Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur Durchsetzung der rechtlichen Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen sowie zur Gewährleistung der Inanspruchnahme der bislang in Sachsen Eingetragenen Lebenspartnerschaften vorenthaltenen Rechte bzw. Rechtsansprüche unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das derzeit geltende Landesrecht des Freistaates Sachsen vollständig an die Regelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696), anzupassen.
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Dr. Martina Große
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Der Landtag möge beschließen: 1. Die Staatsregierung wird aufgefordert, als Teil der sogenannten Staatsmodernisierung bis zum 31.01.2012 in einem Sternverfahren abschließend zu klären, welche Gesetze und Verordnungen auf welche Weise zur Anpassung des sächsischen Rechts an das Bundesrecht zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz), an die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe sowie an die EU-Richtlinie 2000/78/EG geändert werden müssen. 2. Des Weiteren wird die Staatsregierung aufgefordert, dem sächsischen Landtag bis zum 15.03.2012 in Auswertung des Sternverfahrens gemäß Punkt 1 den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Anpassung des sächsischen Rechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz vorzulegen und darin eine rückwirkende Umsetzung des Rechts ab Verbindlichkeit der EU-Richtlinie 2000/78/EG ab dem 03.12.2003 vorzusehen. 3. Die Staatsregierung wird schließlich aufgefordert, unter Einbeziehung von Akteuren der Zivilgesellschaft und sächsischen Kommunen einen Sächsischen Aktionsplan gegen Homophobie zu erarbeiten sowie die Finanzierung für Maßnahmen dieses Aktionsplanes im Doppelhaushalt 2013/2014 zu berücksichtigen.
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Dr. Martina Große
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Der Landtag möge beschließen, die Staatsregierung zu ersuchen, auf den von den sächsischen Städten, Gemeinden und Landkreisen angesichts steigender Sozialausgaben und weiter sinkender kommunaler Einnahmen ausgehenden Hilferuf mit einem Programm angemessener finanzieller Kompensationsmaßnahmen zu reagieren.
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Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik
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Werner Glaesel
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Der Landtag möge beschließen: I. der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Stanislaw Tillich wird aufgefordert, 1. gegenüber dem Landtag persönlich eine Erklärung zu der in seiner Verantwortung als seinerzeitiger Staatsminister der Finanzen liegenden Übernahme der Höchstbetragsgarantie im Umfang von insgesamt 2,75 Mrd. Euro, mit der er nach den Feststellungen des Urteils des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 28. August 2009, Az.: Vf. 41-I-08, das Budgetrecht des 4. Sächsischen Landtages verletzt hat, abzugeben. 2. die von ihm im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz gemäß Artikel 63 SächsVerf aus Anlass des o.g. Urteils des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes getroffenen Vorkehrungen für eine künftig uneingeschränkte Achtung und Wahrung des Budgetrechts des Parlaments sowie dessen Kontroll- und Informationsrechte, insbesondere auch hinsichtlich der weiteren Folgen aus der Veräußerung der SachsenLB an die LBBW und den dabei zu treffenden insbesondere auch haushalterischen Entscheidungen darzulegen. II. Die Staatsregierung wird ersucht, 1. die erforderlichen Schritte und Maßnahmen zur unverzüglichen Ausräumung des mit dem o.g. Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen festgestellten Verfassungsbruchs sowie zur Wiedereinsetzung des Parlaments in sein originäres Budgetrecht hinsichtlich der am 28. Dezember 2007 bzw. am 15. Februar 2008 abgegebenen Garantierklärungen und deren Folgen für den Landeshaushalt zu ergreifen, 2. hierzu dem Landtag unverzüglich auf der Grundlage des § 33 der Sächsischen Haushaltsordnung einen Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetz vorzulegen und im Wege dieser – durch Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichts festgestellt – verfassungsrechtlich gebotenen Verfahrensweise zu gewährleisten, dass ohne weitere Gefährdung der Möglichkeiten zur Minimierung der durch den Verlust der Sächsischen Landesbank eingetretenen Schäden die bislang getroffenen Vereinbarungen dauerhaft, einredefrei und belastbar Bestand haben. 3. der ihr gemäß § 31 SäHO obliegenden Pflicht nachzukommen und dem Landtag eineFortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung des Freistaates Sachsen für die Jahre 2009 bis 2013 vorzulegen, in der die konkreten Folgen der Veräußerung der SachsenLB und der Garantieübernahmen des Freistaates Sachsen für den künftigen Einnahme- und Ausgaberahmen des Landeshaushalts zahlengenau dargestellt werden.
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Werner Glaesel
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Die Staatsregierung wird ersucht, 1. im Zusammenwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Beirat für den kommunalen Finanzausgleich (FAG-Beirat) ein Konzept nachhaltiger Maßnahmen zur schnellstmöglichen Bewältigung der infolge der Wirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise zwischenzeitlich eingetretenen drastischen Einnahmeverluste durch die hiervon betroffenen Gemeinden, Städte und Landkreise im laufenden sowie in den kommenden Haushaltsjahren (Kommunalfinanzkonzept) zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen, 2. dem Landtag in diesem Rahmen die zur Umsetzung des Konzeptes erforderlichen Finanzierungs- und Fördermaßnahmen - eingeschlossen die in Anspruch zu nehmenden Haushaltsinstrumente und Haushaltsbewirtschaftungsmaßnahmen des Landes darzustellen, mit denen die rechtzeitige Kompensation der eingetretenen kommunalen Einnahmeverluste erreicht werden soll, um landesweit die Erfüllung der Daseinsvorsorgeaufgaben durch die sächsischen Kommunen dauerhaft zu sichern.
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Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik
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Werner Glaesel
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Die Staatsregierung wird ersucht, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes geplante Erhöhung des Kindergeldes allen Kindern und Jugendlichen zugute kommt und hierzu insbesondere sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, zumindest diesen künftigen Kindergelderhöhungsbetrag anrechnungsfrei als zusätzliche Leistung beanspruchen können.
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Haushalt und Finanzen, Kinder- und Jugendpolitik
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Werner Glaesel
Antrag und weitere Dokumente
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Die Staatsregierung wird ersucht, 1.zu berichten, a) zu welchen Erkenntnissen sie in der zurückliegenden mehr als 12-monatigen Überlegungsphase zu den Methoden und Mitteln einer Auflösung der Sachsen- Finanzgruppe (SFG) gekommen ist, b) welche Möglichkeiten zur Auflösung der SFG bestehen sowie welche Wirkungen, Kosten und weiteren Effekte für die konkreten Beteiligten mit der Umsetzung der einzelnen Optionen verbunden wären, c) welche wirtschaftlichen Konsequenzen die Verbundsparkassen bislang aus der Tatsache heraus tragen mussten, dass seit über einem Jahr der Auflösungswille der SFG öffentlich bekannt, jedoch rechtlich und tatsächlich nicht umgesetzt ist, 2. darzustellen, bis zu welchem Termin sie gedenkt, dem Landtag einen Vorschlag für die Auflösung der Sachsen-Finanzgruppe und den dazu erforderlichen Gesetzentwurf vorzulegen, 3. eine Evaluation der erzielten Wirkungen der SFG zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen, welche insbesondere den Maßstab der Begründung des SFG-Gründungsgesetzes sowie die in der gemeinsamen Erklärung vom 28. April 2003 fixierten Zielsetzungen in Bezug nimmt und Folgerungen für vergleichbare Holdingstrukturen ableitet.
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Haushalt und Finanzen, Wirtschaft
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Werner Glaesel
Antrag und weitere Dokumente
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Die Staatsregierung wird ersucht, gegenüber dem Landtag zu dem im Auftrag des Sächsischen Städte- und Gemeindetages erarbeiteten „Gemeindefinanzbericht Sachsen 2008/2009“ Stellung zu nehmen.
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Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik
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Werner Glaesel
Antrag und weitere Dokumente
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Die Staatsregierung wird aufgefordert, die vorgesehenen Haushaltsbewirtschaftungsmaßnahmen für den Bereich des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz generell auf den Prüfstand zu stellen und die Ausreichung der im aktuellen Doppelhaushalt für das Jahr 2010 veranschlagten finanziellen Mittel in voller Höhe zu gewährleisten. Die Staatsregierung wird darüber hinaus aufgefordert, mit den Wohlfahrtsverbänden sowie den örtlichen und überörtlichen freien Trägern der Jugendhilfe in einen strukturierten Dialog zur Beratung des Doppelhaushaltes 2011/2012 im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Wohlfahrtspflege sowie der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen zu treten.
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Haushalt und Finanzen, Kinder- und Jugendpolitik
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Jens Matthis
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Die Staatsregierung wird ersucht, für eine verfassungsgemäße Finanzausstattung der sächsischen Kommunen zu sorgen, die den Gemeinden, Städten und Landkreisen in Sachsen eine dauerhafte Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben ermöglicht.
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Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik
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Werner Glaese
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