Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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1978 wurde die Förderung der Stadtteilkultur zu einem Schwerpunkt der Hamburger Kulturförderung erklärt. Mittlerweile existieren in Hamburg 25 institutionell geförderte Stadtteilkulturzentren, die allein pro Jahr 1,4 Millionen Besucher/-innen zu verzeichnen haben, daneben bieten zahllose Vereine, Kulturprojekte und Initiativen mindestens noch mal so vielen Menschen die Möglichkeit, Kultur zu erfahren und zu gestalten. Die kulturpolitisch Verantwortlichen Hamburgs betonen bis heute stets die große Bedeutung der Stadtteilkultur für die hiesige Kulturlandschaft. Diese Anerkennung steht allerdings in keinem Verhältnis dazu, wie lange es im Kulturetat der Freien und Hansestadt Hamburg nahezu keine Anhebung der finanziellen Zuwendungen für die Stadtteilkultur gegeben hat.
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Dora Heyenn (dora.heyenn@linksfraktion-hamburg.de)
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Die bildende Kunst in Hamburg erlebte ihre letzte Blütezeit in den Jahren zwischen 1980 und 1995. In diesem Zeitraum wurden verschiedene kulturpolitische Strukturmaßnahmen zur Förderung der bildenden Kunst initiiert, wie zum Beispiel eine jährlich stattfindende „Woche der Bildenden Kunst“, die Bereitstellung von Zuschüssen und Mitteln für nicht kommerzielle Galerien, für den Ausbau von Künstlerateliers, für die individuelle Künst-lerförderung, für die Aufstockung des „Hamburger Arbeitsstipendiums“ sowie für die damals bundesweit innovative Verwaltungsanordnung „Kunst im öffentlichen Raum“.
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Die Bürgerschaft möge beschließen: Bei den Rahmenzuweisungen in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung wird der gültige Verteilungsschlüssel für den Doppelhaushalt der Jahre 2009 und 2010 nicht ausschließlich anhand des Jugendeinwohnerwertes gebildet. Bei der Ermittlung des Bedarfs in allen Bezirken sollen auch sozia-le Kriterien und Indikatoren für Armut in den Stadtteilen zum Zuge kommen wie die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach SGB II, die Zahl der Arbeitslosen und die der prekär Beschäftigten, die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss, die Kriminalitätsrate sowie die Fallzahlen für die Hilfen zur Erziehung.
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Die Bürgerschaft möge beschließen: Um die gesellschaftlichen und bildungspolitischen Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien in Hamburg annähernd decken zu können, wird der Etatansatz für 2009 von 406 Millionen um 70 Millionen erhöht. Die Deckung erfolgt durch die Maßnahmen zur Sanierung der öffentlichen Finanzen im Strukturprogramm für Hamburg, vorgelegt von der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.
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Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik
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Selbsthilfegruppen sind hilfreich, oft lebenswichtig und von wachsender Akzeptanz und Bedeutung. Selbsthilfe kann in ihrer Entwicklung und Stabilisierung durch professionelle Unterstützung gestärkt werden. Die Selbsthilfe hat sich zu einem wichtigen, unabhängigen Feld des freiwilligen Bürgerengagements im Gesundheits- und Sozialwesen entwickelt. Selbsthilfegruppen sind heute ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft. Sie sind eine wertvolle Ergänzung zu ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung und anderen professionellen (Beratungs-)Angeboten im Gesundheits- und Sozialwesen. Über 400 Hamburger Selbsthilfegruppen wurden im Jahr 2008 mit insgesamt 220.000 Euro aus dem „Selbsthilfegruppentopf“ gefördert. Im Schnitt erhält jede Gruppe 550 Euro, die sie für Miete, Porto, Fahrtkosten, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildungen verwenden kann. Maximal werden 650 Euro gezahlt – vor allem, wenn sich eine Gruppe neu gebildet hat – als Anschubfinanzierung. Die Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen (KISS) verwalten seit 20 Jahren den Selbsthilfegruppentopf, mit dem die Krankenkassen sowie die Freie und Hansestadt Hamburg die Selbsthilfe finanziell unterstützen. In der Tendenz nimmt die Unterstützung durch die Krankenkassen zu, sodass sich der Anteil im Verhältnis 58 : 42 zugunsten der Krankenkassen verschoben hat.
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Die „Sozialkarte Hamburg“ wird seit dem 01. Juli 2007 leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz in Hamburg nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz sowie verwandten Leistungsgesetzen durch die Grundsicherungs- und Sozialabteilungen beziehungsweise sozialen Dienstleistungszentren der Bezirksämter oder durch das team.arbeit.hamburg – Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II und ihre Job-Center ausgestellt (Drs. 18/5956). Als verwandte Leistungsgesetze, deren Höhe die Hilfe zum Lebensunterhalt nicht überschreitet, kommen das Bundes-versorgungsgesetz – Kriegsopferfürsorge und das Bundesausbildungsförderungsgesetz in Betracht (Drs. 18/6619). Die „Sozialkarte Hamburg“ wird für den jeweiligen Bewilligungszeitraum der anspruchsberechtigenden Leistungen auf formlosen Antrag hin, jedoch nicht obligatorisch, gebührenfrei ausgestellt und ermäßigt seit dem 01. Januar 2009 den Erwerb einer HVV-Zeitkarte um 18 Euro/Monat (http://www.hamburg.de/sozialkarte).
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Der Bolognaprozess ist eines der zentralen Themen in der derzeitigen Veränderung der Hochschullandschaft. Das Konzept hierzu wurde 1999 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Kernpunkte des Konzepts sind Modularisierung von Studiengängen und die flächendeckende Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen in den beteiligten europäischen Ländern. Es soll die Studiengänge an den Universitäten zu einem internationalen Standard führen. Das eigentliche Ziel dabei ist ein kürzeres, stärker verschultes Studium mit höherem Praxisbezug und einer besseren Verwertbarkeit der Absolventen in Wirtschaft und Industrie.
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Jahrelange Defizite sowohl bei der Galopprennbahn in Horn als auch der Trabrennbahn in Bahrenfeld in der Größenordnung von zusammen rund 1 Million Euro veranlassten den Senat 2006, zunächst ein Gutachten über die Zukunft des hamburgischen Pferdesports, im darauffolgenden Jahr dann eine „Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer kombinierten Pferderennbahn (Traben und Galopp)“ in Auftrag zu geben. Die Gesamtkosten alleine für diese Untersuchungen beliefen sich laut Bürgerschafts-Drucksache 18/6723 auf nahezu 112.000 Euro. Auf der Basis dieser Papiere verfolgt der Senat seit Mitte 2007 das Ziel, die Trabrennbahn in Bahrenfeld aufzugeben und die Anlage in Horn zu einer kombinierten Pferderennbahn – der sogenannten Kombibahn – umzubauen. Bis heute ist allerdings kein (Finanzierungs-)Konzept dafür vorgelegt worden; nach unterschiedlichen Angaben in der Presse sollen sich die Kosten für eine Kombibahn auf 25 bis 50 Millionen Euro belaufen.
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2008 ist erstmals seit vielen Jahren der Richtsatz für die Vollverpflegung von Gefangenen in den Hamburger Haftanstalten angehoben worden, und zwar von 2,86 Euro auf 3,10 Euro täglich. 1999 war der Richtsatz von 5,80 DM auf 5,60 DM abgesenkt (umgerechnet von 2,97 auf 2,86 Euro) und danach fast zehn Jahre lang nicht erhöht worden. Das bedeutet, dass er heute real, das heißt unter Berücksichtigung der Preissteigerung für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, um mindestens 15 – 18 Prozent unter dem Richtsatz von 1998 liegt.
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