Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Landtag möge beschließen: 1. Der Landtag stellt fest, dass die seit vielen Jahrhunderten gewachsene Bestattungskultur im Land ein schützenswertes Kulturgut ist. Zu prüfen ist, ob sich die Bedürfnisse in der Bevölkerung verändert haben. Zudem streben die Konferenzen der Justizministerinnen und -minister sowie Gesundheitsministerinnen und -minister eine Verbesserung der Qualität der ärztlichen Leichenschau an und haben entsprechende Empfehlungen erarbeitet. Vor diesem Hintergrund ist das geltende Bestattungsrecht zu prüfen. 2. Der Landtag setzt dazu eine Expertenkommission ein, die dem Landtag bis zum 31. Dezember 2019 einen Bericht vorzulegen hat. Die Expertenkommission setzt sich wie folgt zusammen: - je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde, des Zentralrats der Muslime in Deutschland e. V., - eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Bestatterfachverbands Mecklenburg-Vorpommern e. V., - eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Verbandes Unabhängiger Bestatter e. V., - eine Vertreterin bzw. ein Vertreter aus dem Bereich der Rechtsmedizin, - eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Mecklenburg-Vorpommern, - je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Städte- und Gemeindetags Mecklenburg-Vorpommern, - eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Gartenbauverbands Nord e. V., - eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, - eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, - eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas e. V., - eine Vertreterin oder ein Vertreter der Theologischen Fakultät der Universität Rostock, - einen Verfassungsrechtler/eine Verfassungsrechtlerin, Drucksache 7/2017 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 - je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter, die bzw. der von den Landtagsfraktionen benannt wird. 3. Die Mitglieder der Expertenkommission wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden sowie deren Stellvertreterin bzw. dessen Stellvertreter.
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- Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern
- Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen verbessern - Lehrkräfte angemessen vergüten
- Armutsberichterstattung für Mecklenburg-Vorpommern einführen und durch einen Beirat begleiten lassen - Armut wirksam bekämpfen
- Einsetzung und Ausstattung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Untersuchungsaussc
- Gesetzliche Krankenversicherung stärken - uneingeschränktes Wahlrecht auch für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern
- Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen verbindlich regeln
- Lage in Afghanistan umgehend neu bewerten, Abschiebungen bis auf Weiteres aussetzen
- Soziale Hilfeprojekte in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft sichern
- UN-Behindertenrechtskonvention auf allen Ebenen umsetzen
- Weichen stellen für künftige Finanzierung des Öffentlichen Personen-nahverkehrs (ÖPNV)
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: Kinder- und Jugendreisen bieten wichtige Erfahrungsräume und leisten einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Um den Minderjährigen auf den Reisen ohne ihre Eltern einen umfassenden Schutz vor körperlichen, sexuellen und psychischen Übergriffen zu sichern, muss der Kinder- und Jugendschutz oberste Priorität besitzen. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. gemeinsam mit dem Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (Landes-jugendamt) den Prozess der Verankerung und der Umsetzung des Kinderschutzes auf Kinder- und Jugendreisen zu begleiten und diesem einen Rahmen zu geben. Dafür sind a) der Schutz von Minderjährigen auf Kinder- und Jugendreisen grundsätzlich zu defi-nieren und verbindlich zu regeln, b) Träger und Betreiber von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe maßgeblich bei der Entwicklung und Umsetzung einrichtungsbezogener Schutzkonzepte zu unter-stützen. 2. im Rahmen der Konferenz der Ministerinnen und Minister für Arbeit und Soziales (ASMK) darauf hinzuwirken, dass bundeseinheitliche Standards zum Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen geschaffen und verbindlich geregelt werden.
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- Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen verbindlich regeln
- Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen verbessern - Lehrkräfte angemessen vergüten
- Armutsberichterstattung für Mecklenburg-Vorpommern einführen und durch einen Beirat begleiten lassen - Armut wirksam bekämpfen
- Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern
- Einsetzung und Ausstattung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Untersuchungsaussc
- Gesetzliche Krankenversicherung stärken - uneingeschränktes Wahlrecht auch für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern
- Lage in Afghanistan umgehend neu bewerten, Abschiebungen bis auf Weiteres aussetzen
- Soziale Hilfeprojekte in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft sichern
- UN-Behindertenrechtskonvention auf allen Ebenen umsetzen
- Weichen stellen für künftige Finanzierung des Öffentlichen Personen-nahverkehrs (ÖPNV)
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Der Landtag möge beschließen: A. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern sieht sich in der Pflicht, seinen Beitrag zu einer umfassenden Aufklärung der der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zur Last gelegten Straftaten zu leisten sowie des Umfelds und der Unterstützer, die es den Mitgliedern der rechtsterroristischen Gruppierung NSU ermöglichten, auch in Mecklenburg-Vorpommern ihre Aktivitäten zu entfalten und sich dem Zugriff der Behörden zu entziehen. Einen ersten Schritt hierzu hatte der Landtag bereits mit seiner Aufforderung an den Innen- und Europaausschuss zur Einsetzung eines Unterausschusses (Drucksache 7/291) getan. Der Innen- und Europaausschuss war dieser Aufforderung mit seiner Beschlussfassung über die Einsetzung eines Unterausschusses (NSU-Unterausschuss) auf seiner Sitzung am 23. März 2017 gefolgt. Mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sollen nunmehr - aufbauend auf den Erkenntnissen des NSU-Unterausschusses - Fragestellungen beleuchtet werden, die aufgrund der fehlenden rechtlichen Möglichkeiten des durch den Innen- und Europaausschuss einge-setzten Unterausschusses im Hinblick auf Akteneinsicht und Aktenauskunft im Strafverfahren gegen Beate Zschäpe u. a. und trotz Unterstützung der Aufklärungsbemühungen durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern noch nicht umfassend beantwortet werden konnten. Drucksache 7/2000 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Landtag würdigt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Aufklärungsbemühungen des durch den Innen- und Europaausschuss eingesetzten Unterausschusses und seiner Mitglieder und knüpft mit dem Untersuchungsausschuss hieran an. Dem Untersuchungsausschuss wird insoweit aufgegeben, im Rahmen seiner Arbeit und eines Abschlussberichtes gegenüber dem Landtag die bereits ermittelten Erkenntnisse des durch den Innen- und Europaausschuss einge-setzten NSU-Unterausschusses mit in seine Feststellungen einzubeziehen. B. Der Landtag setzt einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Unter-suchungsausschussgesetz Mecklenburg-Vorpommern ein. Der Parlamentarische Unter-suchungsausschuss besteht aus zehn Mitgliedern und zehn stellvertretenden Mitgliedern, die von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis besetzt werden. Demnach benennt die Fraktion der SPD vier Mitglieder und vier stellvertretende Mitglieder, die Fraktion der CDU, die Fraktion der AfD und die Fraktion DIE LINKE benennen je zwei Mitglieder und zwei stell-vertretende Mitglieder. Die Fraktion der BMV kann zusätzlich ein Mitglied und ein stellvertre-tendes Mitglied benennen (Grundmandat). I. Untersuchungsgegenstand Zur Untersuchung der Tätigkeit der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie ihrer Zusammenarbeit mit den Sicherheits- und Strafver-folgungsbehörden des Bundes und der anderen Länder im Zusammenhang mit den Akti-vitäten der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ in Mecklenburg-Vorpommern hat der Untersuchungsausschuss den Auftrag, sich ein Gesamtbild zum Umfeld und den eventuellen Unterstützern der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ zu verschaffen. Gegenstand der Untersuchung sollen insofern sein 1. die Aktivitäten der rechtsterroristischen Gruppierung „Nationalsozialistischer Unter-grund“ und eventueller Unterstützer in Mecklenburg-Vorpommern, 2. das Ermittlungsverfahren zum Tötungsdelikt an Mehmet Turgut am 25. Februar 2004 in Rostock sowie die Überfälle auf die Sparkasse in Stralsund am 7. November 2006 und 18. Januar 2007, die nach heutigem Kenntnistand jeweils dem NSU zugerechnet werden, 3. die Erkenntnisse, Maßnahmen und Aktivitäten der Sicherheits- und Strafverfolgungs-behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit den in Ziffer 2 genannten Straftaten des „NSU“ sowie deren diesbezügliche Zusammenarbeit mit den Behörden des Bundes und der anderen Länder, 4. die politischen Entscheidungen hinsichtlich Ausstattung und Struktur der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Hinblick auf deren Fähigkeit zur angemessenen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2000 3 Dem Untersuchungsausschuss wird aufgegeben, die Ausschussdrucksachen und Sitzungs-protokolle des durch den Innen- und Europaausschuss eingesetzten Unterausschusses für seine Arbeit zu übernehmen. Der Untersuchungsausschuss hat sich im Rahmen des Unter-suchungsgegenstandes insbesondere mit folgenden Fragen zu befassen: Welche Erkenntnisse lagen den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern vor und welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden gegebenenfalls ergriffen: - zu der Jubiläumsfeier des „Kameradschaftsbundes Anklam“ anlässlich dessen 15-jährigen Bestehens im Mai 2011 in Salchow im Zusammenhang mit der Terrorgruppe „Natio-nalsozialistischer Untergrund“, - im Zusammenhang mit dem Fund einer sogenannten NSU-CD im Rahmen einer Haus-durchsuchung am 15. April 2014 in Krakow am See, - zu Verbindungen zwischen der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ und neonazistischen Strukturen, wie etwa der „Blood & Honour“-Bewegung oder der „Hammerskin Nation“ in Mecklenburg-Vorpommern, - zu Verbindungen zwischen der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ und einzelnen Jugendclubs/Jugendfreizeiteinrichtungen als Treffpunkte militanter Neonazi-netzwerke, - zum neonationalsozialistischen Fanzine „Der weiße Wolf“ im Zusammenhang mit der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“? Dem Untersuchungsausschuss wird weiterhin aufgegeben, einen Abschlussbericht vorzu-legen. Der Abschlussbericht fasst die durch den Untersuchungsausschuss gewonnenen Erkenntnisse zusammen und spricht auf dieser Grundlage - soweit erforderlich - Empfeh-lungen für Struktur, Zusammenarbeit und Befugnisse der Sicherheits- und Straf-verfolgungsbehörden aus. Dabei sind die bereits gewonnenen Erkenntnisse und bereits ausgesprochenen Empfehlungen - der Abschlussberichte der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Bundes und der Länder zum NSU-Komplex, - der Informationsbriefe der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zu den Erkennt-nissen in Mecklenburg-Vorpommern, - der jährlichen Berichte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags, sowie der sonstigen Aufarbeitungsberichte (z. B. Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus), soweit diese Untersuchungsrelevanz für Mecklenburg-Vorpommern haben, einzubeziehen und gesondert darzustellen. Darüber hinaus sind die im Rahmen der Aufarbeitung des NSU-Komplexes bereits erfolgten Gesetzesänderungen sowie die vielfältigen Maßnahmen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in die abschließende Bewertung mit einzubeziehen. Drucksache 7/2000 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 II. Untersuchungszeitraum Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich auf den Zeitraum von Januar 1992 bis zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens und der damit verbundenen Verfahrensübernahme durch die Bundesanwaltschaft am 11. November 2011. Dies beinhaltet auch die nach dem 11. November 2011 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses erworbenen Erkennt-nisse der Straf- und Sicherheitsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern mit Bezug zu den in Mecklenburg-Vorpommern verübten Straftaten des NSU. C. Der Ausschuss wird inhaltlich und organisatorisch von der Verwaltung des Landtages betreut. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss und die Fraktionen erhalten hierfür eine angemessene Personal- und Sachausstattung entsprechend der bisherigen Praxis des Landtages.
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- Einsetzung und Ausstattung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Untersuchungsaussc
- Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen verbessern - Lehrkräfte angemessen vergüten
- Armutsberichterstattung für Mecklenburg-Vorpommern einführen und durch einen Beirat begleiten lassen - Armut wirksam bekämpfen
- Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern
- Gesetzliche Krankenversicherung stärken - uneingeschränktes Wahlrecht auch für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern
- Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen verbindlich regeln
- Lage in Afghanistan umgehend neu bewerten, Abschiebungen bis auf Weiteres aussetzen
- Soziale Hilfeprojekte in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft sichern
- UN-Behindertenrechtskonvention auf allen Ebenen umsetzen
- Weichen stellen für künftige Finanzierung des Öffentlichen Personen-nahverkehrs (ÖPNV)
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Der Landtag möge beschließen: 1. Der Landtag stellt fest: Zur Öffentlichen Anhörung am 29. November 2017 zum Thema „Armut und Reichtum“ sind eine Reihe qualifizierter Stellungnahmen zugegangen. In der Anhörung wurde darüber hinaus von allen Anzuhörenden festgestellt, dass es umfassende Erkenntnisse über Armut in Deutschland sowie deren Ursachen und Wirkungen gibt und Armut in Deutschland nicht wegdiskutiert werden kann. Alle Anzuhörenden haben sich für eine regelmäßige, landesspezifische und geschlechter-differenzierte Armuts- und Sozialberichterstattung unter Begleitung eines Beirates aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Nichtregierungsorganisationen, inklu-sive Betroffenenverbänden, ausgesprochen. Gleichzeitig wurden bereits existierende Maßnahmen zur Armutsbekämpfung bewertet, unter anderem das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes sowie familienpolitische Maßnahmen, die diejenigen, die darauf angewiesen wären, nicht erreichen würden. Bestandteil eines Kataloges von Maßnahmen, die zur Armutsbekämpfung vorgeschlagen wurden, war unter anderem auch ein Armutscheck für Gesetze. 2. Der Landtag weist die Äußerungen des CDU-Politikers und jetzigen Bundesgesundheits-ministers Jens Spahn, „Hartz IV bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut“ (Quelle: https://www.ksta.de/29850778 ©2018), zurück. Drucksache 7/1998 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, umgehend eine geschlechterdifferenzierte Armuts- und Reichtumsberichterstattung für Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg zu bringen, die von einem Beirat aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Nichtregierungsorganisationen, inklusive Betroffenenverbänden, begleitet wird. Darüber hinaus soll eine Prüfung der Auswirkung von Landesgesetzen auf die Armutsentwicklung eingeführt werden.
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- Armutsberichterstattung für Mecklenburg-Vorpommern einführen und durch einen Beirat begleiten lassen - Armut wirksam bekämpfen
- Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen verbessern - Lehrkräfte angemessen vergüten
- Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern
- Einsetzung und Ausstattung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Untersuchungsaussc
- Gesetzliche Krankenversicherung stärken - uneingeschränktes Wahlrecht auch für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern
- Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen verbindlich regeln
- Lage in Afghanistan umgehend neu bewerten, Abschiebungen bis auf Weiteres aussetzen
- Soziale Hilfeprojekte in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft sichern
- UN-Behindertenrechtskonvention auf allen Ebenen umsetzen
- Weichen stellen für künftige Finanzierung des Öffentlichen Personen-nahverkehrs (ÖPNV)
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest, dass die Jobcenter, deren Auftrag die umfassende Unterstützung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nach dem SGB II mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit ist, seit Jahren unterfinanziert sind. So ist auch 2018 ein drastischer Rückgang der Eingliederungsmittel zu verzeichnen. Darüber hinaus wird ein erheblicher Teil dieser Mittel zur Finanzierung von Verwaltungskosten umgewidmet. Die mangelnde Finanzaus-stattung gefährdet die Existenz zahlreicher seit Jahren im Land etablierter und notwendiger sozialer Hilfeprojekte. Dazu zählen Sozialkaufhäuser, Möbelbörsen, Kleiderkammern und Tafeln, aber auch Beratungsangebote, die insbesondere von Familien und Personen mit geringen Einkommen in Anspruch genommen werden. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. sich umgehend für die sofortige Aufstockung der Eingliederungsmittel in diesem Jahr und darüber hinaus auch für eine künftig dauerhaft und auskömmliche Finanzierung der Verwaltungskosten einzusetzen. 2. dem Landtag zu den Ergebnissen des angekündigten Runden Tisches zu berichten und darzulegen, aus welchen Einzelplänen und Haushaltstiteln des Landeshaushaltes not-wendige soziale Hilfeprojekte aktuell und künftig unterstützt werden sollen
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- Soziale Hilfeprojekte in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft sichern
- Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen verbessern - Lehrkräfte angemessen vergüten
- Armutsberichterstattung für Mecklenburg-Vorpommern einführen und durch einen Beirat begleiten lassen - Armut wirksam bekämpfen
- Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern
- Einsetzung und Ausstattung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Untersuchungsaussc
- Gesetzliche Krankenversicherung stärken - uneingeschränktes Wahlrecht auch für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern
- Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen verbindlich regeln
- Lage in Afghanistan umgehend neu bewerten, Abschiebungen bis auf Weiteres aussetzen
- UN-Behindertenrechtskonvention auf allen Ebenen umsetzen
- Weichen stellen für künftige Finanzierung des Öffentlichen Personen-nahverkehrs (ÖPNV)
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest, dass die Angebote des ÖPNV völlig unzureichend sind und der ÖPNV nicht auskömmlich finanziert ist. Die Mobilität der Menschen, die kein Auto oder Zweirad haben oder fahren, ist in weiten Teilen des Landes nicht gesichert. Zum Umfang eines bedarfsgerechten Angebots des ÖPNV und der künftigen Finanzierung stehen Ent-scheidungen aus. Dafür braucht es solide Grundlagen. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. verkehrsmittelübergreifend Vorschläge für Bedienungsstandards zu erarbeiten, die als Mindestsicherung öffentlicher Nahverkehrsangebote mit Bus und Bahn in Mecklen-burg-Vorpommern gelten und ein Grundangebot sichern sollen, 2. die Vorschläge mit den Landkreisen, kreisfreien Städten sowie Kommunalen Spitzen-verbänden abzustimmen mit dem Ziel, verbindliche und landeseinheitlich geltende Bedienungsstandards für den ÖPNV zu definieren, 3. eine Finanzbedarfsuntersuchung für den ÖPNV vorzunehmen, welche auf Grundlage der definierten Bedienungsstandards basiert und Maßstab für die künftige Finanzierung des ÖPNV sein soll, 4. den zuständigen Fachausschuss in den Prozess der Erarbeitung der Bedienungsstandards einzubeziehen sowie den Landtag zu Ziffer 3 bis zur parlamentarischen Sommerpause 2019 zu unterrichten.
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Antrag und weitere Dokumente
- Weichen stellen für künftige Finanzierung des Öffentlichen Personen-nahverkehrs (ÖPNV)
- Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen verbessern - Lehrkräfte angemessen vergüten
- Armutsberichterstattung für Mecklenburg-Vorpommern einführen und durch einen Beirat begleiten lassen - Armut wirksam bekämpfen
- Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern
- Einsetzung und Ausstattung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Untersuchungsaussc
- Gesetzliche Krankenversicherung stärken - uneingeschränktes Wahlrecht auch für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern
- Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen verbindlich regeln
- Lage in Afghanistan umgehend neu bewerten, Abschiebungen bis auf Weiteres aussetzen
- Soziale Hilfeprojekte in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft sichern
- UN-Behindertenrechtskonvention auf allen Ebenen umsetzen
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Der Landtag möge beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur aktiven Gestaltung des Braunkohleausstiegs und Strukturwandels im Interesse einer Planbarkeit für alle Betroffenen und zur Sicherung der für eine auskömmliche Finanzierung der nachbergbaulichen Wiedernutzbarmachung erforderlichen Mittel.
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http://edas/viewer.aspx?dok_nr=13055&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=&dok_id=245947
Antrag und weitere Dokumente
- Kohleausstiegskommission aktiv mitgestalten – Braunkohlefolgen finanziell absichern
- Lebensleistung von in der DDR geschiedenen Frauen anerkennen: Forderung der Vereinten Nationen für einen Nachteilsausgleich endlich umsetzen!
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Nettolohnlücke für alle nicht verbeamteten Lehrkräfte schließen – Keine „Zwei-Klassen-Lehrerschaft“ in Sachsen zulassen!
- Gesundheitliche Versorgung zielgerichtet verbessern - Versorgungsforschung in Sachsen spürbar intensivieren!
- Erhebliche Subsidiaritätsbedenken bezüglich des Vorschlages für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung
- Kriminologische Forschung im Strafvollzug des Freistaates Sachsen – weitere fachliche Qualifizierung der Vollzugsgestaltung!
- Finanzkraft der sächsischen Kommunen jetzt stärken – Umsteuern für einen zukunftsfähigen kommunalen Finanzausgleich!
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt unter Anerkennung der Bemühungen für eine effektive Nutzung von auf gesetzlicher Grundlage und bei Einhaltung höchster Datensicherheits- und Datenschutzstandards erhobener elektronischer Daten durch Polizei- und Justiz im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung mit dem Ziel der Erhöhung öffentlicher Sicherheit und einer effektiven rechtsstaatlichen Justiz zu den o. g. Bundesrat-Drucksachen: 45/18 sowie 46/18 erheblichen Bedenken fest.
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Externe Infoseiten
http://edas/viewer.aspx?dok_nr=12999&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=&dok_id=245840
Antrag und weitere Dokumente
- Erhebliche Subsidiaritätsbedenken bezüglich des Vorschlages für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung
- Lebensleistung von in der DDR geschiedenen Frauen anerkennen: Forderung der Vereinten Nationen für einen Nachteilsausgleich endlich umsetzen!
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Nettolohnlücke für alle nicht verbeamteten Lehrkräfte schließen – Keine „Zwei-Klassen-Lehrerschaft“ in Sachsen zulassen!
- Gesundheitliche Versorgung zielgerichtet verbessern - Versorgungsforschung in Sachsen spürbar intensivieren!
- Kohleausstiegskommission aktiv mitgestalten – Braunkohlefolgen finanziell absichern
- Kriminologische Forschung im Strafvollzug des Freistaates Sachsen – weitere fachliche Qualifizierung der Vollzugsgestaltung!
- Finanzkraft der sächsischen Kommunen jetzt stärken – Umsteuern für einen zukunftsfähigen kommunalen Finanzausgleich!
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Der Landtag möge beschließen: die Staatsregierung wird aufgefordert: I. dem Landtag einen umfassenden Bericht über die konkreten Gegenstände, die gewonnenen Erkenntnisse und gezogenen Schlussfolgerung aus den seit dem Jahre 2014 gemäß § 105 des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes (SächsStVollzG) durchgeführten Evaluationen und kriminologischen Forschungen im Strafvollzug des Freistaates Sachsen vorzulegen (Strafvollzug – Evaluationsbericht).
Themenbereiche
Forschung, Justiz- und Rechtspolitik
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http://edas/viewer.aspx?dok_nr=12961&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=&dok_id=245741
Antrag und weitere Dokumente
- Kriminologische Forschung im Strafvollzug des Freistaates Sachsen – weitere fachliche Qualifizierung der Vollzugsgestaltung!
- Lebensleistung von in der DDR geschiedenen Frauen anerkennen: Forderung der Vereinten Nationen für einen Nachteilsausgleich endlich umsetzen!
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Nettolohnlücke für alle nicht verbeamteten Lehrkräfte schließen – Keine „Zwei-Klassen-Lehrerschaft“ in Sachsen zulassen!
- Gesundheitliche Versorgung zielgerichtet verbessern - Versorgungsforschung in Sachsen spürbar intensivieren!
- Kohleausstiegskommission aktiv mitgestalten – Braunkohlefolgen finanziell absichern
- Erhebliche Subsidiaritätsbedenken bezüglich des Vorschlages für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung
- Finanzkraft der sächsischen Kommunen jetzt stärken – Umsteuern für einen zukunftsfähigen kommunalen Finanzausgleich!
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