Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Bis zum Inkrafttreten der Föderalismusreform galt das Justizvollzugsgesetz des Bundes, wonach Strafgefangene auf Antrag in begrenztem Umfang Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln empfangen konnten. Diese Möglichkeit ist in Niedersachsen mit dem Justizvollzugsgesetz von 2007 ausgeschlossen worden, weil der Aufwand für die Kontrolle dieser Pakete auf versteckte Drogen als zu aufwändig angesehen wurde. Als Ersatz wurde den Gefangenen angeboten, Geldgeschenke in Empfang zu nehmen und von dem Geld Lebens- und Genussmittel innerhalb der Vollzugsanstalten zu kaufen.
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Ansprechpartner
Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Art. 15 GG ist geltendes Verfassungsrecht. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass entsprechend der vom Bundesverfassungsgericht betonten wirtschaftspolitischen Neutralität des Grundgesetzes auch gemeinwirtschaftliche Vorstellungen verwirklicht werden können. Entweder war dem Minister der Justiz bei seinen Äußerungen Art. 15 GG unbekannt oder er hat sich bewusst außerhalb der geltenden verfassungsmäßigen Ordnung gestellt. In beiden Fällen ist er als Justizminister untragbar. Das Parlament kann ein solches unentschuldbares Verhalten der Exekutive nicht hinnehmen.
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Ansprechpartner
Abg. Dr. Ulrich Wilken (u.wilken@ltg.hessen.de)
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In die staatliche Deputation für Fischereihafen sowie in die staatliche Deputation für Bildung werden jeweils 13, in die übrigen staatlichen Deputationen jeweils 11, in die städtischen jeweils 11 Vertreter der Bürgerschaft gewählt.
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Teilnahme von Behördenvertreter/innen an öffentlichen Veranstaltungen – Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes. Nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 16.05.2006 hat jede Bürgerin und jeder Bürger Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch gilt gegenüber allen Behörden des Landes und allen sonstigen, der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (BremIFG §1 Abs. 1). Wenn der Antragsteller eine besondere Form des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund verweigert werden (BremIFG §1 Abs.2).
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Justiz- und Rechtspolitik, Medien
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Hausdurchsuchungen in Bremen am 9. Mai 2007. Mit Urteil vom 4. Januar 2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Hausdurch-suchungen am 9. Mai 2007, die in Bremen und anderen Bundesländern vor dem Hintergrund des G 8-Gipfels durchgeführt wurden, für rechtswidrig erklärt (Aktenzeichen StB 12/07, 13/07 und 47/07). Der BGH sieht in seinem Urteil den Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129 a des Strafgesetzbuches bei Kritikern des Weltwirtschaftsgipfels als unbegründet an und hat der Bundesanwaltschaft die Zuständigkeit entzogen. Wir fragen den Senat:
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Konsequenzen des EuGH-Urteils im Fall „Rüffert“ für das Bremische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen.
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Arbeitsmarkt, Justiz- und Rechtspolitik, Sozialpolitik
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Konzept des Senates „Stopp der Jugendgewalt“: Am 29. Januar 2008 hat der Senat das Konzept „Stopp der Jugendgewalt“ mit dem Ziel beschlossen, in Zukunft mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen gezielter gegen kriminelle Jugendliche vorzugehen. Zu diesem Zweck sieht das Konzept insbesondere eine intensivere Vernetzung von Schule, Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft vor, damit sich diese Institutionen über auffällige Kinder und Jugendliche austauschen. Wir fragen den Senat:
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Justiz- und Rechtspolitik, Kinder- und Jugendpolitik
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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechnungsprüfung in der Freien. Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
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Zuschnitt des Ressorts für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales prüfen. Der Zuschnitt des jetzigen Ressorts für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat sich mehrmals geändert. Entstanden ist ein Mammutressort, dessen Steuerungs- und Handlungsfähigkeit fraglich ist. Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
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Teilnahme von Behördenmitarbeiter/innen an öffentlichen Veranstaltungen. Wir fragen den Senat:
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Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.