Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Landtag stellt fest: In Thüringen leben mehr als 50.000 Frauen und Männer, die ihre Kinder alleine erziehen. Das entspricht etwa einem Viertel aller Familien mit Kindern. Thüringen liegt damit über dem Bundesdurchschnitt. Es sind vor allem Frauen, die mit ihren Kindern alleine leben.
Themenbereiche
Familienpolitik, Frauen, Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik
Ansprechpartner
Margit Jung (jung@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: 1. Vor 100 Jahren - am 30. November 1918 - wurde in Deutschland das Wahlrecht für Frauen eingeführt. Der Landtag würdigt die damit verbundenen bedeutenden Errungen-schaften für die Demokratie und Teilhabe von Frauen. Er setzt sich für die Wahrung des Erreichten und für weitere gesamtgesellschaftliche Verbesserungen mit dem Ziel der Gleichstellung der Geschlechter ein. 2. Eine vollständige, gleichberechtigte demokratische Teilhabe von Frauen ist jedoch bis heute nicht erreicht. Das in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerte Ziel der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Beseitigung bestehender Nachteile ist demnach noch nicht vollumfänglich erfüllt. Unter anderem in der Politik, im Haushalts-aufstellungsverfahren und in einzelnen gesellschaftlichen Bereichen stagniert die Gleichstellung und erfordert deutlich mehr Engagement. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. das in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankerte Ziel der Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv voran-zubringen und dafür einen ressortübergreifenden Maßnahmenplan zu entwickeln, der noch in der 7. Legislaturperiode zur Anwendung kommt. 2. gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren der Gleichstellungsarbeit und Gleich-stellungspolitik sowie mit Sozialpartnerinnen und -partnern ein gleichstellungs-politisches Rahmenprogramm unter Berücksichtigung vielfältiger gesellschaftlicher Bereiche für Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln und dieses bis zum 30. November 2019 vorzulegen. Drucksache 7/2808 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. wirksame Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um die Benachteiligung von Frauen bei der Besetzung von politischen Ämtern und Mandaten auf kommunaler Ebene und auf Landesebene zu beseitigen, die Rahmenbedingungen für die Ausübung des politischen Ehrenamtes zu verbessern und strukturelle Hemmnisse, unter anderem bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben sowie beim Zugang zu politischen Gremien zu ermitteln und abzubauen. 4. mittels einer Novellierung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes die gesetzliche Grundlage für die Erhöhung des Frauenanteils in den kommunalen Vertretungen mit dem Ziel der geschlechterparitätischen Besetzung zu schaffen. 5. im Verfahren zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 für die Einführung von Gender Budgeting und somit die geschlechtergerechte Ausgestaltung des Landeshaus-halts zu sorgen.
Themenbereiche
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- 100 Jahre Frauenwahlrecht - Gleichstellung als Verfassungsauftrag umsetzen
- 12 Euro Mindestlohn - Jetzt und für alle
- Aufbau Ost - Rentenkürzungen zurücknehmen - gesetzliche Rente endlich verbessern
- Endlich machen - Landesgebäude mit öffentlichem WLAN ausstatten
- Entschließung zur Umsetzung der Beschlüsse der 27. Ostseeparlamentarier-konferenz in Mariehamn - Åland vom 26. bis 28. August 2018
- Potenziale der Solarenergie endlich auch in Mecklenburg-Vorpommern nutzen
- Selbstbestimmungsrechte von Frauen stärken - § 219a Strafgesetzbuch abschaffen
- Verantwortung für das Mecklenburgische Staatstheater konsequent wahrnehmen
- Aufbau Ost - Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben
- Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern voranbringen
- Schulgeld für nichtakademische Gesundheitsberufe abschaffen
- Konsolidierungsvereinbarungen im Land weiterentwickeln
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: 1. Der § 219a Strafgesetzbuch (StGB) ist höchst umstritten und stellt einen Widerspruch zur bestehenden Gesetzeslage dar. Er ist mit der Informationsfreiheit, den Selbst-bestimmungsrechten und der Würde des Menschen nicht vereinbar. Schwanger-schaftsabbrüche sind in Deutschland seit den 1970er-Jahren unter bestimmten Voraus-setzungen straffrei. Dennoch dürfen selbst Ärztinnen und Ärzte nicht sachlich, öffentlich zugänglich über Leistungen und Möglichkeiten von Schwangerschafts-abbrüchen informieren. Diese Widersprüche sind aufzuheben. 2. Frauen müssen sich im Falle einer ungeplanten und ungewollten Schwangerschaft zügig und umfassend informieren und beraten lassen können. Die Aufklärungsmöglichkeit über Schwangerschaftsabbrüche, unter anderem bei Ärztinnen und Ärzten, muss sicher-gestellt und entkriminalisiert werden. 3. Aus den vorgenannten Gründen ist § 219a StGB ersatzlos zu streichen. II. Die Landesregierung wird aufgefordert, dazu beizutragen, das uneingeschränkte Recht auf Information zum Schwangerschaftsabbruch herzustellen und die Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen, Brandenburg und Bremen zur Streichung des § 219a StGB zu unterstützen.
Themenbereiche
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Antrag und weitere Dokumente
- Selbstbestimmungsrechte von Frauen stärken - § 219a Strafgesetzbuch abschaffen
- 12 Euro Mindestlohn - Jetzt und für alle
- 100 Jahre Frauenwahlrecht - Gleichstellung als Verfassungsauftrag umsetzen
- Aufbau Ost - Rentenkürzungen zurücknehmen - gesetzliche Rente endlich verbessern
- Endlich machen - Landesgebäude mit öffentlichem WLAN ausstatten
- Entschließung zur Umsetzung der Beschlüsse der 27. Ostseeparlamentarier-konferenz in Mariehamn - Åland vom 26. bis 28. August 2018
- Potenziale der Solarenergie endlich auch in Mecklenburg-Vorpommern nutzen
- Verantwortung für das Mecklenburgische Staatstheater konsequent wahrnehmen
- Aufbau Ost - Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben
- Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern voranbringen
- Schulgeld für nichtakademische Gesundheitsberufe abschaffen
- Konsolidierungsvereinbarungen im Land weiterentwickeln
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Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur Umsetzung des am 1. Februar 2018 als unmittelbar geltendes Bundesrecht in Kraft getretenen „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (die sog. Istanbul-Konvention) und der darin geregelten, auch den Freistaat Sachsen und die sächsischen Kommunen unmittelbar verpflichtenden Bestimmungen und Anforderungen unverzüglich im Einvernehmen mit dem Landespräventionsrat Sachsen sowie mit den im Bereich des Schutzes von Mädchen und Frauen in Sachsen tätigen Organisationen, Verbänden, Vereinen und Initiativen ein „Sächsisches Maßnahmenprogramm zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt“ zu erarbeiten und dem Landtag bis zum Ende des 1. Quartals 2019 vorzulegen, das sich an den Forderungen der 28. Frauen- und Gleichstellungsministerinnenkonferenz vom 8. Juni 2018 und des Deutschen Juristinnenbundes e. V. vom 29. Januar 2018 zur Verwirklichung eines Rechtsanspruches auf Schutz bei häuslicher Gewalt orientiert.
Themenbereiche
Familienpolitik, Frauen, Gesundheit, Gleichstellung, Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik
Externe Infoseiten
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14763&dok_art=Drs&leg_per=6
Antrag und weitere Dokumente
- Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen!
- Reizstoffe sind Waffen – Einsatz von Hilfsmitteln körperlicher Gewalt im Freistaat Sachsen begrenzen
- Rettungsgassen kinderleicht in Sachsen – Bahn frei für Hilfs- und Rettungsdienste!
- Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände
- Personal- und Unterrichtssituation an den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2018/ 2019
- Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (SächsJugBetMitbestG)
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I. Die Landesregierung wird gebeten: 1. eine Bestands- und Bedarfsanalyse des Thüringer Suchthilfesystems im ersten Quartal 2019 vorzulegen, 2. die Bedarfe an Angeboten für suchtkranke Eltern und ihren Kindern zu identifizieren und gemeinsam mit den Leistungserbringern und Kostenträgern sowie unter Einbeziehung der Landesgesundheitskonferenz und dem Landesgremium gemäß Thüringer Gesetz zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen in Thüringen zu eruieren, welche konkreten Verbesserungen kurz- und mittelfristig auf den Weg zu bringen sind,
Themenbereiche
Familienpolitik, Frauen, Gesundheit, Kinder- und Jugendpolitik
Ansprechpartner
Jörg Kubitzki (kubitzki@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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I. Die Landesregierung wird gebeten, 1. in Anlehnung an Erfahrungen anderer Bundesländer ein thüringenweites Modell der vertraulichen Spurensicherung unter Federführung des für Gesundheit und Frauen zuständigen Ministeriums und unter Einbeziehung relevanter Akteurinnen und Akteure, wie unter anderem das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, die Antidiskriminierungsstelle in der Thüringer Staatskanzlei, das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales sowie Akteurinnen und Akteure der LAG Interventionsstellen, der Frauenhäuser und der Koordinierungsstelle für LSBTIQ*-Arbeit in Thüringen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Gerichtshilfe und der Rechtsmedizin, zu entwickeln;
Themenbereiche
Frauen, Gesundheit, Justiz- und Rechtspolitik
Ansprechpartner
Karola Stange (stange@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: Die Staatsregierung wird ersucht, in Umsetzung der klaren Forderung des Frauenrechtsausschusses der Vereinten Nationen vom 21. Februar 2017 mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegenüber der Bundesregierung nachdrücklich darauf hinzuwirken, dass dem Bundestag unverzüglich ein – unter Einbeziehung der Betroffenen und der Betroffenenverbände, wie dem Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e. V., erarbeiteter – Gesetzesvorschlag für ein bundeseinheitlich geregeltes und aus Steuermitteln finanziertes Entschädigungssystems zur Ergänzung der Renten von in der DDR geschiedenen Frauen zur schnellstmöglichen Beschlussfassung vorgelegt und umgesetzt wird, damit die bestehenden diskriminierenden Benachteiligungen der betroffenen Frauen schnellstmöglich beendet sowie die ihnen entstandenen Rechts- und Vermögensnachteile beseitigt und finanziell ausgeglichen werden.
Themenbereiche
Frauen, Gleichstellung, Ostdeutschland
Externe Infoseiten
http://edas/viewer.aspx?dok_nr=13179&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=&dok_id=246188
Antrag und weitere Dokumente
- Lebensleistung von in der DDR geschiedenen Frauen anerkennen: Forderung der Vereinten Nationen für einen Nachteilsausgleich endlich umsetzen!
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Nettolohnlücke für alle nicht verbeamteten Lehrkräfte schließen – Keine „Zwei-Klassen-Lehrerschaft“ in Sachsen zulassen!
- Gesundheitliche Versorgung zielgerichtet verbessern - Versorgungsforschung in Sachsen spürbar intensivieren!
- Kohleausstiegskommission aktiv mitgestalten – Braunkohlefolgen finanziell absichern
- Erhebliche Subsidiaritätsbedenken bezüglich des Vorschlages für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung
- Kriminologische Forschung im Strafvollzug des Freistaates Sachsen – weitere fachliche Qualifizierung der Vollzugsgestaltung!
- Finanzkraft der sächsischen Kommunen jetzt stärken – Umsteuern für einen zukunftsfähigen kommunalen Finanzausgleich!
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A name object indicating whether the document has been modified to include trapping information, UUID based identifier for specific incarnation of a document, The common identifier for all versions and renditions of a document., Part of PDF/A standard, Amendment of PDF/A standard, Conformance level of PDF/A standard
Themenbereiche
Ansprechpartner
Diana Bader, MdL (diana.bader@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Geschlechterparitätische Besetzung von Parlamenten erreichen - Frauenanteil auf allen Ebenen erhöhen
Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: 1. Das vor 100 Jahren - im November 1918 - in Deutschland eingeführte Wahlrecht für Frauen markiert einen enormen gesellschaftlichen Fortschritt; eine gleichberechtigte demokratische Teilhabe von Frauen in der Politik ist damit noch nicht gesichert. 2. In Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes ist die Verwirklichung der tatsächlichen Gleich-stellung von Frauen und Männern verankert. Der Staat hat demnach den Verfassungs-auftrag, auf die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Bereichen hinzuwirken und bestehende Nachteile zu beseitigen. 3. Frauen sind in den politischen Ämtern und Mandaten auf kommunaler und auf Landes-ebene in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor stark unterrepräsentiert. Der Frauen-anteil im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern liegt in der 7. Wahlperiode bei aktuell 25,4 Prozent. Auch im Deutschen Bundestag ist der Anteil weiblicher Mandatsträge-rinnen in der 19. Wahlperiode weiter gesunken. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. wirksame Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um die Benachteiligung von Frauen bei der Besetzung von politischen Ämtern und Mandaten auf kommunaler- und auf Landesebene in Mecklenburg-Vorpommern zu beseitigen. Drucksache 7/1821 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. eine Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes - LKWG M-V - als rechtliche Grundlage für die Erhöhung des Frauenanteils in den kommunalen Vertretungen sowie im Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit dem Ziel der geschlechterparitätischen Besetzung einzuleiten. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist dem Landtag bis zum 30. Oktober 2018 vorzulegen. 3. über den Bundesrat einen Entschließungsantrag zu initiieren, mit dem die Bundes-regierung aufgefordert wird, das Wahlgesetz für die Bundestagswahlen im Interesse der Wahrung von Parität zu ändern und dafür ggf. die verfassungsrechtlichen Voraus-setzungen zu schaffen.
Themenbereiche
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Antrag und weitere Dokumente
- Geschlechterparitätische Besetzung von Parlamenten erreichen - Frauenanteil auf allen Ebenen erhöhen
- Fachkräftemangel von Erzieherinnen und Erziehern entgegenwirken
- Ganzheitliches integriertes Verkehrskonzept für Usedom
- Krankenhausgroßgeräte in Mecklenburg-Vorpommern
- Lebensmittelverpackungen reduzieren
- Mitbestimmung stärken - Betriebsräte besser schützen
- Nachtragshaushalt unverzüglich vorlegen
- „Tag der Menschen mit Behinderungen“ dauerhaft einführen
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A name object indicating whether the document has been modified to include trapping information, UUID based identifier for specific incarnation of a document, The common identifier for all versions and renditions of a document., Part of PDF/A standard, Amendment of PDF/A standard, Conformance level of PDF/A standard
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Ansprechpartner
Diana Bader, MdL (diana.bader@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.