Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Die Nassauische Heimstätte wurde 1922 als Landesentwicklungsgesellschaft gegründet. Die sich noch heute überwiegend im Landesbesitz befindliche Nassauischen Heimstätte-Wohnstadt versorgt in 151 Kommunen mit ihrem Wohnraumangebot von über 63.000 Wohnungen überwiegend einkommens-schwache Mieterinnen und Mieter. Ein Verkauf der Landesanteile würde zu einer Zerschlagung der landeseigenen Gesellschaft führen und wäre damit ein Rückschlag für eine eigenständige Strukturpolitik der Landesregierung. Wie bei Wohnungsverkäufen zuvor müssten zahlreiche überwiegend ältere und sozial benachteiligte Mieterinnen und Mieter mit Mietsteigerungen und finanziell erzwungenem Auszug rechnen.
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Ansprechpartner
Abg. Hermann Schaus (h.schaus@ltg.hessen.de)
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 15. Dezember 2011 verabschiedete der Landtag von Sachsen- Anhalt das Finanzausgleichsgesetz für das Haushaltsjahr 2012. Das FAG enthält Regelungen zur finanziellen Ausstattung der Kommunen und zum zwischengemeindlichen Finanzausgleich. In Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen erhalten die Kommunen Finanzmittel zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben. Außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes erhalten die Kommunen weitere Zuweisungen vom Land.
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik
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Der Landtag wolle beschließen: Artikel 2 Änderung des Landesbeamtengesetzes 2. In § 41 Nummer 2 werden die Wörter „sowie Vizepräsidentin oder Vizepräsident“ gestrichen. Begründung Die Einbeziehung der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Landesverwaltungsamtes in den Status eines politischen Beamten i. S. § 30 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) ist sachlich nicht begründbar. Damit wird ein Präzedenzfall geschaffen, die bisher sehr begrenzte Zahl der politischen Beamten weiter auszudehnen. § 41 Nr. 2 Landesbeamtengesetz ist in der bisherigen unveränderten Fassung beizubehalten.
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Der Landtag wolle beschließen: I. Einzelplan 05 Kapitel 0502 – Allgemeine Bewilligungen TGr. 66 – Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus
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Haushalt und Finanzen, Rechtsextremismus
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Seit dem Ausbruch der Finanzkrise hat die bereits seit den 1990er-Jahren laufende Debatte um die Einführung einer Finanztransaktionssteuer nach Medieninformationen an Fahrt gewonnen. Die Finanztransaktionssteuer soll beim gesamten Handel an den Finanzmärkten fällig werden. Im Vordergrund stehen Aktien, Anleihen, Devisen und Derivate. Unstrittig ist, dass die Steuer auf den Handel an Börsen erhoben werden soll. Als Steuersatz werden Werte im Bereich zwischen 0,01 % und 0,1 % vorgeschlagen.
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Ansprechpartner
Dr. Uwe-Jens Rössel (uwe-jens.roessel@lt.niedersachsen.de)
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage: Wie viele Personalstellen werden über das Fachkräfteprogramm des Landes gefördert? Bitte wie folgt für die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 darstellen: a) Anteil der Landesmittel pro Landkreis/kreisfreier Stadt, b) Anteil der Kofinanzierung pro Landkreis/kreisfreier Stadt, c) Personalstellen pro Landkreis/kreisfreier Stadt, d) Anteil der weiblichen und männlichen Stelleninhaber, e) Anteil der Teilzeit- und Vollzeitstellen, f) Träger bzw. Verbände, bei denen die Stellen angesiedelt sind.
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Arbeitsmarkt, Haushalt und Finanzen, Sozialpolitik
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Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag stellt fest, dass bei der Vorbereitung und Umsetzung der Gemeindegebietsreform gesetzgeberische Mängel durch fehlende bzw. unzureichende rechtliche Regelungen zugelassen wurden. 2. Der Landtag spricht sich grundsätzlich für die Fortgeltung aller bestehenden Gebietsänderungsverträge aus, die durch die Landesregierung zu gewährleisten ist. 3. Die Landesregierung wird aufgefordert, bis zum 31. März 2012 dem Landtag gegenüber verbindlich klarzustellen, nach welcher gesetzlicher Eingriffsbefugnis und unter Beachtung welcher Rechtsnormen Kommunen berechtigt sind, vertragliche Regelungen aus Gebietsänderungsverträgen zu modifizieren oder zu ändern bzw. hierzu von der Kommunalaufsicht angehalten werden. 4. Der Landtag erwartet von der Landesregierung die Vorlage eines Handlungskonzeptes, in dem sie bis zum 30. Juni 2012 darlegt, in welcher Weise sie in Zeiten kommunaler Haushaltskonsolidierung die Rechtssicherheit von Gebietsänderungsverträgen gewährleisten will. 5. Der Landtag betont, dass auf dem Weg zu einem verfassungskonformen Finanzausgleichsgesetz die kommunalen Haushalte rechtssicher zu konsolidieren sind. Voraussetzung ist dafür einerseits die Bestandskraft einmal geschlossener Verträge. Andererseits muss jede Kommune über die finanziellen Mittel verfügen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich und angemessen sind.
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit, Kommunalpolitik
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Der Landtag wolle beschließen: Der Landtag beschließt, parlamentarisch die Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Landtages durch einen vom Ausschuss für Finanzen einzusetzenden Unterausschuss zu begleiten. Der Unterausschuss unterrichtet den Landtag zweimal (im Juni und im Oktober 2012) über die Ergebnisse seiner Tätigkeit und legt im Dezember 2012 einen Abschlussbericht vor.
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Vorbemerkung des Fragestellenden: In dem im März von der Landesregierung veröffentlichten „Strategiebericht 2010 - Fondsübergreifende Halbzeitbilanz der EU-Fonds in Sachsen-Anhalt“ wurde von der Rambøll Management Consulting GmbH, als Berichtersteller überprüft, welchen Beitrag die EU-Fonds der Förderperiode 2007 bis 2013 im Land Sachsen-Anhalt geleistet haben. Dabei wurden die einzelnen Fonds und Maßnahmen der Operationellen Programme analysiert. Unter anderem wurde darauf verwiesen, dass verschiedene Maßnahmen aufgrund von strittigen Fragen zwischen der Landesregierung und der Europäischen Kommission nicht anlaufen konnten. Die strittigen Fragen bezogen sich dabei vor allem auf Artikel 44 der VO (EG) 1083/2006.
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Etaterhöhung des Landesamts für Verfassungsschutz Wir fragen den Senat:
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Haushalt und Finanzen, Verfassungsschutz
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