Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: Ein flächendeckendes Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern ist unerlässlich, um schnelle und professionelle Hilfe für die Betroffenen zu gewährleisten. Das Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch noch nicht hinreichend zielgruppenspezifisch ausgerichtet. Schutzunterkünfte für Männer als Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt fehlen in Mecklenburg-Vorpommern ganz. Zudem stellt die nicht auskömmliche Finanzierung und die bislang unterbliebene tarifliche Anpassung der Beschäftigten im Hilfesystem ein Problem dar. Angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen sind die Angebote der Beratung und Unterstützung nicht gesichert, wie die Schließung der Männer- und Gewaltberatungsstelle in Güstrow zum Ende des Jahres 2018 zeigt. II. Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. die Beratungs- und Hilfeangebote zielgruppenspezifisch auszurichten und hierfür a) die Erreichbarkeit der Zielgruppe der Jungen und Männer, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, deutlich zu verbessern, b) die bestehenden Angebote für Jungen und Männer niedrigschwellig zugänglich zu machen, weiter auszubauen und explizit öffentlichkeitswirksam zu kommunizieren. 2. Männerschutzhäuser und -schutzwohnungen für Betroffene von häuslicher und sexuali-sierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern einzurichten und hierfür ausreichend säch-liche und personelle Mittel im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitzustellen.
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- Hilfesystem stärken - zielgruppenspezifische Angebote für Männer als Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt ausbauen
- 25 Jahre - Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern würdigen und fortentwickeln
- Aufbau Ost - mehr Bahn braucht das Land
- Kinder- und Jugendförderungsgesetz umgehend novellieren
- Gemeinsame soziale Standards für alle Europäerinnen und Europäer
- Soziale Beratungsleistungen ausfinanzieren
- Zielvereinbarungen rechtzeitig und zukunftsorientiert ausrichten - Schwerin als Hochschulstandort berücksichtigen
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Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur Durchsetzung der rechtlichen Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen sowie zur Gewährleistung der Inanspruchnahme der bislang in Sachsen Eingetragenen Lebenspartnerschaften vorenthaltenen Rechte bzw. Rechtsansprüche unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das derzeit geltende Landesrecht des Freistaates Sachsen vollständig an die Regelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696), anzupassen.
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Dr. Martina Große
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Die Staatsregierung wird ersucht, die Einrichtung eines sächsisches Kompetenzzentrums für Gender Mainstreaming zu fördern, welches Forschungs- und Bildungsaktivitäten zur professionellen Umsetzung des Gender- Mainstreaming-Ansatzes als wissenschaftliche Einrichtung institutionalisiert bündelt, realisiert und koordiniert.
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Der Landtag möge beschließen, die Staatsregierung zu ersuchen, dem Sächsischen Landtag jeweils zur Mitte einer Legislaturperiode einen sächsischen Gender-Bericht vorzulegen, dessen Erarbeitung bei einem externen Institut in Auftrag gegeben wurde, welches über nachgewiesene Genderkompetenz verfügt.
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Die Staatsregierung wird ersucht, dem Landtag über den erreichten Stand und die Perspektiven geschlechtersensibler Berufsorientierung zu berichten.
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Berufsbildung, Bildung, Gleichstellung
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Die Staatsregierung wird ersucht, bis zum 29. Februar 2012 ein Ressort übergreifendes und einen Zeitraum von mindestens vier Jahren umfassendes frauen- und gleichstellungspolitisches Handlungskonzept für den Freistaat Sachsen vorzulegen, das die frauen- und gleichstellungspolitischen Zielsetzungen in allen Fachbereichen und auf allen Ebenen zusammenfasst. Die Staatsregierung wird ersucht, bis zum 29. Februar 2012 ein Ressort übergreifendes und einen Zeitraum von mindestens vier Jahren umfassendes frauen- und gleichstellungspolitisches Handlungskonzept für den Freistaat Sachsen vorzulegen, das die frauen- und gleichstellungspolitischen Zielsetzungen in allen Fachbereichen und auf allen Ebenen zusammenfasst.
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Die Staatsregierung wird ersucht darzulegen, 1. welcher Beitrag seit 1991 zur Erfüllung der genannten, sinngemäß auf gegenwärtige Verhältnisse übertragenen, historischen Forderungen zum Internationalen Frauentag, in Sachsen geleistet wurde 2. mit Hilfe welcher Kriterien, Indikatoren o. ä. Stand und Entwicklungen der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Freistaat Sachsen systematisch und kontinuierlich verfolgt werden; 3. in welcher Weise politische Prozesse, die den Freistaat Sachsen insgesamt betreffen, nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming gestaltet werden; 4. welche konkreten gleichstellungspolitischen Maßnahmen ausgehend von der systematischen Anwendung des Gender-Mainstreaming-Prinzips im Laufe der aktuellen Regierungszeit mit welchem Erfolg bereits ergriffen wurden und mit welchem Ziel noch ergriffen werden sollen. Die Staatsregierung wird ersucht darzulegen, 1. welcher Beitrag seit 1991 zur Erfüllung der genannten, sinngemäß auf gegenwärtige Verhältnisse übertragenen, historischen Forderungen zum Internationalen Frauentag, in Sachsen geleistet wurde 2. mit Hilfe welcher Kriterien, Indikatoren o. ä. Stand und Entwicklungen der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Freistaat Sachsen systematisch und kontinuierlich verfolgt werden; 3. in welcher Weise politische Prozesse, die den Freistaat Sachsen insgesamt betreffen, nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming gestaltet werden; 4. welche konkreten gleichstellungspolitischen Maßnahmen ausgehend von der systematischen Anwendung des Gender-Mainstreaming-Prinzips im Laufe der aktuellen Regierungszeit mit welchem Erfolg bereits ergriffen wurden und mit welchem Ziel noch ergriffen werden sollen.
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Der Landtag möge beschließen: 1. Die Staatsregierung wird aufgefordert, als Teil der sogenannten Staatsmodernisierung bis zum 31.01.2012 in einem Sternverfahren abschließend zu klären, welche Gesetze und Verordnungen auf welche Weise zur Anpassung des sächsischen Rechts an das Bundesrecht zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz), an die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe sowie an die EU-Richtlinie 2000/78/EG geändert werden müssen. 2. Des Weiteren wird die Staatsregierung aufgefordert, dem sächsischen Landtag bis zum 15.03.2012 in Auswertung des Sternverfahrens gemäß Punkt 1 den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Anpassung des sächsischen Rechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz vorzulegen und darin eine rückwirkende Umsetzung des Rechts ab Verbindlichkeit der EU-Richtlinie 2000/78/EG ab dem 03.12.2003 vorzusehen. 3. Die Staatsregierung wird schließlich aufgefordert, unter Einbeziehung von Akteuren der Zivilgesellschaft und sächsischen Kommunen einen Sächsischen Aktionsplan gegen Homophobie zu erarbeiten sowie die Finanzierung für Maßnahmen dieses Aktionsplanes im Doppelhaushalt 2013/2014 zu berücksichtigen.
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Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE steht der Landtag in der besonderen politischen und legislativen Verantwortung, die Staatsregierung zur fristgerechten Berichterstattung im Rahmen des vom Landtag beschlossenen Sächsischen Frauenfördergesetzes mit allem Nachdruck zu veranlassen und die Staatsregierung daher antragsgemäß aufzufordern, unverzüglich die ihr obliegende – vom Landtag beschlossene und gesetzlich normierte – Berichtspflicht gemäß § 17 SächsFFG mit mehr als zwei Jahren zeitlichem Vollzug endlich vollumfänglich zu erfüllen.
Themenbereiche
Familienpolitik, Frauen, Gleichstellung
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Staatsregierung darf gesetzliche Berichtspflicht nicht länger verletzten – „5. Frauenförderbericht Sachsen“ endlich vorlegen!
- Volksabstimmungen auf der Bundesebene endlich ermöglichen – Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid ins Grundgesetz!
- Gründung eines Sächsischen Diabetes-Beirates initiieren!
- Gesundheitsförderung für Lehrkräfte als dritte Säule des schulischen Gesundheitsmanagements stärken
- Umfang der öffentlichen Nutzung des Sächsischen Staatsarchivs erhalten – Personalausstattung verbessern und unbesetzte Stellen besetzen
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.