Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ihre Positionen zu den Verordnungsvorschlägen der EU-Kommission zur Kohäsionspolitik 2014 bis 2020 vom 6. Oktober 2011 in den Ausschüssen für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, für Finanzen, für Wissenschaft und Wirtschaft, für Arbeit und Soziales, für Landesentwicklung und Verkehr, für Bildung und Kultur, für Umwelt, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Justiz und Gleichstellung darzulegen. ...
Themenbereiche
Agrarpolitik, ländliche Räume, Arbeitsmarkt, Bildung, Europa, Gleichstellung, Haushalt und Finanzen, Justiz- und Rechtspolitik, Kultur, Medien, Sozialpolitik, Umweltpolitik, Verkehr, Wissenschaft
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Am 8. Oktober 2011 veröffentlichte der Chaos Computer Club (CCC) die "Analyse einer Regierungs-Malware". In seiner Analyse stellt der CCC fest, dass die Regierungs-Malware technisch unzureichend gegen die Manipulation Dritter geschützt ist und offensichtlich erhebliche technische Mängel aufweist. "Wir sind hocherfreut, dass sich für die moralisch fragwürdige Tätigkeit der Programmierung der Computerwanze kein fähiger Experte gewinnen ließ und die Aufgabe am Ende bei studentischen Hilfskräften mit noch nicht fest entwickeltem Moralfundament hängenblieb." Allein daraus ergibt sich bereits die Frage, ob ein solcher Staatstrojaner als Mittel der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zulässig ist.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Abg. Dr. Ulrich Wilken (u.wilken@ltg.hessen.de)
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Der Chaos Computer Club (CCC) hat am 8. Oktober 2011 ein Papier veröffentlicht, in dem er Software analysiert, die sich auf Festplatten von Rechnern aus mehreren Bundesländern befand. In seiner Analyse führt der CCC aus, dass die offensichtlich staatlicherseits aufgespielte und genutzte Software eine sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) ermöglicht, aber auch weit darüber hinaus genutzt werden kann und außerdem erhebliche Sicherheitsmängel aufweist. Insbesondere sei es möglich, jederzeit über eine Onlineverbindung Programmcode nachzuladen und damit weitere Funktionen, z. B. zur Raumüberwachung über die Webcam des Computers oder zur Aufzeichnung von Tastaturanschlägen oder Bildschirminhalten, zu aktivieren.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf transparentes Regierungs- und Verwaltungshandeln. Im Zeitalter der digitalen, vernetzten Welt ist die Veröffentlichung der staatlicherseits erzeugten Daten in maschinenverarbeitbarer Form mit recht wenig Aufwand möglich und sollte daher auch erfolgen. Das Projekt www.offenerhaushalt.de zeigt eindrucksvoll, wie engagierte Nutzerinnen und Nutzer (hier die Open Knowledge Foundation Deutschland e. V.) aus den Haushaltsdaten des Bundes aufschlussreiche, aussagekräftige und leicht verständliche Darstellungen im Internet bereitstellen können. Bürgerinnen und Bürger könne sich ein Bild davon machen, wofür ihre Steuergelder von der Regierung verwendet werden.
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Ansprechpartner
Dr. Christiane Berger (christiane.berger@lt.niedersachsen.de)
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Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Debatte um den Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) wurde erneut über eine eventuelle Einführung von Netzsperren diskutiert. Die sachsen-anhaltische Staatskanzlei erarbeitet die Änderung des Staatsvertrages federführend. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei 1. Unter welchen Umständen kann sich die Landesregierung vorstellen eine Netzsperreninfrastruktur im Rahmen der Glücksspielkontrolle im Internet aufzubauen? Der Glücksspielstaatsvertrag wird derzeit überarbeitet. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben auf ihrer Sonderkonferenz am 6. April 2011 dem Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages bei einer Stimmenthaltung grundsätzlich mit Maßgaben zugestimmt. Der unter Berücksichtigung dieser Maßgaben überarbeitete Entwurf (Stand: 14. April 2011) sieht in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 vor, dass die zuständige Landesbehörde Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen kann. In der derzeitigen politischen Diskussion zeichnet sich jedoch ab, dass diese Vorschrift in dem Entwurf gestrichen wird.
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Die meisten Websites der öffentlichen Verwaltung des Landes sind mit mehreren Barrieren versehen. Das Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG LSA) vom 16. Dezember 2010 verpflichtet die Landesregierung zur schrittweisen Etablierung barrierefreier Angebote im Web. Zudem existieren mit den „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“ (WCAG) international anerkannte Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Webpräsenzen in der zweiten Version. Die Bundesregierung hat ihre Vorstellungen der barrierefreien Informationstechnik in Anlage 1 der „Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung“ (BITV) festgesetzt, welche sich auf die erste Version der WCAG bezieht. Antwort der Landesregierung erstellt durch die Staatskanzlei 1. Wie sieht das Konzept aus, in dem die Landesregierung den schrittweisen Umstieg hin zu barrierefreien Webangeboten beschreibt? Falls es ein solches Konzept nicht gibt, worin liegen die Gründe dafür und wann soll das Konzept fertig gestellt werden? Zurzeit gibt es in Sachsen-Anhalt keine rechtsverbindliche Norm, die den barrierefreien Zugang zu Webangeboten der Landesverwaltung fordert.
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Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag erkennt die acht Prinzipien des „Open Data“, wie sie die OpenGouvernment Working Group aufgestellt hat, an und erklärt es zum Ziel, perspektivisch „Open Data“-Projekte in Sachsen-Anhalt umzusetzen. 2. Die Haushalte des Landes Sachsen-Anhalt werden ab dem Entwurf des Doppelhaushalts 2012/2013 ebenso wie die beschlossenen Haushalte dem Parlament und der Öffentlichkeit so zur Verfügung gestellt, dass die Daten in einem freien und maschinenlesbaren Format und ohne spezielle vorherige Anfrage vorliegen. 3. Die Jahresrechnungen sollen nach Fertigstellung demselben Format entsprechend unter den Kriterien aus 2. ebenfalls veröffentlicht werden. Begründung Seit einiger Zeit verbirgt sich der Anspruch, öffentliche Daten in ihrem vollumfänglichen Bestand, sprich Rohdaten, auch der allgemeinen Öffentlichkeit ohne künstliche Hürde zur Verfügung zu stellen, hinter dem Begriff „Open Data“. In unserer freien Gesellschaft begründet sich eine transparente Regierung von selbst. Es ist daher unser Anspruch, den nächsten Schritt zu gehen, und den Landeshaushalt als Einstieg in die von „Open Data“ gesetzten Prinzipien offen zu legen. Der offene Haushalt führt den Anspruch an eine transparente und demokratische Regierung im Zeitalter der digitalen, vernetzten Welt fort. Die Nachprüfbarkeit einzelner Übersichten oder das Erstellen eigener Querschnitte befähigen uns Abgeordnete dabei, genauer mit den Haushaltsdaten umzugehen und somit einer der höchsten verfassungsrechtlichen Aufgaben des Landesparlamentes, dem Budgetrecht, Folge zu leisten und diese Aufgabe umfassender als zuvor ausgestalten zu können.
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Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag von Sachsen-Anhalt bekennt sich zu dem Ziel, so schnell wie möglich flächendeckend in Sachsen-Anhalt schnelle Internetverbindungen vorzuhalten. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, bis Ende des Jahres 2011 die im Jahr 2009 beschlossene Breitbandstrategie zu evaluieren und dabei die Erfahrungen von 2009 bis 2011 einfließen zu lassen. 3. Anhand dieser Evaluation soll die Landesregierung eine neue Strategie für flächendeckend schnelle Internetverbindungen in Sachsen-Anhalt vorlegen, welche neben Breitband auch andere Übertragungstechnologien, wie Fiberoptik und Funkübertragung, umfasst. 4. Insbesondere soll sich die Landesregierung positionieren, wie sie die Priorisierung von Datenpaketen auf deren politische Folgen einschätzt. 5. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft darzulegen, welche Gründe sie für Verzögerungen bei der Umsetzung der Breitbandstrategie bisher sieht. Begründung Im Interview mit der Magdeburger Volksstimme legte Staatsminister Rainer Robra dar, dass sich die Landesregierung dafür ausspricht, nun bis Ende 2012 in Sachsen- Anhalt flächendeckend 2 Mbit/s Bandbreite anbieten zu können. Dem steht die aktuelle Entwicklung, die der (N)Onliner-Atlas beschreibt, und die aktuelle so genannte „Breitband-Strategie“ entgegen.
Themenbereiche
Bildung, Familienpolitik, Forschung, Kommunalpolitik, Medien, Regionalpolitik, Sozialpolitik, Technologie
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Nach dem oben genannten UN-Bericht von Frank La Rue ist das Internet zu einem unverzichtbaren Instrument für die wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung der Menschheit und für die Ausübung der Menschenrechte geworden. Besorgniserregend sind laut La Rue Filter- oder Sperrmethoden, die den Zugang zum Internet erschweren oder gar verhindern und damit Meinungsäußerungen einschränken oder kriminalisieren. La Rue kommt zu dem Schluss, dass Einschränkungen des Informationsflusses im Internet nur in äußerst geringem Maße vorgenommen werden sollten und durch die internationalen Menschenrechte gedeckt sein müssen. Demnach sind Restriktio-nen nur dann möglich, wenn beispielsweise die nationale Sicherheit bedroht ist.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Dr. Christiane Berger (christiane.berger@lt.niedersachsen.de)
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1. Der bisherige Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten mit elf Mitgliedern wird mit Wirkung vom 1. September 2011 umbenannt in Justiz- und Verfassungsausschuss und hat neun Mitglieder. Dabei entfallen folgende Stellenanteile auf die Fraktionen: Fraktion der CDU: 3 Fraktion DIE LINKE: 2 Fraktion der SPD: 2 Fraktion der FDP: 1 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 1
Themenbereiche
Europa, Justiz- und Rechtspolitik, Medien, Verfassungsschutz
Ansprechpartner
André Blechschmidt (blechschmidt@die-linke-thl.de)
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Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.