Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Die Eichriede GmbH Wunstorf hat Ende April 2008 einen Förderantrag bei der landeseigenen NBank eingereicht, um damit eine Umlagerung der seit 1973 nicht mehr betriebenen Asbestzementhalde in Wunstorf-Luthe zur Deponie Hannover-Lahe der Region Hannover zu finanzieren und das sanierte Gelände zukünftig durch den alleinigen Gesellschafter der Eichriede GmbH - die Spedition Neukirch aus Wunstorf - als Erweiterungsfläche nutzen zu können.
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Dr. Johanna Scheringer-Wright (johanna.scheringer-wright@lt.niedersachsen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Fraktion DIE LINKE im Niedersächsischen Landtag wird in der gesamten Legislaturperiode die Forderung nach gleicher, kostenloser Bildung für alle vom Kindergarten bis zur Universität und das Projekt der Integrierten Gesamtschule für alle bis Klasse 10 in die Debatten einbringen. Die strukturellen Veränderungen der Schullandschaft in Niedersachsen fordern Konzepte für eine mittel- bzw. langfristige Reform des gesamten Bereichs der allgemeinbildenden Schulen. Ohne verlässliche Zahlen, um die Kosten für schrittweise Veränderungen (z. B. die Umwandlung von Schulen in Ganztagsschulen, Veränderung der Klassenfrequenzen, Fördermaßnahmen etc.) und die perspektivischen Rahmenbedingungen verlässlich einzuschätzen, kann diese Diskussion nicht verantwortlich geführt werden.
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Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)
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Die Chronologie des Bergwerks Asse II und der Einlagerung von Atommüll ist geprägt von wiederholten Fehleinschätzungen der Verantwortlichen bezüglich der Umsetzbarkeit der Sicherheitsanforderungen bzw. der Tauglichkeit des Standorts für den sicheren Einschluss von Atommüll. Die Aussagen des Betreibers, Asse II bliebe über tausende von Jahren standsicher und trocken, erwiesen sich schon nach wenigen Jahren als folgenschwerer Trugschluss. Warnungen vor möglichen Laugeneinbrüchen wurden in den Wind geschlagen. Die Ursachen bzw. die Herkunft von mittlerweile 12 m³ Laugenzufluss pro Tag sind bisher nicht ergründet. Mittlerweile ist klar, dass von einem Mehrbarrierensicherheitssystem keine Rede mehr sein kann.
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Dr. Johanna Scheringer-Wright (uwe-jens.roessel@lt.niedersachsen.de)
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Das Land Niedersachsen ist wie alle anderen Bundesländer gesetzlich verpflichtet, die Krankenhäuser ökonomisch abzusichern, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Dieses kann mit einem weiteren Abbau im Personalbereich Medizin und Pflege nicht mehr garantiert werden. Unter einer zunehmenden Arbeitsverdichtung leidet die Qualität der Arbeit deutlich - das Anhäufen von Überstunden verstärkt hier den Effekt weiter. Die Einführung der Fallpauschalen durch die im Bundestag vertretenden Parteien mit Ausnahme der LINKEN sorgt für ein stetes Absinken der notwendigen Investitionsmittel für den qualitativen Erhalt der Krankenhäuser.
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Dr. Christiane Berger (christiane.berger@lt.niedersachsen.de)
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Es ist bekannt, dass bei Schlaganfällen die Heilungschancen wesentlich von der schnellen medizinischen Versorgung abhängen. Die Schlaganfallversorgung selbst ist spezialisierte ärztliche Tätigkeit. Daher gibt es Krankenhäuser, in denen sich neurologische Abteilungen auf Schlafanfallpatientenversorgung spezialisiert haben, und andere, in denen dies nicht der Fall ist. Durch die Länder ist zu regeln, wann durch die ambulanten Krankentransporte welche Krankenhäuser anzusteuern sind. Dabei ist bei vielen Krankenbehandlungen die Wahl der Klinik für die Behandlungsqualität nicht entscheidend. Bei Schlaganfallpatienten aber kann der weitere Krankheitsverlauf davon abhängen, ob sofort ein Krankenhaus mit Spezialisierung in dieser Behandlung angesteuert wird oder die Einlieferung zunächst in ein allgemeines Krankenhaus erfolgt, das dann weiter verweist. Dementsprechend gibt es in den meisten anderen Bundesländern durch die dort zuständigen Ministerien Regelungen, die bestimmen, in welchen Kreisen bei Schlaganfällen direkt welche Krankenhäuser angesteuert werden.
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Dr. Christiane Berger (christiane.berger@lt.niedersachsen.de)
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Mit dem EU-Führerschein, der 1999 eingeführt wurde, dürfen Feuerwehrleute, die keinen alten Führerschein besitzen, mit ihrem üblichen Pkw-Führerschein keine Feuerwehrfahrzeuge mehr steuern, die schwerer als 3,5 t sind. Dies trifft besonders junge Feuerwehrleute, die die Zukunft unserer Wehren bilden. Die meisten neuen Einsatzfahrzeuge sind schwerer als 3,5 t. Ein Führerschein, der zum Steuern solcher Fahrzeuge berechtigt (Klasse C oder Klasse CE mit Anhänger), kostet bei den meisten privaten Fahrschulen zwischen 1 000 und 2 000 Euro zusätzlich. Eine Reihe von Städten, Kreisen und Gemeinden bezuschusst daher junge Feuerwehrleute für ihre Bereitschaft, einen solchen Führerschein zu erwerben. In anderen, finanziell schlecht ausgestatteten Kommunen fehlen dafür die Mittel. Häufig ist das Problem noch nicht akut, weil noch genügend „alte“ Feuerwehrleute mit den alten Führerscheinen die Fahrbereitschaft der Feuerwehren aufrechterhalten. Allerdings kann beim Herauswachsen dieser Gruppe dann das Problem der fehlenden Führerscheine sehr kurzfristig und sehr akut auftreten.
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Der Senat wird aufgefordert, 1 sicherzustellen, dass die Zahl der Betriebsprüfer/-innen, möglichst rasch auf min-destens 900 Betriebsprüfer/-innen aufgestockt wird, 2. sicherzustellen, dass die Zahl der Fahndungsprüfer/-innen möglichst rasch auf mindestens 80 Fahndungsprüfer/-innen aufgestockt wird, 3. der Bürgerschaft kurzfristig ein Konzept vorzulegen, dass sicherstellt, dass schnell möglichst ausreichend Personal ausgebildet wird um die Hamburger Betriebsprüfung und die Hamburger Fahndungsprüfung entsprechen aufzusto-cken.
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Dora Heyenn (dora.heyenn@linksfraktion-hamburg.de)
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Mit der Studie „Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken“(KiKK-Studie) wurden in Deutschland Krebs- bzw. Leukämieerkrankungen erfasst, mit Kontrollgruppen verglichen und andere womöglich verfälschende Einflussfaktoren ausgeschlossen. Fazit: Kinder unter fünf Jahren haben mit zunehmender Nähe ihres Wohnorts zu den 16 Standorten deutscher Atomkraftwerke ein steigendes Leukämierisiko. Statt der erwarteten 48 erkrankten innerhalb eines 5-km-Radius 77 Kinder zwischen 1980 und 2003 an Krebs, statt 17 erkrankten 37 an Leukämie. Das vom Bundesamt für Strahlenschutz eingesetzte Expertengremium geht noch weiter: Da das Risiko auch außerhalb der 5-km-Zone vorhanden sei, müsste im Umkreis von 50 km mit bis zu 275 Neuerkrankungen gerechnet werden.
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Dr. Johanna Scheringer-Wright (johanna.scheringer-wright@lt.niedersachsen.de)
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Nach Hinweisen, die unserer Fraktion zugetragen worden sind, besteht der Verdacht, dass das EKN nicht entsprechend den vorgeschriebenen Richtlinien des GEKN vom 16.11.1999 gepflegt werde, und dass es ein Ungleichgewicht hinsichtlich der Zahl der registrierten und der tatsächlich an Krebs erkrankten Menschen gebe. Es gehe dabei vorrangig um die Meldung und Erfassung von Krebserkrankungen an die Landesbehörden und Gesundheitsämter.
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Dr. Christiane Berger (christiane.berger@lt.niedersachsen.de)
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Die Bürgerschaft möge nachfolgenden Beschluss fassen, der der Geschäfts-ordnung der Bürgerschaft vom 12. März 2008 als Anlage 2 angefügt wird.
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Dora Heyenn (dora.heyenn@linksfraktion-hamburg.de)
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Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.