Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Die einreichende Fraktion DIE LINKE. begehrt mit dem Antrag eine umfassende und detaillierte Analyse und Auskunft der Staatsregierung über die Personal- und Unterrichtssituation an den sächsischen Schulen zu Beginn des Schuljahres 2018/2019, um den Landtag in die Lage zu versetzen, sich ein wirklichkeitsnahes Bild vom Beginn und weiteren Verlauf des Schuljahres machen und die erforderlichen Korrekturen rechtzeitig veranlassen zu können.
Themenbereiche
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Personal- und Unterrichtssituation an den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2018/ 2019
- Reizstoffe sind Waffen – Einsatz von Hilfsmitteln körperlicher Gewalt im Freistaat Sachsen begrenzen
- Rettungsgassen kinderleicht in Sachsen – Bahn frei für Hilfs- und Rettungsdienste!
- Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen!
- Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände
- Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (SächsJugBetMitbestG)
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„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ - der erste Satz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) vom 10. Dezember 1948 jedem Menschen - und zwar unabhängig von Haut, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sozialer Anschauung, ethnischer und sozialer Herkunft „weltweit gleiche Rechte und Freiheiten zu“. Am 10. Dezember 2018 jährt sich zum 70. Male der Tag der Verkündung der AEMR (UN-Menschenrechtscharta) durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 in Paris. Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE. sollte und muss der besondere – menschenrechtliche – Stellenwert dieses Jahrestages für den Sächsischen Landtag Anlass sein, die aktuelle Situation bei der Wahrung und Verwirklichung grundsätzlicher der Menschenrechte im Maßstab auch ihrer Weiterentwicklung einzuschätzen, zu würdigen und entsprechende Schlussfolgerungen für eine daran auch orientierte humanistische Politik abzuleiten. Das UN-Menschenrechtsabkommen (Anlage) beschreibt in seinem Kerngehalt die elementaren Rechte eines jeden Menschen, welche die Grundlage und das Fundament für ein auf gegenseitige Achtung und Respekt aufgebautes friedliches Miteinander der Menschen darstellen, als ein von allen Völkern und Nationen der Welt zu erreichendes gemeinsames Ideal. Die hieraus resultierenden konkretisierten Rechte, Grundsätze und Empfehlungen haben für die Bundesrepublik Deutschland und damit für den Freistaat Sachsen weitest gehende Bindungswirkung durch ihre Aufnahme in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Sächsische Verfassung erlangt, ohne, dass dieser Grundrechtsrahmen allenthalben die notwendige Realisierung im Verfassungsalltag, in der Lebenswirklichkeit eines jeden Menschen in Sachsen beanspruchen kann. Die Fraktion DIE LINKE. sieht es im Respekt vor der Bedeutung und der Reichweite des in der AEMR angelegten universellen Wertekanons für dringend geboten, im zeitlichen Umfeld des 70. Jahrestages der Annahme der AEMR eine Bilanz des aktuellen Umsetzungsstandes im Freistaat Sachsen zu ziehen sowie hieraus resultierende Handlungsnotwendigkeiten zu bestimmen und zu beschließen.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Justiz- und Rechtspolitik, Sozialpolitik
Externe Infoseiten
http://edas.landtag.sachsen.de//viewer.aspx?dok_nr=14582&dok_art=Drs&leg_per=6
Antrag und weitere Dokumente
- „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.” – Bekenntnis zum Schutz, zur Wahrung und zur Verwirklichung der unveräußerlichen Menschenrechte anlässlich des 70. Jahrestages der Verabschiedung der „Allgemeinen Erklärung de
- Beteiligung und Einfluss Sachsens als Region auf europäischer Ebene stärken – Vertretung des Freistaates Sachsens im Europäischen Ausschuss der Regionen neu ausgestalten!
- Sonne aufs Dach! – Solarenergienutzung auf landeseigenen Immobilien in Sachsen ausbauen!
- Funktionieren des Rechtsstaates und der Strafrechtspflege schützen – Vorverurteilungen und Selbstjustiz entgegentreten!
- Wohnungslosigkeit im Freistaat Sachsen bekämpfen!
- Aufbau eines Nationalen Diabetes-Registers unterstützen!
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I.Der Landtag stellt fest:Thüringen ist ein familienfreundliches Land mit einem modernen, zukunftsorientierten, die Vielfalt von Familie respektierenden und generationsübergreifenden Familienbild.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Margit Jung (jung@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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I.Der Landtag stellt fest, dass 1.der Klimawandel im vollen Gange ist; die Anpassung an den Klimawandel ist ein Gebot der Stunde; Thüringen braucht eine umfassende Strategie, um die Landwirtschaft den neuen klimatischen Bedingungen anzupassen und eine Resilienz gegenüber den zukünftig zu erwartenden Klima- und Wetterextremen aufzubauen;
Themenbereiche
Agrarpolitik, ländliche Räume, Umweltpolitik
Ansprechpartner
Steffen Harzer (harzer@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
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Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
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I.Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in der Fassung vom 9. Dezember 2016 (Drucksache 6/3202) wird wie folgt geändert:1.Es wird folgender neue § 125 eingefügt:"§ 125 Wissenschaftlicher Dienst
Themenbereiche
Ansprechpartner
André Blechschmidt (blechschmidt@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände Bisher existieren im Freistaat Sachsen keine gesetzlichen Regelungen für die Beteiligung von Tierschutzvereinen und -verbänden (Tierschutzorganisationen) und für eine angemessene finanzielle Untersetzung der zur kommunalen Pflichtaufgabe erklärten staatlichen Aufgabe des Tierschutzes. Die fortgesetzten Kostensteigerungen in allen Versorgungsbereichen, bei den tiermedizinischen Leistungen sowie insbesondere und auch bei und für Investitionen für Tiere mit aufwändigen Haltungsanforderungen stellen die Tierheime und Tierschutzvereine vor Ort zunehmend vor existentielle Probleme. Der Freistaat Sachsen steht daher in der Pflicht, die Kommunen zu unterstützen. Es ist an der Zeit, auch den Akteurinnen und Akteuren des Tierschutzes in Sachsen – wie in anderen Bundesländern bereits geregelt und praktiziert – die Möglichkeit zur umfassenden Beteiligungen in den die Belange des Tierschutzes betreffenden Angelegenheiten bis hin zum Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen einzuräumen. Ziel des Gesetzes ist es daher, ausgehend von dem in der Sächsischen Verfassung verankerten Staatsziel des Tierschutzes die aktuellen Defizite im Bereich der Förderung und Unterstützung des Tierschutzes in Sachsen abzubauen und dabei den im Bereich des Tierschutzes engagierten Menschen eine entsprechende rechtsverbindliche Grundlage für ihre Tätigkeit zum Schutz der Tiere und zur Finanzierung der von ihnen dazu ehrenamtlich geführten Tierschutzeinrichtungen und Tierheimen zu schaffen.
Themenbereiche
Sozialpolitik, Verbraucherschutz
Externe Infoseiten
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14771&dok_art=Drs&leg_per=6
Antrag und weitere Dokumente
- Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände
- Reizstoffe sind Waffen – Einsatz von Hilfsmitteln körperlicher Gewalt im Freistaat Sachsen begrenzen
- Rettungsgassen kinderleicht in Sachsen – Bahn frei für Hilfs- und Rettungsdienste!
- Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen!
- Personal- und Unterrichtssituation an den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2018/ 2019
- Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (SächsJugBetMitbestG)
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Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur Umsetzung des am 1. Februar 2018 als unmittelbar geltendes Bundesrecht in Kraft getretenen „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (die sog. Istanbul-Konvention) und der darin geregelten, auch den Freistaat Sachsen und die sächsischen Kommunen unmittelbar verpflichtenden Bestimmungen und Anforderungen unverzüglich im Einvernehmen mit dem Landespräventionsrat Sachsen sowie mit den im Bereich des Schutzes von Mädchen und Frauen in Sachsen tätigen Organisationen, Verbänden, Vereinen und Initiativen ein „Sächsisches Maßnahmenprogramm zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt“ zu erarbeiten und dem Landtag bis zum Ende des 1. Quartals 2019 vorzulegen, das sich an den Forderungen der 28. Frauen- und Gleichstellungsministerinnenkonferenz vom 8. Juni 2018 und des Deutschen Juristinnenbundes e. V. vom 29. Januar 2018 zur Verwirklichung eines Rechtsanspruches auf Schutz bei häuslicher Gewalt orientiert.
Themenbereiche
Familienpolitik, Frauen, Gesundheit, Gleichstellung, Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik
Externe Infoseiten
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14763&dok_art=Drs&leg_per=6
Antrag und weitere Dokumente
- Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen!
- Reizstoffe sind Waffen – Einsatz von Hilfsmitteln körperlicher Gewalt im Freistaat Sachsen begrenzen
- Rettungsgassen kinderleicht in Sachsen – Bahn frei für Hilfs- und Rettungsdienste!
- Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände
- Personal- und Unterrichtssituation an den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2018/ 2019
- Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (SächsJugBetMitbestG)
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Reizstoffe sind Waffen – Einsatz von Hilfsmitteln körperlicher Gewalt im Freistaat Sachsen begrenzen
Die Anwendung von Reizstoffen als Hilfsmittel körperlicher Gewalt ist mit hohen gesundheit-lichen Risiken verbunden. Das gilt insbesondere für Menschen, die gesundheitlich vorbelastet sind. Hierzu zählen etwa Asthmatiker und Allergiker. Bei diesem Personenkreis kann der Reizstoffkontakt über die Atemwege zu bedrohlichen Zuständen mit akuter Atemnot bis hin zu Bewusstlosigkeit und Atemstillstand führen. Bei Personen, die zum Zeitpunkt des Reiz-stoffkontakts unter Einfluss von Psychopharmaka und Drogen stehen, kann der Einsatz von Reizstoffen lebensbedrohlich sein (vgl. Wissenschaftliche Dienste im Deutschen Bundestag, „Pfefferspray“ – Wirkung und gesundheitliche Gefahren, 2010, S. 2). Träger von Kontaktlinsen können erweiterte Reaktionen zeigen, da sich der Reizstoff zwischen Bindehaut und Lin-senunterseite sammelt. Auch für Menschen, die gesundheitlich nicht vorbelastet sind, sind die Auswirkungen, die der Einsatz von Reizstoffen auslöst – sowohl körperlich als auch psychisch – schwerwiegend. Als Folge des harten Sprühstrahls, der von den Reizstoffsprühgeräten erzeugt wird, sind auch Verletzungen der Netzhaut dokumentiert.
Themenbereiche
Gesundheit, Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik
Externe Infoseiten
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14719&dok_art=Drs&leg_per=6
Antrag und weitere Dokumente
- Reizstoffe sind Waffen – Einsatz von Hilfsmitteln körperlicher Gewalt im Freistaat Sachsen begrenzen
- Rettungsgassen kinderleicht in Sachsen – Bahn frei für Hilfs- und Rettungsdienste!
- Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen!
- Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände
- Personal- und Unterrichtssituation an den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2018/ 2019
- Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (SächsJugBetMitbestG)
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.