Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Die Bundesregierung hat die Einführung eines nationalen Stipendienprogramms beschlossen. Dieses Programm soll je zur Hälfte von Bund und Wirtschaft getragen werden. Langfristiges Ziel ist es dabei, dass die leistungsstärksten 10 v.H. der Studierenden 300 € im Monat erhalten. Der Wirtschaftsanteil soll von den Hochschulen eingeworben werden. Diese sind auch für die Vergabe der Stipendien zuständig. Die Bundesregierung veranschlagt für die Endphase des Programms Kosten in Höhe von mindestens 300 Mio. €. Das Stipendienprogramm ist allerdings ungeeignet, um zu einer sicheren Studienfinanzierung beizutragen. Ein Stipendiensystem, das für die 10 v.H. Leistungsstärksten konzipiert ist, verstärkt die soziale Ungleichheit an der Hochschule und die Unterschiede zwischen Hochschulen und Fächern.
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Abg. Janine Wissler (j.wissler@ltg.hessen.de)
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Auf dem Campus der Leuphana Universität Lüneburg soll ein neues Zentralgebäude errichtet werden: der sogenannte Libeskind-Bau. Ursprüngliche Planungen sahen vor, dass das Gebäude im Rahmen eines ÖPP-Projekts von einem privaten Partner betrieben wird, was dazu geführt hätte dass die Hochschule nicht mehr Herr im eigenen Hause gewesen wäre. Im Gegenzug hätte der Partner für die finanziellen Risiken bei der Errichtung des Gebäudes aufkommen müssen. Diesbezügliche Verhandlungen sind im Dezember 2010 gescheitert, und der Stiftungsrat der Hochschule hat ein Finanzkonzept beschlossen, das ohne die Beteiligung eines privaten Investors auskommt. Der Lüneburger Oberbürgermeister kündigte inzwischen an, dass die Baugenehmigung für den Libeskind-Bau voraussichtlich am 2. März 2011 erteilt wird.
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Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)
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Forderung nach einer Schulgesetznovelle mit dem Ziel des Ersatzes eines mehrgliedrigen Schulsystems mit dem Förderbereich durch eine inklusive, ganztägige Gemeinschaftsschule; Eckpunkte: Bildung ist Menschenrecht und daher entgeltfrei, Schule darf nicht diskriminieren, Schulen werden zu demokratischen Schulen, Schulzeitverkürzung zurücknehmen, Neutralitätsgebot wahren, Sonderungsverbot der Privatschulen überprüfen und sanktionieren, Aufbau eines inklusiven Gemeinschaftsschulsystems, zügige Umwandlung der Schulen in Ganztagsschulen, Schulen werden gut ausgestattet, die Fachkräfte gut ausgebildet und angemessen bezahlt, Schulen sind keine Wirtschaftsbetriebe
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Berufsbildung, Bildung, Studierende
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Abg. Barbara Cárdenas (b.cardenas@ltg.hessen.de)
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Die Landesregierung wird gebeten zu prüfen, inwiefern das Bestreben der GEMA, von Kindertageseinrichtungen eine Gebühr für Kopien aus Liederbüchern und öffentliche Auftritte zu erheben, rechtlich zulässig ist. Gegebenenfalls soll die Landesregierung darauf hinwirken, dass ein bundeseinheitlicher Rahmenvertrag mit der GEMA zustande kommt, so dass die einzelnen Einrichtungen und Tagespflegepersonen nicht vom Führen von Nachweisen oder sonstigem Abrechnungsaufwand betroffen sind und bei ihnen keine Kosten anfallen.
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Bildung, Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Kultur
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Gerrit Große, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
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Die Hochschulen des Landes verfügen über Geld, das sie nicht sofort ausgeben müssen. Es ist daher zweifelsohne richtig, dass sie dieses Geld zinsbringend anlegen dürfen. Nicht hinnehmbar ist jedoch, dass die Hochschulen in Anlagen investieren, die ein Verlustrisiko tragen. Eine niedersächsische Hochschule hat dies getan und damit vorübergehend einen Buchverlust in Millionenhöhe erlitten. Dieses investierte Kapital ist nun faktisch blockiert, bis die Anlage wieder in der Gewinnzone ist - falls sie es jemals wieder sein wird; andernfalls wären Steuermittel, Drittmittel bzw. Studiengebühren verbrannt. Das Spekulieren an Aktienmärkten mit Geldern, die für Lehre und Forschung bestimmt sind, kann gerade nach den Erfahrungen mit zahlreichen Finanzkrisen und Börsencrashs nicht hingenommen werden.
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Ansprechpartner
Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)
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Ganztagsschulen können ein Erfolgsmodell sein: Schülerinnen und Schüler haben mehr Motivation und Lernfreude im Unterricht, die Noten verbessern sich und Aggressionen oder Störungen im Unterricht gehen zurück; ebenso kann das familiäre Umfeld von einer Ganztagsschule profitieren. Voraussetzung für die Realisierung dieses Potenzials von Ganztagsschulen ist die Qualität der Angebote. Zu diesen Befunden kommt die bundesweite „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen“ (StEG).
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Ansprechpartner
Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)
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Auch im Land Niedersachsen werden regelmäßig Gewaltdelikte an Schulen registriert.
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Ansprechpartner
Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Ein wesentliches Problem bei der Beschäftigung und beim Arbeitsmarktzugang von Migrantinnen und Migranten in der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen sowie in Hessen im Besonderen ist, dass ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen und Bildungs- und Berufsabschlüsse unter anderem infolge des streng formalisierten bundesdeutschen Systems nicht oder nur teilweise und häufig nur unter erschwerten Bedingungen anerkannt werden.
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Arbeitsmarkt, Bildung, Migrationspolitik
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Abg. Willi van Ooyen (w.vanooyen@ltg.hessen.de)
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Einheitsfeier nicht aus Bildung finanzieren - Umlagefinanzierung zurücknehmen! Am 7. September 2010 hat der Bremische Senat beschlossen, unabwendbare Mehr-bedarfe in einer Höhe von 4,28 Mio. € nicht über eine Erhöhung der Kreditaufnahme im Nachtragshaushalt zu finanzieren, sondern über eine Umlage aller Ressorts. Bei diesen Mehrbedarfen handelt es sich um Ausgaben für die Bürgerschaftswahlen (150.000 Euro), für die Versorgung schwerstmehrfachbehinderter SchülerInnen (600.000 Euro); für Mehrbedarfe für Kindertagesbetreuung (1,36 Mio. Euro) und für die Durchführung des Tags der Deutschen Einheit (2,17 Mio. Euro). Die Umlage soll gemäß dem „Quotenmodell“ erfolgen, welches kennzeichnet, zu welchem Anteil die Ausgaben eines Ressorts im Verhältnis zum Durchschnitt „kürzbar“ sind.
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Bildung, Kinder- und Jugendpolitik, Senioren
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Inklusion in allgemein bildenden Schulen zuverlässig und pädagogisch abgesichert einführen Mit dem Schuljahr 2010/11 wird zum ersten Mal das Recht von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf verwirklicht, gemeinsam mit SchülerInnen ohne besonderen Förderbedarf an allgemein bildenden Schulen unterrichtet zu werden. Damit erfüllt Bremen die rechtlichen Anforderungen, die in der Behindertenrechtskonvention der UNO festgeschrieben sind. Die Inklusion ist ein wichtiger Schritt zu einem Schulsystem, das nicht auf Auslese und Aussonderung, sondern auf individueller Förderung und längerem gemeinsamen Lernen beruht.
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