Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Konsequenzen aus Schulanwahl 2010/11 ziehen – benachteiligte Schulen deutlich stärken und sichtbar fördern Bei den letzten Schulanwahlen sind wiederum einige Oberschulen gering angewählt worden, die auch in den Vorjahren gering angewählt worden waren. Die Anmeldezahlen in Erst- und Zweitwahl lagen unter der Zahl der verfügbaren Plätze; teilweise werden auch nach Berücksichtigung der Drittwahl die verfügbaren Plätze nicht ausgeschöpft.
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'Keine Lösung der Schulanwahl-Probleme auf Kosten des Oberschul-Konzepts!' und 'Änderungsantrag zur Vorlage G 95/17, Anlage 1 „Zuordnung der Grundschulen zu Oberschulen“' Die Kapazitätsplanung für die Schulanwahl 2011/2012 sieht eine Aufstockung der für die fünften Klassen vorgehaltenen Kapazitäten vor.
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Schulanwahl: Wohnortnahen Schulbesuch gewährleisten Der Übergang von der 4. Klasse der Grundschule an die weiterführende Schule stellt für Schülerinnen und Schüler einen wichtigen und kritischen Einschnitt in ihrer Schullaufbahn dar. Die Bildungslaufbahn an der weiterführenden Schule kann erheblich belastet werden, wenn der Schulbesuch nicht in Wohnortnähe erfolgt. Lange Fahrtzeiten und die völlige Herauslösung aus dem bisherigen Umfeld von Mitschülerinnen und Mitschülern beeinflussen den Übergang negativ und benachteiligen Schülerinnen und Schüler, die keine weiterführende Schule in Wohnortnähe besuchen können, beim Start in den neuen Abschnitt ihrer Bildungslaufbahn.
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Kommunikation mit Schulleitungen und Schulen Für die Sitzung der Deputation für Bildung am 03.12.2009 bitte ich um einen kurzen Bericht zu den im Weserkurier vom 23.11.2010 (Bericht zur Personalversammlung der RektorInnen) aufgeworfenen Fragen zur Kommunikation mit Schulleitungen und Schulen. Insbesondere bitte ich um Information:
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Perspektiven der Wilhelm-Kaisen-Schule Kontinuität der Schulleitung An der Wilhelm-Kaisen-Schule sind bei Elternschaft und Lehrkörper die Zweifel nicht ausgeräumt, welche handlungsperspektive das Ressort bezüglich der Schule verfolgt. Insbesondere zur Zukunft der Schulleitung gibt es bislang keine verlässlichen Aussagen.
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Keine Basta-Politik gegenüber Bremer Schulen und Beiräten – demokratische Partizipation nicht zurückstufen sondern stärken In den letzten Wochen haben Elternschaft und Lehrkörper der Wilhelm-Kaisen-Schule öffentlich dagegen protestiert, dass Vorstellungen zur Zukunft der Schule ohne Einbindung von Elternvertretung, Lehrkörper und Schulleitung kommuniziert wurden. Eltern, SchülerInnen, Lehrkräfte und Schulleitung sahen sich im Unklaren gelassen über die weitere Zukunft der Schule.
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Drei Tage lang haben Studentinnen und Studenten vor dem Hauptgebäude der Universität Hannover im Dezember 2010 bei eisigen Temperaturen und starkem Schneefall gezeltet, um auf die verheerende Situation der Wohnheime aufmerksam zu machen. Als am Freitag, dem 17. Dezember 2010, der Verwaltungsrat des Studentenwerks Hannover eine Beitragserhöhung für die Studierenden um 10 Euro beschloss, verabschiedete er gleichzeitig mit großer Mehrheit eine Resolution, die das Bedauern darüber zum Ausdruck bringt, „dass die Niedersächsische Landesregierung es ablehnt, die dringend erforderlichen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in den älteren, vor 1973 errichteten Wohnhäusern durch Zuschüsse, Bürgschaften oder Kapitaldiensthilfen zu unterstützen.“ Weiter heißt es: „Der Verwaltungsrat und das Studentenwerk Hannover sehen in der zunehmenden Heranziehung der Studierenden zur Finanzierung der sozialen Infrastruktur einen bedenklichen Systemwechsel und kritisieren, dass sich das Land immer mehr aus der Daseinsvorsorge zurückzieht und nicht nur öffentliche Leistungen privatisiert, sondern - wie hier - auch öffentliche Lasten.“
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Ansprechpartner
Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)
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Nach Nummer I. 5 der Beschlussempfehlung wird folgende Nummer 5 a eingefügt: "5 a) Nummer 11 erhält folgende Fassung: '11. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 5 erhält folgende Fassung: ›Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, so soll das für das Schulwesen zuständige Ministerium einen Schulbezirk festlegen oder verändern, wenn dafür ein dringendes öffentliches Interesse besteht.‹ b) Nach Absatz 2 wird folgender neue Absatz 3 eingefügt: ›(3) In die aus einer Grundschule oder einer Regelschule entstandene Gemeinschaftsschule sind die Schüler der ehemaligen Schulbezirke vorrangig aufzunehmen.‹ c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4. d) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und erhält folgende Fassung: ›(5) Für die Berufsschulen legt der Schulträger im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium und nach Anhörung der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen Einzugsbereiche fest. Gehen die Einzugsbereiche über das Gebiet des Schulträgers hinaus, legt das für das Schulwesen zuständige Ministerium die Einzugsbereiche im Benehmen mit dem Schulträger fest. Zuvor sind die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen anzuhören. Die Einzugsbereiche für Landesfachklassen und andere überregionale Fachklassen sowie für länderübergreifende Fachklassen werden ebenfalls durch das für das Schulwesen zuständige Ministerium nach Anhörung der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen festgelegt. Örtlich zuständige Berufsschule ist in der Regel die, in deren Einzugsbereich der Ausbildungsort, bei Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis der Wohnort liegt. Absatz 1 Sätze 3 bis 5 gelten entsprechend.‹ d) Folgender Absatz 6 wird angefügt: ›(6) Das für das Schulwesen zuständige Ministerium stellt in Zusammenarbeit mit einer geeigneten wissenschaftlichen Einrichtung der Thüringer Hochschulen und den Schulträgern einen Schulnetzplan für die Berufsbildenden Schulen auf. Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft werden in der Planung ausdrücklich berücksichtigt. Im Planungsprozess sind Vertreter der Kammern und der Gewerkschaften angemessen zu beteiligen. Die Schulträger haben Anhörungsrecht. Die Absatze 1 und 2 gelten entsprechend.‹'"
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Bildung, Haushalt und Finanzen
Ansprechpartner
Michaele Sojka (sojka@die-linke-thl.de)
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Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen Nummer I. 9 der Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 3 wird folgender neu Absatz 4 eingefügt: "(4) Die Schulträger sind verpflichtet, bis Schuljahresbeginn 2013/2014 mindestens ein Angebot einer Gemeinschaftsschule in ihrem Verantwortungsbereich zu sichern." b) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5.
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Bildung, Haushalt und Finanzen
Ansprechpartner
Michaele Sojka (sojka@die-linke-thl.de)
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Nummer II der Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert: a) Die bisherige Änderung wird Nummer 1. b) Folgende Nummer 2 wird angefügt: "2. In § 4 Abs. 3 Satz 4 werden die Worte 'nach Satz 1 sowie die Höhe und das Verfahren der Erhebung des Eigenanteils nach Satz 2' gestrichen."
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Bildung, Haushalt und Finanzen
Ansprechpartner
Dirk Möller (moeller.dirk@die-linke-thl.de)
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Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.