Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat als kommunaler Spitzenverband mit dem Gemeindefinanzbericht Sachsen 2014/20151 eine fundierte Bestandsaufnahme der kommunalen Finanzsituation im Freistaat Sachsen vorgelegt. Der nunmehr siebte Bericht stellt die finanzielle Situation der sächsischen Kommunen dar und beschreibt insbesondere die Schwierigkeiten der Gebietskörperschaften bei der Bereitstellung und dem Erhalt der infrastrukturellen Versorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Insbesondere die kommunale Infrastruktur sichert in Deutschland die Lebensgrundlagen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Basis des wirtschaftlichen Wachstumspotentials der Unternehmen und deren Wettbewerbsfähigkeit. Nur durch bedarfsangemessene Investitionen in die öffentliche Infrastruktur kann diese verlässlich ihre Aufgaben erfüllen.
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- Ausbau- und Erhaltungsstrategie für die kommunale Infrastruktur entwickeln und Investitionsschwäche der sächsischen Kommunen mildern!
- Zugang zum feuerwehrtechnischen Dienst im Freistaat Sachsen erleichtern
- Dringende humanitäre Initiative aus Sachsen – Solidarische Verteilung und Selbstverpflichtung Sachsens bei der Umverteilung Geflüchteter aus Aufnahmelagern in Italien und Griechenland
- Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte, Selbstständige und Freiberufler – eine Kasse für alle!
- Gerechtigkeit für sächsische Bergleute herstellen!
- Ein Jahr nach dem Neonazi-Überfall in Leipzig/Connewitz – Stand der Aufklärung der Hintergründe und der strafrechtlichen Verfolgung der Täter sowie Schlussfolgerungen der Staatsregierung
- Beschämenden Umgang mit den Opfern der NS-Militärjustiz beenden - Ausstellung „Spuren des Unrechts“ in Torgau neu gestalten
- Lebenslagen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender, transsexuellen, intergeschlechtlichen und queeren Menschen (LSBTTIQ*) im Freistaat Sachsen untersuchen!
- Kommunen endlich die Einrichtung von Drogenkonsumräumen ermöglichen!
- Bleiberecht im Freistaat Sachsen für Opfer rechtsmotivierter Straftaten
- Integration fördern: Verwaltungspraxis im Freistaat Sachsen in aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen verbessern
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Seit fast 17 Jahren räumt der Bundesgesetzgeber mit § 10 a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) der zuständigen obersten Landesbehörde die Möglichkeit der Erlaubnis des Betriebs einer Einrichtung ein, in der der Verbrauch mitgeführter, ärztlich nicht verschriebener Betäubungsmittel gewährt wird (Drogenkonsumraum). Die Möglichkeit dieser Erlaubnis stellt der Bundesgesetzgeber unter die Bedingung, dass die Landesregierung die Voraussetzungen für deren Erteilung durch eine Rechtsverordnung regelt. Im Freistaat Sachsen wurde bisher keine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, sodass eine Erlaubnis zum Betrieb eines Drogenkonsumraumes im Freistaat Sachsen bisher auch grundsätzlich nicht möglich ist.
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Innere Sicherheit, Kommunalpolitik, Sozialpolitik
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- Kommunen endlich die Einrichtung von Drogenkonsumräumen ermöglichen!
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- Bleiberecht im Freistaat Sachsen für Opfer rechtsmotivierter Straftaten
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Geflüchtete und Menschen ausländischer Herkunft sind zunehmend Zielscheibe von Hass, Hetze und rassistisch motivierter Gewalt. Nach Auskunft des Sächsischen Staatsministeriums des Innern2 wurden im Jahr 2015 im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität rechts (PMK – rechts) 2.415 Straftaten begangen. Ein Jahr zuvor waren es 1.740 Straftaten. Der starke Anstieg der Fallzahlen der PMK-rechts sei vor allem auf eine steigende Zahl fremdenfeindlicher Straftaten zurückzuführen. Von den 819 im Jahr 2015 registrierten fremdenfeindlichen Straftaten waren 799 rechts motiviert. Zugleich ist die Aufklärungsquote der politischen Gewaltstraftaten gesunken. Auch die Jahresstatistik 2015 der Opferberatung der RAA Sachsen e.V.3 weist einen massiven Anstieg von rechtsmotivierten Angriffen von 257 im Jahr 2014 auf 477 in 2015 aus, wovon der Großteil, nämlich 60 Prozent, rassistisch motiviert war. Unter den Tätern befinden sich zunehmend Personen, die bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind. Die Straffälligkeit verlagert sich immer mehr in die Mitte der Gesellschaft.
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Das Ausländerrecht war in den 1960er Jahren noch eine recht überschaubare Rechtsmaterie. Mehr als 100 Regelungen enthält heute allein das Aufenthaltsgesetz, das lediglich im Jahr 2016 acht tiefgreifende Änderungsgesetze erfahren durfte. Zudem ist das Regelungsregime durch eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen, die den Ausländerbehörden Ermessensspielräume eröffnen, und durch eine hohe Komplexität gekennzeichnet. Die Ermessensausübung wird durch eine Vielzahl von ermessensleitenden untergesetzlichen Normen (Verwaltungsvorschriften, Erlasse o.ä.) ausgeformt, die in ihrer überwiegenden Mehrzahl im Freistaat Sachsen lediglich Beteiligten an einem Verwaltungsverfahren oder einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Kenntnis gelangen und im Übrigen nicht öffentlich zugänglich sind.
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Innere Sicherheit, Migrationspolitik
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Mit den beiden Militärgefängnissen »Fort Zinna« und »Brückenkopf« und dem Reichskriegsgericht, das im August 1943 von Berlin nach Torgau verlegt worden war, entwickelte sich Torgau während des Zweiten Weltkriegs zur Zentrale des Wehrmachtstrafsystems. Aus diesem Grunde sollte die Gestaltung der Gedenkstätte für die Opfer der NS-Militärjustiz und die Inhaftierten zweier sowjetischer Speziallager in Torgau laut Gedenkstättenkonzeption des Bundes (Bundestagsdrucksache 14/1569) den „Schwerpunkt auf das Bewahren der Erinnerung an die Opfer der Wehrmachtsjustiz“ legen. Dies ist, wie die Kritik des Vorsitzenden der „Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz“ Ludwig Baumann zeigt, bis heute nicht geschehen. Und das obwohl es zwischenzeitlich auf einem Workshop der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zu einer Verständigung auf ein Eckpunktepapier gekommen ist, das eine Zeitplanung für eine Neukonzipierung der Ausstellung enthielt und die zügige Bereitstellung der finanziellen Mittel vorsah.
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest, dass 1. das Auswärtige Amt offiziell vor Reisen nach Afghanistan warnt. 2. auch deutsche Einrichtungen in Afghanistan von Anschlägen betroffen sind. 3. die Gefahr für Leib und Leben nicht nur für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in Afghanistan gilt, sondern auch für die einheimische Bevölkerung und insbesondere für afghanische Bürgerinnen und Bürger, die sich zu westlichen Kultur-werten bekennen. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, Abschiebungen nach Afghanistan solange auszusetzen, bis das Land als sicher einzustufen ist.
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Migrationspolitik, Minderheitenpolitik, Rechtsextremismus
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Der Landtag möge beschließen: 1. Der Landtag begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 die Verfassungsfeindlichkeit der NPD festgestellt hat (2 BvB 1/13). Nach Einschätzung des Gerichts ist die NPD aber mittlerweile so schwach, dass sie ihre verfas-sungsfeindlichen Ziele mit parlamentarischen und außerparlamentarischen Mitteln nicht mehr erreichen kann. 2. Das Gericht hat festgestellt, dass die NPD nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt. Sie zielt auf eine Bekämpfung der bestehenden Verfassungsordnung ab und wünscht eine auto-ritär geführte Volksgemeinschaft. Dieses politische Konzept missachtet die Menschen-würde aller, die der ethnischen Volksgemeinschaft nicht angehören, und ist mit dem grund-gesetzlichen Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet ferner planvoll und qualifi-ziert auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerich-teten Ziele hin. 3. Der Landtag dankt der Landesregierung für ihr Engagement im Zusammenhang mit dem NPD-Verbotsverfahren. Insbesondere der Minister für Inneres und Europa, Lorenz Caffier, hat auf Landes- und Bundesebene maßgeblich auf die Einleitung des NPD-Verbotsverfahrens erfolgreich hingewirkt, welches vom Landtag aktiv unterstützt wurde. 4. Der Landtag versteht das Urteil auch als Aufruf an Staat und Zivilgesellschaft, die Ausein-andersetzung mit dem Rechtsextremismus mit anderen geeigneten Mitteln als einem Parteiverbot zu führen. Der Landtag bekräftigt daher seinen Beschluss vom 24. Oktober 2012 (Drucksache 6/1215), wonach er weiterhin Extremismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeiten mit einem Bündel von konkreten Maßnahmen entschieden ent-gegentreten wird. Drucksache 7/184 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 5. Im Hinblick auf die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts erwartet der Landtag, dass auf Einschüchterungen und Bedrohungen durch jegliche extremistische Strömung mit allen Mitteln des präventiven Polizeirechts und des repressiven Strafrechts rechtzeitig und umfassend reagiert werden muss. Die Radikalität, mit der Extremisten bereit sind, gegen die bestehende Staatsordnung vorzugehen, bedarf weiterhin der Auf-merksamkeit und geeigneter Maßnahmen des Rechtsstaates. Weder religiös-fundamen-talistisch noch politisch motivierter Extremismus, gleich welcher Ausrichtung, darf dazu führen, dass die offene politische Diskussion in unserer pluralistischen, demokratischen Gesellschaft erschwert oder gar gefährdet wird. Dabei ist die gesamte Zivilgesellschaft gefordert, die freiheitlichen Grundsätze unserer Werteordnung gegen jede Form des Extremismus zu verteidigen. Unsere Gesellschaft darf jene, die Intoleranz predigen, nicht tolerieren.
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Zeitnahe Behandlung von Bürgerschaftsinitiativen sicherstellen durch Einführung einer optionalen Zusatzsitzung in der Jahresplanung Mit Stand 11. Januar 2017 umfasst die Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) 62 Tagesordnungspunkte. Auf der Dezembersitzung wurden 15 Debatten geführt (zu 20 teilweise verbundenen Tagesordnungspunkten). Obwohl 25 Tagesordnungspunkte ohne Debatte verabschiedet wurden, wurden 40 Tagesordnungspunkte vertagt. Der letzte reguläre Tagesordnungspunkt, der auf der Dezembersitzung noch debattiert wurde, hatte die Nummer 15.
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Mehr Wertschätzung für Busfahrerinnen und Busfahrer - ÖPNV zurück in öffentliche Hand.
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Arbeitsmarkt, Verkehr, Wirtschaft
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Janine Wissler (j.wissler@ltg.hessen.de)
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Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.