Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag begrüßt den Sinneswandel und die Forderungen führender Politiker auf Bundesebene, den Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. sich dafür einzusetzen, dass a) der gesetzliche Mindestlohn schnellstmöglich auf mindestens 12 Euro angehoben wird, b) alle Ausnahmen vom Mindestlohn als gesetzliche Lohnuntergrenze sofort abge-schafft werden, c) die Kontrollen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes verbessert werden. 2. den Bericht der Mindestlohnkommission auszuwerten und Maßnahmen einzuleiten, mit denen der Umgehung des Mindestlohnes in Mecklenburg-Vorpommern wirksam begegnet werden kann. Über die Ergebnisse der Auswertung wird der Landtag bis zum Ende des 1. Halbjahres 2019 unterrichtet.
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Antrag und weitere Dokumente
- 12 Euro Mindestlohn - Jetzt und für alle
- 100 Jahre Frauenwahlrecht - Gleichstellung als Verfassungsauftrag umsetzen
- Aufbau Ost - Rentenkürzungen zurücknehmen - gesetzliche Rente endlich verbessern
- Endlich machen - Landesgebäude mit öffentlichem WLAN ausstatten
- Entschließung zur Umsetzung der Beschlüsse der 27. Ostseeparlamentarier-konferenz in Mariehamn - Åland vom 26. bis 28. August 2018
- Potenziale der Solarenergie endlich auch in Mecklenburg-Vorpommern nutzen
- Selbstbestimmungsrechte von Frauen stärken - § 219a Strafgesetzbuch abschaffen
- Verantwortung für das Mecklenburgische Staatstheater konsequent wahrnehmen
- Aufbau Ost - Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben
- Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern voranbringen
- Schulgeld für nichtakademische Gesundheitsberufe abschaffen
- Konsolidierungsvereinbarungen im Land weiterentwickeln
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Am 6. August 2016 trat das sog. „Integrationsgesetz“ in Kraft, das ausdrücklich einen An-spruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung unabhängig von Alter und Herkunftsland vorsieht (Ausbildungsduldung). Die Neufassung des § 60a Absatz 2 Satz 4ff. AufenthG solle dazu dienen, für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe mehr Rechtssicher-heit zu schaffen und das aufenthaltsrechtliche Verfahren zu vereinfachen . Nach den Aussa-gen des Koalitionsvertrags der Bundesregierung (S. 107) dürfe der Zugang zu einer qualifi-zierten Berufsausbildung mit einer Duldung „nicht durch eine zu enge Anwendung des Be-schäftigungsrechts unterlaufen werden“. Ausbildungsduldungen sollen dazu dienen, dem Fachkräftemangel durch einen erleichterten Zugang zur qualifizierten Berufsausbildung zu begegnen. Nach Abschluss der Berufsausbildung besteht die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Absatz 1 oder 1a AufenthG.
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Arbeitsmarkt, Bildung, Migrationspolitik
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Der Landtag möge beschließen: 1. Der Landtag trauert um den regimekritischen Journalisten Jamal Khashoggi und verurteilt dessen Ermordung auf das Schärfste. Der Landtag spricht den Angehörigen und Freunden des Opfers sein tiefstes Mitgefühl aus. 2. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern trauert zugleich um die unzähligen Opfer des von Saudi-Arabien geführten Krieges gegen den Jemen. Der Landtag fordert von der Bundes-regierung, alle erdenklichen außenpolitischen Maßnahmen zu ergreifen, um den Krieg und die Seeblockade gegen den Jemen zu beenden sowie Maßnahmen zum Wiederaufbau des Jemen zu initiieren, um damit auch Fluchtursachen zu bekämpfen. Dazu gehört auch der sofortige Exportstopp von Rüstungsgütern. 3. Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, gemeinsam mit der Bundesregierung, dem Werfteigner der Wolgaster Peene-Werft, dem Betriebsrat der Peene-Werft, der IG Metall und der Stadt Wolgast umgehend Gespräche zur Umgestaltung des Produktions-profils auf der Peene-Werft aufzunehmen. Durch einen gemeinsam erarbeiteten Konver-sionsplan soll sichergestellt werden, dass auch in Zukunft auf der Peene-Werft Schiffe gebaut und Arbeitsplätze erhalten werden.
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Antrag und weitere Dokumente
- Humanitäre Katastrophe stoppen - Rüstungsexporte einstellen - Alternativen für den Werftstandort Wolgast entwickeln
- Arbeitsmarktpolitische Weichen im Bund und in Mecklenburg-Vorpommern richtig stellen
- Aufbau Ost - besorgniserregenden Entwicklungen Mecklenburg-Vorpommerns im wirtschaftlichen Angleichungsprozess entgegentreten
- Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie auch in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen
- Integration von Migrantinnen und Migranten nicht gefährden
- Missbrauchsopfer unterstützen - Missbrauch in der Katholischen Kirche rückhaltlos aufklären und Verjährungsfristen ausweiten
- Segeln, Kanu, Triathlon - Erhalt der Bundesstützpunkte für Spitzensport in Mecklenburg-Vorpommern unverzichtbar
- Soziale Wohnraumförderung des Landes aufstocken und langfristig sichern
- Transparenz bei der Förderung der Freien Wohlfahrt herstellen
- Qualität der Lehramtsausbildung umgehend verbessern
- Zustände in der JVA Bützow aufklären - Justizvollzug gesetzeskonform ausstatten
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: Die Arbeitslosenzahlen sinken bundesweit und auch in Mecklenburg-Vorpommern. Wesentliche Ursachen sind demografische Effekte und die Zunahme sozialversiche-rungspflichtiger Beschäftigung, oft jedoch nur in Teilzeit. Die tatsächliche Betroffenheit ist weit höher als es die monatlichen Arbeitslosenzahlen der Bundesagentur für Arbeit vermuten lassen. Darüber hinaus profitieren nicht alle Gruppen gleichermaßen von der aktuellen Arbeitsmarktentwicklung. So bleibt die Integration von Langzeitarbeitslosen sowie Menschen mit Behinderungen oder Flüchtlingshintergrund eine große Heraus-forderung. Das neue Teilhabechancengesetz des Bundes ist ein Schritt in die richtige Richtung. Um seine Wirksamkeit zu erhöhen, sollten die zahlreichen Anregungen von Arbeitsmarktakteuren und Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren Beachtung finden. Darüber hinaus muss die Unterfinanzierung der Jobcenter beendet werden. Die Regelsätze nach dem SGB II sind nicht bedarfsgerecht und müssen erhöht werden. Die Sanktionen sind bürokratisch und daher abzuschaffen. Vielfach verbleiben zudem auf die Grundsicherung angewiesene Menschen auch in Mecklenburg-Vorpommern über Jahre im System. Daher steht auch die Landesregierung in der Pflicht, Arbeitslosigkeit und deren Folgen zu bekämpfen. Drucksache 7/2676 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. in geeigneter Form darauf hinzuwirken, dass - sich die Problemdarstellung im Rahmen der Monatsstatistik der Bundesagentur für Arbeit künftig an der Unterbeschäftigung orientiert, - die Jobcenter finanziell und personell aufgabengerecht ausgestattet werden, - die umfassende soziale Teilhabe als Ziel der Grundsicherung im SGB II aufge-nommen wird, - die Sanktionsmöglichkeiten aus dem SGB II gestrichen werden, - der Entwurf für ein Teilhabechancengesetz dahingehend qualifiziert wird, dass u. a. die geförderte Beschäftigung vollständig versicherungspflichtig wird, Zugangs-beschränkungen zur Förderung abgebaut, die Orientierung der Förderung am gesetz-lichen Mindestlohn aufgehoben und damit tarifgebundene Arbeitgeber nicht benach-teiligt werden. 2. den Landtag darüber zu informieren, inwieweit es zwischenzeitlich gelungen ist, die Strukturen sozialer Hilfeprojekte im Land zu sichern und darüber hinaus darzustellen, wie sich die Teilnehmerzahlen im Rahmen der Landesförderung „Bürgerarbeit“ seit der Überarbeitung der Richtlinie im Land entwickelt haben.
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- Arbeitsmarktpolitische Weichen im Bund und in Mecklenburg-Vorpommern richtig stellen
- Aufbau Ost - besorgniserregenden Entwicklungen Mecklenburg-Vorpommerns im wirtschaftlichen Angleichungsprozess entgegentreten
- Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie auch in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen
- Integration von Migrantinnen und Migranten nicht gefährden
- Missbrauchsopfer unterstützen - Missbrauch in der Katholischen Kirche rückhaltlos aufklären und Verjährungsfristen ausweiten
- Segeln, Kanu, Triathlon - Erhalt der Bundesstützpunkte für Spitzensport in Mecklenburg-Vorpommern unverzichtbar
- Soziale Wohnraumförderung des Landes aufstocken und langfristig sichern
- Transparenz bei der Förderung der Freien Wohlfahrt herstellen
- Qualität der Lehramtsausbildung umgehend verbessern
- Zustände in der JVA Bützow aufklären - Justizvollzug gesetzeskonform ausstatten
- Humanitäre Katastrophe stoppen - Rüstungsexporte einstellen - Alternativen für den Werftstandort Wolgast entwickeln
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Der Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. die Vergütung von angestellten Lehrkräften mit Lehrbefähigung an Grundschulen in die Vergütungsgruppe E13 vorzunehmen und dafür die rechtlichen und tarifvertraglichen sowie haushalterischen Voraussetzungen zu schaffen, 2. die Besoldung von Lehrkräften mit Lehramt an Grundschulen in die Besoldungsgruppe A13 vorzunehmen und dafür die rechtlichen und haushalterischen Voraussetzungen zu schaffen, 3. dem Landtag die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für eine Einstufung der Lehr-kräfte an Grundschulen in die E13 bzw. in die A13 frühestmöglich, spätestens jedoch zur Beschlussfassung bis zum 31. Mai 2019, vorzulegen.
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- Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen gerecht vergüten
- Aufgaben und Zusammensetzung der „Kommission Universitätsmedizin 2020+“
- Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierung einführen
- Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenten ausrüsten - Radfahrer und Fußgänger besser schützen
- Sichere Existenz für Kinder und Jugendliche - eigenständige Kindergrund-sicherung umgehend einführen
- Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Landwirtschaftsbetriebe ermöglichen
- „Tag der Menschen mit Behinderungen“ in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft etablieren
- Urlaub für alle - Verdoppelung der Unterstützung für Familienerholungs-maßnahmen
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Arbeitsmarkt, Berufsbildung, Bildung
Ansprechpartner
Dr. Andreas Bernig, MdL (andreas.bernig@linksfraktion-brandenburg.de)
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern von herausragender Bedeutung. Guter Service braucht jedoch auch gut qualifizierte Beschäftigte. Neue Fachkräfte zu finden und solche, die bereits in den Unternehmen ange-stellt sind, dauerhaft zu binden, ist bereits heute eine große Herausforderung. Gute Arbeits-bedingungen, faire Löhne und vor allem eine ganzjährige Beschäftigung sind dabei die entscheidenden Stellschrauben. Dennoch werden immer noch tausende Beschäftigte nur für die Saison angestellt und über die Wintermonate entlassen. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. die guten Erfahrungen des Modellprojektes „Saisonzuschuss“ zu nutzen, um ab 2019 ein gleichlautendes Landesprogramm aufzulegen und mit den notwendigen, finanziellen Mitteln auszustatten. 2. die Rahmenbedingungen für die Gewährung des Zuschusses, insbesondere mit Blick auf mögliche, ergänzende Leistungen der Beschäftigten (z. B. den Aufbau von Arbeitszeit-guthaben während der Saison und dessen Nutzung zur Überbrückung von Schwachlast-zeiten in der Nebensaison) eng mit den Tarifparteien abzustimmen. 3. das Landesprogramm begleitend zu evaluieren und den Landtag noch vor dem Ende der aktuellen Wahlperiode zu den Ergebnissen zu informieren.
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- Fachkräfte langfristig binden - ganzjährige Beschäftigung im Hotel- und Gast-stättengewerbe fördern
- EU-Kohäsionspolitik für Mecklenburg-Vorpommern zukunftssicher fort-entwickeln - massiven Kürzungen entschieden entgegentreten
- Fairer Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizvollzugs-anstalt Neubrandenburg
- Fluchtursachen bekämpfen - Landeskampagnen zu deren Beseitigung initiieren und unterstützen
- Freie Fahrt mit Bus und Bahn für Kinder und Jugendliche mit dem Mobi-Pass - Initialzündung für den Nahverkehr
- Kampagne „Ärztliche Versorgung auf dem Land“ in Mecklenburg-Vorpommern aufgreifen und umsetzen
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: 1. Die Justizministerin kündigte Ende 2017 die Schließung der Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg zum 31. Dezember 2018 an. Die Versetzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollte zu diesem Zeitpunkt im Wesentlichen unter Berücksichtigung sozialer und familiärer Gesichtspunkte erfolgen. 2. Die Schließung der Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg erfolgt überhastet und ohne tragfähiges Mitarbeiterkonzept. 3. Bei den geplanten Versetzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvoll-zugsanstalt Neubrandenburg in andere Justizvollzugseinrichtungen sind deren soziale Belange nicht ausreichend berücksichtigt worden. Die Versetzungen führen zu unbilligen Härten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 4. Der Schließungstermin und die relevanten Gesichtspunkte für Versetzungen von Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern weichen von den Ankündigungen der Justizministerin ab, wodurch diese Wortbruch begangen hat.
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- Fairer Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizvollzugs-anstalt Neubrandenburg
- EU-Kohäsionspolitik für Mecklenburg-Vorpommern zukunftssicher fort-entwickeln - massiven Kürzungen entschieden entgegentreten
- Fachkräfte langfristig binden - ganzjährige Beschäftigung im Hotel- und Gast-stättengewerbe fördern
- Fluchtursachen bekämpfen - Landeskampagnen zu deren Beseitigung initiieren und unterstützen
- Freie Fahrt mit Bus und Bahn für Kinder und Jugendliche mit dem Mobi-Pass - Initialzündung für den Nahverkehr
- Kampagne „Ärztliche Versorgung auf dem Land“ in Mecklenburg-Vorpommern aufgreifen und umsetzen
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Dr. Andreas Bernig, MdL (andreas.bernig@linksfraktion-brandenburg.de)
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