Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Abschaffung der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage (FZA) in § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO einzusetzen.Die FZA stellt ein Mittel der Strafverfolgung zur heimlichen nachträglichen Erhebung von Telekommunikationsspuren in einem räumlich und zeitlich eingegrenzten Gebiet dar. Eine Erfassung von unberechenbar vielen Personen, die in keinerlei Zusammenhang mit den polizeilichen Ermittlungen stehen – insbesondere in großen Ballungszentren – ist unvermeidlich. Dies ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte, der inakzeptabel ist.
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Verfassungsschutz
Ansprechpartner
Dr. Klaus Lederer, Marion Seelig (lederer@linksfraktion-berlin.de,seelig@linksfraktion-berlin.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten "Radikalenerlass". Zur Abwehr angeblicher Verfassungsfeinde sollten "Per-sonen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten", aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Mithilfe der "Regelanfrage" wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber vom "Verfassungsschutz" auf ihre politische "Zuverlässigkeit" durchleuchtet. In der Folge kam es zu 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen.
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Verfassungsschutz
Ansprechpartner
Abg. Willi van Ooyen (w.vanooyen@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Mithilfe der „Regelanfrage“ wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber von den Einstellungsbehörden auf ihre politische „Zuverlässigkeit“ durchleuchtet, die ihre „Erkenntnisse“ auf Informationen oder Verdächtigungen von Inlandsgeheimdiensten, insbesondere vom „Verfassungsschutz“ erhielten, der insgesamt 35 000 Dossiers über politisch Andersdenkende fertigte.
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Verfassungsschutz
Ansprechpartner
Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Etaterhöhung des Landesamts für Verfassungsschutz Wir fragen den Senat:
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Verfassungsschutz
Antrag und weitere Dokumente
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Geheimdienste demokratisch kontrollierbar machen – Nazi-Mordserie umfassend aufklären Das Handeln der Geheimdienste muss in einem Rechtsstaat transparent und nachvollziehbar gestaltet werden. Politische Verantwortlichkeit muss gewährleistet sein. Dem widerspricht die aktuelle Praxis verschiedenster Geheimgremien in den Ländern und auf Bundesebene (und der gemeinsamen Bund-Länder-Gruppe), die schon deshalb nicht geeignet sind das Versagen der Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit den Morden der Neonazigruppe „NSU“ umfassend aufzuarbeiten, weil ihnen Informationen mitgeteilt werden, deren Überprüfung, Abgleichung und Diskussion den ParlamentarierInnen in der Regel untersagt ist.
Themenbereiche
Justiz- und Rechtspolitik, Verfassungsschutz
Antrag und weitere Dokumente
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Einsatz von Spionagesoftware gegen Verdächtige aus der islamistischen Szene in Bremen Nachdem die Bremer Polizei zunächst den Einsatz von sogenannter Spionagesoftware („Bundestrojaner“) weit von sich gewiesen hatte, ist inzwischen ein Fall aus dem Jahr 2007 bekannt geworden, der nicht mehr bestritten wird. In diesem Fall sollte laut Behördenangaben ein Verdächtiger aus der islamistischen Szene in Bremen ausgespäht werden. Wir fragen den Senat:
Themenbereiche
Forschung, Justiz- und Rechtspolitik, Technologie, Verfassungsschutz
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Der Landtag wolle beschließen: Artikel 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt Zu Ziffer 1: § 25 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Abgeordneten des Landtages. Zwei Sitze in der Kontrollkommission stehen den Oppositionsfraktionen zu, davon mindestens ein Sitz der stärksten Oppositionsfraktion.“
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit, Verfassungsschutz
Antrag und weitere Dokumente
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Der neonazistischen Terrorserie muss ein klares und unmissverständliches Signal des niedersächsischen Landtages entgegengesetzt werden. Zugleich ist es höchste Zeit, dass beim Kampf gegen Neonazismus, Antisemitismus und Rassismus ein Paradigmenwechsel in Niedersachsen erfolgt. Das stereotype Gleichsetzen von Neonazis mit Linken muss beendet werden. Ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2010 genügt um festzustellen, dass es in Niedersachsen einen strukturell verankerten Neonazismus gibt. Mit 1 391 im Jahr 2010 verübten neonazistischen Straftaten bilden diese den Löwenanteil bei der sogenannten politisch motivierten Kriminalität. Es bedarf eines umfassenden Maßnahmenpakets, um nachhaltig gegen Neonazismus, Antisemitismus und Rassismus in Niedersachsen vorzugehen.
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Rechtsextremismus, Verfassungsschutz
Ansprechpartner
Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Das Friedensgebot der Hessischen Verfassung als Erbe und Auftrag. "Hessen bekennt sich zu Frieden, Freiheit und Völkerverständigung. Der Krieg ist geächtet. Jede Handlung, die mit der Absicht vorgenommen wird, einen Krieg vorzubereiten, ist verfassungswidrig."
Themenbereiche
Ansprechpartner
Abg. Willi van Ooyen (w.vanooyen@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Vorbemerkung: Der Verfassungsschutz dient gemäß § 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Bestand und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Diese freiheitliche Verfassung zu schützen ist damit nicht auf das Sammeln und Auswerten der gegen sie gerichteten Bestrebungen und Tätigkeiten beschränkt. Zweck des Verfassungsschutzes ist es auch, neben der Informationsweitergabe an die Landesregierung und andere Stellen, nach § 1 Abs. 3 VerfSchG-LSA die Öffentlichkeit über seine Aufgabenfelder zu unterrichten. In Sachsen-Anhalt - wie auch im Verbund der Verfassungsschutzbehörden der übrigen Länder und des Bundes - wird in der Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen geistig-politischen Auseinandersetzung mit den verschiedenen Erscheinungsformen des Extremismus gesehen. Neben dem jährlich zu erstellenden Verfassungsschutzbericht bietet der Verfassungsschutz Informationen über seine Erkenntnisse an, die es jedermann ermöglichen sollen, sich ein eigenes Urteil über die Gefahren zu bilden, die dem Rechtsstaat durch verfassungsfeindliche Kräfte drohen. Die Landesregierung identifiziert sich deswegen mit dem in der Koalitionsvereinbarung für die sechste Legislaturperiode unter Ziffer 8.2 verabredeten weiteren Ausbau des präventiven Ansatzes des Verfassungsschutzes. Vor diesem Hintergrund ist in der Verfassungsschutzabteilung des Ministeriums des Innern eigens ein Referat mit der Aufgabe der Extremismusprävention betraut worden.
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Verfassungsschutz
Antrag und weitere Dokumente
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