Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Die Tatsache, dass Personen, die ihren Führerschein ab dem Jahr 1999 erworben haben, nur noch Fahrzeuge bis 3,5 t fahren dürfen, trifft neben den Feuerwehren auch Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz. Ein Großteil der Fahrzeuge wie z. B. die Rettungswagen sind schwerer als 3,5 t. Im Gegensatz zu den freiwilligen Feuerwehren beteiligen sich beim Deutschen Roten Kreuz die Kommunen und Landkreise nicht an den Kosten für den Erwerb der erforderlichen Führerscheine.
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Problem Die Ausweispflicht und die individuelle Kennzeichnung von Polizeibediensteten sind derzeit nicht im Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) geregelt, sondern nur unzureichend in der Polizeidienstvorschrift 350 (PDV 350). Im Hinblick auf die individuelle Kennzeichnung von Polizeibediensteten durch Namensschilder wird in der PDV 350 auf eine Dienstvereinbarung zwischen der Dienststelle Polizei und dem Personalrat verwiesen, die am 10. Juli 1995 in Kraft getreten ist. Das Tragen von Namensschildern soll nach dieser Dienstvereinbarung ein Schritt sein, um „Anonymität abzubauen, Offenheit zu signalisieren, die Ansprech-barkeit zu erhöhen, den Dialog zu fördern und dadurch das Vertrauensverhältnis Bürger-Polizei zu verstärken“.
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Christiane Schneider (christiane.schneider@linksfraktion-hamburg.de)
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Kürzlich wurde durch eine Anfrage der Linken im Rat der Stadt Göttingen bekannt, dass im Eingangsbereich einer Göttinger Integrierten Gesamtschule aus finanziellen Mitteln der Schule der Störgeräuschsender „Mosquito“ installiert wurde. Nach Herstellerangaben soll dieses Gerät gezielt junge Menschen auf Distanz halten und die Bildung von Gruppen Jugendlicher an bestimmten Orten verhindern.
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Innere Sicherheit, Kinder- und Jugendpolitik
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Dr. Christiane Berger (christiane.berger@lt.niedersachsen.de)
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Das Staatsangehörigkeitsgesetz regelt die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Nach dieser Gesetzgebung ist eine Einbürgerung ausgeschlossen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche oder extremistische Betätigungen der Einbürgerungsbewerberin oder des Einbürgerungsbewerber vorliegen. Um dies zu überprüfen, stellt die Einbürgerungsbehörde eine sogenannte Regelanfrage an die zuständige Verfassungsschutzbehörde.
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Innere Sicherheit, Migrationspolitik
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Vorg?nge in den Polizeikommissariaten Jever u. Wittmund
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Im Juni 2008 konnte im EU-Ministerrat zu der Richtlinie Arbeitszeit (2003/88/EG) eine politische Einigung erzielt werden.
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Am 5. Juli 2008 demonstrierten insgesamt 2 000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oldenburg friedlich gegen einen Neonaziaufmarsch. Dabei kam es seitens der Polizei zum Einsatz von Tränengas und Pfefferspray. Zudem wurden Demonstrantinnen und Demonstranten in der Kaiserstraße eingekesselt. Zugleich liegen Informationen vor, dass Polizeibeamte durch den Einsatz von Messern Stichverletzungen bei Demonstranten verursachten. Durch massives polizeiliches Vorgehen gegen einen 13-jährigen Demonstrationsteilnehmer erlitt dieser einen Kieferbruch. Eine eingesetzte Sanitäterin musste mit einem Messerstich im Brustkorb in die Intensivstation eingeliefert werden. Zudem wurde das Zeigen des „Hitlergrußes“ durch einen Demonstranten des Neonaziaufmarsches nicht geahndet.
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Mit dem EU-Führerschein, der 1999 eingeführt wurde, dürfen Feuerwehrleute, die keinen alten Führerschein besitzen, mit ihrem üblichen Pkw-Führerschein keine Feuerwehrfahrzeuge mehr steuern, die schwerer als 3,5 t sind. Dies trifft besonders junge Feuerwehrleute, die die Zukunft unserer Wehren bilden. Die meisten neuen Einsatzfahrzeuge sind schwerer als 3,5 t. Ein Führerschein, der zum Steuern solcher Fahrzeuge berechtigt (Klasse C oder Klasse CE mit Anhänger), kostet bei den meisten privaten Fahrschulen zwischen 1 000 und 2 000 Euro zusätzlich. Eine Reihe von Städten, Kreisen und Gemeinden bezuschusst daher junge Feuerwehrleute für ihre Bereitschaft, einen solchen Führerschein zu erwerben. In anderen, finanziell schlecht ausgestatteten Kommunen fehlen dafür die Mittel. Häufig ist das Problem noch nicht akut, weil noch genügend „alte“ Feuerwehrleute mit den alten Führerscheinen die Fahrbereitschaft der Feuerwehren aufrechterhalten. Allerdings kann beim Herauswachsen dieser Gruppe dann das Problem der fehlenden Führerscheine sehr kurzfristig und sehr akut auftreten.
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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In der Presseinformation des Innenministeriums vom 23. April 2008 zum Verfassungsschutzbericht 2007 heißt es zur Begründung der weiteren Beobachtung der Partei DIE LINKE durch den niedersächsischen Verfassungsschutz: „Die angestrebte Verstaatlichung von Grund und Boden und von Produktionsmitteln im Zusammenhang mit der Überwindung des Kapitalismus sowie Bekenntnisse zu den Theorien von Marx sind nicht mit der bestehenden Grundordnung vereinbar.“ Das Grundgesetz schreibt kein bestimmtes Wirtschaftssystem fest, auch nicht den Kapitalismus. Damit steht fest, dass eine Entscheidung für ein anderes Wirtschaftssystem in Deutschland verfassungskonform möglich ist. Das Sozialstaatlichkeitsprinzip steht dabei einer Entscheidung für eine völlig freie Marktwirtschaft entgegen, während andererseits eine reine Zentralverwaltungswirtschaft mit dem Schutz des Eigentums und weiteren Grundrechten unvereinbar wäre. Das politische Ziel des demokratischen Sozialismus, das DIE LINKE verfolgt, ist also nicht verfassungswidrig. Die Verstaatlichung bzw. Vergesellschaftung von Grund, Boden und Produktionsmitteln ist laut Artikel 15 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 14 des Grundgesetzes unter den dort festgelegten Voraussetzungen ausdrücklich zulässig. Damit ist auch „Verstaatlichung von Grund und Boden und von Produktionsmitteln im Zusammenhang mit der Überwindung des Kapitalismus“ insgesamt verfassungskonform. Was die Behauptung angeht, Bekenntnisse zu den Theorien von Marx seien nicht mit der bestehenden Grundordnung vereinbar, ist festzuhalten: Auch in anderen demokratischen Parteien bekennen sich Politikerinnen und Politiker zu den Theorien von Karl Marx. Unter anderen tat dies bis zu seinem Tod Peter von Oertzen, ehemaliger Kultusminister und langjähriges Mitglied der SPD.
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Innere Sicherheit, Verfassungsschutz
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Einsatz von Zivilbeamten bzw. verdeckten Ermittlern: Im Rahmen eines Polizeieinsatzes in den Abendstunden des 06.06.2007 zwischen Bad Doberan und Heiligendamm wurde vor der Kontrollstelle Galopprennbahn ein zivil aufklärender Beamter der Bremer Bereitschaftspolizei erkannt.
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Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik
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