Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Bislang konnten Schülerinnen und Schüler, die in der 9. Klasse ihren "einfa-chen" Hauptschulabschluss erlangt haben, diesen in der Jahrgangsstufe 10 zu einem qualifizierenden Hauptschulabschluss erweitern. Mit dem qualifizie-renden Hauptschulabschluss erhöhen sich nachgewiesen die Chancen auf einen Ausbildungsplatz und die späteren Weiterqualifizierungsmöglichkeiten. Daher muss der § 57, in dem dies geregelt ist, wieder in die VOBGM auf-genommen werden.
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Ansprechpartner
Abg. Barbara Cárdenas (b.cardenas@ltg.hessen.de)
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Um die Leistungsfähigkeit der Hamburger Hochschulen zu erhalten und die Hochschulen für eine erhöhte Zahl von Studienanfängern offenzuhalten, muss der Hochschulpakt nicht nur weiterentwickelt werden, sondern deutlich aufgestockt werden.
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Ansprechpartner
Dora Heyenn (dora.heyenn@linksfraktion-hamburg.de)
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Der Landtag wolle beschließen: 1. In der Überschrift werden folgende Worte angefügt: „ - Personalstruktur einer kritischen Überprüfung unterziehen“ 2. Nach Punkt 5. werden folgende Punkte 6. bis 8. angefügt: „6. Im Zusammenhang mit der Evaluierung der Hochschulen in Sachsen-Anhalt durch den Wissenschaftsrat wird die Landesregierung aufgefordert, auch die Personalstruktur der Hochschulen zu analysieren. 7. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Zusammenwirken mit den Hochschulen und dem Wissenschaftsrat zu prüfen, inwieweit eine Reform der Personalstruktur besonders hinsichtlich des wissenschaftlichen Mittelbaus erforderlich ist. Dabei sollen vor allem der hohe Anteil von befristeten Arbeitsverhältnissen sowie die Notwendigkeiten und die Möglichkeiten zur Erweiterung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen Bereich untersucht werden. 8. Die Landesregierung wird weiter aufgefordert, die Umsetzung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im Zusammenwirken mit den Hochschulen in Bezug - zur so genannten Tarifsperre, - zu Differenzen zwischen der Befristung von Arbeitsverträgen und Gesamtlaufzeiten relevanter Drittmittelprojekte, - zu Kurzverträgen unter zwölf Monaten und - zu lang währenden so genannten Befristungsketten zu evaluieren.“
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Der Landtag möge beschließen: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat nicht nur für die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Wissenschaftsbereich, sondern auch im Bildungsbereich einzusetzen. Hierzu soll einerseits die Möglichkeit der Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes geprüft werden. Ziel soll dabei sein, neben Vorhaben auch Einrichtungen an den Hochschulen zu fördern und Finanzierungsprogramme zur Erreichung gemeinsamer Bildungsmindeststandards auflegen zu können, ohne die grundsätzliche Kompetenz der Länder im Bildungsbereich in Frage zu stellen.
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Bildung, Haushalt und Finanzen, Regionalpolitik, Studierende, Wissenschaft
Ansprechpartner
Gerrit Große, Peer Jürgens, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
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Der Landtag wolle beschließen: Entflechtungsgesetz bedarfsgerecht fortführen – Zweckbindung erhalten 1. Der Landtag unterstreicht die Notwendigkeit, die Kompensationsleistungen des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz in den Jahren 2014 bis 2019 bedarfsgerecht fortzuführen. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, a) sich gegenüber der Bundesregierung für ein Entflechtungsänderungsgesetz einzusetzen, durch das die Mittel für die Bildungsplanung und die Wohnraumförderung verstetigt und die Ansätze für die Gemeindeverkehrsfinanzierung und den Hochschulbau bedarfsgerecht erhöht werden, b) durch eine landesgesetzliche Regelung die gruppenspezifische Zweckbindung der Mittel aus dem Entflechtungsgesetz für Investitionen in den Hochschulbau, die Gemeindeverkehrsfinanzierung, die Bildungsplanung und in die Wohnraumförderung qualifiziert fortzuführen, c) das oben beschriebene Anliegen fachlich zu untersetzen sowie über Aktivitäten und Ergebnisse den Landtag halbjährlich zu unterrichten.
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Bildung, Haushalt und Finanzen, Miet- und Wohnungspolitik, Verkehr
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Vorbemerkung des Fragestellenden: § 41 Abs. 1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) legt fest, dass – wenn für Grundschulen und Sekundarschulen Schulbezirke bestimmt sind – die Schülerinnen und Schüler diese zur Erfüllung der Schulpflicht zu besuchen haben. Über Ausnahmen entscheidet die Schulbehörde. ...
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Der Landtag wolle beschließen: 1. Die Landesregierung wird beauftragt, dem Landtag schulrechtliche Regelungen vorzuschlagen, die es ermöglichen, auf Beschluss der Gesamtkonferenz und bei Vorliegen eines diesbezüglichen pädagogischen Konzepts vom Erfordernis der Versetzung abzusehen. 2. Die Landesregierung wird beauftragt, im Wege der Beratung der Schulen durch die Schulbehörde, der Fortbildung der Lehrkräfte und der Verbreitung entsprechender Erfahrungen für pädagogische Konzepte zu werben, die geeignet sind, zur Gewährleistung des Schulerfolgs ohne Klassenwiederholungen durch Schülerinnen und Schüler aus Leistungsgründen beizutragen.
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Die Niedersächsische Landesregierung hat gemeinsam mit den anderen Ländern am 21. Dezem-ber 2010 einen Vertrag mit Bildungs- und Schulbuchverlagen über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke geschlossen. In § 6 des Vertrages verpflichtet sich die Land Niedersachsen zum Einsatz von Überwachungssoftware, zur Einleitung von Disziplinarverfahren gegen Schulpersonal und zur Erbringung einer stichtagsbezogenen Garantieerklärung durch die Schulleitungen, mit dem Inhalt, dass keine digitalen Kopien auf lokalen und externen Rechnern und Speichersystemen vorliegen.
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Ansprechpartner
Arne Karrasch (arne.karrasch@lt.niedersachsen.de)
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Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Kleinen Anfrage 6/7245 wurde die Landesregierung durch die fragestellende Abgeordnete nach den Ausnahmegenehmigungen für den Schulbesuch außerhalb des Schulbezirkes gefragt. Nach Einsicht in die Antwort der Landesregierung stellt sich der Umfang der Ausnahmegenehmigungen nach Auffassung der Fragestellerin doch größer dar als angenommen. Aus Sicht der Fragestellerin ist deshalb die Aufgliederung nach Landkreisen und kreisfreien Städten von besonderem Interesse.
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"Bildungsmisere" und Bildungsbenachteiligung beenden - inklusives Bildungssystem endlich verwirklichen
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Behindertenpolitik, Bildung, Kinder- und Jugendpolitik, Migrationspolitik
Ansprechpartner
Abg. Barbara Cárdenas (b.cardenas@ltg.hessen.de)
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Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.