Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Die Staatsregierung wird ersucht, dem Landtag zu berichten, 1. auf welche Weise nach der geplanten Schließung des Krankenhauses Großenhain die Notfallversorgung für Großenhain und Umgebung gesichert werden soll; 2. an welchen Standorten künftig Notfallambulanzen für die medizinische Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger Großenhains zur Verfügung stehen werden; 3. durch welche Anbieter aus dem Bereich des Rettungswesens die Aufgabe der Notfallversorgung künftig wahrgenommen werden soll; 4. auf welche Weise gesichert wird, dass auch künftig die in § 26 Abs. 2 Satz 6 SächsBRKG festgelegte Hilfsfrist für die Notfallrettung im Landkreis Meißen eingehalten wird; 5. wie sich die Fahrzeiten der Rettungswagen in die dann als Notfallambulanzen tätig werdenden Krankenhäuser für die Patientinnen und Patienten entwickeln werden; 6. welche Möglichkeiten die Staatsregierung für den Fortbestand der Notfallambulanz und der medizinischen Notfallversorgung am bisherigen Standort des Krankenhauses Großenhain sieht.
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Hans-Jürgen Muskulus
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Der Landtag möge beschließen: 1. der Landtag missbilligt die von der Staatsregierung während der Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKVFinG) am 15. Oktober im Bundesrat eingenommene unkritische Haltung zu dem Gesetzentwurf. 2. der Landtag spricht sich dafür aus und fordert die Staatsregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass ein neues Gesetz zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt wird.
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Die Staatsregierung wird ersucht, sich auf Bundesebene, insbesondere gegenüber dem Bundesgesundheitsminister, dafür einzusetzen, dass die Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte aufgeschoben wird.
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Der Landtag möge beschließen, die Staatsregierung zu ersuchen, 1. dem Landtag zu berichten, welche Ergebnisse die Bestimmung und die konkrete Umsetzung der bisherigen sächsischen Gesundheitsziele im Freistaat Sachsen erbrachten. 2. eine Evaluation der jeweiligen sächsischen Gesundheitsziele einzeln und in ihrer Gesamtheit vorzunehmen sowie den weiteren Handlungsbedarf der Sächsischen Staatsregierung auf diesem Gebiet zu benennen, 3. bei der Berichterstattung und Evaluation insbesondere auf das jüngste sächsische Gesundheitsziel „Aktives Altern- Altern in Gesundheit, Autonomie und Mitverantwortlichkeit“ einzugehen.
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Die Staatsregierung wird ersucht, I. sich auf Bundesebene, insbesondere gegenüber dem Bundesgesundheitsminister, dafür einzusetzen, dass schnellstmöglich der Entwurf eines Gesetzes zur Gesundheitsförderung und nichtmedizinischen Primärprävention vorgelegt wird. II. in Sachsen und/oder im Verbund mit Einrichtungen anderer Bundesländer eine umfassende und systematische Forschungsstrategie zur Verbesserung des Wohlbefindens und der Gesundheit sowie der Verringerung der sozial bedingten gesundheitlichen Ungleichheit zu entwickeln. Dazu sind anerkannte, moderne Public-Health-Strategien wie Lebenswelt-, Empowerment-, Salutogenese- und Ressourcenansätze in den Fokus der Forschung zu rücken und weiterzuentwickeln sowie horizontale und vertikale Faktoren sozialer Ungleichheit wie Alter, Geschlecht, Migration, Behinderung, Bildung und Einkommen zentral in der Forschung zu verankern.
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die Staatsregierung zu ersuchen, im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung Einfluss darauf zu nehmen, dass ein Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte der Patientinnen und Patienten vorgelegt wird, der bereits bestehende und neue Rechte von Patientinnen und Patienten in einem Gesetz zusammenführt.
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Die Staatsregierung wird ersucht, I. dem Landtag über die derzeitige Situation und Problemlagen im Aufgabenbereich der Erbringung von Dienstleistungen nach § 31 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (im Folgenden: SächsBRKG) zu berichten. II. dem Landtag ein zeitnah umsetzbares Konzept zur dauerhaften Gewährleistung einer hohen Qualität der Aufgabenerfüllung im Bereich des bodengebundenen Rettungsdienstes vorzulegen.
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Die Staatsregierung wird ersucht, von der Ermächtigungsklausel in § 10a Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) Gebrauch zu machen und eine Landesverordnung für den Betrieb von Drogenkonsumräumen zu erlassen.
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Gesundheit, Migrationspolitik, Minderheitenpolitik, Pflege
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- Privatsphäre in Flüchtlingsunterkünften im Freistaat Sachsen achten
- Zu pflegende Menschen finanziell entlasten: Eigenanteile in der Pflege endlich deckeln. Erster notwendiger Schritt zu einer Pflegevollversicherung!
- Pflegerische Versorgung in Sachsen verbessern und sichern – Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ umsetzen
- Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufnehmen!Antrag
- Frieden sichern: Freistaat Sachsen nicht länger als Aufmarschgebiet von NATO-Kräften gegen Russland nutzen!
- Existenzminimum sichern – Sanktionsfreie Grundsicherung einführen: Hartz IV endlich überwinden!
- Kinderarmut bekämpfen und Folgen von Kinderarmut mildern!
- Umstände des Kunstraubes in Dresden rückhaltlos ermitteln und aufklären – Maßnahmekonzept zum wirksamen Schutz von Kunst- und Kulturgütern in Sachsen vorlegen!
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: Ein flächendeckendes Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern ist unerlässlich, um schnelle und professionelle Hilfe für die Betroffenen zu gewährleisten. Das Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch noch nicht hinreichend zielgruppenspezifisch ausgerichtet. Schutzunterkünfte für Männer als Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt fehlen in Mecklenburg-Vorpommern ganz. Zudem stellt die nicht auskömmliche Finanzierung und die bislang unterbliebene tarifliche Anpassung der Beschäftigten im Hilfesystem ein Problem dar. Angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen sind die Angebote der Beratung und Unterstützung nicht gesichert, wie die Schließung der Männer- und Gewaltberatungsstelle in Güstrow zum Ende des Jahres 2018 zeigt. II. Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. die Beratungs- und Hilfeangebote zielgruppenspezifisch auszurichten und hierfür a) die Erreichbarkeit der Zielgruppe der Jungen und Männer, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, deutlich zu verbessern, b) die bestehenden Angebote für Jungen und Männer niedrigschwellig zugänglich zu machen, weiter auszubauen und explizit öffentlichkeitswirksam zu kommunizieren. 2. Männerschutzhäuser und -schutzwohnungen für Betroffene von häuslicher und sexuali-sierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern einzurichten und hierfür ausreichend säch-liche und personelle Mittel im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitzustellen.
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Externe Infoseiten
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- Hilfesystem stärken - zielgruppenspezifische Angebote für Männer als Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt ausbauen
- 25 Jahre - Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern würdigen und fortentwickeln
- Aufbau Ost - mehr Bahn braucht das Land
- Kinder- und Jugendförderungsgesetz umgehend novellieren
- Gemeinsame soziale Standards für alle Europäerinnen und Europäer
- Soziale Beratungsleistungen ausfinanzieren
- Zielvereinbarungen rechtzeitig und zukunftsorientiert ausrichten - Schwerin als Hochschulstandort berücksichtigen
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