Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Die Staatsregierung wird ersucht, bis zum 29. Februar 2012 ein Ressort übergreifendes und einen Zeitraum von mindestens vier Jahren umfassendes frauen- und gleichstellungspolitisches Handlungskonzept für den Freistaat Sachsen vorzulegen, das die frauen- und gleichstellungspolitischen Zielsetzungen in allen Fachbereichen und auf allen Ebenen zusammenfasst. Die Staatsregierung wird ersucht, bis zum 29. Februar 2012 ein Ressort übergreifendes und einen Zeitraum von mindestens vier Jahren umfassendes frauen- und gleichstellungspolitisches Handlungskonzept für den Freistaat Sachsen vorzulegen, das die frauen- und gleichstellungspolitischen Zielsetzungen in allen Fachbereichen und auf allen Ebenen zusammenfasst.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Dr. Martina Große
Antrag und weitere Dokumente
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Die Staatsregierung wird ersucht darzulegen, 1. welcher Beitrag seit 1991 zur Erfüllung der genannten, sinngemäß auf gegenwärtige Verhältnisse übertragenen, historischen Forderungen zum Internationalen Frauentag, in Sachsen geleistet wurde 2. mit Hilfe welcher Kriterien, Indikatoren o. ä. Stand und Entwicklungen der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Freistaat Sachsen systematisch und kontinuierlich verfolgt werden; 3. in welcher Weise politische Prozesse, die den Freistaat Sachsen insgesamt betreffen, nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming gestaltet werden; 4. welche konkreten gleichstellungspolitischen Maßnahmen ausgehend von der systematischen Anwendung des Gender-Mainstreaming-Prinzips im Laufe der aktuellen Regierungszeit mit welchem Erfolg bereits ergriffen wurden und mit welchem Ziel noch ergriffen werden sollen. Die Staatsregierung wird ersucht darzulegen, 1. welcher Beitrag seit 1991 zur Erfüllung der genannten, sinngemäß auf gegenwärtige Verhältnisse übertragenen, historischen Forderungen zum Internationalen Frauentag, in Sachsen geleistet wurde 2. mit Hilfe welcher Kriterien, Indikatoren o. ä. Stand und Entwicklungen der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Freistaat Sachsen systematisch und kontinuierlich verfolgt werden; 3. in welcher Weise politische Prozesse, die den Freistaat Sachsen insgesamt betreffen, nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming gestaltet werden; 4. welche konkreten gleichstellungspolitischen Maßnahmen ausgehend von der systematischen Anwendung des Gender-Mainstreaming-Prinzips im Laufe der aktuellen Regierungszeit mit welchem Erfolg bereits ergriffen wurden und mit welchem Ziel noch ergriffen werden sollen.
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Dr. Martina Große
Antrag und weitere Dokumente
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Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE steht der Landtag in der besonderen politischen und legislativen Verantwortung, die Staatsregierung zur fristgerechten Berichterstattung im Rahmen des vom Landtag beschlossenen Sächsischen Frauenfördergesetzes mit allem Nachdruck zu veranlassen und die Staatsregierung daher antragsgemäß aufzufordern, unverzüglich die ihr obliegende – vom Landtag beschlossene und gesetzlich normierte – Berichtspflicht gemäß § 17 SächsFFG mit mehr als zwei Jahren zeitlichem Vollzug endlich vollumfänglich zu erfüllen.
Themenbereiche
Familienpolitik, Frauen, Gleichstellung
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Staatsregierung darf gesetzliche Berichtspflicht nicht länger verletzten – „5. Frauenförderbericht Sachsen“ endlich vorlegen!
- Volksabstimmungen auf der Bundesebene endlich ermöglichen – Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid ins Grundgesetz!
- Gründung eines Sächsischen Diabetes-Beirates initiieren!
- Gesundheitsförderung für Lehrkräfte als dritte Säule des schulischen Gesundheitsmanagements stärken
- Umfang der öffentlichen Nutzung des Sächsischen Staatsarchivs erhalten – Personalausstattung verbessern und unbesetzte Stellen besetzen
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.