Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden 2007 Präventionsleistungen für Mütter und Väter als Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen verankert. In den letzten Wochen wurde ich mehrfach mit Beschwerden darüber konfrontiert, dass Anträge auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren von den Krankenkassen - meist ohne Angabe von Gründen - abgelehnt werden. Andererseits machen die diese Kuren anbietenden Einrichtungen auf mangelnde Auslastung und daraus resultierende Schwierigkeiten für den Fortbestand bzw. ein wirtschaftliches Betreiben der Einrichtungen aufmerksam. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Die Bundesregierung beantwortete in der BT-Drs. 17/5837 eine kleine Anfrage zu dem Thema „Entwicklung des Leistungsgeschehens im Bereich der Mutter-/Vater- Kind-Maßnahmen“. Auf diese wird insbesondere im Hinblick auf die abgefragten Daten, die nicht das Land Sachsen-Anhalt betreffen, verwiesen.
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Die Gestaltung des demografischen Wandels ist in Sachsen-Anhalt eine ressortübergreifende Daueraufgabe. Ein erstes Handlungskonzept zum Umgang mit diesem komplexen Phänomen hatte die Landesregierung im Jahre 2005 vorgelegt. Nach zwei Aktualisierungen erfuhr es eine grundlegende Überarbeitung. Am 15. Februar 2011 wurde das Handlungskonzept „Nachhaltige Bevölkerungspolitik in Sachsen- Anhalt“ 2010 von der Landesregierung zur Kenntnis genommen. Nur wenige Tage später vereinbarten die für Landesentwicklung zuständigen Minister bzw. ihre Vertreter von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Zusammenarbeit zu dieser Thematik
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Arbeitsmarkt, Bildung, Kultur, Sozialpolitik, Stadtentwicklung, Verkehr, Wirtschaft, Wissenschaft
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Der Landtag wolle beschließen: Damit Sachsen-Anhalt auch zukünftig in allen Bereichen zu einem attraktiven Standort für wirtschaftlich starke Unternehmen mit qualifizierten Fachkräften weiterentwickelt werden kann, brauchen wir in weiteren Branchen tariflich und gesetzlich geregelte Mindestlöhne. 1. Die Landesregierung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, das Entsendegesetz für weitere tariflich vereinbarte Mindestlöhne zu öffnen. Ziel muss es sein, grundsätzlich Branchenmindestlöhne einzuführen, wenn sich die zuständigen Tarifvertragsparteien darauf verständigt haben. 2. Für den nichttarifgebundenen Bereich wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen gesetzlichen Mindestlohn einzusetzen. 3. Die Landesregierung wird gebeten, über ihre Aktivitäten zeitnah in den Ausschüssen für Arbeit und Soziales und für Wissenschaft und Wirtschaft zu berichten.
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Aus dem Operationellen Programm ESF Sachsen-Anhalt 2007 bis 2013 werden Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt finanziert. Zur Einschätzung des Erfolgs sollte nach nunmehr drei Jahren Laufzeit eine Halbzeitbilanz gezogen werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Die Finanzierung dieser Maßnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds erfolgt im Rahmen der Aktionen 23.10/53.10 mit der Aktionsbezeichnung „Projekte zur beruflichen Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt“. Bis zum Jahr 2010 erfolgte die Förderung auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur beruflichen Wiedereingliederung von Behinderten in den ersten Arbeitsmarkt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Landes Sachsen-Anhalt“ vom 1. Oktober 2007 durch Zuwendungen an Bildungsträger im Ergebnis von Ideenwettbewerben.
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Die Landesregierung wird beauftragt, 1. die Zusammenarbeit von Grundschulen und Kindertagesstätten auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt § 1 Abs. 4a und § 4 Abs. 4 zu evaluieren und Ergebnisse sowie Schlussfolgerungen den Ausschüssen für Bildung und Kultur und für Arbeit und Soziales im III. Quartal 2012 vorzulegen; 2. in geeigneter Form Voraussetzungen zu schaffen, dass die künftige Weiterentwicklung der pädagogischen Konzepte für die Kindertagesstätten und die Grundschulen – „Bildung – elementar“ und „Lehrplan Grundschule“ – in enger inhaltlicher Abstimmung erfolgt und im pädagogischen Prozess eine der Spezifik der beiden Bildungsangebote angemessene Kontinuität gewährleistet wird; 3. dafür Sorge zu tragen, dass durch geeignete Fortbildungsangebote und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch, die Lehrkräfte sowie pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundschulen Inhalte und pädagogische Methoden der Arbeit in den Kindertagesstätten auf der Grundlage des Konzepts „Bildung - elementar“ und die Erzieherinnen und Erzieher der Kindertagesstätten den Lehrplan Grundschule und die pädagogischen Konzepte der Schuleingangsphase weiter und vertieft kennen lernen können. Die Landesregierung soll den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Arbeit und Soziales erstmalig im III. Quartal 2012 über die Umsetzung der Punkte 2. und 3. Bericht erstatten.
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Arbeitsmarkt, Bildung, Kultur, Sozialpolitik
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Die Bürgerschaft möge beschließen: Der Senat wird ersucht, 1. sich bei der Bundesregierung energisch für die Rücknahme der geplanten Kürzungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik und die Rücknahme der bereits zum 01.04.2011 in Kraft getretenen Verschlechterungen für die im Hartz-IV-Bezug stehenden Menschen einzusetzen und die Bundesregierung über die Auswirkungen auf regionaler und kommunaler Ebene zu informieren.
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Ansprechpartner
Joachim Bischoff (joachim.bischoff@linksfraktion-hamburg.de)
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Das Land Hamburg sollte die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mittelstandsfreundlich gestalten und auf die Einhaltung von Mindestlöhnen und Tariftreue achten. Es ist aber nicht damit getan, dem Senat nur Prüfaufträge zu erteilen.
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Ansprechpartner
Dr. Joachim Bischoff (joachim.bischoff@linksfraktion-hamburg.de)
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gründe haben die Landesregierung veranlasst, seit einiger Zeit keine so genannten Seiteneinsteigerprogramme mehr anzubieten? In der Vergangenheit wurden Seiteneinsteigern dann Einstellungsmöglichkeiten im Schuldienst angeboten, wenn es dafür einen konkreten Bedarf gab, zu dessen Deckung keine grundständig ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung standen. Diese Seiteneinsteiger wurden berufsbegleitend qualifiziert. An diesem Verfahren wird auch zukünftig grundsätzlich festgehalten. Mit der Erhöhung der Kapazitäten in den Ausbildungsseminaren verbindet sich jedoch die Erwartung, dass für die meisten ausgeschriebenen Stellen genügend gut ausgebildete Bewerber zur Verfügung stehen werden. Frage 2: Hat diese Entscheidung ggf. auch zum Abbruch laufender Qualifikationsangebote geführt? Falls es zu solchen Abbrüchen gekommen ist, welche Gründe gab es dafür und welche Folgen können für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer daraus erwachsen?
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Arbeitsmarkt, Bildung, Kultur, Sozialpolitik
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"Die Landesregierung wird gebeten, - auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass es bei der von der Bundesregierung geplanten Reform des landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystems nicht zu einer Verschlechterung der Absicherung bzw. zu höheren Beitragsbelastungen kommt; es darf auch zu keiner strukturell bedingten Schlechterstellung der Thüringer Landwirtschaftsbetriebe kommen; der Bund soll sich auch künftig analog der gesetzlichen Sozialversicherung an den Lasten der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beteiligen; - sich dafür einzusetzen, dass die Zusammensetzung der Vertreterversammlung ausreichende Interessensvertretung der Thüringer Versicherten in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung garantiert, wobei eine Drittel-Parität (ein Drittel Unternehmer, ein Drittel Arbeitnehmer, ein Drittel Unternehmer ohne Angestellte) angestrebt wird; dabei ist auf eine territoriale Ausgewogenheit, unabhängig von der Zahl der Betriebe, zu achten; - sich dafür einzusetzen, dass die Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung bis mindestens 2015 in der bisherigen Höhe weiterhin jährlich verbindlich zugesagt werden."
Themenbereiche
Agrarpolitik, ländliche Räume, Arbeitsmarkt, Regionalpolitik, Sozialpolitik
Ansprechpartner
Ina Leukefeld (leukefeld@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert: a) Folgender neue § 2 wird eingefügt: "§ 2 Einmalzahlung Beamten und Richtern, die für April 2011 Bezüge aus dem Dienstverhältnis erhalten, wird eine Einmalzahlung von 360 Euro gezahlt. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Teilbetrag der Einmalzahlung, der dem Verhältnis der mit ihnen am 1. April 2011 vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zu der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten entspricht. Die Einmalzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen. Für Anwärter beträgt die Einmalzahlung 120 Euro." b) Der bisherige § 2 wird § 3.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Haushalt und Finanzen
Ansprechpartner
Mike Huster (huster@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.