Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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In den kommenden Monaten wird die Anzahl der Arbeitslosen ansteigen, daher muss von politischer Seite schnellstmöglich im Sinne der Betroffenen und Bedürftigen gehandelt werden. Unterstützungsmaßnahmen wie milliardenschwere Rettungspakete darf es nicht nur für Banken geben. Die Arbeitslosigkeit muss bekämpft werden, nicht die Arbeitslosen sanktioniert werden.
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Abg. Marjana Schott (m.schott@ltg.hessen.de)
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In Hessen bilden die öffentlichen Auftraggeber im Sinne des vorliegenden Gesetzes gemeinsam die wichtigste Nachfragequelle für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Allein aufgrund des Volumens ihrer Aufträge nehmen sie erheblichen strukturpolitischen Einfluss auf Industrie und Dienstleistungssektor im Land Hessen. Diesen Handlungsspielraum gilt es, im Sinne einer nachhaltigen und an sozialen und ökologischen Kriterien ausgerichteten Vergabepraxis zu nutzen, indem die öffentlichen Auftraggeber eine Vorbildfunktion einnehmen. Das geltende Hessische Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Hessisches Vergabegesetz - HVgG) vom 17. Dezember 2007 kommt dem Ziel einer effektiven Verankerung sozialer und ökologischer Kriterien in der hessischen Vergabepraxis nur unzureichend nach. Es soll daher durch den vorliegenden Gesetzentwurf, der in den Bereichen Tariftreue, Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau, umweltverträgliche Beschaffung sowie im Bereich der Kontrollen und Sanktionen verbindlichere Regelungen enthält, ersetzt werden.
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Arbeitsmarkt, Gleichstellung, Umweltpolitik
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Abg. Janine Wissler (j.wissler@ltg.hessen.de)
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Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Wirtschaftsforscher unterschiedlicher politischer Ausrichtung erwarten ab Herbst dieses Jahres ein massives Ansteigen der Arbeitslosigkeit. Da Jugendliche und junge Erwachsene in der Regel nur befristete Arbeitsverträge haben, wird sie diese Entwicklung besonders hart treffen.
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Dr. Uwe-Jens Rössel (uwe-jens.roessel@lt.niedersachsen.de)
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Der Landtag hält es für einen bessern Weg, daran festzuhalten, die Mehrwertsteuersätze besonders beim ermäßigten Satz festzuschreiben, weil es gerade die Bereiche sind, die beim täglichen Konsum, wie z.B. Lebensmittel, alle betrifft. Diejenigen, die einen relativ hohen Anteil ihres Einkommens für ihren Grundbedarf verausgaben müssen, wären durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer stark getroffen. Die Reduktion des verfügbaren Einkommens für sozial Benachteiligte durch Erhöhung der Mehrwertsteuer ist nicht hinnehmbar. Eine Mehrwertsteuererhöhung ist sowohl unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten als auch unter verteilungspolitischem Gesichtspunkt abzulehnen.
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Arbeitsmarkt, Haushalt und Finanzen, Wirtschaft
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Abg. Janine Wissler (j.wissler@ltg.hessen.de)
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Die Verschmelzung der Investitionsbank Hessen mit der Helaba stellt die Herausforderung, den Besitzstand der Beschäftigten beider Institute zu wahren und die angemessene Vertretung der Beschäftigten in den Personalvertretungsgremien zu sichern. Dies kann sinnvoll nur in Absprache und im Einvernehmen mit den Personalräten beider Häuser erfolgen. Der hohe Anteil an Arbeitnehmerinnen macht eine quotierte Vertretung der Beschäftigten in den Personalvertretungsgremien nötig; diese lässt sich nur realisieren, wenn die Zahl der in die Helaba übernommenen Mitglieder von Personalräten, Auszubildenden- und Schwerbehindertenvertretungen jeweils größer als eins ist.
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Abg. Janine Wissler (j.wissler@ltg.hessen.de)
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Im Hinblick auf die Ein-Euro-Jobs gehen die Meinungen so weit auseinander, dass seit der Einführung dieser strittigen Maßnahme ein umfassender öffentlicher und politischer Diskussionsprozess im Gang ist, der nach wie vor kein Ende findet.
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Dr. Uwe-Jens Rössel (uwe-jens.roessel@lt.niedersachsen.de)
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Die Personalräte der 120 Schulen von Stadt und Kreis Offenbach haben auf einem Treffen am 29. April 2009 gegen die schleppende Umsetzung des seit März veröffentlichten Erlasses zur Bezahlung der befristet beschäftigten Lehrkräfte protestiert. So bedient sich das hessische Kultusministerium nach wie vor aus den Sozialbeiträgen aller Versicherungspflichtigen, statt seine Beschäftigten durchgängig selbst zu finanzieren.
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Abg. Barbara Cárdenas (b.cardenas@ltg.hessen.de)
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Die Einführung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors in Niedersachsen und seine Finanzierung werden auf der Grundlage bundesrechtlicher Bestimmungen vorgenommen. Maßgeb-lich ist hierbei das Zweite Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) „Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - Job Perspektive“, das zum 01.10.2007 in Kraft getreten ist. § 16 a SGB II sieht die Einführung neuer Leistungen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in das Erwerbsleben vor. Arbeitgeber können danach einen Beschäftigungszuschuss von bis zu 75 % des tariflichen Arbeitsentgeltes erhalten (§ 16 e Abs. 2 SGB II) wenn die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mindestens ein Jahr arbeitslos sind, auf Grundlage einer Eingliederungsvereinbarung mindestens sechs Monate betreut wurden, eine ungeförder-te Erwerbstätigkeit innerhalb der nächsten 24 Monate voraussichtlich nicht möglich ist, das Arbeitsverhältnis in der Regel in Vollzeit (mindestens aber 50 % der Arbeitszeit) vereinbart und tariflich entlohnt wird (§ 16 e Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 SGB II).
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Dr. Uwe-Jens Rössel (uwe-jens.roessel@lt.niedersachsen.de)
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Im Vertrag über die Zusammenarbeit in der 19. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen CDU und GAL heißt es unter IV. Wirtschaft und Umwelt, Abteilung Arbeitsmarkt, Unterpunkt Arbeitsmarkt im Rahmen der sozialen Stadtteilentwicklung, die Koalitionspartner wollten circa 4.000 Arbeitsplätze im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen in der sozialen Stadtentwicklung schaffen.
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Dora Heyenn (dora.heyenn@linksfraktion-hamburg.de)
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Die Entwicklung der Metropolregion mit einem Ansteigen des Verkehrs, der Besucherströme und der Zunahme von Großereignissen hat zu einem gegenüber früheren Jahren deutlich höheren Einsatzaufkommen der Feuerwehr Hamburg geführt. Damit hat die Entwicklung der Personalsituation nicht Schritt gehalten, im Gegenteil. So wurde etwa die Rücknahme der 1998 verfügten Erhöhung der Arbeitszeit von 48 auf 50 Stunden nicht durch Neueinstellungen ausgeglichen, sodass allein deshalb weit mehr als 100 Feuerwehrbeamte fehlen. Die nun schon lange höchst angespannte Personalsituation hat vielfache Konsequenzen. Auf der einen Seite steigt die Mehrbelastung der Einsatzkräfte mit den Folgen eines gestiegenen und hohen Krankenstandes und steigender Dienstunfähigkeit; diese Situation droht sich weiter zu verschärfen aufgrund des steigenden Altersdurchschnittes. Auf der anderen Seite wurden Funktionen im Einsatzdienst gestrichen, Löschzugstärken reduziert und nicht selten sogar Löschfahrzeuge aus dem Dienst genommen, die Rettungsdienstwagenversorgung ausgedünnt – eine für die Sicherheit der Bevölkerung gefährliche Entwicklung. So hat sich die Erfüllungsquote Eintreffzeit seit 2005 insbesondere für Rettungswagen zum Teil erheblich verschlechtert.
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Dora Heyenn (dora.heyenn@linksfraktion-hamburg.de)
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