Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Angesichts der staatlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit der CoronaPandemie gibt es für die Initiatoren der vier gegenwärtig laufenden Volksinitiativen keine Möglichkeit, in der breiten Öffentlichkeit für ihre Volksinitiativen zu werben und Unterschriften auf der Straße zu sammeln. Das Volksabstimmungsgesetz schreibt aber vor, dass nur Unterschriften gewertet werden, die frühestens ein Jahr vor der Einreichung der Initiative beim Landtag geleistet wurden.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Kommunalpolitik, Wahlrecht
Ansprechpartner
Thomas Domres, MdL (thomas.domres@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: 1. Vor 100 Jahren - am 30. November 1918 - wurde in Deutschland das Wahlrecht für Frauen eingeführt. Der Landtag würdigt die damit verbundenen bedeutenden Errungen-schaften für die Demokratie und Teilhabe von Frauen. Er setzt sich für die Wahrung des Erreichten und für weitere gesamtgesellschaftliche Verbesserungen mit dem Ziel der Gleichstellung der Geschlechter ein. 2. Eine vollständige, gleichberechtigte demokratische Teilhabe von Frauen ist jedoch bis heute nicht erreicht. Das in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerte Ziel der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Beseitigung bestehender Nachteile ist demnach noch nicht vollumfänglich erfüllt. Unter anderem in der Politik, im Haushalts-aufstellungsverfahren und in einzelnen gesellschaftlichen Bereichen stagniert die Gleichstellung und erfordert deutlich mehr Engagement. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. das in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankerte Ziel der Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv voran-zubringen und dafür einen ressortübergreifenden Maßnahmenplan zu entwickeln, der noch in der 7. Legislaturperiode zur Anwendung kommt. 2. gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren der Gleichstellungsarbeit und Gleich-stellungspolitik sowie mit Sozialpartnerinnen und -partnern ein gleichstellungs-politisches Rahmenprogramm unter Berücksichtigung vielfältiger gesellschaftlicher Bereiche für Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln und dieses bis zum 30. November 2019 vorzulegen. Drucksache 7/2808 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. wirksame Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um die Benachteiligung von Frauen bei der Besetzung von politischen Ämtern und Mandaten auf kommunaler Ebene und auf Landesebene zu beseitigen, die Rahmenbedingungen für die Ausübung des politischen Ehrenamtes zu verbessern und strukturelle Hemmnisse, unter anderem bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben sowie beim Zugang zu politischen Gremien zu ermitteln und abzubauen. 4. mittels einer Novellierung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes die gesetzliche Grundlage für die Erhöhung des Frauenanteils in den kommunalen Vertretungen mit dem Ziel der geschlechterparitätischen Besetzung zu schaffen. 5. im Verfahren zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 für die Einführung von Gender Budgeting und somit die geschlechtergerechte Ausgestaltung des Landeshaus-halts zu sorgen.
Themenbereiche
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- 100 Jahre Frauenwahlrecht - Gleichstellung als Verfassungsauftrag umsetzen
- 12 Euro Mindestlohn - Jetzt und für alle
- Aufbau Ost - Rentenkürzungen zurücknehmen - gesetzliche Rente endlich verbessern
- Endlich machen - Landesgebäude mit öffentlichem WLAN ausstatten
- Entschließung zur Umsetzung der Beschlüsse der 27. Ostseeparlamentarier-konferenz in Mariehamn - Åland vom 26. bis 28. August 2018
- Potenziale der Solarenergie endlich auch in Mecklenburg-Vorpommern nutzen
- Selbstbestimmungsrechte von Frauen stärken - § 219a Strafgesetzbuch abschaffen
- Verantwortung für das Mecklenburgische Staatstheater konsequent wahrnehmen
- Aufbau Ost - Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben
- Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern voranbringen
- Schulgeld für nichtakademische Gesundheitsberufe abschaffen
- Konsolidierungsvereinbarungen im Land weiterentwickeln
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Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt die einreichende Fraktion DIE LINKE. das Ziel, die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen zu verbessern. Davon ausgehend, dass sich allgemeine Mitbestimmung und konkrete Beteiligung auf unterschiedlichen Ebenen – angefangen bei den Wahlen zu den Vertretungskörperschaften in Land und Kommunen, über das Stimmrecht bei Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid im Land sowie bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Kommunen bis hin zur unmittelbaren Beteiligung und Einbeziehungen der Kinder und Jugendlichen vor Ort – vollzieht, soll ihre Stellung in diesen Bereichen neu geregelt und verbessert werden.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Verfassung, Wahlrecht
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (SächsJugBetMitbestG)
- Reizstoffe sind Waffen – Einsatz von Hilfsmitteln körperlicher Gewalt im Freistaat Sachsen begrenzen
- Rettungsgassen kinderleicht in Sachsen – Bahn frei für Hilfs- und Rettungsdienste!
- Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen!
- Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände
- Personal- und Unterrichtssituation an den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2018/ 2019
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I. Der Landtag stellt fest: Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Neben anderen Partizipationsformen gilt dies insbesondere für die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen. Der Landtag sieht die vorgenommene Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre als einen wichtigen Schritt an, um Jugendlichen mehr Teilhabe und Mitbestimmung im demokratischen Gemeinwesen zu eröffnen. Es bleibt die Zielsetzung des Landtags, auch das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. Dafür ist allerdings eine Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen notwendig.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Kinder- und Jugendpolitik, Kommunalpolitik, Verfassung, Wahlrecht
Ansprechpartner
Kati Engel (engel@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Themenbereiche
Abgeordnete, Kommunalpolitik, Wahlrecht
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.