Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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I. Der Landtag stellt fest: Die positive wirtschaftliche Dynamik Thüringens sowie die demografische Entwicklung der Thüringer Bevölkerung sind maßgebliche Faktoren für die Entwicklung des Fachkräftebedarfs im Freistaat. Die hohe Erwerbstätigenquote in Thüringen sowie das Verhältnis von 1,5 altersbedingten Renteneintritten pro Schulabgänger und Schulabgängerin haben zur Folge, dass die Nachfrage am Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Durch eine verhaltene Ausbildungsbeteiligung der Thüringer Betriebe wurden Potentiale in der Vergangenheit nicht genutzt. Zudem hatte das Werben mit Niedriglöhnen in Thüringen in der Vergangenheit negative Auswirkung auf das Image Thüringens als Arbeitsstandort. In der Konsequenz wirkt sich dies heute negativ auf die Angebotsseite des Arbeitsmarktes aus. Die Thüringer Unternehmen stehen branchenübergreifend vor der Herausforderung, den steigenden Fachkräftebedarf zu decken. Nur so können sie ihren wirtschaftlichen Erfolg sichern. Zentral bleibt hierbei die Aufgabe der Tarif- und Sozialpartner, gemeinsam auf die Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen im Freistaat hinzuwirken, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Aufnahme einer Beschäftigung in Thüringen zu gewinnen und die Attraktivität der Beschäftigungsverhältnisse in Thüringen zu erhöhen.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Berufsbildung, Wirtschaft
Ansprechpartner
Dieter Hausold (hausold@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest, dass Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer wesentlich geringer vergütet werden als Lehrkräfte aller anderen Schularten. Auch hat sich die Diffe-renz der Vergütung von Schulleitungsmitgliedern gegenüber der Vergütung von Regional-schul- und Gesamtschullehrkräften dadurch verringert, dass die Bezahlung von Lehrkräften an Regionalen Schulen und Gesamtschulen in die Entgeltgruppe bzw. Besoldungsgruppe E13/A13 angehoben worden ist. II. Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. die rechtlichen und tarifvertraglichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Vergütung von angestellten Lehrkräften mit der Lehrbefähigung an Grundschulen in die Entgeltgruppe E13 zu regeln. 2. die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Vergütung von verbeamteten Lehrkräften mit der Lehrbefähigung an Grundschulen in die Besoldungsgruppe A13 zu regeln. 3. die Voraussetzungen im Landeshaushalt zu schaffen, um künftig die finanziellen Grundlagen für die Vergütung von angestellten und verbeamteten Lehrkräften an Grundschulen in die E13/A13 sicherzustellen. 4. die rechtlichen und notwendigen tarifvertraglichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, um die Eingruppierungen und Zulagen von Mitgliedern der Schulleitungen der Grundschulen, Regionalen Schulen sowie Förder- und Gesamtschulen zu erhöhen und damit im Hinblick auf die Einstufung der Lehrkräfte in E13/A13 der Verantwortung der Tätigkeit von Schulleitungen zu entsprechen und Rechnung zu tragen. Drucksache 7/1995 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 5. dem Landtag die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für eine Einstufung/Eingrup-pierung der Lehrkräfte an Grundschulen in die E13 bzw. in die A13 sowie für die Anpassung der Einstufungen/Eingruppierungen und Zulagen für Mitglieder von Schul-leitungen der Grundschulen, Regionalen Schulen sowie Gesamt- und Förderschulen zur Beschlussfassung bis zum 14. Dezember 2018 vorzulegen.
Themenbereiche
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen verbessern - Lehrkräfte angemessen vergüten
- Armutsberichterstattung für Mecklenburg-Vorpommern einführen und durch einen Beirat begleiten lassen - Armut wirksam bekämpfen
- Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern
- Einsetzung und Ausstattung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Untersuchungsaussc
- Gesetzliche Krankenversicherung stärken - uneingeschränktes Wahlrecht auch für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern
- Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen verbindlich regeln
- Lage in Afghanistan umgehend neu bewerten, Abschiebungen bis auf Weiteres aussetzen
- Soziale Hilfeprojekte in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft sichern
- UN-Behindertenrechtskonvention auf allen Ebenen umsetzen
- Weichen stellen für künftige Finanzierung des Öffentlichen Personen-nahverkehrs (ÖPNV)
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Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Demokratie - Partizipation, Gewerkschaften
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. eine umfassende Fachkräftebedarfsanalyse für pädagogische Fachkräfte nach § 11 Absatz 1 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) vorzunehmen und den Bereich Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 bis 35 SGB VIII umfassend zu berücksichtigen. 2. die Ausbildungsplatzplanung für pädagogische Fachkräfte gemäß § 11b Absatz 1 des KiföG M-V für die Jahre 2014 bis 2023 zu überarbeiten und den aktuellen Entwicklungen und gesetzlichen Neuregelungen anzupassen. Der Bereich Hilfen zur Erziehung sowie Kinder mit bzw. mit einer drohenden Behinderung sind umfassend in der Planung zu berücksichtigen. 3. die Fachkräftebedarfsanalyse und die überarbeitete Ausbildungsplatzplanung sind dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern spätestens bis zum 30. Juni 2018 vorzulegen.
Themenbereiche
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Antrag und weitere Dokumente
- Fachkräftemangel von Erzieherinnen und Erziehern entgegenwirken
- Ganzheitliches integriertes Verkehrskonzept für Usedom
- Geschlechterparitätische Besetzung von Parlamenten erreichen - Frauenanteil auf allen Ebenen erhöhen
- Krankenhausgroßgeräte in Mecklenburg-Vorpommern
- Lebensmittelverpackungen reduzieren
- Mitbestimmung stärken - Betriebsräte besser schützen
- Nachtragshaushalt unverzüglich vorlegen
- „Tag der Menschen mit Behinderungen“ dauerhaft einführen
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest, dass die betriebliche Mitbestimmung ein hohes Gut ist und ein wesentliches Merkmal für eine funktionierende Sozialpartnerschaft darstellt. Der Dialog zwischen Arbeitgeberinnen, Arbeitgebern sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräten dient dazu, Interessengegensätze einer gemeinschaftlichen Lösung zuzuführen. Er sorgt somit für einen Interessenausgleich zum Wohle von Beschäftigten und Unternehmen. Daher gilt es, auch in Mecklenburg- Vorpommern jeglichen Versuchen, die darauf gerichtet sind, die Wahlen und die Arbeit von Betriebsräten zu be- und verhindern, entschlossen entgegen-zuwirken. II. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, 1. bestehende gesetzliche Regelungslücken zu identifizieren und sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass diese zum Beispiel durch die Verschärfung der Straftatbestände bei Verstößen gegen die betriebliche Mitbestimmung geschlossen werden, 2. das Thema „Behinderung der Betriebsratsarbeit und Verhinderung von Betriebsratswahlen“ inklusive der Anzahl und der Hintergründe von Verfahren gemäß § 119 Betriebsverfassungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit den Universitäten des Landes zu untersuchen und dem Landtag bis zum Jahresende 2018 das Ergebnis zur Kenntnis zu geben, 3. für die Bildung von Betriebsräten zu werben, deren Aufgaben und Wirken bekanntzu-machen und zu diesem Zweck zu prüfen, ob in regelmäßigen Abständen ein Betriebs-rätetag Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet werden kann, Drucksache 7/1828 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. in Zusammenarbeit mit dem DGB Nord ein Informations- und Beratungsangebot zu initiieren, dass Union Busting vorbeugen und im Konfliktfall zwischen den Konflikt-parteien vermitteln soll.
Themenbereiche
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Antrag und weitere Dokumente
- Mitbestimmung stärken - Betriebsräte besser schützen
- Fachkräftemangel von Erzieherinnen und Erziehern entgegenwirken
- Ganzheitliches integriertes Verkehrskonzept für Usedom
- Geschlechterparitätische Besetzung von Parlamenten erreichen - Frauenanteil auf allen Ebenen erhöhen
- Krankenhausgroßgeräte in Mecklenburg-Vorpommern
- Lebensmittelverpackungen reduzieren
- Nachtragshaushalt unverzüglich vorlegen
- „Tag der Menschen mit Behinderungen“ dauerhaft einführen
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Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Berufsbildung, Bildung
Ansprechpartner
Thomas Domres, MdL (thomas.domres@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Verbesserung der individuellen und kollektiven Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern voranzubringen, die es insbesondere großen Unternehmen erschwert, trotz steigender Gewinne Massenentlassungen zu planen und durchzuführen.
Themenbereiche
Externe Infoseiten
http://edas/viewer.aspx?dok_nr=12101&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=&dok_id=243709
Antrag und weitere Dokumente
- Verhinderung von Massenentlassungen trotz Gewinnsteigerung
- Konsequenzen für die Beteiligungspolitik des Freistaates Sachsen aus dem „Beteiligungsbericht 2016“
- Beseitigung fortdauernden Unrechts bei der Altersversorgung für angestellte Professorinnen und Professoren sowie andere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer neuen Rechts im Freistaat Sachsen
- Maßnahmen der Staatsregierung zur Unterbindung fortwährender Bedrohungen und Gewalthandlungen durch die extreme Rechte in der Stadt Wurzen
- Berufung einer/s Antisemitismusbeauftragten für den Freistaat Sachsen
- § 219a StGB: Straftatbestand „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" abschaffen!
- Zwei Jahre nach dem Neonazi-Überfall in Leipzig-Connewitz: Stand der Aufklärung der Hintergründe und der strafrechtlichen Verfolgung der Täter sowie Schlussfolgerungen der Staatsregierung
- Ein-Jahres-Haushalt 2019 statt Doppelhaushalt 2019/2020 – Budgethoheit des 7. Sächsischen Landtages achten und wahren!
- Erfahrungen, Ergebnisse und Perspektiven des sächsischen Modellprojektes „Haus des Jugendrechts” in Leipzig
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Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: 1. Der Landtag stellt fest, dass die von Beschäftigten und der Gewerkschaft ver.di erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit Einstellung des Geschäftsbetriebes bei der Nordkurier Logistik Mecklenburgische Schweiz GmbH vor dem Hintergrund der für Februar 2018 geplanten Betriebsratswahl besorgniserregend sind. Die betriebliche Mitbestimmung ist ein hohes Gut und ein wesentliches Merkmal für eine funktionierende Sozialpartnerschaft. Der Dialog zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten dient dazu, Interessengegensätze einer gemeinschaftlichen Lösung zuzuführen. Er sorgt somit für einen Interessenausgleich zum Wohle von Beschäftigten und Unternehmen. Daher gilt es, auch in Mecklenburg- Vorpommern jeglichen Versuchen, die darauf gerichtet sind, die Wahlen und die Arbeit von Betriebsräten zu be- und verhindern, entschlossen entgegenzuwirken. 2. Der Landtag appelliert an die Geschäftsführung der Nordkurier Mediengruppe, bezüglich der künftigen Organisation des Vertriebsgeschäftes im Bereich Mecklenburgische Schweiz in einen Dialog mit der Gewerkschaft ver.di einzutreten, der die Frage der Weiterbeschäfti-gung aktuell von den Kündigungen betroffener, langjähriger Beschäftigter einschließt. Die Landesregierung und insbesondere das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit werden aufgefordert, sich gegebenenfalls vermittelnd einzuschalten.
Themenbereiche
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Mitbestimmungsrechte achten - in Dialog über Beschäftigungsperspektiven für die Zusteller des Nordkuriers eintreten
- Lehrermangel beheben - Ausbildungsbedingungen für künftige Lehrkräfte verbessern
- Eltern bei der Kindertagesbetreuung wirksam entlasten
- Mecklenburg-Vorpommern wieder zur Nummer 1 im Kinder- und Jugendtouris-mus machen
- namensgebung_der_universitaet_greifswald_respektieren.pdf
- Politische Verantwortung für Rentengerechtigkeit wahrnehmen
- Schutzkonzept für gemeinschaftlich genutzte Unterkünfte ausländischer Flücht-linge vorlegen
- Strafvollzug zukunftsfähig aufstellen
- Verfassungsgegnern weiterhin entschieden entgegentreten - NPD von der staat-lichen Finanzierung ausschließen
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I. Die Landesregierung wird gebeten, dem Landtag zu berichten: 1. zur Zukunft der Standorte der Justizvollzugsanstalten in Thüringen; 2. zu den Auswirkungen von Standortentscheidungen für die Beschäftigten in den Strafvollzugsanstalten; 3. über den Baufortschritt bei der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt mit dem Freistaat Sachsen und über den Stand der Ländervereinbarungen hinsichtlich der dort Beschäftigten aus Thüringen;
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Justiz- und Rechtspolitik
Ansprechpartner
Dr. Iris Martin-Gehl (martin-gehl@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.