Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Für die Verbraucher wird Milch immer teurer, gleichzeitig bekommen die Landwirte immer weniger Geld dafür. Durch die Anhebung der Milchquote durch den Agrarministerrat am 16.03.2008 in Brüssel um 2 % befürchtet die bäuerliche Landswirtschaft hohe Einkommensverluste. Für die kleinen und mittleren Betriebe bedeutet ein Preis unter 43 Cent pro Kilogramm ein Aus.
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Dr. Johanna Scheringer-Wright (johanna.scheringer-wright@lt.niedersachsen.de)
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Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Betriebsprüfungen bundesweit in den Jahren 2002 bis 2005 zu Mehrsteuern von mehr als 53 Mrd. Euro geführt.1 Allerdings beanstandet der Bundesrechnungshof (BRH), dass die Prüfungspraxis je nach Bundesland mitunter sehr verschieden gehandhabt werde und dass der gesetzmäßige und gleichmäßige Vollzug der Steuergesetze nicht mehr gewährleistet ist.2 Hinsichtlich der Betriebsprüfungen veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) allerdings eine konsolidierte Prüfungsstatistik, die keine Rückschlüsse auf die Beiträge der einzelnen Länderfinanzverwaltungen zulässt.
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Dr. Uwe-Jens Rössel (uwe-jens.roessel@lt.niedersachsen.de)
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In der Presseinformation des Innenministeriums vom 23. April 2008 zum Verfassungsschutzbericht 2007 heißt es zur Begründung der weiteren Beobachtung der Partei DIE LINKE durch den niedersächsischen Verfassungsschutz: „Die angestrebte Verstaatlichung von Grund und Boden und von Produktionsmitteln im Zusammenhang mit der Überwindung des Kapitalismus sowie Bekenntnisse zu den Theorien von Marx sind nicht mit der bestehenden Grundordnung vereinbar.“ Das Grundgesetz schreibt kein bestimmtes Wirtschaftssystem fest, auch nicht den Kapitalismus. Damit steht fest, dass eine Entscheidung für ein anderes Wirtschaftssystem in Deutschland verfassungskonform möglich ist. Das Sozialstaatlichkeitsprinzip steht dabei einer Entscheidung für eine völlig freie Marktwirtschaft entgegen, während andererseits eine reine Zentralverwaltungswirtschaft mit dem Schutz des Eigentums und weiteren Grundrechten unvereinbar wäre. Das politische Ziel des demokratischen Sozialismus, das DIE LINKE verfolgt, ist also nicht verfassungswidrig. Die Verstaatlichung bzw. Vergesellschaftung von Grund, Boden und Produktionsmitteln ist laut Artikel 15 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 14 des Grundgesetzes unter den dort festgelegten Voraussetzungen ausdrücklich zulässig. Damit ist auch „Verstaatlichung von Grund und Boden und von Produktionsmitteln im Zusammenhang mit der Überwindung des Kapitalismus“ insgesamt verfassungskonform. Was die Behauptung angeht, Bekenntnisse zu den Theorien von Marx seien nicht mit der bestehenden Grundordnung vereinbar, ist festzuhalten: Auch in anderen demokratischen Parteien bekennen sich Politikerinnen und Politiker zu den Theorien von Karl Marx. Unter anderen tat dies bis zu seinem Tod Peter von Oertzen, ehemaliger Kultusminister und langjähriges Mitglied der SPD.
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Innere Sicherheit, Verfassungsschutz
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Folgender Passus soll in die Niedersächsische Landesverfassung aufgenommen werden: Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung seiner Würde als eigenständige Persönlichkeit und auf besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft. Dazu gehört das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Nach den regionalen Protesten antifaschistischer Bündnisse, dem daraus folgenden Verbot der FAP und der Ausweisung ihres damaligen Vorsitzenden Karl Polaczek nach Österreich schenkte das niedersächsische Innenministerium der neofaschistischen Szene in Niedersachsen und speziell in Südniedersachsen eine abnehmende Aufmerksamkeit.
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Der Landtag wolle beschließen: Der Niedersächsische Landtag fordert die Landesregierung auf, sicherzustellen, dass die Zusagen aus der Arbeitszeitverordnung eingehalten werden und jede Lehrerin und jeder Lehrer seine Mehrarbeit durch eine Reduzierung der Wochenarbeit - wie zugesagt - ausgeglichen bekommt.
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Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)
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Der vom Senat vorgelegte Lebenslagenbericht vom 26.11.2007 über die Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII ist für die Entwicklung eines landespezifischen Entwicklungsplans gegen die Armut in Hamburg unzureichend. Das sieht offensicht-lich auch die neue schwarz-grüne Koalition so, wenn sie in ihrem Koalitionsvertrag schreibt: „Der Lebenslagenbericht unter Berücksichtigung der Frage von Armut und Reichtum soll über die statistische Erfassung hinaus zu einem interpretierenden und handlungsorientierten Instrument weiterentwickelt werden. Dieser Bericht soll den Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen und Entwicklungsmöglichkeiten in seinen verschiedenen Facetten aufgreifen.“
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Dora Heyenn (dora.heyenn@linksfraktion-hamburg.de)
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Die übernommene freiwillige Verpflichtung ergänzt eine ohnehin bestehende gesetzliche Verpflichtung, gemäß § 90 Abs. 1 und 2 der Abgabenordnung. Da Steuerpflichtige jedoch ihre Auskunftspflicht über im Ausland, speziell in Steueroasen, erzielten Einkünfte häufig nicht erfüllen, ja sogar mit öffentlichen Auszeichnungen versehene Vorstandsmitglieder großer Aktiengesellschaften (Fall Zumwinkel) Steuern durch das Verschweigen von Auslandseinkünften hinterziehen, besteht in der öffentlichen Meinung zu Recht der Verdacht, dass auch andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sich so verhalten. Da der Landtag einen hohen politisch-moralischen Anspruch verkörpert und seine Mitglieder diesem Anspruch gegenüber der Öffentlichkeit auch genügen sollten, ist es gerechtfertigt, dass die Mitglieder durch eine freiwillige Verpflichtung den Finanzbehörden Gelegenheit geben, Sachverhalte zu erforschen, die ohne das durch die Erklärung herbeigeführte Zutun nicht oder nur sehr schwer zu ermitteln wären. Die Vollmacht erlaubt es auch, Informationen aus sogenannten Steueroasen wie Lichtenstein, Schweiz, oder Luxemburg einzuholen. Den Abgeordneten verbleibt natürlich auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Aus diesem Grund ist die Selbstverpflichtung freiwillig.
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Ein Sozialticket soll einer sozio-ökonomisch benachteiligten Zielgruppe grundsätzliche Mobilität ermöglichen. Sein Preis darf, sofern diese Absicht ernsthaft verfolgt werden soll, die aus der Regelsatzbemessung dem Kreis der Berechtigten in der Regel zur Verfügung stehenden Mittel nicht übersteigen. Den Leistungsberechtigten für ALG II, Sozialgeld und Grundsicherung stehen unter der Abteilung „Verkehr“ für den ÖPNV rund 15 Euro pro Monat zu Verfügung. Eine „Querfinanzierung“ des Sozialtickets aus anderen Abteilungen ist den Leistungsberechtigten wegen der, eine durchgängige Unterversorgung zeitigenden, zu niedrigen Regelsatzbemessung durch den Bundesgesetzgeber nicht möglich.
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Dora Heyenn (dora.heyenn@linksfraktion-hamburg.de)
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Die Bürgerschaft möge beschließen, die Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft vom 24. Februar 2008 wird wie folgt geändert: § 8 Reihenfolge der Fraktionen
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Dora Heyenn (dora.heyenn@linksfraktion-hamburg.de)
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