Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Die Beschlussempfehlung wird in Abschnitt II. wird folgt geändert: 1. Buchstabe B. Nr. X. erhält folgende Fassung: "X. Ausgaben für den Maßregelvollzug (Kapitel 08 29) (Tz. B. X.) Die Bemerkungen des Rechnungshofs und die Stellungnahme der Landesregierung werden zur Kenntnis genommen. Die Landesregierung wird aufgefordert, ihre Zusagen einzuhalten und die Unterbringungskosten auf Basis gesicherter betriebswirtschaftlicher Ergebnisse zu vereinbaren. Der Thüringer Rechnungshof wird gebeten, die aktuell vereinbarten Unterbringungskostensätze und die Praxis der Refinanzierung von Investitionen durch Refinanzierung von Abschreibungen und Zinsen auf ihre Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen."
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Mike Huster (huster@die-linke-thl.de)
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Globale Minderausgaben in den Haushaltsjahren 2010/2011 Kleine Anfrage - KA 6/7003 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen
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Die Landeshaushaltsordnung ist die für die Haushaltsführung des Landes einschlägige Rechtsnorm. Paragraf 7 der Landeshaushaltsordnung fordert für ufstellung und Ausführung des Haushaltsplans nach den Grundsätzen der wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Insbesondere wird festgelegt, dass für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorzunehmen sind. Für die LUSD lag zu keinem Zeitpunkt eine solche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor. Damit der Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung keine weiteren schwerwiegenden Folgen für das Land hat, ist diese unverzüglich nachzuholen. Überdies muss anhand des Ergebnisses der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geprüft werden, ob das Projekt LUSD den Prinzipen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht und ggf. eingestellt werden sollte.
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Abg. Willi van Ooyen (w.vanooyen@ltg.hessen.de)
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Kompetenzzentrum „Stadtumbau Sachsen- Anhalt“, Bestellung der Geschäftsführerin der Feuerwehrunfallkasse Mitte (FUK Mitte), Nutzung von Fracking in Sachsen-Anhalt, Haushaltssperre bis 31. Mai 2011 für Landschaftspflegeprojekte und ländlichen Wegebau, Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets, Fortschreibung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) für das Jahr 2012,
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Agrarpolitik, ländliche Räume, Bildung, Haushalt und Finanzen, Stadtentwicklung
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Die Bürgerschaft möge beschließen: „Gemäß Artikel 26 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg setzt die Bürgerschaft einen Untersuchungsausschuss mit dem Auftrag ein, den Umgang des Senats mit dem Bauprojekt Elbphilharmonie zu untersuchen.
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Norbert Hackbusch (norbert.hackbusch@linksfraktion-hamburg.de)
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Der Landtag stellt fest, dass die Haushaltskürzungen 2011 als auch 2012 vor allem den Bildungsbereich betreffen. Der Landeshaushalt 2011 nahm Kürzungen im Bildungsbereich in Höhe von etwa 80 Mio. € im Vergleich zu 2010 vor. Auch der Haushaltsaufstellungserlass für das Jahr 2012 sieht im Hessischen Kultusministerium Kürzungen in Höhe von 68 Mio. € vor, im Wissenschaftsministerium sind es 71 Mio. €. Dies sind die beiden höchsten vorgesehenen Kürzungen unter allen Ressorts in 2012. Ein derartiges Kürzungsvorhaben kann nur zu einer drastischen Verschlechterung des Bildungswesens in Hessen insgesamt führen und ist somit zurückzunehmen.
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Berufsbildung, Bildung, Haushalt und Finanzen, Studierende
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Abg. Barbara Cárdenas (b.cardenas@ltg.hessen.de)
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Der Landtag des Saarlandes spricht sich dafür aus, die Gehaltserhöhung für die Angestellten der Länder auf die Beamten des Saarlandes zu übertragen.
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Arbeitsmarkt, Haushalt und Finanzen, Regionalpolitik
Ansprechpartner
Nina Ludwig (n.ludwig@landtag-saar.de)
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Die geplante Änderung des Artikels 136 des AEUV würde den Euro-Staaten die Befugnis geben, mitgliedstaatliche Kompetenzen anderer an sich zu ziehen und durch „strenge Auflagen“ deren Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik entscheidend zu bestimmen, vor allem auch nachhaltig in die Haushaltssouveränität der betroffenen Mitgliedstaaten einzugreifen. Das würde die der EU übertragenen Zuständigkeiten erweitern, was ein ordentliches Vertragsänderungsverfahren nach Artikel 48 Abs. 2 S. 2 ff. EUV erfordern würde und das vereinfachte Verfahren nach Artikel 48 Abs. 6 Unter-absatz 2 EUV ausschließen würde. Die geplante Änderung ist außerdem in höchstem Maße unbestimmt und - wie auch der wissen-schaftliche Dienst des Bundestages schreibt - die Reichweite der Ermächtigung zur Einrichtung eines Stabilitätsmechanismus kaum vorhersehbar.
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Dr. Uwe-Jens Rössel (uwe-jens.roessel@lt.niedersachsen.de)
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Die Beschäftigen der Länder dürfen nicht weiter für die verfehlte Finanzpolitik der letzten Bundesregierungen haftbar gemacht werden. Durch die Änderungen der Steuergesetze seit 1998 sind für die Länder jährlich Steuereinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe weggebrochen. Für das letzte Jahr beziffern Steuer- und Finanzexperten die so entstandenen Mindereinnahmen auf 25 Mrd. € (Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung, IMK Report 49 vom Mai 2010). Durch die Auswirkungen des "Wachstumsbeschleunigungsgesetzes" vom Dezember 2009 sind die Haushalte der Länder mit weiteren 2 Mrd. € belastet worden.
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Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit
Ansprechpartner
Abg. Hermann Schaus (h.schaus@ltg.hessen.de)
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Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen zum Ende Oktober 2011 einen ersten Subventionsbericht für das Land Brandenburg vorzulegen. Dieser soll Auskunft über die Finanzhilfen der EU, des Bundes sowie über die Finanzhilfen des Landes Brandenburg und seiner Sondervermögen geben.
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Christian Görke, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
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Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.