Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Einrichtung einer wirkungsvollen und sozial ausgeglichenen Umweltzone in Bremen. Kurz vor der Entscheidung über die Einführung einer Umweltzone in Bremen, wird insbesondere seitens der Wirtschaft, gegen die Umweltzone Furore gemacht. Die Lobbyisten in Bremen haben es offenbar geschafft, die Rot/Grüne Koalitionsregierung so stark zu beeinflussen, dass die von ihnen geplante Umweltzone wirkungslos bleibt.
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Nachhaltige Beiträge zum Umwelt- und Klimaschutz leisten
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Die Bürgerschaft möge beschließen: 1. § 3 b erhält folgende Überschrift: „Beachtung ökologischer Kriterien“ 2. § 3 b erhält folgende neue Fassung: „(1) Auftraggeber haben im Rahmen der Beschaffung dafür Sorge zu tragen, dass neben den wirtschaftlichen Kriterien auch ökologische Kriterien bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt werden. (2) Der Senat regelt durch Rechtsverordnung Näheres zu Absatz 1.“
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Dora Heyenn (dora.heyenn@linksfraktion-hamburg.de)
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Die Landesregierung hat dafür Sorge zu tragen, dass sich Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit beim Umgang mit Atommüll nicht wiederholen. Das bedeutet insbesondere, dass wissenschaftliche Grundlagen und Erkenntnisse in ihrer ganzen auch kritischen Bandbreite betrachtet werden müssen und Fehleinschätzungen der Vergangenheit entsprechend auszuwerten sind.
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Dr. Johanna Scheringer-Wright (johanna.scheringer-wright@lt.niedersachsen.de)
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Im Versuchsendlager für radioaktive Abfälle Asse II gibt es schon seit längerer Zeit Probleme mit der Stabilität der Stollenanlagen. Der Betreiber favorisiert die Option, die komplette Anlage durch Einlagerung von Salzabraum in Verbindung mit einem „Schutzfluid“ (Magnesiumchlorid) zu stabilisieren und zu fluten. Bei Umsetzung dieser Option würde aus einem Versuchsbergwerk quasi per Notstandsentscheidung ein atomares Endlager. Erst auf drängende Nachfragen im Landtag stellte sich heraus, dass in der Asse bereits seit langer Zeit kontaminierte Laugenzuflüsse - ohne atomrechtliche Genehmigung - in den Tiefenaufschluss verklappt werden. Nun wurde auch öffentlich, dass es bereits seit Mitte der 90er-Jahre erheblich erhöhte Strahlenmesswerte gab. Die belastete Salzlauge wurde zunächst in Kunststoffbehälter gepumpt, dann aber (Betreiber: aus Gründen der Arbeitssicherheit, erhöhte Strahlenbelastung) durch eine speziell für diesen Zweck angefertigte Bohrung in den Tiefenaufschluss geleitet.
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Ansprechpartner
Dr. Johanna Scheringer-Wright (johanna.scheringer-wright@lt.niedersachsen.de)
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Die Eichriede GmbH Wunstorf hat Ende April 2008 einen Förderantrag bei der landeseigenen NBank eingereicht, um damit eine Umlagerung der seit 1973 nicht mehr betriebenen Asbestzementhalde in Wunstorf-Luthe zur Deponie Hannover-Lahe der Region Hannover zu finanzieren und das sanierte Gelände zukünftig durch den alleinigen Gesellschafter der Eichriede GmbH - die Spedition Neukirch aus Wunstorf - als Erweiterungsfläche nutzen zu können.
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Ansprechpartner
Dr. Johanna Scheringer-Wright (johanna.scheringer-wright@lt.niedersachsen.de)
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Die Chronologie des Bergwerks Asse II und der Einlagerung von Atommüll ist geprägt von wiederholten Fehleinschätzungen der Verantwortlichen bezüglich der Umsetzbarkeit der Sicherheitsanforderungen bzw. der Tauglichkeit des Standorts für den sicheren Einschluss von Atommüll. Die Aussagen des Betreibers, Asse II bliebe über tausende von Jahren standsicher und trocken, erwiesen sich schon nach wenigen Jahren als folgenschwerer Trugschluss. Warnungen vor möglichen Laugeneinbrüchen wurden in den Wind geschlagen. Die Ursachen bzw. die Herkunft von mittlerweile 12 m³ Laugenzufluss pro Tag sind bisher nicht ergründet. Mittlerweile ist klar, dass von einem Mehrbarrierensicherheitssystem keine Rede mehr sein kann.
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Ansprechpartner
Dr. Johanna Scheringer-Wright (uwe-jens.roessel@lt.niedersachsen.de)
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Finanzbeihilfe für die Botanika
Themenbereiche
Stadtentwicklung, Tourismus, Umweltpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Die Vererbung landwirtschaftlicher Familienbetriebe ist innerhalb der Bundesrepublik nicht einheitlich geregelt. In den neuen Bundesländern, in Bayern, dem Saarland, in großen Teilen Baden-Württembergs gelten die erbrechtlichen Bestimmungen des BGB, ergänzt durch das Grundstücksverkehrsgesetz. In den Bundesländern der ehemaligen britischen Besatzungszone (Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) gilt die Höfeordnung. In Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Teilen von Baden-Württemberg ist die Vererbung durch landesrechtliche Bestimmungen geregelt.
Themenbereiche
Agrarpolitik, ländliche Räume, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Umweltpolitik
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Anke Schwarzenberg, MdL (anke.schwarzenberg@linksfraktion-brandenburg.de)
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Das novellierte Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) tritt am 1. März 2010 in Kraft. Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung können die Länder nach Artikel 72 Abs. 3 Nummer 5 des Grundgesetzes auf dem Gebiet des Wasserhaushaltes (ohne stoff- oder anlagebezogene Regelungen) abweichende Regelungen treffen, auch wenn der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat. Nach Auffassung der Antragstellerin sollten in bestimmten Bereichen zum Einen Anpassungen an das Bundesgesetz vorgenommen werden, damit im Verwaltungsvollzug aufgetretene Unklarheiten sowie Doppelregelungen beseitigt werden. Zum Anderen sollten sächsische Sonderregelungen beispielsweise im Bereich des Hochwasserschutzes und der Gewässerrandstreifen erhalten bleiben.
Themenbereiche
Agrarpolitik, ländliche Räume, Umweltpolitik
Ansprechpartner
Torsten Kohl
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.