Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Im Freistaat Sachsen gibt es derzeit keinen landesweiten Überblick über den Umfang und die Ausprägungen von Wohnungslosigkeit. Ein Grund dafür ist, dass die sächsische Staatsregierung die Verantwortung für die Lösung der in diesem Zusammenhang auftretenden Probleme einzig und allein als kommunale und nicht als landesweite Aufgabe ansieht. Diese Auffassung wird nicht unterstützt, denn Prävention und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit als schwerwiegendes soziales Problem erfordern unbedingt die landesweite Beobachtung und Steuerung, u. a. um die überproportionale Belastung einzelner Kommunen zu vermeiden. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, schrittweise mehrere Maßnahmen zu ergreifen, um Wohnungslosigkeit in Sachsen zu erfassen, zu vermeiden und zu bekämpfen.
Themenbereiche
Miet- und Wohnungspolitik, Sozialpolitik
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Antrag und weitere Dokumente
- Wohnungslosigkeit im Freistaat Sachsen bekämpfen!
- Beteiligung und Einfluss Sachsens als Region auf europäischer Ebene stärken – Vertretung des Freistaates Sachsens im Europäischen Ausschuss der Regionen neu ausgestalten!
- Sonne aufs Dach! – Solarenergienutzung auf landeseigenen Immobilien in Sachsen ausbauen!
- Funktionieren des Rechtsstaates und der Strafrechtspflege schützen – Vorverurteilungen und Selbstjustiz entgegentreten!
- Aufbau eines Nationalen Diabetes-Registers unterstützen!
- „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.” – Bekenntnis zum Schutz, zur Wahrung und zur Verwirklichung der unveräußerlichen Menschenrechte anlässlich des 70. Jahrestages der Verabschiedung der „Allgemeinen Erklärung de
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Der Landtag möge beschließen: 1. Der Landtag stellt fest, dass mit weltweiten Handels- und Personenströmen sowie Klima-wandeleffekten bisher völlig oder regional unbekannte oder zurückkehrende tier- und pflanzengesundheitliche Gefahren verbunden sind. Sie führen in vielen Regionen Deutsch-lands zu immer höheren betrieblichen Risiken für die landwirtschaftliche Erzeugung, die sich nicht oder nur sehr begrenzt durch vorsorgliches betriebliches Handeln vermeiden lassen. Hinzu kommen extreme Wetterereignisse mit langanhaltenden Binnenhochwasser- oder Hochwasserlagen einerseits bzw. Dürreperioden andererseits, die zu betriebs-wirtschaftlich kaum mehr kalkulierbaren Produktionsrisiken in der pflanzlichen Erzeugung führen. Da diese Gefahren kaum vorhersehbar und durch betriebliches Handeln nicht abzuwehren sind, werden herkömmliche Versicherungssysteme zu teuer und für Landwirt-schaftsbetriebe allein nicht finanzierbar. Eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Landwirtschaftsbetriebe wäre eine relativ einfache und für die öffentlichen Haushalte kalkulierbare Unterstützungsmaßnahme mit geringem bürokratischen Aufwand. Die Agrarbetriebe würden damit nicht aus der Eigenverantwortung zur Vermeidung der viel-fältigen Risiken entlassen, aber ihnen wäre der notwendige Spielraum zum Handeln gegeben. Alljährliche Debatten über Hilfspakete würden mit Ausnahme von Groß-schadenslagen entfallen. 2. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat Initiativen einzuleiten oder zu unterstützen, die die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für die Land-wirtschaft zum Inhalt haben. Die Höhe der Rücklage sollte sich dabei aus den betrieblichen Umsätzen der vorangegangenen fünf Wirtschaftsjahre, abzüglich des besten und schlech-testen Wirtschaftsjahres, errechnen und bis zu 20 Prozent des durchschnittlichen Jahres-umsatzes betragen. Für betriebliche Neugründungen ist die beantragte Agrarförderung aus den Direktzahlun-gen der Gemeinsamen Agrarpolitik als Grundlage zur Berechnung der Rücklagenhöhe heranzuziehen.
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Antrag und weitere Dokumente
- Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Landwirtschaftsbetriebe ermöglichen
- Aufgaben und Zusammensetzung der „Kommission Universitätsmedizin 2020+“
- Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierung einführen
- Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen gerecht vergüten
- Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenten ausrüsten - Radfahrer und Fußgänger besser schützen
- Sichere Existenz für Kinder und Jugendliche - eigenständige Kindergrund-sicherung umgehend einführen
- „Tag der Menschen mit Behinderungen“ in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft etablieren
- Urlaub für alle - Verdoppelung der Unterstützung für Familienerholungs-maßnahmen
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Der Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. die Vergütung von angestellten Lehrkräften mit Lehrbefähigung an Grundschulen in die Vergütungsgruppe E13 vorzunehmen und dafür die rechtlichen und tarifvertraglichen sowie haushalterischen Voraussetzungen zu schaffen, 2. die Besoldung von Lehrkräften mit Lehramt an Grundschulen in die Besoldungsgruppe A13 vorzunehmen und dafür die rechtlichen und haushalterischen Voraussetzungen zu schaffen, 3. dem Landtag die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für eine Einstufung der Lehr-kräfte an Grundschulen in die E13 bzw. in die A13 frühestmöglich, spätestens jedoch zur Beschlussfassung bis zum 31. Mai 2019, vorzulegen.
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- Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen gerecht vergüten
- Aufgaben und Zusammensetzung der „Kommission Universitätsmedizin 2020+“
- Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierung einführen
- Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenten ausrüsten - Radfahrer und Fußgänger besser schützen
- Sichere Existenz für Kinder und Jugendliche - eigenständige Kindergrund-sicherung umgehend einführen
- Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Landwirtschaftsbetriebe ermöglichen
- „Tag der Menschen mit Behinderungen“ in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft etablieren
- Urlaub für alle - Verdoppelung der Unterstützung für Familienerholungs-maßnahmen
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern u. a. durch das Landes-behindertengleichstellungsgesetz, den Maßnahmenplan zur Umsetzung der seit 2009 in Deutschland in Kraft befindlichen UN-Behindertenrechtskonvention oder durch die aktive und frühzeitige Einbindung des Integrationsförderrats in Rechtssetzungsverfahren des Landes vielfältige Maßnahmen unternimmt, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Trotz dieser Anstrengungen bleibt es ein zentrales Ziel des Landes, bestehende Barrieren und Hemm-nisse, die der Inklusion und Potenzialentfaltung behinderter Menschen entgegenstehen, weiter zu reduzieren. II. Der Landtag beschließt aus diesem Grund, 1. einen „Tag der Menschen mit Behinderungen“ zu konzipieren und diesen regelmäßig einmal pro Legislaturperiode möglichst am Sitz des Landtages im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten durchzuführen, 2. gemeinsam und zeitnah mit der in organisatorischen Angelegenheiten federführenden Landtagsverwaltung die räumlichen Gegebenheiten für die Nutzung des Plenarsaals zu prüfen, 3. eine möglichst breite Beteiligung von maßgeblichen Verbänden und Organisationen, welche die Interessen behinderter Menschen vertreten, die über die Beteiligung im Integrationsförderrat des Landes hinausführt, bei der Planung und Durchführung des Tages sicherzustellen, Drucksache 7/2580 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei den Vorüber-legungen und der Durchführung zu beteiligen, 5. sowie für die konkrete Konzepterstellung die Erfahrungen anderer Bundesländer und die aus der eigenen Durchführung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2010 zu berücksichtigen.
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- „Tag der Menschen mit Behinderungen“ in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft etablieren
- Aufgaben und Zusammensetzung der „Kommission Universitätsmedizin 2020+“
- Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierung einführen
- Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen gerecht vergüten
- Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenten ausrüsten - Radfahrer und Fußgänger besser schützen
- Sichere Existenz für Kinder und Jugendliche - eigenständige Kindergrund-sicherung umgehend einführen
- Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Landwirtschaftsbetriebe ermöglichen
- Urlaub für alle - Verdoppelung der Unterstützung für Familienerholungs-maßnahmen
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Sichere Existenz für Kinder und Jugendliche - eigenständige Kindergrund-sicherung umgehend einführen
I. Der Landtag stellt fest: 1. Im Jahr 2016 lag die Armutsgefährdungsquote bei den unter 18-jährigen Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern, gemessen am Bundesmedian, bei 27,8 Prozent. Damit ist nach wie vor fast jedes dritte Kind im Land von Armut betroffen oder bedroht. 2. Das Ausmaß der Kinderarmut in Mecklenburg-Vorpommern stagniert seit Jahren auf einem hohen Niveau und stellt bundesweit den drittschlechtesten Länderwert dar. Armut schafft Ungleichheiten beim Zugang zu Bildung und Teilhabe und schränkt die Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen erheblich ein. 3. Die Öffentliche Anhörung „Armut und Reichtum in Mecklenburg-Vorpommer“ im Sozialausschuss des Landtages im November 2017 hat gezeigt, dass umfassende Erkenntnisse über Ursachen, Situation und Auswirkungen von Armut in Mecklenburg-Vorpommern vorliegen. Es ist Aufgabe der Landespolitik, umgehend zu handeln und auf Grundlage der Erkenntnisse geeignete Maßnahmen und Instrumente zu entwickeln, um der Armut entgegenzuwirken. 4. Bisherige familien- und sozialpolitische Leistungen helfen nicht, Kinderarmut vorzu-beugen und wirksam zu bekämpfen. Es besteht zudem eine Unverhältnismäßigkeit dahingehend, dass 13 Prozent der Fördersummen bei den reichsten zehn Prozent der Familien ankommen, jedoch nur sieben Prozent bei den ärmsten zehn Prozent. (Vgl. Klundt, 2017) Konkurrierende, sich gegenseitig begrenzende und antrags-aufwendige Familien- und Sozialleistungen sind nicht zielführend und nur einge-schränkt wirksam. Eine eigenständige Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen ist daher unerlässlich, um Abhilfe zu schaffen.
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- Sichere Existenz für Kinder und Jugendliche - eigenständige Kindergrund-sicherung umgehend einführen
- Aufgaben und Zusammensetzung der „Kommission Universitätsmedizin 2020+“
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- Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen gerecht vergüten
- Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenten ausrüsten - Radfahrer und Fußgänger besser schützen
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- „Tag der Menschen mit Behinderungen“ in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft etablieren
- Urlaub für alle - Verdoppelung der Unterstützung für Familienerholungs-maßnahmen
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: 1. Mit dem Anspruch, dass die Ökonomisierung nicht vor dem Patientenwohl stehen dürfe, hat die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine unabhängige „Kommission Universitätsmedizin 2020“ ins Leben gerufen. Ziel soll es sein, Struktu-ren und Vorgänge an den Universitätskliniken in Rostock und Greifswald zu unter-suchen und Vorschläge zu deren künftigen strategischen Ausrichtung sowie zur Ausge-staltung rechtlicher Rahmenbedingungen im Hochschulbereich und dem Gesundheits-wesen zu unterbreiten. 2. Der Landtag bekräftigt den inhaltlichen Anspruch der Kommissionsbildung. Zugleich kritisiert er die Intransparenz des konkreten Untersuchungsauftrages und die Zusammensetzung der Kommission. Der Landtag erwartet, dass auch Vertreter des Landtages in die Arbeit der Kommission einbezogen werden. Da die Kommission auch politische Grundsatzfragen prüfen und erörtern soll, ist eine frühzeitige Mitwirkung des Landtages geboten. II. Die Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass jede Fraktion jeweils ein Mitglied für die Arbeit der Kommission benennen kann. Zudem soll der Aufgabenbereich der Kommission erweitert werden. Sie soll insbesondere auch Geschäftspraktiken der Vor-stände, Regelungen in den Chefarztverträgen sowie Zielvereinbarungen im Hinblick auf die gesetzlichen Aufgaben und Ziele der Universitätsmedizin analysieren. Weiterhin soll die Kommission die Tätigkeit der Aufsichtsräte ergebnisoffen untersuchen. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass die Arbeit der Kommission transparent gestaltet wird.
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- Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierung einführen
- Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen gerecht vergüten
- Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenten ausrüsten - Radfahrer und Fußgänger besser schützen
- Sichere Existenz für Kinder und Jugendliche - eigenständige Kindergrund-sicherung umgehend einführen
- Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Landwirtschaftsbetriebe ermöglichen
- „Tag der Menschen mit Behinderungen“ in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft etablieren
- Urlaub für alle - Verdoppelung der Unterstützung für Familienerholungs-maßnahmen
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Der Landtag möge beschließen: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. zu prüfen und den Landtag bis zum Jahresende 2018 zu unterrichten, inwieweit und mit welchem Kostenaufwand bereits vor einer verpflichtenden Einführung von Abbiege-assistenzsystemen die Fuhrparks aller den Geschäftsbereichen der Landesministerien nachgeordneten Behörden und Institutionen so nachgerüstet werden können, dass dort alle Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen mit Abbiegeassistenz-systemen versehen sind. Diese Systeme müssen Rad fahrende und zu Fuß gehende Personen beim Abbiegen erkennen, Fahrerin oder Fahrer auf die Gefahr aufmerksam machen und notfalls selbstständig den Bremsvorgang einleiten. 2. dafür Sorge zu tragen, dass bei Neuanschaffungen ab Jahresbeginn 2019 alle Nutzfahr-zeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen in den Geschäftsbereichen der Landesministerien mit Abbiegeassistenzsystemen auszustatten sind. 3. darauf hinzuwirken und Anreize zu schaffen, dass Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen ihre Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen bei Neubeschaffung mit Abbiegesystemen ausrüsten und möglichst auch nachrüsten.
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- Sichere Existenz für Kinder und Jugendliche - eigenständige Kindergrund-sicherung umgehend einführen
- Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Landwirtschaftsbetriebe ermöglichen
- „Tag der Menschen mit Behinderungen“ in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft etablieren
- Urlaub für alle - Verdoppelung der Unterstützung für Familienerholungs-maßnahmen
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: 1. Der Landtag hält die Einführung von Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierung und für Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre für dringend geboten. Auch unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Berufsfreiheit können Karenzzeiten dem Anschein einer voreingenommenen Amtsführung im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit im privaten Sektor entgegenwirken. Bereits der Eindruck eines Zusammen-hangs zwischen im Regierungsamt getroffenen bzw. beeinflussten Entscheidungen und nach dem Ausscheiden aufgenommenen Tätigkeiten in der privaten Wirtschaft muss vermieden werden, auch um das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik nicht weiter zu beschädigen. Gesetzliche Karenzzeiten gibt es in Mecklenburg-Vorpommern bislang nur für Beamtinnen und Beamte. 2. Der Landtag weist darauf hin, dass die Europäische Kommission bereits in ihrem Korruptionsbekämpfungsbericht vom 3. Februar 2014 u. a. feststellte, dass es keine konkreten Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die für Politiker und hochrangige Beamte nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Wartezeit bis zur Auf-nahme einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft vorschreiben. Sie sah Handlungsbedarf im Hinblick auf die vor allem im öffentlichen Sektor fehlenden Regelungen bei Interessen-konflikten nach Ausscheiden aus dem Amt. 3. Mittlerweile bestehen in der Bundesrepublik Deutschland entsprechende Regelungen auf Bundesebene und in mehreren Bundesländern. Der Landtag kritisiert, dass die Landesregierung ihre bereits seit Ende letzten Jahres begonnene Prüfung immer noch nicht abgeschlossen hat. Der Landtag erwartet, dass die Landesregierung ihre Meinungsbildung zeitnah abschließt. Drucksache 7/2572 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Nach Überzeugung des Landtages sollten auch Regierungsmitglieder und Parlamen-tarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre nach dem Ausscheiden aus dem Amt für einen bestimmten Zeitraum keiner Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachgehen, die mit dem ausgeübten Amt im Zusammenhang stehen. Ausnahmen sind nur dann unschädlich, wenn kein Zusammen-hang zwischen der angestrebten und der bislang ausgeübten dienstlichen Tätigkeit besteht sowie eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen auszuschließen ist. Über diese Ausnahmen könnte etwa die Landesregierung auf Grundlage einer Empfehlung eines beratenden Gremiums entscheiden. Die Landesregierung soll ihre Entscheidung unter Mitteilung der Empfehlung des Gremiums veröffentlichen. Die Dauer der Karenz-zeit sollte sich an der Dauer des Regierungsamtes orientieren und grundsätzlich 18 Monate nicht unterschreiten. II. Die Landesregierung wird aufgefordert, bis Ende dieses Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, der unter Berücksichtigung der Auffassung des Landtages die Einführung von Karenzzeiten von Mitgliedern der Landesregierung und Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zum Ziel hat.
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- Urlaub für alle - Verdoppelung der Unterstützung für Familienerholungs-maßnahmen
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest, 1. dass für viele Kinder und Familien in Mecklenburg-Vorpommern Ferienzeit nicht automatisch auch Urlaubs- und Reisezeit bedeutet. Geringe Einkommen bei Allein-erziehenden und kinderreichen Familien machen es oft schwierig, einen Ferien-aufenthalt umzusetzen. Ein Erholungsurlaub wäre jedoch gerade auch für diese Familien besonders wichtig. Einmal im Jahr außerhalb des Alltags intensiv Zeit mit der Familie zu verbringen, Stress abzubauen, sich gemeinsam zu erholen und zu regene-rieren, wirkt sich insbesondere bei Kindern positiv auf ihre Entwicklung aus. 2. dass es notwendig ist, dass in Mecklenburg-Vorpommern Familienzuschüsse für einkommensschwache Familien gezahlt werden, um diesen einen Urlaub zu ermög-lichen. Die besonders starke Inanspruchnahme der Fördermöglichkeit zeigt, dass es wichtig war, die Förderregularien zu vereinfachen und die Maßnahme bekannter zu machen. Der weiterhin hohe Bedarf ist allerdings auch Ausdruck der in Mecklenburg-Vorpommern anzutreffenden Armut und zeigt, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung die Fördermittel für Familienerholungsmaßnahmen von 150.000 Euro auf 300.000 Euro zu verdoppeln.
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Die Staatsregierung wird aufgefordert, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln einen eigenen Beitrag für den Ausbau der Nutzung von Solarenergie in Sachsen als zentralen Bestandteil für eine erfolgreiche Energiewende zu leisten und hierzu: 1. Dachflächen von Gebäuden auf Grundstücken im Eigentum des Freistaates Sachsen (landeseigene Immobilien), auf denen bislang keine Solarenergieanlagen (Photovoltaik, Solarthermie) betrieben werden, bis zum 31. Dezember 2019 systematisch auf ihre jeweilige Eignung für die Nutzung durch Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie zu prüfen, mit dem Ziel, a) ein Solaranlagenkataster für landeseigene Grundstücke zu erstellen, um einen flurstückgenauen Überblick über bereits genutzte oder für die Nutzung der Solarenergie geeignete Dachflächen zu bekommen, sowie b) solare Wärmenutzungsoptionen bei Baumaßnahmen an oder auf landeigenen Immobilen in den Blick zu nehmen und gegenüber fossilen Alternativen zu bevorzugen; 2. alle geeigneten oder mit geringem Umbauaufwand bereitstellbaren Dachflächen von landeseigenen Immobilien a) bis spätestens Ende 2022 mit Solarenergieanlagen auszustatten und unter Einsatz von Energiespeicheranlagen in Eigenregie zu betreiben oder b) diese Flächen nach erfolgter Prüfung bis spätestens 31. Dezember 2020 zur Solarenergienutzung für Bürgerenergiegenossenschaften oder Stadtwerke zur Verfügung zu stellen und derartige Nutzungsmöglichkeiten aktiv zu bewerben; 3. bei künftigen energetischen Um- und Ausbaumaßnahmen auf und von landeseigenen Immobilien die Nutzung der Solarenergie vorzusehen, insbesondere im Rahmen integrierter Wärmenutzungskonzepte, soweit nicht tatsächliche Gründe (bspw. Ausrichtung, Lage) oder andere schwerwiegende Gründe (bspw. Denkmalschutz, unverhältnismäßiger Umbauaufwand) dagegen sprechen.
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Energie, Forschung, Technologie, Umweltpolitik
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http://edas/viewer.aspx?dok_nr=14505&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=&dok_id=249347
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- Wohnungslosigkeit im Freistaat Sachsen bekämpfen!
- Aufbau eines Nationalen Diabetes-Registers unterstützen!
- „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.” – Bekenntnis zum Schutz, zur Wahrung und zur Verwirklichung der unveräußerlichen Menschenrechte anlässlich des 70. Jahrestages der Verabschiedung der „Allgemeinen Erklärung de
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