Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Die geschlossene intensivtherapeutische Wohngruppe (GITW) der Caritas St. Elisabeth in Lohne, die als Einrichtung für 10- bis 14-jährige Jungen konzipiert wurde, war auch in Niedersachsen von Anfang an umstritten. Eine ähnliche Einrichtung wurde in Hamburg in der Feuerbergstraße geführt und nach zahlreichen Negativschlagzeilen - von vielfältigen Ausbruchsversuchen und Ausbrüchen über eine hohe Personalfluktuation bis hin zur Betreuung der Minderjährigen durch das Wachpersonal - wieder geschlossen. Die Antwort der Landesregierung auf meine erste Kleine Anfrage (Drs. 16/2960 vom 21. Oktober 2010) sowie die Antwort der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hatten bereits für die ersten Monate des Betriebes der GITW ganz ähnliche Erfahrungen für Niedersachsen bestätigt.
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Ansprechpartner
Dr. Christiane Berger (christiane.berger@lt.niedersachsen.de)
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Die Landesregierung wird gebeten, im Ausschuss für Arbeit und Soziales über die Ergebnisse der „Studie zur Ermittlung der durchschnittlichen Sach- und Personalkosten eines Kindertagesstätten-Platzes gem. § 15 KiFöG-LSA“ der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zur Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt zu berichten. Im Rahmen der Berichterstattung soll darüber hinaus insbesondere zu folgenden Punkten umfassend berichtet werden: - Darstellung der Auslastung der Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Inhalt, - Darstellung der Personalkosten und der Einkommenssituation des Fachpersonals in den kreisfreien Städten und den Landkreisen, - Erkenntnisse über die gegenwärtigen Arbeitsbedingungen des Fachpersonals in den Kindertageseinrichtungen (Vor- und Nachbereitungszeiten, Leiterinnen- und Leiterfreistellung, Aus- und Weiterbildung, Personalschlüssel) und Möglichkeiten, diese verbessern zu können, - Entwicklung des Fachkräftebedarfs bis 2020, - Perspektiven und Entwicklungsziele der Landesregierung hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern.
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Arbeitsmarkt, Bildung, Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Die gesetzliche Neuregelung enthält dabei keinerlei qualitative Vorgaben oder Mindeststandards, welche Bestimmungen zur Angemessenheit von Kosten zu erfüllen sind. Eine solche Regelung eröffnet jedoch die Möglichkeit, die kommunalen Leistungen zu Kosten der Unterkunft nach „Kassenlage“ zu gestalten – also abzusenken – und nicht an tatsächlichen Bedarfen zu orientieren. Insofern steht der Freistaat Sachsen in der Pflicht, eine landesrechtliche Regelung zu erarbeiten, die eine über kommunales Satzungsrecht gestaltete Unterschreitung des Existenzminimums ausschließt und die Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22a Abs. 1 SGB II für die Betroffenen garantiert.
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Ansprechpartner
Hans-Jürgen Muskulus
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Der Landtag wolle beschließen: 1. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeit unverzüglich zu prüfen, ob ein abstraktes Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen das vom Bundestag am 2. Dezember 2010 beschlossene und am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Therapie- und Unterbringungsgesetz (ThUG) Aussicht auf Erfolg hat. 2. Die Landesregierung wird gebeten, im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. Begründung Im Rahmen der Anhörung zum Gesetz zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes in Sachsen-Anhalt führte unter anderem Professor Dr. Renzikowski von der Martin-Luther-Universität aus, dass er das vom Bundestag beschlossene ThUG als verfassungswidrig einschätze. Hierzu führte er aus, dass es sich bei der Therapieunterbringung um eine öffentlich-rechtliche Unterbringung handele, für deren Regelung allein die Länder zuständig seien. Sollte das ThUG als verfassungswidrig aufgehoben werden, lägen rechtswidrige und entschädigungspflichtige Freiheitsentziehungen vor.
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Justiz- und Rechtspolitik, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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I. Die Landesregierung wird aufgefordert, über die gegenwärtige Situation der Fachkräfte in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft in Thüringen zu berichten. Insbesondere ist auf folgende Schwerpunkte einzugehen: - Rolle der Gesundheits- und Sozialwirtschaft im Thüringer Wirtschaftsgefüge; - Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Gesundheits- und Sozialwirtschaft in Thüringen; - perspektivische Fachkräfteentwicklung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, ausgehend von der Studie "Fachkräfteentwicklung in der Thüringer Gesundheits- und Sozialwirtschaft" des Instituts für Arbeits-, Industrie- und Wirtschaftssoziologie der Friedrich- Schiller-Universität Jena; - Bereiche in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, in denen die Fachkräftesituation besonders prekär ist; - die Einkommenssituation und das Lohnniveau in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft; - Ursachen für die Entwicklung der Fachkräftesituation; - Auswirkungen der Fachkräftesituation auf die soziale Infrastruktur; - Entwicklung der einzelnen Berufsbilder in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft und Situation bei deren Ausbildung; - Stand der Arbeit der Thüringer Steuerungsgruppe zur Fachkräftesicherung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.
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Arbeitsmarkt, Gesundheit, Sozialpolitik, Wirtschaft
Ansprechpartner
Ina Leukefeld (leukefeld@die-linke-thl.de)
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Die Landesregierung wird im Sinne der Notwendigkeit einer Umkehr in der Arbeitsmarktpolitik und der Reform der Arbeitsmarktinstrumente, die nicht auf Billigmaßnahmen, Vermittlung in Niedriglohn und prekäre Beschäftigung setzt, sondern nachhaltig die Beschäftigungschancen von Erwerbslosen erhöht, ihre Fähigkeiten und Qualifikationen nachhaltig stärkt und ihre Integration in gute Arbeit fördert, aufgefordert,
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Arbeitsmarkt, Gleichstellung, Sozialpolitik, Wirtschaft
Ansprechpartner
Ina Leukefeld (leukefeld@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Bundestag und Bundesrat haben am 25. Februar 2011 ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch beschlossen, nach dem die Bundesländer die Kreise und kreisfreien Städte per Landesgesetz ermächtigen oder verpflichten können, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind (§ 22a SGB II). Die Länder können die Kommunen zudem ermächtigen, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung durch eine monatliche Pauschale abzugelten, sofern auf dem örtlichen Wohnungsmarkt ausreichend freier Wohnraum verfügbar ist und die Pauschalierung dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entspricht. Insbesondere Betroffeneninitiativen wie Erwerbslosen- und Sozialhilfevereine befürchten, dass im Ergebnis der Neuregelung die Leistungen für die Wohnkosten sinken und zunehmend nicht mehr die tatsächlichen Kosten abdecken werden. Steigende Mieten und Wohnnebenkosten könnten so bei einer großen Zahl von Erwerbslosen zu einer weiteren Unterschreitung des Existenzminimums führen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung:
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Arbeitsmarkt, Miet- und Wohnungspolitik, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Durch Anstrengungen ganz unterschiedlicher politischer Kräfte und einzelner Persönlichkeiten ist es in den letzten Jahren gelungen, das 1939 errichtete und 1945 von britischen Truppen befreite Stalag X B in Sandbostel dem drohenden Vergessen zu entreißen. Es ist zu eine der wichtigsten von der Niedersächsischen Stiftung Gedenkstätten betreuten Einrichtung des Gedenkens an dieses düstere Kapitel deutscher Geschichte gemacht worden.
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Ansprechpartner
Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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1. Wie viele Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sind in welchen öffentlichen Einrichtungen (Landesverwaltung und nachgelagerte Behörden, landeseigene Betriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, Universitäten und Hochschulen, Schulen, Kindertagesstätten, kommunale Einrichtungen, Strafvollzug, Polizei, Gerichte, Feuerwehr, Jobcenter und Argen) eingesetzt? Zum besseren Verständnis sind die Angaben zu dieser Frage in der anliegenden Tabelle - unterteilt nach unmittelbarer und mittelbarer Landesverwaltung - dargestellt. Die Darstellung der mittelbaren Landesverwaltung beruht auf den von den Kommunen und Zweckverbänden sowie der Kunsthochschule Halle auf freiwilliger Basis übermittelten Daten. Insofern werden diese, soweit sie hier vorliegen, im Rahmen der anliegenden Tabelle vorgelegt. 2. Seit wann und mit welcher Verweildauer sind die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter dort beschäftigt?
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Arbeitsmarkt, Sozialpolitik, Wirtschaft, Wissenschaft
Antrag und weitere Dokumente
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1. Die Landesregierung wird beauftragt, sich auf Bundesebene im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, Rechtsklarheit im SGB III herzustellen und Regelungen im SGB II zu treffen, um zukünftig die Vermittlung in Arbeitsverhältnisse mit Dumpinglöhnen durch die Bundesagentur für Arbeit und durch die Jobcenter der Grundsicherungsstellen zu verhindern. 2. Die Landesregierung wird beauftragt, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass der § 36 – Grundsätze der Vermittlung – und der § 121 – Zumutbare Beschäftigungen – SGB III und der § 10 – Zumutbarkeit – SGB II dahingehend ergänzt wird, dass zukünftig die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter der Grundsicherungsstellen berechtigt sind, die Vermittlung von Arbeitsangeboten abzulehnen, wenn hierfür nicht Tariflohn, mindestens aber 8,50 € je Stunde, gezahlt werden sollen. 3. Die Landesregierung wird aufgefordert, über ihre Aktivitäten zeitnah in den Ausschüssen für Arbeit und Soziales und für Wissenschaft und Wirtschaft zu berichten.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Sozialpolitik, Wirtschaft, Wissenschaft
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.