Zum Hauptinhalt springen

Länderdatenbank

In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag spricht sich gegen jede anlasslose vertraglich herbeigeführte oder geheim durchgeführte Computerüberwachung im Arbeitsleben aus. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, a. eine rechtliche Überprüfung des „Gesamtvertrages zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ zwischen den Ländern, der „Zentralstelle Fotokopieren an Schulen - ZFS“ sowie Schulbuchverlagen zu veranlassen;

    Themenbereiche

    Bildung, Justiz- und Rechtspolitik, Kultur, Medien, Verfassungsschutz

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Vor wenigen Monaten veröffentlichte die Landesregierung die „Sachsen-Anhalt-App“. Mittlerweile gibt es diese für mehrere Betriebssysteme und Laufzeitumgebungen.

    Themenbereiche

    Forschung, Medien, Wirtschaft

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Bremen

    15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Datenschutz bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags wahren Die Rundfunkbeitragserhebung wird im Zuge der Haushaltspauschalierung im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag so umgestellt, dass die datenschutzrechtlich relevanten Befugnisse der GEZ auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren wären, was den Prinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit entspräche.

    Themenbereiche

    Medien

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Bremen

    Sitzungen der Stadtbürgerschaft übertagen Als mögliche Ursache der geringen Wahlbeteiligung kann durchaus ein Mangel an Information betrachtet werden. Eine Möglichkeit, das zu ändern, ist die Übertragung der Sitzung der Stadtbürgerschaft im Bürgerrundfunk. Die Sitzungen der Bürgerschaft (Landtag) werden bereits übertragen. Die Bremerhavener Stadtverordneten-versammlung wird bereits im Hörfunk übertragen.

    Themenbereiche

    Medien

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Wie am 31. Oktober 2011 das Blog „netzpolitik.org“ berichtete, schlossen die 16 Bundesländer mit Verlagen und Verwertungsgesellschaften den „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“. In diesem Vertrag ist geregelt, dass auf Schulrechnern eine Software zum Einsatz kommen soll, die alle Daten auf diesen ausspähen kann, um „Plagiate“ jener Verlage zu detektieren („Schultrojaner“). Daraus ergeben sich Fragen technischen Hintergrunds.

    Themenbereiche

    Bildung, Kultur, Medien

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Wie am 31. Oktober 2011 das Blog „netzpolitik.org“ berichtete, schlossen die 16 Bundesländer mit Verlagen und Verwertungsgesellschaften den „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“. In diesem Vertrag ist geregelt, dass auf Schulrechnern eine Software zum Einsatz kommen soll, die alle Daten auf diesen ausspähen kann, um „Plagiate“ jener Verlage zu detektieren („Schultrojaner“). Daraus ergeben sich Fragen des Datenschutzes und der Verhältnismäßigkeit.

    Themenbereiche

    Bildung, Kultur, Medien

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Wie am 31. Oktober 2011 das Blog „netzpolitik.org“ berichtete, schlossen die 16 Bundesländer mit Verlagen und Verwertungsgesellschaften den „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“. In diesem Vertrag ist geregelt, dass auf Schulrechnern eine Software zum Einsatz kommen soll, die alle Daten auf diesen ausspähen kann, um „Plagiate“ jener Verlage zu detektieren („Schultrojaner“). Daraus ergeben sich Fragen bzgl. des Umfangs solcher Möglichkeiten.

    Themenbereiche

    Bildung, Kultur, Medien

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Berlin

    Der Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG sieht in § 6 unter anderem den Einsatz einer Überwachungssoftware zur Suche nach sogenannten Digitalisaten auf Schulcomputern vor. Diese Software stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Lehrer- und Schülerschaft dar und ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht haltbar. Lehrerinnen und Lehrer werden unter Generalverdacht gestellt und Schulleitungen wird der Ermessensspielraum bei der Durchführung von Disziplinarmaßnahmen genommen. Weiterhin regelt der Vertrag zwar, dass die Software den Schulen von den Verlagen zur Verfügung gestellt wird, allerdings ist nicht geklärt, wer für die laufenden Kosten durch Implementierung und Wartung aufkommt. Das Land Berlin muss daher diesem Vertrag auf Bundesebene entschieden entgegen treten.

    Themenbereiche

    Bildung, Medien

    Ansprechpartner

    Regina Kittler (kittler@linksfraktion-berlin.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Niedersachsen

    Im Schulunterricht ist der Einsatz von Fotokopien aus Büchern, Zeitschriften, Zeitungen oder ande-ren Medien ein seit Jahrzehnten gebräuchliches Mittel. Um Rechte der Verwertungsinhaber - weni-ger der Verfasserinnen und Verfasser - der kopierten Medien im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zu wahren, unterzeichneten am 21. Dezember 2010 die Länder einerseits und die Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition - zusammengefasst in der Zentralstelle für das Fotokopieren an Schulen - sowie die Schulbuchverlage - vertreten durch VdS Bildungsmedien e. V. - andererseits den Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG. Gegenstand der Vereinbarung ist ausweislich der Präambel, die „Möglichkeit von Vervielfältigungen für den Unterrichts- und Prüfungsgebrauch aus allen urheberrechtlichen Werken sicherzustellen“.

    Themenbereiche

    Bildung, Medien

    Ansprechpartner

    Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Thüringen

    1. Der Landtag erkennt einen Regelungsbedarf im Bereich der Rundfunkgebührenerhebung für Lauben in Kleingärten, da hier eine Ungleichbehandlung zwischen west- und ostdeutschen Laubenbesitzern möglich ist. Durch den Bezug auf das bundesdeutsche Kleingartengesetz, dass Häuschen in den Kleingärten nur bis zu 24 Quadratmeter groß sein dürfen, können größere Bauten durch die Rundfunkanstalten und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) als gebührenpflichtig eingestuft werden. Da in der ehemaligen DDR Gartenlauben größer als 24 Quadratmeter sein durften, würden durch diese Regelungsvariante insbesondere ostdeutsche Gartenbesitzerinnen und -besitzer belastet.

    Themenbereiche

    Medien, Ostdeutschland, Regionalpolitik, Umweltpolitik

    Ansprechpartner

    André Blechschmidt (blechschmidt@die-linke-thl.de)

    Antrag und weitere Dokumente

123 Treffer

Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.

Zurück zum Seitenanfang