grund wachsender Ungleichheiten nach wie vor sozial benachteiligt sind. 2. Die EU muss noch stärker die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner in den Mittelpunkt stellen. Die Schaffung verbindlicher sozialer Standards ist dafür unerläss-lich. Nur durch ein Mehr an Solidarität kann die Ungleichheit verringert und die Akzep-tanz noch weiter gesteigert werden. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern begrüßt, dass mit dem 20-Punkte-Programm der Sozialen Säule die Sozial-, Beschäftigungs- und Gesundheitspolitik der EU gestärkt werden soll. 3. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, die Europäische Kommission bei der Gesetz-gebung zu unterstützen, da die in der Sozialen Säule verankerten Prinzipien Chancen-gleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen, Sozialschutz und soziale Inklusion bisher noch keinen Eingang in das Primärrecht der EU gefunden haben. 4. Der Richtlinienvorschlag der Kommission über transparente und verlässliche Arbeits-bedingungen als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Umsetzung der Sozialen Säule wird unterstützt. 5. Die im Vorschlag der EU-Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU nach 2020 vorgesehene Kürzung des Anteils der Kohäsionspolitik am EU-Haushalt wird abgelehnt. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür ein-zusetzen, dass 1. die Europäische Kommission in ihrem Vorhaben, Mindeststandards im Sozial- und Beschäftigungsbereich zu schaffen, unterstützt wird. 2. zur weiteren Stärkung der Sozialen Säule unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips geprüft wird, inwieweit eine soziale Fortschrittsklausel in das EU-Vertragswerk aufge-nommen werden kann. III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, für eine bundesweit wirksame Umsetzung und Kontrolle der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie einzutreten. IV. Der Landtag fordert die Landesregierung weiterhin auf, 1. sich beim Bund für die Ausgestaltung der Regelungsinhalte des am 13. März 2018 durch die EU-Kommission vorgeschlagenen Pakets zur sozialen Gerechtigkeit einzu-setzen. Der Landtag ist bis zum Ende des II. Quartals 2019 über den Stand der geplanten Umsetzungsmaßnahmen zu informieren und 2. aufzuzeigen, welche sicheren, transparenten und verlässlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um allen Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns das Recht auf Weiterbildung und die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung zu ermöglichen.
Themenbereiche
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Gemeinsame soziale Standards für alle Europäerinnen und Europäer
- 25 Jahre - Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern würdigen und fortentwickeln
- Aufbau Ost - mehr Bahn braucht das Land
- Kinder- und Jugendförderungsgesetz umgehend novellieren
- Soziale Beratungsleistungen ausfinanzieren
- Hilfesystem stärken - zielgruppenspezifische Angebote für Männer als Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt ausbauen
- Zielvereinbarungen rechtzeitig und zukunftsorientiert ausrichten - Schwerin als Hochschulstandort berücksichtigen
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Der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf der Ebene des Bundes vorgesehene, zwischen dem Bund und den Ländern zu schließende „Pakt für den Rechtsstaat“, mit dem die Handlungs- und Funktionsfähigkeit der Gerichte gesichert und weiterentwickelt werden soll, sieht vor, bei den Gerichten im Bund und in den Ländern insgesamt 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie für das dazu erforderliche „Folgepersonal“ zu schaffen. Dies soll der Verwirklichung von (zunächst) sieben Vorrangmaßnahmen dienen. Hier: dem gezielten Personalaufbau, bei Richter*innen, Staatsanwält*innen, aber auch dem nichtrichterlichen Personal, der Beschleunigung von Gerichtsverfahren, dem wirksameren Opferschutz, der Qualitätssicherung der Rechtspflege, der Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit und generell einer Offensive für den Rechtsstaat.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Kontakt (linksfraktion@slt.sachsen.de)
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Umsetzung des „Paktes für den Rechtsstaat“ einfordern – Funktionsfähigkeit der Rechtspflege in Sachsen nachhaltig sichern!
- „Bevollmächtigte für Strukturwandel“ beim Freistaat installieren – Prozesse zusammenführen und Menschen bzw. Initiativen vor Ort einbeziehen
- Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts endlich umsetzen: Bekleidungs- und Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen!
- Pflegerische Versorgung in Sachsen sichern – Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ zügig umsetzen
- Abschaffung von Industrierabatten bei der EEG-Umlage
- Pflegeversicherung in eine solidarische Pflegevollversicherung umgestalten!
- Verfassungsrechtlichen Rundfunkauftrag umsetzen – Verhandlungen zur Novellierung des MDR-Staatsvertrages als Chance für eine längst überfällige Reform des Mitteldeutschen Rundfunks nutzen!
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz - KJfG M-V vom 7. Juli 1997 ist gesetzliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern und sieht unter anderem eine Beteiligung des Landes an der Kinder- und Jugendarbeit vor. Diese deckt weder die Bedarfe in der Kinder- und Jugendarbeit noch stellt sie eine auskömmliche Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern dar. Die Novel-lierung des Gesetzes ist nach nunmehr zwei Jahrzehnten des Inkrafttretens überfällig und dringend erforderlich. II. Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. das Kinder- und Jugendförderungsgesetz - KJfG M-V zu novellieren und die dazu-gehörigen Richtlinien und Durchführungsverordnungen anzupassen, insbesondere a) Paragraf 1 Absatz 1 der Jugendförderungsverordnung (JuföVO M-V) dahingehend zu ändern, dass die Gesamthöhe der Landesförderung nach Paragraf 6 Absatz 1 Satz 1 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJfG M-V) von bisher 10,22 Euro pro Kopf auf mindestens 15 Euro angehoben wird. b) Paragraf 1 Absatz 2 der Jugendförderungsverordnung (JuföVO M-V) dahingehend zu ändern, dass die Gesamthöhe der Landesförderung nach Paragraf 6 Absatz 1 Satz 2 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJfG M-V) pro Kopf von 5,11 Euro auf mindestens 10,22 Euro angehoben wird. c) Paragraf 6 Absatz 3 Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJfG M-V) sowie Para-graf 1 Absatz 1 bis 3 der Jugendförderungsverordnung (JuföVO M-V) dahingehend zu ändern, dass für die Zuweisungen der Landesförderung die Anzahl der 6- bis 26-Jährigen zugrunde gelegt wird. Drucksache 7/3054 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. die Landesförderung mit einer Dynamisierung mindestens in Höhe der jährlichen Preis-steigerungsrate zu versehen. 3. Varianten zu prüfen, wie die Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere in den struktur-schwachen Regionen des Landes langfristig, verlässlich und bedarfsgerecht ausgestaltet und ausfinanziert werden kann. Dies ist mit dem zu erarbeitenden Landesjugendhilfe-plan zu untersetzen. 4. im Hinblick auf die strategische Absicherung der Jugend- und Schulsozialarbeit gemeinsam mit den kommunalen Verbänden alternative Finanzierungsformen über das Jahr 2019 hinaus zu erarbeiten. 5. die finanziellen Auswirkungen der Gesetzesnovellierung im Doppelhaushalt für die Jahre 2020/2021 zu berücksichtigen. 6. den Gesetzentwurf zur Novellierung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes dem Landtag bis zum 31. Juli 2019 vorzulegen.
Themenbereiche
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Kinder- und Jugendförderungsgesetz umgehend novellieren
- 25 Jahre - Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern würdigen und fortentwickeln
- Aufbau Ost - mehr Bahn braucht das Land
- Gemeinsame soziale Standards für alle Europäerinnen und Europäer
- Soziale Beratungsleistungen ausfinanzieren
- Hilfesystem stärken - zielgruppenspezifische Angebote für Männer als Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt ausbauen
- Zielvereinbarungen rechtzeitig und zukunftsorientiert ausrichten - Schwerin als Hochschulstandort berücksichtigen
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest, dass 1. die Tätigkeit der Träger der sozialen Beratung entsprechend der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu schützen und zu fördern ist. 2. die Träger der sozialen Beratung eine wichtige Arbeit im Land leisten. 3. die Förderung des Landes nicht im Widerspruch zu selbsterklärten Zielen, wie zum Bei-spiel „guter Arbeit“ und Anhebung der Tarifbindung, stehen darf. 4. die Landesregierung unter anderem gesetzliche Beratungsleistungen an Träger der Sozialarbeit übertragen hat, ohne diese auskömmlich zu finanzieren. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, bei der angekündigten Fassung eines Wohl-fahrtsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern sowie bei der Aufstellung des Landeshaus-haltes für die Jahre 2020/2021 die sozialen Beratungsleistungen unter Berücksichtigung des im Koalitionsvertrag formulierten Anspruches gut bezahlter Arbeit auskömmlich zu fördern, die tatsächlich anfallenden Kosten dabei zu berücksichtigen und die Förderung zu dynamisieren.
Themenbereiche
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Antrag und weitere Dokumente
- Soziale Beratungsleistungen ausfinanzieren
- 25 Jahre - Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern würdigen und fortentwickeln
- Aufbau Ost - mehr Bahn braucht das Land
- Kinder- und Jugendförderungsgesetz umgehend novellieren
- Gemeinsame soziale Standards für alle Europäerinnen und Europäer
- Hilfesystem stärken - zielgruppenspezifische Angebote für Männer als Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt ausbauen
- Zielvereinbarungen rechtzeitig und zukunftsorientiert ausrichten - Schwerin als Hochschulstandort berücksichtigen
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.