Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen 2011 waren ein Drittel der 1.736 Wahllokale nicht barrierefrei zugänglich. Deshalb fordern wir den Senat auf, darauf hinzuwirken, dass bei künftigen Wahlen die Wahllokale in Berlin barrierefrei zugänglich sind.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Elke Breitenbach (breitenbach@linksfraktion-berlin.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Im Vermittlungsverfahren zur Regelsatzreform vom 22. Februar 2011 wurde vereinbart, dass der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel überprüft wird, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zukommen zu lassen. Die Bundesregierung hat angekün-digt, dass die Überprüfung im Rahmen der Berichtspflicht zur Weiterent-wicklung der Regelbedarfsermittlung insgesamt im Jahr 2013 abgeschlossen werden soll. Im Hinblick auf die berechtigten Interessen von Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien sollte der Bund aufgefordert werden, die zugesagte Überprüfung der Regelbedarfsstufe 3 vorzuziehen und zeitnah, möglichst bereits mit den Arbeiten zur Weiterentwicklung der Eingliede-rungshilfe in 2012 abzuschließen.
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Behindertenpolitik, Sozialpolitik
Ansprechpartner
Abg. Marjana Schott (m.schott@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz erarbeitet derzeit Vorschläge zur Fortschreibung der Musterbauordnung. In diesem Zusammenhang sollen vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention Regelungen zur Barrierefreiheit geändert werden und Erkenntnisse aus der Projektgruppe „Besondere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ berücksichtigt werden. Im Einzelplan 14 sind 2012 Mittel zur Evaluierung der Landesbauordnung vorgesehen.
Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
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Die Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert: Im Einzelplan 10 Kapitel 10 02 wird ein neuer Titel 894 01 mit der Bezeichnung "Zuschüsse für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im ÖPNV" und einem Ansatz in Höhe von 2 000 000 Euro eingefügt. Zur Deckung der Mehrausgaben werden folgende Ansätze wie folgt verändert: 1. 07 01 427 01 Vertretungs- und Aushilfskräfte - 531 800 Euro 2. 07 01 511 69 Geschäftsbedarf - 13 400 Euro 3. 07 01 511 71 Geschäftsbedarf - 16 800 Euro 4. 07 02 119 42 Rückzahlungen aus Landesprogrammen + 1 428 000 Euro 5. 07 02 684 77 Projekte und Messebeteiligungen - 10 000 Euro
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Behindertenpolitik, Gesundheit, Haushalt und Finanzen, Verkehr
Ansprechpartner
Karola Stange (stange@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Landesregierung wird aufgefordert, kurzfristig eine Lösung zu erarbeiten, um die Durchführung des dritten Ausbildungsjahres im Rahmen der Umschulung zur Altenpflegefachkraft finanziell abzusichern und dem Landtag bis zum 31. März 2012 über die Ergebnisse zu berichten.
Themenbereiche
Behindertenpolitik, Bildung, Gesundheit, Haushalt und Finanzen
Ansprechpartner
Karola Stange (stange@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. § 49 Landesbauordnung regelt das barrierefreie Bauen. Welche weiteren (untergesetzlichen) Vorschriften und Regelungen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit bei Errichtung und Betrieb von öffentlichen und privaten Einrichtungen in Sachsen-Anhalt gibt es darüber hinaus? Bitte Textauszüge bzw. Fundort der Vorschriften nennen.
Themenbereiche
Behindertenpolitik, Sozialpolitik, Verkehr
Antrag und weitere Dokumente
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Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom Vermittlungsausschuss abgegebene Protokollerklärung umgesetzt und eine für die Menschen mit Behinderung, die wegen ihres Assistenzbedarfs in Haushaltsgemeinschaften bzw. im Familienverband leben müssen, positive Lösung angestrebt wird.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Behindertenpolitik, Familienpolitik, Gesundheit, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Die Landesregierung wird aufgefordert, auf der Grundlage des von den für Schule und Wissenschaft zuständigen Ministerien und von den Ausschüssen für Bildung, Jugend und Sport sowie für Wissenschaft, Forschung und Kultur beratenen Konzepts zur Weiterentwicklung der Lehramtsausbildung im Land Brandenburg vom 21. September 2011, gemeinsam mit der Universität Potsdam unverzüglich die notwendigen personellen, strukturellen und sächlichen Maßnahmen zu ergreifen, sodass zum Wintersemester 2013/14 die Ausbildung von Lehrkräften im Bereich der Sonder-/Inklusionspädagogik an der Universität Potsdam beginnen kann.
Themenbereiche
Behindertenpolitik, Bildung, Studierende, Wissenschaft
Ansprechpartner
Gerrit Große, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Auch hörbehinderte Menschen sind in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben deutlich eingeschränkt: bei der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, über die Nutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, bis hin zur aktiven Mitgliedschaft in einem Verein. Seit dem 1. Juli 2001 - also seit gut zehn Jahren - haben hörbehinderte Menschen nach § 17 Abs. 2 SGB I das Recht, sich die Kosten für Gebärdendolmetscher oder andere adäquate Kommunikationshilfen bei der Ausführung von Sozialleistungen durch die entsprechenden Sozialleistungsträger erstatten zu lassen. Dies betrifft in besonderer Weise auf dadurch entstandene Kosten bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen zu. Eine Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher ist nach § 19 Abs. 1 SGB X auch für die Amtsbesuche im Rahmen von Verwaltungsverfahren vorgesehen. Mit der Implementierung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) am 1. Mai 2002 wurde analog zu dieser Änderung des SGB X hörbehinderten Menschen das Recht auf die Verwendung von Gebärdensprache gegenüber Verwaltungsbehörden ebenfalls bestätigt.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Dr. Christiane Berger (christiane.berger@lt.niedersachsen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Wir fragen die Landesregierung: I. Zur Entwicklung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf1,2 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils einem sonderpädagogischen Feststellungsverfahren nach § 39 Abs. 2 SchulG LSA in der jeweils gültigen Fassung zugeführt? Die Antwort gliedern nach Schuljahrgängen (bitte die erfragten Schülerzahlen immer der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs gegenüberstellen). 2. Wie viele der unter 1. erfragten Verfahren endeten in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils mit einer Entscheidung der Schulbehörde, nach § 39 Abs. 2 SchulG LSA sonderpädagogische Förderung gemäß § 39 Abs. 1 SchulG LSA einzuleiten? Die Antwort bitte wie unter 1. sowie nach Förderschwerpunkten entsprechend den Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Mai 1994, Teil III Abschnitt 2 bzw. gemäß § 4 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung gliedern.
Themenbereiche
Behindertenpolitik, Berufsbildung, Bildung, Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.