Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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I. Der Landtag stellt fest: 1. Die durch den Landtag in seiner 73. Sitzung am 26. Januar 2017 eingesetzte Enquetekommission "Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie" identifizierte verschiedene Ansatzstellen zur Zurückdrängung von Rassismus und Diskriminierung und formulierte im Zwischenbericht Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Bereiche auf administrativer Ebene.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Forschung, Innere Sicherheit, Rechtsextremismus, Verfassung, Wissenschaft
Ansprechpartner
Sabine Berninger (berninger@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Nummer I der Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert: In Nummer 18 wird die Angabe "1. März 2019" durch die Angabe "1. April 2019" ersetzt.
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Kinder- und Jugendpolitik
Ansprechpartner
Dr. Iris Martin-Gehl (martin-gehl@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Themenbereiche
Abgeordnete, Innere Sicherheit
Antrag und weitere Dokumente
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Gemäß § 84 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags beantragen die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Beratung des Zwischenberichts der Enquetekommission "Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierung in Thüringen sowie ihre Auswirkung auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie" in Drucksache 6/6808 in der Plenarsitzung vom 27. Februar bis 1. März 2019.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Forschung, Innere Sicherheit, Rechtsextremismus, Verfassung, Verfassungsschutz, Wissenschaft
Ansprechpartner
Sabine Berninger (berninger@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der 2. Untersuchungsausschuss des 17. Deutschen Bundestages zum „Nationalsozialistischen Untergrund" hat mit seinem durch alle beteiligten Fraktionen getragenen Abschlussbericht (Bundestags-Drucksache 17 / 14600) umfangreiche Empfehlungen (Abschnitt G) zur Reform der Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland und insoweit auch der Behörden der Länder ausgesprochen.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Kontakt (linksfraktion@slt.sachsen.de)
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Antrag und weitere Dokumente
- Drei Jahre nach der Selbstenttarnung des „NSU" - nachhaltige Konsequenzen für Sicherheitsbehörden im Freistaat Sachsen ziehen und Zivilgesellschaft stärken
- Ermittlungs- und Strafverfolgungsnotstand in Sachsen rechtzeitig und wirksam vorbeugen - personelle und technische Ausstattung der Kriminalpolizei und Justiz deutlich verbessern!
- „Gute Arbeit“ für alle Beschäftigten in Sachsen – Mindestlohn-Monitoring als einen ersten Schritt jetzt auf den Weg bringen!
- Subsidiaritätsbedenken nach Artikel 12b des EU-Vertrages zum Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine (COM(2015) 5 final) – Friedens-Auflage im Beschluss verankern!
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Das Sächsische Staatsarchiv ist das Gedächtnis des Freistaates Sachsen. Mit über 100.000 Metern Akten, 60.000 Urkunden, 700.000 Karten und Plänen, über 1,8 Millionen Fotos, tau-senden Filmen und Tonträgern sowie anderen Archivalien dokumentiert es in Schrift und Bild mehr als tausend Jahre sächsischer, deutscher und europäischer Geschichte. Das Sächsi-sche Staatsarchiv ist eine obere besondere Staatsbehörde und das zuständige Archiv für Gerichte, Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen. Es gehört zum Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Seine Aufgabe ist es, Unterlagen des Freistaates Sachsen sowie seiner Rechts- und Funktionsvorgänger zu über-nehmen, denen ein bleibender Wert zukommt, Archivgut zu erhalten und es zugänglich zu machen .
Themenbereiche
Bildung, Innere Sicherheit, Kultur, Wissenschaft
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Umfang der öffentlichen Nutzung des Sächsischen Staatsarchivs erhalten – Personalausstattung verbessern und unbesetzte Stellen besetzen
- Volksabstimmungen auf der Bundesebene endlich ermöglichen – Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid ins Grundgesetz!
- Staatsregierung darf gesetzliche Berichtspflicht nicht länger verletzten – „5. Frauenförderbericht Sachsen“ endlich vorlegen!
- Gründung eines Sächsischen Diabetes-Beirates initiieren!
- Gesundheitsförderung für Lehrkräfte als dritte Säule des schulischen Gesundheitsmanagements stärken
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I.Der Landtag stellt fest:Der Freistaat Thüringen ist sich seiner politischen und moralischen Verantwortung gegenüber Opfern rassistisch und rechts motivierter Gewalttaten und deren Hinterbliebenen bewusst. Für die Hinterbliebenen ist die offizielle Anerkennung eine wichtige Voraussetzung für die Verarbeitung der Tat und um dem Bedürfnis nach Aufklärung gerecht zu werden. Zivilgesellschaftliche Initiativen und unabhängige Journalistinnen und Journalisten weisen auf eine Lücke zwischen der von ihnen vermuteten Anzahl von Todesfällen durch rechte Gewalt und der Zahl staatlich anerkannter Todesfälle hin. Während zivilgesellschaftliche Akteure bundesweit 193 Todesfälle seit dem Jahr 1990 aufzählen, sind 83 Todesfälle staatlich anerkannt. In Thüringen, wo bisher nur ein Todesopfer rechter Gewalt staatlich anerkannt ist, gilt es, die nachfolgend genannten Todesfälle einer genaueren Prüfung zu unterziehen:
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Rechtsextremismus, Verfassungsschutz
Ansprechpartner
Katharina König-Preuss (katharina@haskala.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Themenbereiche
Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt die einreichende Fraktion DIE LINKE. das Ziel, die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen zu verbessern. Davon ausgehend, dass sich allgemeine Mitbestimmung und konkrete Beteiligung auf unterschiedlichen Ebenen – angefangen bei den Wahlen zu den Vertretungskörperschaften in Land und Kommunen, über das Stimmrecht bei Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid im Land sowie bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Kommunen bis hin zur unmittelbaren Beteiligung und Einbeziehungen der Kinder und Jugendlichen vor Ort – vollzieht, soll ihre Stellung in diesen Bereichen neu geregelt und verbessert werden.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Verfassung, Wahlrecht
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (SächsJugBetMitbestG)
- Reizstoffe sind Waffen – Einsatz von Hilfsmitteln körperlicher Gewalt im Freistaat Sachsen begrenzen
- Rettungsgassen kinderleicht in Sachsen – Bahn frei für Hilfs- und Rettungsdienste!
- Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen!
- Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände
- Personal- und Unterrichtssituation an den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2018/ 2019
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Der Landtag möge beschließen: 1. In den Medien häufen sich Meldungen über Menschen, die durch Gewalttaten zu Tode kommen. Wir sind mit unseren Gedanken bei den Opfern und ihren Familien. 2. Der Landtag stellt fest, dass Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Extre-mismus nicht mit den ethischen Grundsätzen einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaftsordnung vereinbar sind. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Der Landtag dankt jedem, der dabei mithilft, unser Miteinander friedlich zu gestalten und der seinen Beitrag leistet, dass die Gesellschaft zusammenhält. 3. Der Landtag verurteilt fremdenfeindliche, antisemitische, rassistische und extremistische Ausschreitungen. Das gilt auch für die Vorkommnisse in Chemnitz im Nachgang zu dem Tötungsdelikt an Daniel H. Der gewaltsame Tod eines Menschen ist immer ein tiefgreifen-des Ereignis. Der Landtag spricht daher den Angehörigen und Freunden der Opfer von Gewaltverbrechen sein tiefstes Mitgefühl aus. Der Umstand, dass im vorliegenden Fall in Chemnitz Migranten Tatverdächtige eines Tötungsdeliktes sind, darf aber nicht dazu führen, dass eine solch schreckliche Tat zum Anlass genommen wird, gegen alle Deutsche mit Migrationshintergrund, gegen Migranten und Asylsuchende zu hetzen und sie zu bedrohen. 4. Der Landtag spricht sich erneut gegen körperliche und verbale Gewalt als Mittel der poli-tischen Auseinandersetzung aus. Der Landtag kritisiert ferner, dass Polizistinnen und Poli-zisten, Feuerwehrkameradinnen, Feuerwehrkameraden, Ersthelfer und Ersthelferinnen sowie Journalistinnen und Journalisten zusehends Ziel gewaltsamer Angriffe sind. Drucksache 7/2616 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 5. In einem demokratischen Rechtsstaat ist und bleibt es alleinige Aufgabe der staatlichen Ermittlungsbehörden, der Staatsanwaltschaften und der unabhängigen Gerichte, die Täter eines Gewaltverbrechens zu ermitteln, sie anzuklagen und im Falle des Beweises der Tat zu verurteilen. Der Rechtsstaat setzt diesbezüglich alle Mittel zur Aufklärung ein. Wo Straftaten begangen werden, ahndet er diese. Insofern besteht im Rahmen unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung weder Platz für ein „Ausrasten“ Dritter bis hin zur eventu-ellen Selbstjustiz noch für dessen Rechtfertigung durch Politiker. 6. Soweit sich Teile der Bevölkerung subjektiv bedroht fühlen oder Zweifel an der Funktions-fähigkeit des Rechtsstaates haben sollten, muss dies stärker in den Mittelpunkt demokra-tischer Debatten gerückt werden.
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Rechtsextremismus
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Antrag und weitere Dokumente
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