Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Mansfeld-Südharz (GemNeuglG MSH). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Mansfeld- Südharz die Verbandsgemeinden Mansfelder Grund-Helbra und Goldene Aue sowie die Einheitsgemeinden Arnstein, Hettstedt, Gerbstedt, Mansfeld, Lutherstadt Eisleben, Seegebiet Mansfelder Land, Allstedt, Sangerhausen und Südharz. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Saalekreis (GemNeuglG SK). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Saalekreis die Verbandsgemeinde Weida-Land sowie die Einheitsgemeinden Stadt Löbejün-Wettin, Petersberg, Landsberg, Kabelsketal, Salzatal, Teutschenthal, Schkopau, Bad Lauchstädt, Merseburg, Leuna, Bad Dürrenberg, Braunsbedra, Mücheln und Querfurt. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Salzlandkreis (GemNeuglG SLK). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Salzlandkreis die Verbandsgemeinden Egelner Mulde und Saale-Wipper sowie die Einheitsgemeinden Schönebeck, Bördeland, Barby, Calbe (Saale), Nienburg (Saale), Bernburg (Saale), Könnern, Staßfurt, Aschersleben, Hecklingen und Seeland. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Stendal (GemNeuglG SDL). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Stendal die Verbandsgemeinden Seehausen (Altmark), Arneburg-Goldbeck und Elbe-Havel-Land sowie die Einheitsgemeinden Hansestadt Osterburg (Altmark), Havelberg, Bismark (Altmark), Stendal, Tangermünde und die Stadt Tangerhütte. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Wittenberg (GemNeuglG WB). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Wittenberg die Einheitsgemeinden Coswig, Lutherstadt Wittenberg, Jessen (Elster), Bad Schmiedeberg, Kemberg, Stadt Annaburg, Gräfenhainichen, Oranienbaum-Wörlitz und die Stadt Zahna-Elster. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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In der Bild am Sonntag vom 19.06.2011 ist Herr Minister Schünemann zu einem umfangreichen Interview, eingerahmt von zwei polizeivergleichbar ausgestatteten Personen, abgebildet.
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit
Ansprechpartner
Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Viele Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen befinden sich an der Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Die in Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und Artikel 57 der Niedersächsischen Verfassung verankerte Garantie kommunaler Selbstverwaltung und De-mokratie verkommt angesichts unzureichender kommunaler Finanzausstattung zusehends zu einer Farce.
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik
Ansprechpartner
Dr. Uwe-Jens Rössel (uwe-jens.roessel@lt.niedersachsen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Verkehr, Wissenschaft
Ansprechpartner
Axel Henschke, Peer Jürgens, Kornelia Wehlan, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Koalitionsvertrag führen die Koalitionspartner aus, dass sie in Ausfüllung von Artikel 86 Abs. 2 der Landesverfassung den allgemeinen Aufbau der öffentlichen Verwaltung und ihre räumliche Gliederung durch ein Landesorganisierungsgesetz zu regeln, anstreben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Beabsichtigt die Landesregierung, nunmehr in dieser Legislaturperiode ein Landesorganisationsgesetz zu verabschieden? Wenn ja, bis wann soll dieses Gesetz vorliegen? Welche Zielstellung verbindet die Landesregierung mit diesem Gesetz? Ja. Die Landesregierung beabsichtigt, sich mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung noch im Jahr 2011 zu befassen. Über den Zeitpunkt der Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Landtag wird in diesem Zusammenhang entschieden. Der Gesetzentwurf soll in Anbetracht von Artikel 86 Abs. 2 der Landesverfassung den Aufbau der Landesverwaltung und allgemeine Ziele und Grundsätze für die Organisationsentwicklung der Landesverwaltung beschreiben.
Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
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Kleine Anfrage - KA 6/7016 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen In welcher Höhe sind von 2010 zu 2011 Ausgabereste gebildet worden? Die Bildung von Ausgaberesten im Haushaltsjahr 2010 und Übertragung von Ausgaberesten in das Haushaltsjahr 2011 gemäß § 45 LHO ist zum derzeitigen Zeitpunkt (Stand: Ende Mai 2010) noch nicht endgültig abgeschlossen. Von den Ressorts wurden noch nicht für alle notwendigen Fälle Einsparstellen für bewilligte Ausgabereste benannt, so dass es durch eine Nichtbenennung von Einsparstellen zu einer Reduzierung der Ausgabereste kommen kann. Aufgrund der Haushaltssperre 2010 und der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die budgetierten und flexibilisierten Einrichtungen wurden zudem noch nicht für alle betroffenen Einrichtungen die Ausgabereste abschließend festgelegt.
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