Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Dr. Uwe-Jens Rössel (uwe-jens.roessel@lt.niedersachsen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Bewertung der kommenden Steuersenkungen, Prüfung der finanziellen Beziehungen zwischen Land und kommunaler Ebene angesichts der neuen Schuldengrenze
Themenbereiche
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Abg. Willi van Ooyen (w.vanooyen@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag überträgt dem Haushalts- und Finanzausschuss die Entscheidung über: 1. die Einwilligung des Landtags gemäß § 36 Satz 2 i.V.m. § 22 Satz 3 ThürLHO; 2. die Zustimmung des Landtags gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 ThürLHO; 3. die Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 ThürLHO, soweit der Wert des Gegenstandes den Betrag von 1 500 000 Euro nicht übersteigt; 4. die Einwilligung des Landtags gemäß § 65 Abs. 7 Satz 1 ThürLHO, soweit der Wert des Gegenstandes den Betrag von 500 000 Euro nicht übersteigt.
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Birgit Keller (keller@die-linke-thl.de)
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Der Bund beteiligt sich nach § 46 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zweckgebunden an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Kommunen durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt um jährlich 2,5 Mrd. € entlastet werden. Laut Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE betreffend die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf die hessischen Kommunalhaushalte (Drucks. Nr. 18-958) sieht das Hessische Ministerium der Finanzen keinen Handlungsbedarf bei der Regelung der Kosten der Unterkunft. Im Unterschied dazu hat sowohl die CDU-FDP-Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen als auch die Mehrheit des Bundesratsausschusses für Arbeit und Sozialpolitik den Gesetzentwurf der Bundesregierung abgelehnt.
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Haushalt und Finanzen, Sozialpolitik
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Abg. Marjana Schott (m.schott@ltg.hessen.de)
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Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) haben die Fraktionen des Niedersächsischen Landtags Anspruch auf monatliche Zuschüsse zur Deckung ihres allgemeinen Bedarfs. § 31 Abs.1 Satz 4 NAbgG schreibt vor, dass der Präsident des Niedersächsischen Landtags dem Landtag jährlich nach Anhörung der Fraktionen und unter Berücksichtigung der Rechnungslegung der Fraktionen, der Preisentwicklung und der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst einen Vorschlag zur Anpassung der Zuschüsse vorlegt. Mit der Drucksache 16/1669 hat der Präsident des Niedersächsischen Landtags für 2009 einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. Darin hat er die im Gesetzentwurf vorgesehenen Erhöhungen empfohlen.
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Dr. Uwe-Jens Rössel (uwe-jens.roessel@lt.niedersachsen.de)
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Nachweislich des Protokolls der 40. Plenarsitzung sind zwei Fragen an die Landesregierung im Rahmen der Dringlichen Anfrage in der Drucksache 16/1629 nach Auffassung Dritter nicht beantwortet.
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Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik
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Dr. Uwe-Jens Rössel (uwe-jens.roessel@lt.niedersachsen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Zuweisungen des Landes im kommunalen Finanzausgleich Niedersachsens sollen im Jahr 2010 gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2009 in Höhe von 3,024 Milliarden Euro um rund 540 Millionen Euro niedriger bei dann 2,474 Milliarden Euro liegen, wie in der Mittelfristigen Planung 2009 bis 2013 der Niedersächsischen Landesregierung vom 22./23. Juni 2009, S. 35, festgestellt wird. Damit hätten die niedersächsischen Kommunen neben den laufenden Ausfällen bei der Gewerbesteuer infolge der Krise zusätzlich weitere drastische Einnahmeverluste wegen der jetzigen Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs zu verkraften, die ihre Handlungsfähigkeit rigoros einschränken würde.
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Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik
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Dr. Uwe-Jens Rössel (uwe-jens.roessel@lt.niedersachsen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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In der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise zeigt sich ein gravierender Mangel an echter Demokratie und Handlungsfähigkeit des demokratischen Gemeinwesens. Es ist notwendig, die staatliche Handlungsfähigkeit auszubauen, die Besitzer großer Vermögen sozial gerecht an der Finanzierung der Krisenkosten zu beteiligen und den gesellschaftlichen Reichtum von oben nach unten umzuverteilen. Solidarische Steuerpolitik ist das zentrale Element grundlegender Neuorientierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik, um künftige Krisen einzudämmen, statt sie anzuheizen.
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Haushalt und Finanzen, Wirtschaft
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Abg. Willi van Ooyen (w.vanooyen@ltg.hessen.de)
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Momentan sind nach den aktuellen Statistiken der hessischen Arbeitsagentur ca. 240.000 Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter in Hessen beschäftigt. Diese haben eventuelle Steuernachzahlungen und -benachteiligungen zu erwarten. Das Kurzarbeitergeld ist als Lohnersatzleistung zwar "nicht steuerpflichtig", wird aber im Rahmen der Einkommenssteuer gem. § 32b Einkommensteuergesetz zur Berechnung des individuellen Steuersatzes herangezogen. Durch die Beseitigung des Progressionsvorbehaltes für Kurzarbeitergeld sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits finanziell durch den Erhalt des Kurzarbeitergeldes schlechter gestellt sind, durch die Politik entlastet werden, statt nachträglich durch Aufstieg in höhere Progressionsstufen deutlich schlechter gestellt zu werden.
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Abg. Willi van Ooyen (w.vanooyen@ltg.hessen.de)
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Mit der Ausweitung ermäßigter Umsatzsteuersätze in der Europäischen Union wird seitens des ECOFIN-Rates die Erwartung verknüpft, dass lokale Firmen ihre Dienste billiger anbieten können und somit die Nachfrage angekurbelt wird. Damit wiederum ergeben sich Impulse für die Beschäftigungssicherung in den betreffenden Branchen. Ermäßigte Umsatzsteuersätze können auch soziale oder ökologische Lenkungsfunktionen haben. Außerdem ist es auf diese Weise möglich, illegale Beschäftigung wirksam zu bekämpfen.
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Dr. Uwe-Jens Rössel (uwe-jens.roessel@lt.niedersachsen.de)
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