Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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zu Drucksache 18-6525 Der Landtag fordert die Landesregierung auf, das Schulgeld für die Alten-pflegeausbildung an den staatlich anerkannten Altenpflegeschulen schritt-weise angemessen zu erhöhen.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Berufsbildung, Gesundheit
Ansprechpartner
Abg. Janine Wissler (j.wissler@ltg.hessen.de)
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Drs. 17/0741 - Schüler/-innen, Berufsschüler/-innen und Student/-innen, die fristgerecht ihre Anträge auf Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) eingereicht haben, warten seit Monaten vergeblich auf einen Bescheid und vor allem auf ihr Geld. Viele sind so unverschuldet in Existenznot geraten. Der Senat muss umgehend dafür sorgen, dass gezahlt wird.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Regina Kittler; Dr. Wolfgang Albers (kittler@linksfraktion-berlin.de;albers@linksfraktion-berlin.de)
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Am 09.02.2011 hat die Bürgerschaft die „Maßnahmen zur Umsetzung der Reform der beruflichen Bildung in Hamburg“ beschlossen. Auch die Fraktion DIE LINKE hat der Reform zugestimmt, weil anerkannt wurde, dass die Jugendlichen „zur aktiven Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft“ zu befähigen sind und die Berufsausbildung so zu gestalten ist, „dass soziale Ausgrenzung vermieden wird und die Eingliederung in Ausbildung und Beschäftigung möglichst reibungslos gelingt“.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Dora Heyenn (dora.heyenn@linksfraktion-hamburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag fordert die Landesregierung auf, das Schulgeld für die Alten-pflegeausbildung an den staatlich anerkannten Altenpflegeschulen von der-zeit 307 € bei zweizügigen und 342 € bei einzügigen auf mindestens 404 € bei zweizügigen und mindestens 482 € bei einzügigen Schulen anzuheben.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Berufsbildung, Gesundheit
Ansprechpartner
Abg. Janine Wissler (j.wissler@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag wolle beschließen: Einzelplan 13 Kapitel 13 02 - Allgemeine Bewilligungen Titel 461 01 - Zur Deckung des Mehrbedarfs an Personalausgaben (ohne Versorgung) 1. Die Landesregierung wird beauftragt, den Einstellungskorridor für Lehrkräfte im allgemeinbildenden und im berufsbildenden Bereich im Jahr 2013 insgesamt auf 310 Stellen zu erhöhen. 2. In die Erläuterungen zum oben genannten Titel ist im Haushaltsjahr 2013 folgender Satz einzufügen: „Zur Deckung des Mehrbedarfs in Folge der Erhöhung des Einstellungskorridors bei den Lehrkräften im allgemeinbildenden und berufsbildenden Bereich auf 310 Stellen.“ ...
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Berufsbildung, Bildung, Haushalt und Finanzen
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Praktikumsklassen in der beruflichen Bildung. Wir fragen den Senat:
Themenbereiche
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Hochschule Harz bildet im internen Studiengang Informatik/E-Administration Bedienstete des Landes aus. Diese Qualifizierungsmaßnahme dient der Sicherstellung des steigenden Bedarfes in der Landesverwaltung an IT-Personal. Das Studium erfolgt ohne Unterbrechung des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses und soll die Absolventinnen und Absolventen zukünftig befähigen, qualifizierte Tätigkeiten in der IT-Landesverwaltung wahrzunehmen. Neuanstellungen sollten nach Ansicht der Landesregierung im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes weitestgehend vermieden werden. Aus diesem Grunde sollen die Absolventinnen und Absolventen des oben genannten Studienganges eine Anstellung im Landesrechenzentrum erhalten. Den Landesbediensteten wurde daher nach erfolgreicher Qualifizierung zum gehobenen Dienst eine Abordnung in das Landesrechenzentrum in Aussicht gestellt. ...
Themenbereiche
Berufsbildung, Bildung, Gleichstellung, Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit
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Vorbemerkung der Fragestellenden: Seit dem Jahr 2008 gibt es einen Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen, Leistungen der Eingliederungshilfe, die bisher ausschließlich als Sachleistung gewährt wurden, auch als Geldleistung in Form eines persönlichen Budgets zu erhalten. Das Verfahren zur Bewilligung, zur Bemessung der Leistungshöhe und Abrechnung der Leistungen ist in einem Arbeitshinweis der Sozialagentur, des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe, geregelt. Unmittelbare Partner der Antragsteller/Leistungsberechtigten sind die örtlichen Sozialämter als herangezogene Gebietskörperschaften. Sachsen-Anhalt zieht quantitativ eine im bundesweiten Vergleich positive Bilanz der Inanspruchnahme dieser neuen Leistungsform. Die qualitative Bilanz ist - ebenfalls bundesweit - allerdings umstritten. Trotz einer Vielzahl von bewilligten Budgets werden immer wieder kritische Bewertungen öffentlich, die insbesondere wegen der Bearbeitungsdauer und der finanziellen Auskömmlichkeit der bewilligten Budgets vorgenommen werden. Auch der Landesbehindertenbeirat hat wiederholt Empfehlungen an die Landesregierung beschlossen, die erhebliche Kritik enthielten. Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und des neu beschlossenen Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Teilhabebedingungen und Selbstbestimmungsmöglichkeiten grundlegende Kriterien für die Lebensqualität der Menschen mit Behinderungen im Land. Das Persönliche Budget (im Folgenden: PB) kann einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten, wenn entsprechende Rahmenbedingungen gegeben sind. ...
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Behindertenpolitik, Berufsbildung, Bildung, Familienpolitik, Kultur, Sozialpolitik
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Der Landtag wolle beschließen: Die Beschlussempfehlung ist wie folgt zu ändern: „Die Landesregierung wird beauftragt, ganzheitliche und ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf - während der Schul- und während der Ferienzeiten - verlässlich und verbindlich in den Förderschulen zu organisieren. Auf diese Weise - soll unnötiger, für die Schülerinnen und Schüler belastender Aufwand beim Schülerverkehr zwischen dem Vor- und dem Nachmittagsangebot vermieden, - sollen den Eltern möglichst Kosten erspart und - soll ein gemeinsames Angebot sowohl für Kinder unter als auch über 14 Jahre gesichert werden. Das Schulgesetz stellt im § 8 Absatz 6 eine belastbare rechtliche Basis dafür dar, die nun ausgestaltet werden muss. Dafür - soll ein Verfahren implementiert werden, das den tatsächlichen Bedarf über die lerntherapeutischen Angebote an der Schule hinaus seitens der Eltern erhebt, - sollen Kriterien vorgelegt werden, die einen solchen Bedarf legitimieren, - soll ein Verfahren entwickelt werden, das freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe die Möglichkeit eröffnet, kooperativ mit den Schulen Angebote zu realisieren. ...
Themenbereiche
Berufsbildung, Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Ausgestaltung der Förderung sogenannter nicht verkürzbarer Umschulungen ist seit Jahren Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen den Trägern solcher Umschulungen und den Agenturen für Arbeit bzw. mit der Politik. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage Nr. 1: Wie viele arbeitslose Frauen und Männer haben in Sachsen-Anhalt zwischen den Jahren 2005 und 2011 eine geförderte „nicht verkürzbare Umschulung“ gemäß § 85 Abs. 2 S. 3 SGB III (in der bis zum 31. März 2012 gültigen Fassung) aufgenommen? Bitte nach Jahr, Geschlecht und Fachrichtung differenzieren. Antwort zu Frage Nr. 1: Durch die zuständige Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Statistik Service Ost wurde mitgeteilt, dass das Merkmal „nicht verkürzbare Umschulungen“ nicht erfasst wird und auch darüber hinaus Auswertungen von Maßnahmen nach § 85 SGB III nicht vorliegen. ...
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Berufsbildung, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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