Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
-
Mit der schrittweisen Umstellung auf nachgelagerte Besteuerung waren für den Rentenjahrgang 2005 noch 50 Prozent der damaligen Rente (Rentenfreibetrag) steuerfrei. Für den Rentenjahrgang 2019 beträgt der Rentenfreibetrag nur noch 22 Prozent der im Jahr 2019 erstmals ausgezahlten Rente – also weniger als ein Viertel. Für jeden künftigen Renteneintrittsjahrgang verringert sich der zu Rentenbeginn steuerfreie Anteil ab 2020 um je einen Prozentpunkt. Der jeweils zum Rentenbeginn ermittelte Rentenfreibetrag bleibt zwar bis zum Lebensende gleich, aber nur als Eurobetrag, sodass mit jeder Rentenerhöhung der steuerpflichtige Teil der Rente steigt. Die Regelungen sind für Rentnerinnen und Rentner schwer nachzuvollziehen. Außerdem besteht die Gefahr, dass in der Übergangsphase, d. h. bis die so genannte nachgelagerte Betrachtung über das gesamte Leben erfolgen kann, eine zunehmende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern doppelt bzw. zweifach besteuert werden, weil der steuerfreie Rentenzufluss geringer ist als die aus versteuertem Einkommen geleisteten Rentenbeiträge. Aus diesen Gründen ist die Antrag stellende Fraktion DIE LINKE. der Auffassung, dass eine Vereinfachung der Rentenbesteuerung ebenso erforderlich ist, wie die schnellstmögliche Beendigung der unzulässigen doppelten Besteuerung von Einkünften im Verlauf des Lebens. Hierzu muss die Staatsregierung auf der Bundesebene schnellstens handeln.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Kontakt (linksfraktion@slt.sachsen.de)
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Rentenbesteuerung vereinfachen!
- Finanziell erschwinglichen Zugang zu Trinkwasser für Brunnendörfer sicherstellen.Antrag
- Konsequenzen aus dem „Gemeindefinanzbericht Sachsen 2018/2019“ ziehen
- Modernisierung der Medienordnung nicht ungenutzt vertun – laufenden Staatsvertrag-Verhandlungen nutzen!
- Altersarmut verhindern - solidarische Mindestrente einführen!
-
Der Landtag stellt fest: Die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR wurden 1990 mit dem Einigungsvertrag in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Die Einzelheiten wurden 1991 im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) näher geregelt.
Themenbereiche
Ostdeutschland, Renten, Senioren
Ansprechpartner
Carsten Preuß, MdL (carsten.preuss@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
-
Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
-
Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: Nach Urteilen des Landessozialgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Januar 2019 ist Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Volkspolizei der DDR gezahltes Verpfle-gungsgeld anwartschaftsbegründend auf die Rentenbezüge anzurechnen. Diese Urteile sind geeignet, bisherige politische Blockaden in dieser Frage zu überwinden und der Wertneutralität des Rentenrechts auch in Mecklenburg-Vorpommern weiter Geltung zu verschaffen. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. unverzüglich die erforderlichen personellen, organisatorischen und finanziellen Vorkeh-rungen zu treffen sowie sonstige Maßnahmen zu veranlassen, um die o. g. Urteile des Landessozialgerichtes umzusetzen. 2. bislang ergangene Feststellungsbescheide der anspruchsberechtigten Personen von Amts wegen zu überprüfen und unter Zugrundelegung o. g. Urteile des Landessozial-gerichtes gegebenenfalls rückwirkend zu ändern sowie die Betroffenen entsprechend förmlich neu zu bescheiden. 3. den Landtag halbjährlich, beginnend mit dem 30. April 2019, über eingeleitete Maß-nahmen, festgelegte Terminstellungen sowie den jeweiligen Bearbeitungs- und Umset-zungsstand der sich aus o. g. Urteilen ergebenden Rentenansprüche schriftlich zu unter-richten.
Themenbereiche
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Rechtsprechung des Landessozialgerichtes unverzüglich umsetzen - Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen
- Aufbau Ost - Gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land schaffen
- Demokratie barrierefreier machen
- Geschlechtersensible Arbeit mit Geflüchteten verstärken
- Gewaltschutz ist Menschenrecht - Umsetzung der Istanbul-Konvention voran-bringen
- Hartz IV muss weg
- Hygieneampel für Mecklenburg-Vorpommern
-
Themenbereiche
Renten, Senioren, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
-
Das Bundessozialgericht hatte bereits mit seinem Urteil vom 23. August 2007, Az.: B 4 RS 4/06 R, grundsätzlich entschieden und festgestellt, dass auch solche Verdienstbestandteile, die nach dem geltenden DDR-Recht nicht der Sozialversicherungspflicht unterlagen, bei der Rentenberechnung als Arbeitsentgelt im Sinne des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) zu qualifizieren und dem entsprechend bei der Berechnung der Renten der Betroffenen zu berücksichtigen. Diese Grundsatzrechtsprechung des Bundesozialgerichtes nahm das Land Brandenburg bereits frühzeitig im Jahre 2008 (!) zum Anlass, seine Verwaltungspraxis dahingehend zu ändern, dass sämtliche Zuschläge und Zahlungen an Angehörige der Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR, darunter auch der Deutschen Volkspolizei, als bei der Rentenberechnung zu berücksichtigendes weiteres Arbeitsentgelt anerkennt wurden. Dem Freistaat Sachsen, als dem zuständigen Versorgungsträger für die Angehörigen der ehemaligen Deutschen Volkspolizei der DDR in Sachsen nach dem AAÜG, oblag es seither und obliegt es hiernach bis heute, sowohl die von den Berechtigten in der Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Versorgungssystem der DDR tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte oder Einkommen als auch die weiteren in dieser Zeit erhaltenen Zahlungen – insbesondere auch die Verpflegungs- und Bekleidungsgelder – förmlich festzustellen und dem Rentenversicherungsträger zu melden.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Kontakt (linksfraktion@slt.sachsen.de)
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts endlich umsetzen: Bekleidungs- und Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen!
- Umsetzung des „Paktes für den Rechtsstaat“ einfordern – Funktionsfähigkeit der Rechtspflege in Sachsen nachhaltig sichern!
- „Bevollmächtigte für Strukturwandel“ beim Freistaat installieren – Prozesse zusammenführen und Menschen bzw. Initiativen vor Ort einbeziehen
- Pflegerische Versorgung in Sachsen sichern – Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ zügig umsetzen
- Abschaffung von Industrierabatten bei der EEG-Umlage
- Pflegeversicherung in eine solidarische Pflegevollversicherung umgestalten!
- Verfassungsrechtlichen Rundfunkauftrag umsetzen – Verhandlungen zur Novellierung des MDR-Staatsvertrages als Chance für eine längst überfällige Reform des Mitteldeutschen Rundfunks nutzen!
-
Themenbereiche
Gleichstellung, Renten, Senioren
Antrag und weitere Dokumente
-
Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: 1. Viele Neurentner erreichen heute bei ihren Altersrenten aus der gesetzlichen Renten-versicherung geringere Zahlbeträge als die Bestandsrentner. 2. Es gibt für die Rentenberechnung immer noch die Rechtskreise West und Ost, obwohl die Rentenangleichung nach dem Renten-Überleitungsgesetz von 1991 bis zum Jahr 1996 vollzogen sein sollte. 3. Bei der Überleitung der Alterssicherungssysteme der DDR in bundesdeutsches Recht wurden nur Rentenansprüche und -anwartschaften übertragen, die grundsätzlich mit dem vormaligen bundesdeutschen Recht kompatibel waren. II. Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. im Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die gesetzliche Rentenversicherung wieder zu einem auskömmlichen, solide finanzierten und zukunftsfesten System gestaltet wird, dessen Zahlbeträge die Versicherten bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nicht nur vor Einkommensarmut schützen, sondern die es ihnen erlauben, den erreichten Lebens-standard zu sichern. Hierzu ist insbesondere notwendig, dass a) die Rentenangleichung Ost an West vor dem Jahr 2025 erfolgt, b) die Ungerechtigkeiten bei der Überführung des DDR-Rentenrechts in bundes-deutsches Recht ebenfalls zügig korrigiert werden, c) die Kürzungsfaktoren bei der Rentenberechnung außer Kraft gesetzt werden, Drucksache 7/2806 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 d) die Zahlung von Beiträgen der Jobcenter für die gesetzliche Rentenversicherung von Menschen im Arbeitslosengeld II-Bezug wieder eingeführt wird, e) das Niveau der Altersrenten auf 53 Prozent angehoben wird, f) die abschlagsfreie Altersrente bei 40 Versicherungsjahren eingeführt wird, spätestens mit der Vollendung des 65. Lebensjahres, g) die gesetzliche Rentenversicherung in eine solidarische Versicherung aller Bürgerinnen und Bürger umgestaltet wird, bei der alle Einkommen beitragspflichtig sind, h) eine einkommens- und vermögensgeprüfte gesetzliche Mindestrente von 1.050 Euro eingeführt und i) der gesetzliche Mindestlohn auf mindestens 12 Euro erhöht wird. 2. in Mecklenburg-Vorpommern dafür zu sorgen, dass sich das Lohnniveau und das Ausmaß der tariflichen Bindung erhöhen, beispielsweise indem Tarifverträge in bestimmten Branchen für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Themenbereiche
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Aufbau Ost - Rentenkürzungen zurücknehmen - gesetzliche Rente endlich verbessern
- 12 Euro Mindestlohn - Jetzt und für alle
- 100 Jahre Frauenwahlrecht - Gleichstellung als Verfassungsauftrag umsetzen
- Endlich machen - Landesgebäude mit öffentlichem WLAN ausstatten
- Entschließung zur Umsetzung der Beschlüsse der 27. Ostseeparlamentarier-konferenz in Mariehamn - Åland vom 26. bis 28. August 2018
- Potenziale der Solarenergie endlich auch in Mecklenburg-Vorpommern nutzen
- Selbstbestimmungsrechte von Frauen stärken - § 219a Strafgesetzbuch abschaffen
- Verantwortung für das Mecklenburgische Staatstheater konsequent wahrnehmen
- Aufbau Ost - Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben
- Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern voranbringen
- Schulgeld für nichtakademische Gesundheitsberufe abschaffen
- Konsolidierungsvereinbarungen im Land weiterentwickeln
-
Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
-
Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.