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Länderdatenbank

In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Die Gestaltung des demografischen Wandels ist in Sachsen-Anhalt eine ressortübergreifende Daueraufgabe. Ein erstes Handlungskonzept zum Umgang mit diesem komplexen Phänomen hatte die Landesregierung im Jahre 2005 vorgelegt. Nach zwei Aktualisierungen erfuhr es eine grundlegende Überarbeitung. Am 15. Februar 2011 wurde das Handlungskonzept „Nachhaltige Bevölkerungspolitik in Sachsen- Anhalt“ 2010 von der Landesregierung zur Kenntnis genommen. Nur wenige Tage später vereinbarten die für Landesentwicklung zuständigen Minister bzw. ihre Vertreter von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Zusammenarbeit zu dieser Thematik

    Themenbereiche

    Arbeitsmarkt, Bildung, Kultur, Sozialpolitik, Stadtentwicklung, Verkehr, Wirtschaft, Wissenschaft

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Hessen

    Der Landtag spricht sich dafür aus, die Förderung der European Business School (EBS) mit Steuergeldern umgehend und vollständig einzustellen.

    Themenbereiche

    Bildung, Haushalt und Finanzen, Studierende

    Ansprechpartner

    Abg. Janine Wissler (j.wissler@ltg.hessen.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Wir fragen die Landesregierung: I. Zur Entwicklung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf1,2 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils einem sonderpädagogischen Feststellungsverfahren nach § 39 Abs. 2 SchulG LSA in der jeweils gültigen Fassung zugeführt? Die Antwort gliedern nach Schuljahrgängen (bitte die erfragten Schülerzahlen immer der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs gegenüberstellen). 2. Wie viele der unter 1. erfragten Verfahren endeten in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils mit einer Entscheidung der Schulbehörde, nach § 39 Abs. 2 SchulG LSA sonderpädagogische Förderung gemäß § 39 Abs. 1 SchulG LSA einzuleiten? Die Antwort bitte wie unter 1. sowie nach Förderschwerpunkten entsprechend den Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Mai 1994, Teil III Abschnitt 2 bzw. gemäß § 4 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung gliedern.

    Themenbereiche

    Behindertenpolitik, Berufsbildung, Bildung, Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Besteht derzeit die Möglichkeit, Absolventinnen und Absolventen der ersten Phase der Lehrerausbildung in Sachsen-Anhalt, die die Erste Staatsprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Äquivalenz Ihres Abschlusses mit einem Abschluss „Master of Education“ zu bescheinigen? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage kann das erfolgen? Wenn nein, welche rechtlichen Regelungen stehen dem entgegen? In Sachsen-Anhalt wird das Erste Staatsexamen für Lehramtsabschlüsse gemäß der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemein bildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt vom 26. März 2008 (GVBl. LSA S. 76), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Juni 2011 (GVBl. LSA S. 588) erworben.

    Themenbereiche

    Berufsbildung, Bildung, Kultur

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    1. Der Landtag anerkennt, dass nachschulische Freizeit-, Bildungs- und Betreuungsangebote sowie eine sinnvolle Gestaltung der Ferienzeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen als Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu betrachten und somit eine Leistung der Eingliederungshilfe gemäß SGB XII sind. 2. Die Leistung ist auf Antrag der betroffenen Familien einzelfallbezogen und einzelfallgerecht aus den Mitteln der Eingliederungshilfe zu gewähren. Von dieser Möglichkeit der Gewährung der Eingliederungshilfe sind die herangezogenen Gebietskörperschaften ausdrücklich zu informieren. Sie ist in die Arbeitshinweise zur Gewährung des Persönlichen Budgets aufzunehmen. Die Landesregierung soll entsprechend ihren Möglichkeiten die infrage kommenden Personenkreise öffentlichkeitswirksam über dieses Angebot informieren. 3. Die Landesregierung wird beauftragt, • sowohl im Rahmen der Gesetzgebung zur Kinderförderung als auch bei der Ausgestaltung der Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen in der Schule und in deren Umfeld (Persönliches Budget, Integrationshelfer etc.) die Erfordernisse einer umfassenden Teilhabe und ganzheitlichen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung – auch über das 14. Lebensjahr hinaus - zu beachten und deren Finanzierung zu regeln; • Maßnahmen zu ergreifen, die die Entwicklung und Sicherung von entsprechenden Angeboten außerhalb des Unterrichts für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bis zum Ende der Schulzeit – ausdrücklich auch in Ferienzeiten – befördern;

    Themenbereiche

    Behindertenpolitik, Bildung, Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Die Landesregierung wird beauftragt, 1. die Zusammenarbeit von Grundschulen und Kindertagesstätten auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt § 1 Abs. 4a und § 4 Abs. 4 zu evaluieren und Ergebnisse sowie Schlussfolgerungen den Ausschüssen für Bildung und Kultur und für Arbeit und Soziales im III. Quartal 2012 vorzulegen; 2. in geeigneter Form Voraussetzungen zu schaffen, dass die künftige Weiterentwicklung der pädagogischen Konzepte für die Kindertagesstätten und die Grundschulen – „Bildung – elementar“ und „Lehrplan Grundschule“ – in enger inhaltlicher Abstimmung erfolgt und im pädagogischen Prozess eine der Spezifik der beiden Bildungsangebote angemessene Kontinuität gewährleistet wird; 3. dafür Sorge zu tragen, dass durch geeignete Fortbildungsangebote und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch, die Lehrkräfte sowie pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundschulen Inhalte und pädagogische Methoden der Arbeit in den Kindertagesstätten auf der Grundlage des Konzepts „Bildung - elementar“ und die Erzieherinnen und Erzieher der Kindertagesstätten den Lehrplan Grundschule und die pädagogischen Konzepte der Schuleingangsphase weiter und vertieft kennen lernen können. Die Landesregierung soll den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Arbeit und Soziales erstmalig im III. Quartal 2012 über die Umsetzung der Punkte 2. und 3. Bericht erstatten.

    Themenbereiche

    Arbeitsmarkt, Bildung, Kultur, Sozialpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen hat die Schulbehörde von ihrem Prüfrecht nach § 16a Absatz 2 Satz 5 SchuIG LSA seit 2008 Gebrauch gemacht? Bitte gliedern Sie nach Schulformen und geben Sie die Werte in Jahresscheiben nach Schuljahren an. Gemäß § 3 Absatz 1 Ersatzschulverordnung (ESch-VO) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. LSA S. 463) erfolgt die Erteilung der Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte an genehmigten Ersatzschulen nach der Genehmigung zur Errichtung einer Ersatzschule durch das Landesverwaltungsamt. Ebenso ist das Landesverwaltungsamt gemäß § 3 Absatz 3 ESch-VO für die Anzeige des Unterrichtseinsatzes gemäß § 16a Absatz 2 Satz 4 SchuIG LSA zuständig. Nach Auskunft des Landesverwaltungsamtes erfolgt hierzu keine statistische Erfassung. Die Aufbereitung im Sinne der Anfrage wäre nur mit einem hohen personellen Aufwand leistbar.

    Themenbereiche

    Bildung, Kinder- und Jugendpolitik, Kultur

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gründe haben die Landesregierung veranlasst, seit einiger Zeit keine so genannten Seiteneinsteigerprogramme mehr anzubieten? In der Vergangenheit wurden Seiteneinsteigern dann Einstellungsmöglichkeiten im Schuldienst angeboten, wenn es dafür einen konkreten Bedarf gab, zu dessen Deckung keine grundständig ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung standen. Diese Seiteneinsteiger wurden berufsbegleitend qualifiziert. An diesem Verfahren wird auch zukünftig grundsätzlich festgehalten. Mit der Erhöhung der Kapazitäten in den Ausbildungsseminaren verbindet sich jedoch die Erwartung, dass für die meisten ausgeschriebenen Stellen genügend gut ausgebildete Bewerber zur Verfügung stehen werden. Frage 2: Hat diese Entscheidung ggf. auch zum Abbruch laufender Qualifikationsangebote geführt? Falls es zu solchen Abbrüchen gekommen ist, welche Gründe gab es dafür und welche Folgen können für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer daraus erwachsen?

    Themenbereiche

    Arbeitsmarkt, Bildung, Kultur, Sozialpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Hessen

    Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes besagt: (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist. Sowohl aus der Anhörung im Kulturpolitischen Ausschuss zum Privatschulgesetz am 25.02.2010 als auch aus der Drucksachennummer 18/3436 bezüglich der Benachteiligung nach den Besitzverhältnissen der Eltern geht hervor, dass die Schulgeldmodalitäten "nur sporadisch" abgefragt werden.

    Themenbereiche

    Bildung

    Ansprechpartner

    Abg. Barbara Cárdenas (b.cardenas@ltg.hessen.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Brandenburg

    Die Landesregierung wird beauftragt, den Ausschüssen für Bildung, Jugend und Sport sowie Wissenschaft, Forschung und Kultur im zweiten Quartal 2012 ein Konzept vorzulegen, welches das Leitbild mit den Zielen der Landesregierung im Bereich der kulturellen Bildung beinhaltet.

    Themenbereiche

    Bildung, Kultur

    Ansprechpartner

    Dieter Groß, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)

    Antrag und weitere Dokumente

745 Treffer

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