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Länderdatenbank

In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.

  • Landtagsfraktion: Sachsen

    Die Staatsregierung wird ersucht, I. über die gesammelten Erfahrungen der jeweilig fachlich zuständigen Staatsministerien mit der Bewirtschaftung der gemäß § 1 Förderfondsgesetz (FöFoG) zu errichtenden rechtsfähigen Sondervermögen im Jahr 2009 zu berichten. II. dem Landtag nachfolgende Unterlagen vorzulegen: 1. Die von den fachlich zuständigen Fachministerien halbjährlich an das Staatsministerium der Finanzen gemäß § 5 Absatz 4 FöFoG zu erstattenden Berichte sowie 2. die von den Fondsverwaltern Wirtschaftspläne. III. für das Wirtschaftsjahr 2010 erstellten dem Landtag darzulegen, 1. welche Erkenntnisse aus der Fondsbewirtschaftung hinsichtlich einer zukunftsfähig ausgerichteten Wirtschaftförderung sowie der Umsetzung einer entbürokratisierten und mittelstandsfreundlichen Gestaltung der Förderverfahren vorliegen und in wie fern eine kosteneffiziente Förderverwaltung mit effektiver Erfolgskontrolle entstanden ist, 2. welche Schlussfolgerungen für die Aufstellung des Haushaltsentwurfes der Staatsregierung für die Jahre 2011/2012 bzw. für die Wirtschaftspläne der Sondervermögen gezogen wurden.

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen

    Ansprechpartner

    Werner Glaesel

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag darüber zu berichten, welche Auswirkungen die Haushaltssperre im Bereich des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz in diesem Jahr auf die vorhandenen Strukturen sowie die konkrete Arbeit der Einrichtungen, Verbände und Träger in Sachsen hat.

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen

    Ansprechpartner

    Werner Glaesel

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, 1. dem Landtag über die bei der Haushaltsklausur des Kabinetts gefassten Beschlüsse für den Doppelhaushalt 2011/12 zu berichten und dabei insbesondere die der Haushaltsaufstellung zugrunde gelegten Kriterien darzulegen. Darüber hinaus soll berichtet werden, welche Konsequenzen sich bei Finanzausstattung und Stellenplanung von Freistaat und Kommunen aus den bereits in 2010 vollzogenen sowie in der Haushaltsaufstellung beabsichtigten Maß- nahmen insbesondere für die vorschulische und schulische Bildung, die Hochschulen, die Umsetzung der 2009 beschlossenen Landesjugendhilfeplanung für die Jahre 2010 bis 2014, die Freiwilligendienste sowie die Entwicklung der Kulturräume und der landesfinanzierten Kultureinrichtungen ergeben. 2. im laufenden Haushaltsvollzug sowie im Rahmen der weiteren Haushaltsaufstellung des Doppelhaushaltes 2011/2012 die für eine zukunftsfähige Entwicklung des Freistaates notwendigen strukturellen Veränderungen einzuleiten.

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen

    Ansprechpartner

    Werner Glaesel

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen

    DS

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen

    Ansprechpartner

    Werner Glaesel

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen

    Die Staatsregierung wird ersucht, 1. unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass das Antidiskriminierungsbüro Sachsen in Leipzig 2011 seine Arbeit auf dem Niveau des Jahres 2010 weiter führen kann; 2. rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeit des Antidiskriminierungsbüros Sachsen auch über 2011 hinaus zu sichern.

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Sozialpolitik

    Ansprechpartner

    Dr. Monika Große

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen

    Die Staatsregierung wird ersucht, 1. dem Landtag über ihre bisherigen Aktivitäten hinsichtlich der in den Haushalten der Landkreise, Städte und Gemeinden (Kommunalhaushalte) angesammelten Risiken aus sogenannten alternativen Refinanzierungsinstrumenten zu berichten 2. dem Landtag unverzüglich im Rahmen ihres Gesetzesinitiativrechts den für ein rechtlich durchsetzbares Verbot der Anwendung derivativer Finanzinstrumente durch die sächsischen Kommunen dringend erforderlichen Gesetzesvorschlag zur diesbezüglichen Novellierung des "Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitutc im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe" vorzulegen, mit dem insbesondere den der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterliegenden öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten sowie der Sparkassenzentralbank der sächsischen Sparkassen das Anbieten und Vermitteln von Zinsderivaten und ähnlichen risikobehafteten Finanzierungsformen gegenüber den sächsischen Gebietskörperschaften und deren kommunalen Unternehmen gesetzlich untersagt wird. 3. bei der Landesdirektion Sachsen unverzüglich ein Kompetenzzentrum "Kommunale Zinsderivate" einzurichten, dessen Aufgabe es sein soll, die sächsischen Kommunen bei der Beendigung eingegangener Verpflichtungen durch Zinsderivate und ähnlicher risikobehafteter Finanzierungsformen eine umfassende Beratung und Unterstützung zu bieten. 4. beispielgebend für die sächsischen Kommunen im laufenden Haushaltsvollzug im Rahmen der Ermächtigung nach § 18 Absatz ll SäHO auf die Anwendung und Inanspruchnahme derartiger derivativer Finanzinstrumente zu verzichten.

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik

    Ansprechpartner

    Werner Glaesel

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen

    Die Staatsregierung wird ersucht, 1. dem Landtag die bisherige Entwicklung und den derzeit erreichten Stand der Leistungsfähigkeit der Kreisfreien Städte, Landkreise, kreisangehörigen Gemeinden sowie der gebildeten Zweckverbände bei der dauerhaften Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben sowie die diesbezüglichen Erwartungen der Kommunen für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum umfassend darzustellen. 2. unter Einbeziehung der zuständigen Gremien – wie dem Sächsischen Landkreistag, dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und dem Beirat für den kommunalennFinanzausgleich – zu untersuchen, − welche Modelle zur dauerhaften Lösung der Haushaltsnotlagen sächsischer Kommunen in Frage kommen und welche Auswirkungen diese für die kommunale und staatliche Ebene haben, − welcher Änderungsbedarf innerhalb des Systems des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes (SächsFAG) zwischenzeitlich entstanden ist, wie dieser aufgelöst werden kann und wie die vorhandenen Ausgleichsinstrumente aussagefähig evaluiert und weiterentwickelt werden können und − in welcher Weise ein Konsolidierungsfonds für ohne eigenes Verschulden in Not geratende Kommunen bei der nachhaltigen Haushaltskonsolidierung helfen und wie ein solcher Fonds finanziert werden kann.

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik

    Ansprechpartner

    Werner Glaesel

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen

    1. Die Staatsregierung wird ersucht, dem Landtag über die Personalpolitik, insbesondere die Besetzung, Amtsausstattung und Besoldung von Spitzenämtern im Bereich der von Staatsminister Dr. Johannes Beermann zu verantwortenden Sächsischen Staatskanzlei sowie Umstände und Erwägung für die Fort- und Weiterbildung von Amtsinhabern zu berichten 2. Der Rechnungshof des Freistaates Sachsen wird auf der Grundlage des § 88 Absatz 3 SäHO gebeten, dem Landtag ein Gutachten zu erstatten, in dem − die personalpolitischen Entscheidungen und Maßnahmen im Bereich der Sächsischen Staatskanzlei nach Antragspunkt I. hinsichtlich der Beachtung und Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben zum wirtschaftlichen und sparsamen Einsatzes von Haushaltsmitteln durch die Staatsregierung einer umfassenden Prüfung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen werden. − die Berechtigung und die Vollzugsmöglichkeiten für die Forderung des Steuerzahlerbundes im Freistaat Sachsen nach Rückzahlung der für den Regierungssprecher verausgabten Kosten der Weiterbildung geprüft wird.

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen

    Ansprechpartner

    Werner Glaesel

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen

    Der Landtag möge beschließen: die Staatsregierung wird aufgefordert, von einer Privatisierung des Staatsbetriebes „Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten“ Abstand zu nehmen und den Staatsbetrieb dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nachzuordnen und dessen Fach- und Rechtsaufsicht zu unterstellen.

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Kultur

    Ansprechpartner

    Jochen Mattern

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, 1. gegenüber dem Landtag dazulegen, a) inwieweit sie sich angesichts einer zu erwartenden Klageflut durch eine Vielzahl eingelegter Rechtsbehelfe gegen die nicht amtsangemessene Höhe der Jahresbesoldung 2011 aus den Reihen der sächsischen Beamtenschaft, vor allem auch von Richterinnen und Richtern sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, ernsthaft mit dem in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwurf der Beamtinnen und Beamten auseinandergesetzt hat, dass der Freistaat Sachsen mit der völligen Streichung des Weihnachtsgeldes sowie durch teilweise nicht vorgenommene Anpassungen in der Besoldung inzwischen Maßgaben gesetzlicher Normen unterschreitet und damit Verfassungsgrundsätze zur Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung verletzt, und welche Schlussfolgerungen sie hieraus zu ziehen gedenkt. b) woraus es sich in Anbetracht des vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen gebilligten Gesetzentwurfs zur Wiedergewährung der restlichen Sonderzahlung für Bundesbeamte, die 2006 halbiert worden war, sowie vor dem Hintergrund von zusätzlichen Steuermehreinnahmen im Freistaat Sachsen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro - bezogen auf die Haushaltsjahre 2011 und 2012 - rechtfertigt, an der mit Artikel 27 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011/2012 beschlossenen Aufhebung des Sächsischen Sonderzahlungsgesetzes und damit der Streichung des Weihnachtsgeldes für Beamte in Sachsen festzuhalten. 2. im Rahmen der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes die Zahlung eines angemessenen Weihnachtsgeldes an die sächsischen Beamtinnen und Beamten vorzusehen und den Entwurf eines Sächsischen Sonderzahlungsgesetzes so rechtzeitig in den Landtag einzubringen, dass bereits im Jahr 2012 wieder Weihnachtsgeld gewährt werden kann.

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen

    Ansprechpartner

    Werner Glaesel

    Antrag und weitere Dokumente

5567 Treffer

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