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Länderdatenbank

In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung der Fragestellenden: Seit dem Jahr 2008 gibt es einen Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen, Leistungen der Eingliederungshilfe, die bisher ausschließlich als Sachleistung gewährt wurden, auch als Geldleistung in Form eines persönlichen Budgets zu erhalten. Das Verfahren zur Bewilligung, zur Bemessung der Leistungshöhe und Abrechnung der Leistungen ist in einem Arbeitshinweis der Sozialagentur, des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe, geregelt. Unmittelbare Partner der Antragsteller/Leistungsberechtigten sind die örtlichen Sozialämter als herangezogene Gebietskörperschaften. Sachsen-Anhalt zieht quantitativ eine im bundesweiten Vergleich positive Bilanz der Inanspruchnahme dieser neuen Leistungsform. Die qualitative Bilanz ist - ebenfalls bundesweit - allerdings umstritten. Trotz einer Vielzahl von bewilligten Budgets werden immer wieder kritische Bewertungen öffentlich, die insbesondere wegen der Bearbeitungsdauer und der finanziellen Auskömmlichkeit der bewilligten Budgets vorgenommen werden. Auch der Landesbehindertenbeirat hat wiederholt Empfehlungen an die Landesregierung beschlossen, die erhebliche Kritik enthielten. Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und des neu beschlossenen Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Teilhabebedingungen und Selbstbestimmungsmöglichkeiten grundlegende Kriterien für die Lebensqualität der Menschen mit Behinderungen im Land. Das Persönliche Budget (im Folgenden: PB) kann einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten, wenn entsprechende Rahmenbedingungen gegeben sind. ...

    Themenbereiche

    Arbeitsmarkt, Behindertenpolitik, Berufsbildung, Bildung, Familienpolitik, Kultur, Sozialpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Hamburg

    Behinderte Menschen haben, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, in vielen Fällen erheblich höhere Aufwendungen als nicht behinderte Menschen. Gehörlosen Menschen wird in mittlerweile fünf Bundesländern auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt. ln Hamburg gibt es diese dem Blindengeld vergleichbare Leistung nach wie vor nicht.

    Themenbereiche

    Behindertenpolitik

    Ansprechpartner

    Cansu Özdemir (cansu.oezdemir@linksfraktion-hamburg.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Berlin

    Der Busverkehr in Berlin ist mit seinen über 1300 Fahrzeugen seit 2009 barrierefrei zugänglich. Geplant ist nun, dass von 2013 bis 2016 über 140 Busse durch Gelenkbusse ersetzt werden. Aus Kostengründen sollen nur noch Fahrzeuge angeschafft werden, deren Standard nur ein Bedarfskneeling ist. Dies ist ein Rückschritt und schränkt für viele Nutzer/innen das Wahrnehmen des Rechtes auf Mobilität und damit die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein. Das wollen wir nicht zulassen.

    Themenbereiche

    Behindertenpolitik, Verkehr

    Ansprechpartner

    Elke Breitenbach (breitenbach@linksfraktion-berlin.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Thüringen

    I. Der Landtag möge beschließen, 1. ab September 2012 in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Voraussetzungen zu schaffen, die Plenarsitzungen, die öffentlichen Ausschusssitzungen des Landtages sowie den Livestream der Plenarsitzung durch den Einsatz von Gebärdendolmetschern zu übersetzen; 2. als ersten Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention alle parlamentarischen Dokumente des Thüringer Landtags barrierefrei zu verfassen.

    Themenbereiche

    Behindertenpolitik, Medien

    Ansprechpartner

    Karola Stange (stange@die-linke-thl.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Tarifpartner des öffentlichen Dienstes des Landes verhandeln Altersteilzeitregelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dem Vernehmen nach sind die Verhandlungen so weit gediehen, dass der Vertrag wahrscheinlich zum 1. April 2012 in Kraft tritt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Frage 1: Verfügt die Landesregierung über eine Prognose, in welcher Zahl angestellte Lehrkräfte im Landesdienst von den vereinbarten Altersteilzeitregelungen Gebrauch machen werden? Wenn sie über eine solche Prognose verfügt, auf welchen Annahmen, Erfahrungen oder Erhebungen beruht sie? Eine solche Prognose existiert nicht. Frage 2: Wenn eine Prognose im Sinne der Frage 1. vorliegt, von welchen Zahlen der Inanspruchnahme von Altersteilzeit geht die Landesregierung bei Lehrkräften aus? Bitte gliedern Sie die Angaben nach Anträgen von 60-jährigen Lehrerinnen und Lehrern (Rechtsanspruch) und über 55-jährigen aber unter 60-jährigen Lehrkräften sowie nach Schulformen. Da eine Prognose nicht vorliegt, entfällt die Beantwortung dieser Frage.

    Themenbereiche

    Behindertenpolitik, Kultur

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit einer medial viel beachteten Imagekampagne hat sich das Land Sachsen-Anhalt im Dezember des vergangenen Jahres in Baden-Württemberg im Umfeld der Weihnachtsmärkte von Mannheim, Stuttgart, Ulm und Freiburg im Breisgau als moderner und lebenswerter Standort präsentieren wollen und um Fachkräfte für unser Bundesland geworben.

    Themenbereiche

    Behindertenpolitik, Familienpolitik, Kultur

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Seit dem Jahr 2008 gibt es einen Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen, Leistungen der Eingliederungshilfe, die bisher ausschließlich als Sachleistung gewährt wurden, auch als Geldleistung in Form eines persönlichen Budgets zu erhalten. Das Verfahren zur Bewilligung, zur Bemessung der Leistungshöhe und Abrechnung der Leistungen ist in einem Arbeitshinweis der Sozialagentur, des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe, geregelt. Unmittelbare Partner der Antragsteller/ Leistungsberechtigten sind die örtlichen Sozialämter als herangezogene Gebietskörperschaften. Sachsen-Anhalt zieht quantitativ eine im bundesweiten Vergleich positive Bilanz der Inanspruchnahme dieser neuen Leistungsform. Die qualitative Bilanz ist - ebenfalls bundesweit - allerdings umstritten. Trotz einer Vielzahl von bewilligten Budgets werden immer wieder kritische Bewertungen öffentlich, die insbesondere wegen der Bearbeitungsdauer und der finanziellen Auskömmlichkeit der bewilligten Budgets vorgenommen werden. Auch der Landesbehindertenbeirat hat wiederholt Empfehlungen an die Landesregierung beschlossen, die erhebliche Kritik enthielten. Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und des neu beschlossenen Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Teilhabebedingungen und Selbstbestimmungsmöglichkeiten grundlegende Kriterien für die Lebensqualität der Menschen mit Behinderungen im Land. Das Persönliche Budget (im Folgenden: PB) kann einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten, wenn entsprechende Rahmenbedingungen gegeben sind.

    Themenbereiche

    Behindertenpolitik, Sozialpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Hessen

    "Bildungsmisere" und Bildungsbenachteiligung beenden - inklusives Bildungssystem endlich verwirklichen

    Themenbereiche

    Behindertenpolitik, Bildung, Kinder- und Jugendpolitik, Migrationspolitik

    Ansprechpartner

    Abg. Barbara Cárdenas (b.cardenas@ltg.hessen.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit mehreren Jahren fordert der Landesbehindertenbeirat, ein Kompetenzzentrum als zentrale Anlaufstelle zu allen Fragen der Barrierefreiheit zu schaffen, das für alle, die Barrierefreiheit zu gewährleisten haben, kompetente Beratung von betroffenen Expertinnen und Experten bietet.

    Themenbereiche

    Arbeitsmarkt, Behindertenpolitik, Sozialpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Thüringen

    Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Elternassistenz für Mütter und Väter mit Behinderungen - unter Berücksichtigung nachfolgender Punkte - gesetzlich geregelt wird: Um die besonderen Bedürfnisse von Eltern mit Behinderungen auch außerhalb des Arbeitslebens besser zu berücksichtigen, müssen die Hilfen für die Pflege und Erziehung eigener oder an Kindes statt angenommener Kinder als zusätzlicher Bereich der "Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft" aufgenommen werden. § 55 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist um eine allgemeine Regelung zu ergänzen, welche die Hilfe für Eltern mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrags beinhaltet.

    Themenbereiche

    Behindertenpolitik, Familienpolitik

    Ansprechpartner

    Karola Stange (stange@die-linke-thl.de)

    Antrag und weitere Dokumente

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