Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) verpflichtet die Staatsregierung, den Landtag über ihre Tätigkeit soweit zu informieren, als dies zur Erfüllung der Aufgaben des Landtages erforderlich ist. Mit dieser Verfassungsbestimmung treten als „Funktionen des Landtages […] vor allem die Staatsleitungs-, Gesetzgebungs- und Kontrollaufgabe hervor. […] Im parlamentarischen Regierungssystem wird die Staatsleitung als umfassende und grundlegende Planung; Festlegung und Durchführung der Ziele und Aufgaben sowie der Rechtsordnung des Staates (Magiera a.a.O.) Landtag und Regierung zugewiesen.“1 Demzufolge ist das Parlament gerade in Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung durch die Staatsregierung zu beteiligen. Nur ein rechtzeitig und umfänglich von wesentlichen Vorgängen unterrichteter Landtag ist dabei auch in der Lage, seine verfassungsmäßigen Aufgaben wahrzunehmen und seine Funktionen im Gefüge der Gewaltenteilung mit dem ihm zur Verfügung stehenden Kontrollinstrumenten effektiv auszuüben.
Themenbereiche
Abgeordnete, Demokratie - Partizipation, Gesundheit, Verfassung
Ansprechpartner
Kontakt (linksfraktion@slt.sachsen.de)
Externe Infoseiten
http://edas.landtag.sachsen.de//viewer.aspx?dok_nr=2259&dok_art=Drs&leg_per=7
Antrag und weitere Dokumente
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In Anbetracht der inzwischen milliardenschweren finanziellen Lasten, die zur Abwendung und langfristigen Bewältigung der Coronavirus-Pandemie auch in Sachsen schon jetzt und künftig erforderlich sein werden, bedarf es schnellstmöglicher verfassungs- und haushaltsrechtlicher Entscheidungen des Landtages, damit die dazu erforderlichen enormen Finanzmittel schnell und auch rechtssicher für eine unverzügliche Ausreichung an alle Betroffenen zur Verfügung gestellt werden können
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Haushalt und Finanzen, Verfassung, Wirtschaft
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Antrag und weitere Dokumente
- Finanzmittel für die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie schnell und rechtssicher bereitstellen: Nachtragshaushalt für Mehrausgaben im Jahre 2020 vorlegen, Ein-Jahres-Haushalt für 2021 aufstellen, Schuldenbremse lockern und Verfassungsgebot des sozia
- EU-China-Gipfel raus aus Leipzigs Innenstadt – keine Einschränkungen demokratischer Grundrechte zulassen!
- Gesetzliche Krankenversicherung auch für Beamte, Selbstständige und Freiberufler – eine Kasse für alle!
- Gesundheitskarten für Geflüchtete umgehend auch in Sachsen einführen!
- Schluss mit Klassen-Kampf im Klassenzimmer: Lehrkräfte im Schulalltag spürbar entlasten – Lehr- und Lernkultur verbessern!
- Befassung des Landtages mit den Berichten zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen gewährleisten
- Wirtschaftliche Folgen der Coronavirus-Epidemie rechtzeitig und wirksam abfedern – Unbürokratische Hilfe für Unternehmen, Beschäftigung sichern.
- Außergewöhnliche Notsituation durch die COVID-19-Pandemie in Sachsen: Umfassendes Rettungs- und Hilfspaket jetzt auflegen und finanzieren!
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Mit dem massenhaften Auftreten des Coronavirus auch in Sachsen sind durch die Staatsregierung eine Vielzahl landesweit wirkender exekutiver Entscheidungen erlassen und angeordnet worden, mit zum Teil tief in die Grundrechte eingreifenden Wirkungen. Diese sind zumeist gestützt auf die Generalklausel des § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes (IfSG), die mit dem am 25. März 2020 vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ mit Zustimmung des Bundesrates vom 27. März 2020 inzwischen neu gefasst worden ist. Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE bedingen derartig weitreichende – insbesondere mit einer landesweiten unmittelbaren Wirkung für alle Einwohner*innen in Sachsen in Kraft gesetzte Regelungen – ein Mindestmaß an parlamentarischer Beteiligung, um damit den Verfassungsprinzipien des Vorbehaltes des Gesetzes und des Parlamentsvorbehaltes gerade auch in solchen Krisensituationen die qua Verfassung gebotene Geltung zu verschaffen.
Themenbereiche
Abgeordnete, Demokratie - Partizipation, Gesundheit, Justiz- und Rechtspolitik, Verfassung
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Kontakt (linksfraktion@slt.sachsen.de)
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Antrag und weitere Dokumente
- Auch in Krisenzeiten gilt: Gewaltenteilung achten – Verfassungsprinzip des Vorbehaltes des Gesetzes bei allen Maßnahmen der Staatsregierung zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie in Sachsen wahren!
- Soziale Absicherung der Künstler*innen in Sachsen in Zeiten der Coronavirus-Pandemie gewährleisten
- Klarheit herstellen: Kohle-Kompromiss entsprechend den Empfehlungen der Kommission einhalten bedeutet Erhalt von Mühlrose, Pödelwitz und Obertitz
- Coronavirus-Schutzschirm auch für Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe: 10-Punkte-Maßnahme-Katalog umsetzen!
- Hochschulen, Studierende und Beschäftigte wirksam vor Auswirkungen und (Langzeit)Folgen der Coronavirus-Pandemie schützen
- #LeaveNoOneBEhind: Jetzt erst recht - Geflüchtete aus Flüchtlingslagern in Griechenland in Sachsen aufnehmen!
- Datenschutz während der Corona-Pandemie gewährleisten und nach der Epidemie im Freistaat Sachsen stärken und ausbauen!
- Sanktionsfreie Grundsicherung für alle einführen - Hartz IV endlich abschaffen: Bedarfsdeckende Regelsätze und unbürokratische Regelsatzerhöhungen in besonderen Ausnahmesituationen unverzüglich festlegen!
- Unmittelbare Beteiligung der Zivilgesellschaft am Strukturwandelprozess in der Lausitz sichern – Teilhabe-Maßnahmenpaket der Staatsregierung auflegen!
- Mieterinnen und Mieter spürbar finanziell entlasten - Umlagefähigkeit der Grundsteuer abschaffen!
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Die Corona-Krise erfordert von der Landesregierung und der Landesverwaltung schnelleres Handeln, als es sonst üblich ist. Dennoch muss auch unter diesen Bedingungen das Recht des Landtages auf Beteiligung nach Artikel 94 der Verfassung des Landes Brandenburg gesichert sein.
Themenbereiche
Abgeordnete, Demokratie - Partizipation, Justiz- und Rechtspolitik, Verfassung
Ansprechpartner
Thomas Domres, MdL (thomas.domres@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Themenbereiche
Kinder- und Jugendpolitik, Verfassung
Antrag und weitere Dokumente
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1. Der Thüringer Landtag stellt fest, dass aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Landesregierung und dem Landtag hinsichtlich der Auslegung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2017, 2 BvE 1/15, hinsichtlich der Reichweite parlamentarischer Kontrollrechte nicht alle für die Beantwortung, insbesondere der Fragen I Nummer 1, 3, 4 und 5 des Untersuchungsauftrags, erforderlichen Unterlagen zur Verfügung standen. Es obliegt daher dem Thüringer Landtag der 7. Legislaturperiode über eine Fortsetzung der Untersuchung in diesen Fragen zu entscheiden.
Themenbereiche
Abgeordnete, Demokratie - Partizipation, Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Rechtsextremismus, Verfassung, Verfassungsschutz
Ansprechpartner
Katharina König-Preuss (katharina@haskala.de)
Antrag und weitere Dokumente
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"Der Gesetzentwurf wird mit folgender Änderung angenommen: Artikel 1 Nr. 2 Buchst. d erhält folgende Fassung: 'd) Absatz 3 erhält folgende Fassung: ›(3) Der Landesbeauftragte hat bei Ausscheiden aus seinem Amtsverhältnis Anspruch auf Ruhegehalt für seine Amtszeit in entsprechender Anwendung der für die Beamten des Landes geltenden Bestimmungen. Der Anspruch auf Ruhegehalt ruht bis zum Erreichen der in § 25 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 des Thüringer Beamtengesetzes für die Beamten bestimmten Regelaltersgrenze.‹'"
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Forschung, Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Ostdeutschland, Verfassung, Wissenschaft
Ansprechpartner
Katja Mitteldorf (mitteldorf@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Verfassung
Antrag und weitere Dokumente
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I. Der Landtag stellt fest: Schule ist ein zentrales Element der Lebenswirklichkeit junger Menschen. Sie ist Lern- und Lebensort zugleich. Schülerinnen und Schüler verbringen schließlich täglich viel Zeit an ihrer Schule. Erziehung und Bildung haben entsprechend Artikel 22 der Verfassung des Freistaats Thüringen die Aufgabe, selbständiges Denken und Handeln, Achtung vor der Würde des Menschen und Toleranz gegenüber der Überzeugung anderer, Anerkennung der Demokratie und Freiheit, den Willen zu sozialer Gerechtigkeit, die Friedfertigkeit im Zusammenleben der Kulturen und Völker und die Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen und die Umwelt zu fördern. Dazu gilt es, Demokratie nicht nur als Staatsform kennenzulernen.
Themenbereiche
Bildung, Demokratie - Partizipation, Kinder- und Jugendpolitik, Minderheitenpolitik, Verfassung
Ansprechpartner
Torsten Wolf (wolf@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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I. Der Landtag stellt fest: 1. Die durch den Landtag in seiner 73. Sitzung am 26. Januar 2017 eingesetzte Enquetekommission "Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie" identifizierte verschiedene Ansatzstellen zur Zurückdrängung von Rassismus und Diskriminierung und formulierte im Zwischenbericht Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Bereiche auf administrativer Ebene.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Forschung, Innere Sicherheit, Rechtsextremismus, Verfassung, Wissenschaft
Ansprechpartner
Sabine Berninger (berninger@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.