Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Landtag wolle beschließen: 1. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass das Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente nicht ohne Votum der Bundesländer im Bundestag verabschiedet wird. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat und auf der Bundesebene darauf hinzuwirken, dass mit dem SGB III folgende Grundsätze der Arbeitsmarktpolitik erhalten bleiben bzw. angestrebt werden: • Beibehaltung des Rechtsanspruchs auf Arbeitsförderung im SGB III, nicht alle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung dürfen Ermessensleistungen werden. • Den SGB II-Empfängerinnen und -empfängern sollen mehr und nicht immer weniger Leistungen der aktiven Arbeitsförderung zugänglich gemacht werden. • Es darf keine Vermittlung in Arbeitsstellen geben, die nicht tariflich vergütet werden oder mit denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger als einen Mindestlohn von 8,50 € erzielen. • Die unterschiedlichen Herausforderungen der Betroffenen von SGB II und SGB III sollen größere Beachtung finden – längerfristige Förderungen für arbeitsmarktferne Personen, die Bearbeitung komplexer Problemlösungen an den Schnittstellen z. B. zur Sozial- und Jugendhilfe und eine nachhaltige Überwindung der Hilfebedürftigkeit sollen ermöglicht werden. • Es darf keine Vermittlung in Bereiche geben, die aktuell von einem Arbeitskampf betroffen sind. • Die aktive Arbeitsmarktpolitik darf nicht einem vermeintlichen Sparzwang geopfert werden.
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Antrag und weitere Dokumente
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Vorbemerkung: Die Beantwortung der Anfrage umfasst insgesamt die Lehrkräfte an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Sachsen-Anhalt, da belastbare Informationen über die Personalausstattung an Schulen in freier Trägerschaft oder im Rahmen der personellen Unterstützung durch die kommunalen Schulträger nicht vorliegen. Abweichend von der Bitte, Datenmaterial mit Stand November 2010 zu verwenden, basiert das Zahlenmaterial mit Blick auf einen möglichst hohen Aktualitätsgrad auf Erhebungen zum Stichtag 1. Januar 2011. Dies vorausgeschickt beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Im Personalentwicklungskonzept 2009 bis 2025, Arbeitsstand 2. September 2009, ist die Altersstruktur der Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen mit Stand November 2008 dargestellt. Wie ist die aktuelle Altersstruktur mit Stand November 2010? Bitte vergleichbare Daten wie in der Darstellung im Personalentwicklungskonzept zugrunde legen. Bitte darüber hinaus nach Schulformen und Geschlecht der Lehrkräfte gliedern. Die Darstellung ergibt sich aus Anlage 1.
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Arbeitsmarkt, Berufsbildung, Bildung
Antrag und weitere Dokumente
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I. Die Landesregierung wird aufgefordert, über die gegenwärtige Situation der Fachkräfte in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft in Thüringen zu berichten. Insbesondere ist auf folgende Schwerpunkte einzugehen: - Rolle der Gesundheits- und Sozialwirtschaft im Thüringer Wirtschaftsgefüge; - Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Gesundheits- und Sozialwirtschaft in Thüringen; - perspektivische Fachkräfteentwicklung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, ausgehend von der Studie "Fachkräfteentwicklung in der Thüringer Gesundheits- und Sozialwirtschaft" des Instituts für Arbeits-, Industrie- und Wirtschaftssoziologie der Friedrich- Schiller-Universität Jena; - Bereiche in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, in denen die Fachkräftesituation besonders prekär ist; - die Einkommenssituation und das Lohnniveau in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft; - Ursachen für die Entwicklung der Fachkräftesituation; - Auswirkungen der Fachkräftesituation auf die soziale Infrastruktur; - Entwicklung der einzelnen Berufsbilder in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft und Situation bei deren Ausbildung; - Stand der Arbeit der Thüringer Steuerungsgruppe zur Fachkräftesicherung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Gesundheit, Sozialpolitik, Wirtschaft
Ansprechpartner
Ina Leukefeld (leukefeld@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Landesregierung wird im Sinne der Notwendigkeit einer Umkehr in der Arbeitsmarktpolitik und der Reform der Arbeitsmarktinstrumente, die nicht auf Billigmaßnahmen, Vermittlung in Niedriglohn und prekäre Beschäftigung setzt, sondern nachhaltig die Beschäftigungschancen von Erwerbslosen erhöht, ihre Fähigkeiten und Qualifikationen nachhaltig stärkt und ihre Integration in gute Arbeit fördert, aufgefordert,
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Gleichstellung, Sozialpolitik, Wirtschaft
Ansprechpartner
Ina Leukefeld (leukefeld@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Bundestag und Bundesrat haben am 25. Februar 2011 ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch beschlossen, nach dem die Bundesländer die Kreise und kreisfreien Städte per Landesgesetz ermächtigen oder verpflichten können, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind (§ 22a SGB II). Die Länder können die Kommunen zudem ermächtigen, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung durch eine monatliche Pauschale abzugelten, sofern auf dem örtlichen Wohnungsmarkt ausreichend freier Wohnraum verfügbar ist und die Pauschalierung dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entspricht. Insbesondere Betroffeneninitiativen wie Erwerbslosen- und Sozialhilfevereine befürchten, dass im Ergebnis der Neuregelung die Leistungen für die Wohnkosten sinken und zunehmend nicht mehr die tatsächlichen Kosten abdecken werden. Steigende Mieten und Wohnnebenkosten könnten so bei einer großen Zahl von Erwerbslosen zu einer weiteren Unterschreitung des Existenzminimums führen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung:
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Miet- und Wohnungspolitik, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag stellt fest: In den letzten Jahren ist bundesweit Langzeitarbeitslosigkeit zurückgegangen, dennoch sind Verfestigungstendenzen nicht zu übersehen. Überdurchschnittlich betroffen sind schwerbehinderte Menschen und ältere Menschen. Vom wirtschaftlichen Aufschwung haben sie und auch Migrantinnen und Migranten sowie Alleinerziehende und Geringqualifizierte im Unterschied zu anderen deutlich weniger profitiert. Die aktuelle Reform der Arbeitsförderinstrumente des Bundes muss daher die Interessen dieser Gruppen und die individuellen Problemlagen der einzelnen stärker als bisher berücksichtigen.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Behindertenpolitik, Migrationspolitik
Ansprechpartner
Andreas Bernig, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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1. Wie viele Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sind in welchen öffentlichen Einrichtungen (Landesverwaltung und nachgelagerte Behörden, landeseigene Betriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, Universitäten und Hochschulen, Schulen, Kindertagesstätten, kommunale Einrichtungen, Strafvollzug, Polizei, Gerichte, Feuerwehr, Jobcenter und Argen) eingesetzt? Zum besseren Verständnis sind die Angaben zu dieser Frage in der anliegenden Tabelle - unterteilt nach unmittelbarer und mittelbarer Landesverwaltung - dargestellt. Die Darstellung der mittelbaren Landesverwaltung beruht auf den von den Kommunen und Zweckverbänden sowie der Kunsthochschule Halle auf freiwilliger Basis übermittelten Daten. Insofern werden diese, soweit sie hier vorliegen, im Rahmen der anliegenden Tabelle vorgelegt. 2. Seit wann und mit welcher Verweildauer sind die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter dort beschäftigt?
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Sozialpolitik, Wirtschaft, Wissenschaft
Antrag und weitere Dokumente
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Feststellungen: Arbeitszeitverkürzung und 35-Stunden-Woche zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie mehr Zeit für Familie, Bildung und Kultur, sozial gerechte Verteilung von Arbeit auf mehr Beschäftigte, Bedrohung von Arbeitsplätzen durch Anhebung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden in der Druckindustrie und bei Zeitungsverlagen
Themenbereiche
Ansprechpartner
Abg. Hermann Schaus (h.schaus@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag stellt fest: Unternehmen können für einen bestimmten Zeitraum im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zur Abdeckung kurzfristiger Auftragsspitzen einstellen. Die bisherigen Regelungen dazu haben die Möglichkeiten eröffnet, mit diesem Instrument prekäre Beschäftigung zulasten von gesicherten Arbeitsplätzen auszuweiten. Dieser Prozess muss gestoppt werden.
Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
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1. Die Landesregierung wird beauftragt, sich auf Bundesebene im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, Rechtsklarheit im SGB III herzustellen und Regelungen im SGB II zu treffen, um zukünftig die Vermittlung in Arbeitsverhältnisse mit Dumpinglöhnen durch die Bundesagentur für Arbeit und durch die Jobcenter der Grundsicherungsstellen zu verhindern. 2. Die Landesregierung wird beauftragt, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass der § 36 – Grundsätze der Vermittlung – und der § 121 – Zumutbare Beschäftigungen – SGB III und der § 10 – Zumutbarkeit – SGB II dahingehend ergänzt wird, dass zukünftig die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter der Grundsicherungsstellen berechtigt sind, die Vermittlung von Arbeitsangeboten abzulehnen, wenn hierfür nicht Tariflohn, mindestens aber 8,50 € je Stunde, gezahlt werden sollen. 3. Die Landesregierung wird aufgefordert, über ihre Aktivitäten zeitnah in den Ausschüssen für Arbeit und Soziales und für Wissenschaft und Wirtschaft zu berichten.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Sozialpolitik, Wirtschaft, Wissenschaft
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.