Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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1. Der bisherige Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten mit elf Mitgliedern wird mit Wirkung vom 1. September 2011 umbenannt in Justiz- und Verfassungsausschuss und hat neun Mitglieder. Dabei entfallen folgende Stellenanteile auf die Fraktionen: Fraktion der CDU: 3 Fraktion DIE LINKE: 2 Fraktion der SPD: 2 Fraktion der FDP: 1 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 1
Themenbereiche
Europa, Justiz- und Rechtspolitik, Medien, Verfassungsschutz
Ansprechpartner
André Blechschmidt (blechschmidt@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Es wird beantragt, zur 4. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen- Anhalt am 7./8. Juli 2011 eine Aktuelle Debatte zum o. g. Thema durchzuführen. Begründung Die gegenwärtigen Debatten um die Aufstellung des Haushaltes beschädigen die Glaubwürdigkeit der Politik. Die schwierige Haushaltsituation des Landes Sachsen- Anhalt ist seit langem bekannt. In einer Vielzahl von Gutachten, die die Landesregierung initiiert hat, wurde dies in den vergangenen Jahren immer wieder untermauert und in den verschiedenen Gremien des Landtages thematisiert. Trotzdem wird zum Teil der Eindruck vermittelt, als wenn nach der Landtagswahl eine völlig neue finanzpolitische Situation entstanden wäre und Aussagen vor den Wahlen deshalb keine Gültigkeit mehr besitzen könnten. Das von der Landesregierung gewählte Top-Down-Prinzip zur Haushaltsaufstellung kann ein Weg sein. Kritisch aus Sicht des Landtages ist aber die geplante mehrjährige weitgehende Budgetierung der Einzelhaushalte, auf die das Parlament keinerlei Einfluss mehr hat. Der Verzicht auf die Einhaltung und Wahrung der Budgethoheit des Parlamentes aber wird zu einem grundlegenden Bedeutungsverlust des Parlamentes führen.
Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
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Von der Verfassungsschutzbehörde des Landes Niedersachsen werden seit einer Zeit verstärkt Schulveranstaltungen durchgeführt, die vor allem im Bereich der sogenannten Extremismusprävention angesiedelt sind. Mir der Serie der Andi-Comics, diversen Ausstellungen und landesspezifischen Veranstaltungen tritt die Verfassungsschutzbehörde de facto als Bildungsanbieter für Schulen auf. Andere Träger der Bildungsarbeit, die etwas zu den Themen Rassismus oder Neonazismus anbieten, bekommen diese Konkurrenz deutlich zu spüren, bietet doch die Behörde ihre Ver-anstaltungen in der Regel unentgeltlich an, worauf vonseiten der Schulen gerne zurückgegriffen wird. Fraglich ist jedoch, ob ein Inlandsgeheimdienst geeignet ist, Schülerinnen und Schüler z. B. mit dem Thema des Neonazismus zu konfrontieren.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Im Verfassungsschutzbericht des Landes Niedersachsen für das Jahr 2009 wird entgegen den Vorjahren auf eine Erwähnung der „Volksmodjahedin Iran Organisation (MEK) Nationaler Widerstands-rat Iran (NWRI)“ verzichtet. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Victor Perli zur Auswirkung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei Einbürgerungen (Drs. 16/2155) teilte die Landesregierung mit, dass vier iranischen Staatsbürgern die Einbürgerungsbewerbung aufgrund der Ergebnisse der Regelanfrage beim Verfassungsschutz abgelehnt wurde.
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Verfassungsschutz
Ansprechpartner
Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Kleine Anfrage: Nachfragen zur Auswirkung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei Einbürgerungen
Das Staatsangehörigkeitsgesetz regelt die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Nach dieser Gesetzgebung ist eine Einbürgerung ausgeschlossen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche oder extremistische Betätigungen der Einbürgerungsbewerberin oder des Einbürgerungsbewerbers vorliegen. Um dies zu überprüfen, stellt die Einbürgerungsbehörde eine sogenannte Regelanfrage an die zuständige Verfassungsschutzbehörde.
Themenbereiche
Migrationspolitik, Verfassungsschutz
Ansprechpartner
Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Fragenkatalog zu dem bei den Staatlichen Schulämtern geführten Listen über unfähig eingesetzte Lehrkräfte
Themenbereiche
Ansprechpartner
Abg. Barbara Cárdenas (b.cardenas@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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In der Presseinformation des Innenministeriums vom 23. April 2008 zum Verfassungsschutzbericht 2007 heißt es zur Begründung der weiteren Beobachtung der Partei DIE LINKE durch den niedersächsischen Verfassungsschutz: „Die angestrebte Verstaatlichung von Grund und Boden und von Produktionsmitteln im Zusammenhang mit der Überwindung des Kapitalismus sowie Bekenntnisse zu den Theorien von Marx sind nicht mit der bestehenden Grundordnung vereinbar.“ Das Grundgesetz schreibt kein bestimmtes Wirtschaftssystem fest, auch nicht den Kapitalismus. Damit steht fest, dass eine Entscheidung für ein anderes Wirtschaftssystem in Deutschland verfassungskonform möglich ist. Das Sozialstaatlichkeitsprinzip steht dabei einer Entscheidung für eine völlig freie Marktwirtschaft entgegen, während andererseits eine reine Zentralverwaltungswirtschaft mit dem Schutz des Eigentums und weiteren Grundrechten unvereinbar wäre. Das politische Ziel des demokratischen Sozialismus, das DIE LINKE verfolgt, ist also nicht verfassungswidrig. Die Verstaatlichung bzw. Vergesellschaftung von Grund, Boden und Produktionsmitteln ist laut Artikel 15 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 14 des Grundgesetzes unter den dort festgelegten Voraussetzungen ausdrücklich zulässig. Damit ist auch „Verstaatlichung von Grund und Boden und von Produktionsmitteln im Zusammenhang mit der Überwindung des Kapitalismus“ insgesamt verfassungskonform. Was die Behauptung angeht, Bekenntnisse zu den Theorien von Marx seien nicht mit der bestehenden Grundordnung vereinbar, ist festzuhalten: Auch in anderen demokratischen Parteien bekennen sich Politikerinnen und Politiker zu den Theorien von Karl Marx. Unter anderen tat dies bis zu seinem Tod Peter von Oertzen, ehemaliger Kultusminister und langjähriges Mitglied der SPD.
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Verfassungsschutz
Ansprechpartner
Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.